Erfolglose Reparatur in der Werkstatt - Wer zahlt?
Hallo liebe Freunde,
ich habe folgendes Problem mit meinem BMW F10 528i mit Automatik Getriebe:
Das Fahrzeug läuft des öfteren im Kaltstart unruhig (fühlt sich an als wenn nicht alle Zylinder laufen) und nach kurzer Anfahrt fängt er das Stottern an und das Auto gibt folgenden Hinweis: "Motor läuft nicht auf voller Leistung. Mäßig weiterfahren und Service aufsuchen".
Also bin ich zu Becker-Tiemann gefahren.
Beim 1. mal:
Fehler ausgelesen -> Zylinder 6 hat Aussetzer
-> Reparatur = Zündspule + Zündkerzen getauscht (Zündkerzen gleich alle 6)
Fehler ist dann wieder aufgetreten also bin ich wieder hin.
Beim 2 mal:
Fehler ausgelesen -> Zylinder 6 hat immer noch Aussetzer
-> Reparatur = Injektor beim 6. Zylinder gewechselt.
Nun habe ich das Problem aber immer noch und ich habe meinen Wagen nun dort stehen gelassen.
Mein Problem ist jetzt -> Muss ich jetzt alle Reparaturen mit Arbeitszeit und Material zahlen?
Bisher ist ja nichts passiert und das Auto läuft immer noch nicht richtig!
Bitte um Rückmeldung ich fahre heute Nachmittag noch mal hin und schaue was Sache ist -_-
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Läßt man es darauf ankommen und zahlt GARNIX, gehts vor Gericht und der Richter wird einen Vergleich schließen.
Ein Richter kann keinen Vergleich schließen. Er kann zu einem Vergleich raten und beide Parteien müssen diesem zustimmen. Tun sie das nicht, spricht der Richter Recht.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mp2222
...Du weist aber auch, daß ein Richter kein RECHT spricht! Er wird nur die vorgetragenen Argumente abwägen und dann eine ENTSCHEIDUNG fällen, zugunsten Partei A oder B. Das hat mit RECHT wenig zu tun.....🙄Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Andere lesen so einen non-sense und nehmen das als Wahrheit mit. Hier gehts nunmal primär um eine rechtliche Angelegenheit und hier ist es wohl weniger so, dass du dich falsch ausgedrückt hast, sondern dass du es nicht besser weißt. Wenn es deshalb Not tut mich zu beleidigen, dann hab weiter Spaß dabei 🙂
Genau. Ist alles Erbsenzählerei.
Der Richter wird den Vergleich vorschlagen bevor er ein Urteil sprechen wird. Ist doch in dem Zusammenhang gehupft wie gesprungen.
Es wird bei einem Vergleich vermutlich auf das selbe rauslaufen, als sich gütlich mit der Werkstatt zu einigen. Und das soll eigentlich die Aussage sein.
Wenn nicht, kanns duster für die Werkstatt aussehen, oder für den Autobesitzer -wenn der Richter ein Urteil fällen muß. Da wir von einem Werkvertrag sprechen, siehts vermutlich für den Autofahrer dann schlecht aus, denn Material zahlt man immer und bei Nachbesserung kann man höchstens auf Kulanz der Werkstatt hoffen - die meist auch gewährt wird.
Es sei denn, ich führe mich auf wie der Platzhirsch und wedel gleich immer mit der Advocard. Dann stellen sich die Jungs ggf. auch quer und zum Schluß darf man dann doch alles zahlen. Nicht die Werkstatt hat ein Problem mit einem Auto - sondern ich, bzw. der TE.
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
Natürlich spricht der Richter Recht, was denn sonst? Oder ist deine Aussage als Kritik am Rechtsstaat Deutschland zu sehen, analog zu "Recht haben und Recht bekommen"?Zitat:
...Du weist aber auch, daß ein Richter kein RECHT spricht! Er wird nur die vorgetragenen Argumente abwägen und dann eine ENTSCHEIDUNG fällen, zugunsten Partei A oder B. Das hat mit RECHT wenig zu tun.....🙄
Der Richter spricht ein URTEIL.....kein RECHT!! Wenn Du schon User verbesserst, dann bitte richtig und nicht so ein non-sens!!!!
Zitat:
Der Richter spricht ein URTEIL.....kein RECHT!! Wenn Du schon User verbesserst, dann bitte richtig und nicht so ein non-sens!!!!
Du hast unrecht. "Recht sprechen" und "Gerichtlich urteilen" sind Synonyme für die gleiche Sache. Du kannst dich davon gerne selbst überzeugen, z.B. hier:
http://www.wie-sagt-man-noch.de/synonyme/recht+sprechen.htmlGgf. solltest du dich nicht so aufplustern, nur weil du irgendwas finden willst.
Und genau das ist der Grund warum auf den Aufträgen steht:
Fehler SUCHE und nicht Fehler finden.
Im Zweifel ruf ich an und klär das, so wie man das halt macht, mit a bissl Anstand und freundlich. Wer mich anmault, zahlt voll, wer nett zu mir ist.. es gibt für alles eine Lösung, bis hin zur Nullrunde für die Werkstatt, oder je nach Kunde auch mal draufzahlen. Aber ein RECHT drauf hast du nicht, sofern sie dir die AGBen ausgehändigt haben und der Auftrag richtig geschrieben ist. Stand: 2011 (es könnte sich was geändert haben)
Das man heutzutage alles erst in nem Forum breittreten muss, find ich Wahnsinn.
Ich pers. würde btw. mal die Kompression und Steuerzeiten prüfen.
Die haben halt den Prüfplan durchgeführt und das steht im Tester, ich hab ihn selbst oft genug durchgeführt, kommt auch oft genug nur Müll raus. Wenn man dann nicht mehr bei BMW ist, darf man zum Glück wieder klassisch mit Köpfchen Fehler suchen ;-). Sowas durfte ich sonst immer nur dann, wenn nix mehr weiter ging.
Versuche bleiben aber ab einem bestimmten Punkt nicht aus, da muss man auf seine Erfahrung hören.
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Ein sinnvoller Weg:
1. Mit dem "Freundlichen" reden. Kommt man zu keinem befriedigenden Ergebnis:
2. Die KFZ-Schiedsstelle einschalten. Sie versucht zu vermitteln und schlägt eine Lösung vor, die der Freundliche, wenn er der KFZ-Innung angehört, akzeptieren muss (Für dich kostenlos und unverbindlich!).
Infos z.B. beim ADAC (Schiedsstellenverfahren)
Gruß joyfun
PS: Wenn du unsicher bist, kannst du ja auch schon im Vorfeld bei der Schiedsstelle deinen Fall schildern (tel.) und um Rat fragen.