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Wer darf Leasingfahrzeug reparieren?

BMW 5er F11
Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 8:17

Moin!

Ich hab eben mal in meinem Leasingvertrag nachgelesen. Dort steht unter Punkt XII.Wartung und Reparatur:

"Fällige Wartungsarbeiten hat der Leasingnehmer pünktlich, erforderliche Reparaturen unverzüglich durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen zu lassen. ..."

D.h. ich darf nur in eine BMW Werkstatt?

In meinem Fall wollte ich die vorderen Bremsen selbst erneuern. Ich kanns halt und es würde mir Spaß machen und ein paar Euro spart man auch noch. Ich darf das also nicht?

Gruß, David

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22 Antworten

Hallo David,

schön das du das Thema mal so deutlich ansprichst.

Das Thema "Bremsen selber tauschen" ist ja hier im Forum schon öfters diskutiert worden (es wird sogar eine Detailanleitung mitgeliefert). Die meisten hier sind "Leaser" und ich denke das der Zusatz den du ansprichst in nahezu jedem Leasingvertrag zu finden sein wird - nur wissen es die Wenigsten.

Mein klare Meinung dazu:

Zitat:

In meinem Fall wollte ich die vorderen Bremsen selbst erneuern. Ich kanns halt und es würde mir Spaß machen und ein paar Euro spart man auch noch. Ich darf das also nicht?

Nein das darfst du nicht. Das darf nur ein vom Hersteller anerkannter Betrieb.

Ich wäre da auch im Hinblick auf die Rückgabe vorsichtig - möglicherweise möchtest du Fahrzeug ja zurückgeben (oder musst). Mit Verweis auf diese Klausel wird bei der Rücknahme evtl. ein erneuter Tausch der Bremsen verargumentiert. Dann müsstest du diese nochmal zahlen.

Soweit von mir.

Gruß

Tobias

Oder anders formuliert: der letzte Service der einzelnen Verschleißteile vor Rückgabe, sollte von einer Fachwerkstatt erledigt werden, würde ich aber mal mit dem Händler wo du gekauft hast absprechen. ATU oder andere sind aber genauso zulässig wie die Niederlassung oder der Vertragshändler. Falls deine Laufleistung also mehrere Wechsel von Bremsen oder Öl nötig macht, dann kannst du die Verschelißteile dazwischen eigentlich auch selbst machen. Die allg. Fahrzeuginspektion allerdings nicht...

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 9:58

Kann BMW Financial Service eine Rechnung von mir verlangen?

Ich würde natürlich original BMW-Teile verbauen!

Ich meine anders können die mir nicht "nachweisen", daß ich Scheiben und Beläge selbst gewechselt habe.

Wer ist da in der Beweispflicht?

Streng genommen dürfte ich auch keine Reifen beim Reifenhändler an der Ecke montieren lassen? Oder dürfte nicht zum Lackdoktor um ne Delle oder nen Kratzer zu entfernen?

Hallo David,

Zitat:

Kann BMW Financial Service eine Rechnung von mir verlangen?

 

Ich meine anders können die mir nicht "nachweisen", daß ich Scheiben und Beläge selbst gewechselt habe.

 

Wer ist da in der Beweispflicht?

Da braucht keiner eine Rechnung (weder der Händler noch BMW FS). Die gucken Vor Ort (z.b. bei Abgabe) ins Serviceheft rein und sehen das bei z.b. 3 Inspektionen und 100000km kein Kreuz bei "Bremsen vorne" - "Bremsen hinten" ist. Dann weiß jeder was Sache ist.

Du wirst ja wohl das Kreuz nicht selbst machen und einen Stempel rein knallen oder?

Dann erklär mal wie das funktioniert - wenn die Bremsen bei der Sichtkontrolle faktisch neu sind.

Gruß

Tobias

…also mein heißester Tip für dich für heut. Auch wenn du es gerne machst und vermutlich sogar besser als manche Werkstatt. Lass es - es lohnt nicht.

Gruß

Tobias

…um das Thema noch abzurunden:

Zitat:

Streng genommen dürfte ich auch keine Reifen beim Reifenhändler an der Ecke montieren lassen? Oder dürfte nicht zum Lackdoktor um ne Delle oder nen Kratzer zu entfernen?

- Bezüglich des Reifenprofils wird in der Regel ein min. Profil im Vertrag erwähnt.

- Der Zustand des Lacks gehört nicht zu Wartungsarbeiten - wird aber sicherlich auch bei Übergabe auf "normale Abnutzung" begutachtet.

Gruß

Tobias

Themenstarteram 10. Oktober 2013 um 10:15

Was ich meine ist wenn ich während der Leasingzeit neue Reifen brauch oder einen Kratzer entfernen lassen will, müsste ich zu BMW?

EDIT: Ich rede nicht von der Leasingrückgabe, sondern von Arbeiten jetzt mitten in der Laufzeit des LV. Wobei der Zeitpunkt ja keine Rolle spielt.

Hallo David,

hab ich verstanden. Ich denke das hier die im Serviceheft aufgeführten Punkte gemeint sind sowie "BMW spezifische Reparaturen". Die Reifen fallen hier nicht drunter und der Lack auch nicht. Es steht ja auch nicht drin das du zu BMW gehen musst. Es steht drin das du zu einem vom Hersteller anerkannten Betrieb gehen musst.

Ich erweitere mal. Derzeit fahre ich auf meinem F11 sog. "Chinaböller". Das wurde hier im Forum mit unter schon heiß diskutiert.

Abgeben (egal ob Leasingrückgabe oder Inzahlungnahme) werde ich das Fahrzeug mit den Reifen sicherlich nicht. Dessen bin ich mir aber bewusst.

Soweit von mir.

Gruß

Tobias

Kannst das Kreuzchen ja selbst nachtragen bei einem anderen Stempel ;-)

Hallo David,

Verschleißteile kannst Du in jedem Meisetbetrieb machen lassen.

Also auch bei ATU etc.

Hallo Nico,

Zitat:

Original geschrieben von Nico82x

Kannst das Kreuzchen ja selbst nachtragen bei einem anderen Stempel ;-)

Das ist eher ein Scherz. Sollte dann jemand (und das kommt durchaus vor) einen Abgleich machen mit den Inspektionsrechnungen - ist er "fällig".

Gruß

Tobias

Das heißt wie es im Leasingvertrag steht:

BMW Werkstatt/Niederlassung oder annerkannte BMW Werkstatt.

Matahari Import/Export im Hinterhof darf es nicht machen, wenn es eine Reparatur ist (z.b. Blech/ Unfallschaden)

Zitat:

Original geschrieben von Tobias32

Hallo Nico,

Zitat:

Original geschrieben von Tobias32

Zitat:

Original geschrieben von Nico82x

Kannst das Kreuzchen ja selbst nachtragen bei einem anderen Stempel ;-)

Das ist eher ein Scherz. Sollte dann jemand (und das kommt durchaus vor) einen Abgleich machen mit den Inspektionsrechnungen - ist er "fällig".

Gruß

Tobias

Hab jetzt in das vom F11 noch nicht so oft reingeguckt, aber beim E61 und allen anderen mit bekannten Fahrzeugen ist dann da ein "nein" angekreutzt. Wahrscheinlich um genau solch simple Ideen auszuhebeln...

Ich würde ernsthaft deinen Verkäufer anrufen! Kannst ihn ja vor die Wahl stellen: Bremsen+Öl mach ich selbst und dafür gibt es nur BMW Stempel für Inspektionen etc. im Heft. Wenn er das nicht möchte, dann kommen ausschließlich ATU oder Hinterhofmeisterstempel da rein (Ja ATU macht auch BMW Inspektionen). Dann kann er sich ja aussuchen was ihm beim wiederverkauf nach deiner Leasingzeit lieber ist.

 

Edith sagt noch: Dein Leasingvertrag ist nicht die Bibel und teilweise auch gegen geltendes Recht, wie alle anderen auch. Dafür gibt´s dann unten die salvatorische Klausel. Bei manchen Punkten ist es also völlig wumpe was die von der BMW Bank da hingekritzelt haben...

EU Recht wird zumindest bei uns angewendet, von einem Fachbetrieb wird eine Rep. anerkannt sofern sie einwandfrei ist.

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