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Erfüllung Kaufvertrag - Händler drückt sich

Themenstarteram 10. Dezember 2015 um 18:06

Hallo Community!

Ich hoffe, ich bin hier richtig gelandet und würde mich um eure Meinung/Erfahrung freuen.

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor Kurzem ein gebrauchtes Auto bei einem gewerblichen Verkäufer erworben. Im Kaufvertrag wurde diverse Ausstattungsmerkmale dieses Autos festgehalten wie Leder, Navi etc.

Nach einiger Zeit musste ich feststellen, dass kein Kurvenlicht vorhanden ist, im Kaufvertrag aber eindeutig aufgeführt ist.

Das Nachrüsten würde sehr teuer werden (habe beim Hersteller nachgefragt), also bleiben mir prinzipiell nur zwei Optionen:

1) Auto zurückgeben und mit bestimmter Wertminderung (0,3 % vom Kaufpreis je 1000 km) rechnen

2) Preisnachlass fordern.

Der Verkäufer hat mir Folgendes angeboten:

1) einen lächerlichen Betrag von 100 € zu erstatten

2) das Auto zurücknehmen

Ganz ehrlich, ich finde das eine Frechheit! Wenn ich das Auto nicht zurückgeben will, muss ich mich da etwa mit einer Entschädigung von 100 € abfinden?? Das kann doch nicht sein?!

Ich will, dass der Kaufvertrag so erfüllt wird, d.h. in diesem Fall nachrüsten bzw. eine adäquate Entschädigungssumme (Hersteller spricht von ca. 1000€) einfordern.

Hat da jemand vlt Erfahrung in der Sache?

Lohnt sich hier ein Gang zum Anwalt?

Vielen Dank für eine Antwort!

Beste Antwort im Thema

Moin,

Der Verkäufer wird sich auf Irrtum und unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung zurückziehen, was ich auch als OK einstufen würde. Übrigens hat das hier nix mit Gewährleistung zu tun - die 6 Monate sind daher irrelevant.

Nun - der Händler wird genauso wie du keine Idee haben wie der Wertunterschied sein wird. Woher auch? Du müsstest ja zwei absolut identische finden, die sich nur im Kurvenlicht unterscheiden. Wird schwer ;-) Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann wird dies psr Gericht und Gutachter geschehen.

Also ich kann dir keinen exakten Preis nennen.

MfG Kester

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Wie lang ist denn bei dir "einige Zeit"

Moin,

Nun ... ich weiss nicht wie der Preisunterscbied zwischen dem Auto MIT Kurvenlicht und OHNE Kurvenlicht ist. Wenn du das Auto behalten willst - wäre dies die Minderung, welche dir der Händler zu erstatten hätte. Je nachdem wie alt das Auto ist, in welchem Preisfenster es gehandelt wird und wie teuer die als NEU Option mal war ... können das unter Umständen auch nur 100€ sein. Der Preis für das Nachrüsten beim Markenhändler ist dafür nicht in erster Linie entscheidend. Da würde dir ein Gutachter weiterhelfen ... vielleicht findest du ja einen der mal unverbindlich mit dir darüber quatschen würde.

MfG Kester

vielleicht sollte man aber auch bedenke ob es sich um ein neues - oder um ein gebrauchtes auto handelt . . . bei einem neuen auto wird sicher ein entsprechender Mehrpreis von 1000 für ein kurvenlicht fällig sein . . . bei einem gebrauchten was vielleicht nur noch ein Bruchteil von dem ehemaligen Kaufpreis wert ist - da denke ich nicht, das man von 1000 euro reden kann ;-)

ganz klar hier liegt eine nicht erbrachte Leistung vor, sprich der artickel verfügt nicht über die zugesicherte Eigenschaft vom Verkäufer bzw. ist in diesem falle unvollständig.

endweder baut er dir ein kurvenlicht ein - was er sicher nicht tun wird ;-) oder du handelst einen größeren preisnachlas aus - oder du gibst den wagen zurück . . . so ist das nun mal . . .

viele grüße

Wie ich das verstehe, hat der Händler durchaus die Wahl, ob er nachbessert oder wandelt.

Themenstarteram 10. Dezember 2015 um 19:34

Das Auto ist gebraucht, Bj 2011, knapp 70k gelaufen und bayerischer Herkunft.

@rikki007 Die Frage ist wer am längeren Hebel sitzt?!

Wenn der angebotene Preisnachlass einfach nicht verhältnismäßig ist, hat der Käufer keine andere Wahl als auf das Angebot des Verkäufers einzugehen?! Das wäre ja für den Verkäufer zu leicht...

Nach welcher Zeit hast du es denn gemerkt?

Themenstarteram 10. Dezember 2015 um 20:00

@conqueror333 nach knapp einem Monat ist mir in den Sinn gekommen, dass es da sein müsste.

Es sollte selbstverständlicherweise gleich auffallen, doch bin ich kaum damit gefahren und wenn gefahren, dann meistens tagsüber.

Spielt die Zeit hier eine entscheidende Rolle?

Hat mich nur gewundert. Bei gebrauchten mit einen jahr Gewährleistung ist es halt so: im ersten halben Jahr muss der Händler nachweisen das ein Mängel von dir verursacht wurde oder ein Punkt im Kaufvertrag nicht erfüllt wurde. Nach halben Jahr ist es umgekehrt, du müsstest dann nachweisen das der Wagen zum zeitpunkt des Kaufs Mängel hatte oder etwas gefehlt hat. Aber bei kurvenlicht wirst es ja nicht der Fall sein.

Ich denke du kannst leider keinen größeren Nachlass oder Nachrüstung erzwingen. Seine Optionen wären schon rechtens richtig sein.

Themenstarteram 10. Dezember 2015 um 20:25

Nach deiner Einschätzung hätte ein gewerblicher Verkäufer leichtes Spiel krumme Dinger zu drehen...

Einfach ein Auto mit versprochener aber nicht vorhandener Ausstattung verkaufen und bei Reklamation von Kunde 1 sich quer stellen und das Auto einfach zurückkaufen. Durch den Rückkauf fällt der Preis aufgrund gestiegener Anzahl der Fahrzeughalter o.Ä.

Der Verkäufer macht ein paar € Gewinn und verkauft das Auto für den selben Preis wie für Kunde 1 an Kunde 2 .

Ist zwar alles hypothetisch und einfach mal so dahergesagt, aber prinzipiell möglich

Und das machen bestimmt einige so :)

Ich denke mal das man als Käufer genau prüft ob auch alles vorhanden ist.

Das hast du scheinbar leider nicht gemacht.

Ich vermute mal das du das Auto bereits einige Monate fährst und ganz einfach einen kleinen Bonus haben möchtest.

Leider wird da der Händler zu recht nicht mitspielen.

Fragt sich nur wer den längeren Atem hat. :D

Themenstarteram 10. Dezember 2015 um 20:54

@Rotherbach Der Preisunterschied MIT und OHNE KL, den du angesprochen hast, bestimmt also den Betrag, der mir zu erstatten wäre.

Kann ich denn auf diesen Betrag, rechtlich gesehen, bestehen oder entscheidet hier der Verkäufer wie er vorgeht? Angenommen der Unterschied wäre wirklich 1k €, ist der Verkäufer rechtlich verpflichtet diesen auszuzahlen, wenn ich darauf bestehe?

Oder hat der Verkäufer hier einfach die Möglichkeit zu verweigern und das Auto "nur" zurück zu kaufen?

Danke!

Heute ist es nicht selten das Fahrzeuge mit Ausstattung angepriesen werden, die sie gar nicht haben. Bei der Menge ist nicht mehr ganz so überschaubar. Der Händler könnte auf unbeabsichtige Unwissenheit plädieren. Wenn du sonst mit dem Wagen zufrieden bist, würde ich sein Angebot annehmen bzw vielleicht noch die nächste Inspektion etc aushandeln. Ich hätte persönlich keine zeit, nerven und Lust gegen den Händler zu klagen wenn ich sonst mit dem Wagen zufrieden bin.

Zitat:

@BobbyZee schrieb am 10. Dezember 2015 um 21:54:27 Uhr:

@Rotherbach Der Preisunterschied MIT und OHNE KL, den du angesprochen hast, bestimmt also den Betrag, der mir zu erstatten wäre.

Kann ich denn auf diesen Betrag, rechtlich gesehen, bestehen oder entscheidet hier der Verkäufer wie er vorgeht? Angenommen der Unterschied wäre wirklich 1k €, ist der Verkäufer rechtlich verpflichtet diesen auszuzahlen, wenn ich darauf bestehe?

Oder hat der Verkäufer hier einfach die Möglichkeit zu verweigern und das Auto "nur" zurück zu kaufen?

Danke!

Realistisch wäre wohl Preisdifferenz bei neuwagen, abzüglich Wertverlust. Ich denke mehr als 200-400 € werden es auch nicht sein. Du musst wissen ob dir der ärger es wert ist.

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