Erfahrungen mit Distronic Plus
Hallo,
bin am überlegen mir Distronic Plus mitzubestellen.
Hat jemand Erfahrungen damit?
Gruß
Bernhard
Beste Antwort im Thema
Hallo,
nachdem ich heute auf der Autobahn viele Kilometer in
"zähflüssigem Verkehr" zurücklegen musste, möchte ich
mal wieder meine Begeisterung über die Distronic +
im Zusammenspiel mit dem 7G-DCT äußern.
Einfach nur Wunschgeschwindigkeit einstellen
und zurücklehnen. Trotz ständig wechselndem
Tempo zwischen 5 und 130 km/h kein Kuppeln,
kein Schalten, kein Bremsen oder Gasgeben-
nur Lenken muss man selbst... und natürlich
nicht einschlafen. Einfach nur Klasse, wie das
funktioniert. Bin sehr entspannt zu Hause
angekommen🙂
Gruß von R70
170 Antworten
Immer wenn die Bremsanlage betätigt wird leuchten auch die Bremslichter.
Es spielt keine Rolle ob der Bremseingriff durch den Fahrer oder die Distronic vorgenommen wird.
Anderenfalls würde dieses Feature selbst zum Sicherheitsrisiko werden, weil es Auffahrunfälle provoziert.
Zitat:
Original geschrieben von dominikgoebel
Ich habe es getestet und bei mir leuchtet nichts. Bitte teste mal selbst.
Darf ich fragen wie du das getestet hast?
Zitat:
Original geschrieben von autogene
Darf ich fragen wie du das getestet hast?Zitat:
Original geschrieben von dominikgoebel
Ich habe es getestet und bei mir leuchtet nichts. Bitte teste mal selbst.
das dürfte in der Tat sehr schwierig zu kontrollieren sein, denn wenn die Distronic arbeitet, wie weisst Du ob da was aktiv gebremst wird oder nur das Gas gedrosselt? Abgesehen davon, dass Du ein Hintermann haben musst mit dem Du dann laufend kommunizierst was er sieht und Du (oder eben das DT+) machst
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von autogene
Darf ich fragen wie du das getestet hast?Zitat:
Original geschrieben von dominikgoebel
Ich habe es getestet und bei mir leuchtet nichts. Bitte teste mal selbst.
Ich habe mir ein Stück weisse Pappe bei Dunkelheit an die dritte Bremsleuchte geklebt. Dann sieht man das wunderbar im Rückspiegel.
Also du bist der Überzeugung, dass die Bremsleuchten nicht ansprechen obwohl die Bremsen betätigt werden?
Möglich, dass bereits die Gaswegnahme den Eindruck vermittelt, dass das Fahrzeug über die Bremsen verzögert wird - hm?
Ich denke wir können beide bis auf weiteres den Nachweis nicht bringen; so lange möchte ich daran festhalten, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Fahrzeug bei Betätigung der Bremsen im Fahrbetrieb und gleichzeitiger "Stummschaltung" der Bremsleuchten eine Betriebserlaubnis erhalten kann.
Auch Motorbremse ist Bremsen. Ich sprach von "anbremsen", und da gehört Gaswegnahme auch dazu. Hast du es selbst mal getestet? Ich war auch überrascht bei welcher Verzögerung (ob jetzt Motorbremse oder Scheibenbremse) eben kein Bremslicht leuchtet. Defekt ist meine Beleuchtung übrigens nicht.
Ja Du das ist jetzt aber nicht ganz logisch, möchte ich vorsichtig anmerken.
Nenn mir auch nur einen Hersteller der seine Fahrzeuge derart ausstattet, dass bei Gaswegnahme im Fahrbetrieb die Bremslichter aufleuchten?
Zitat:
Original geschrieben von autogene
Ja Du das ist jetzt aber nicht ganz logisch, möchte ich vorsichtig anmerken.
Nenn mir auch nur einen Hersteller der seine Fahrzeuge derart ausstattet, dass bei Gaswegnahme im Fahrbetrieb die Bremslichter aufleuchten?
Hat dein Auto DP?
Zitat:
Original geschrieben von dominikgoebel
Hat dein Auto DP?Zitat:
Original geschrieben von autogene
Ja Du das ist jetzt aber nicht ganz logisch, möchte ich vorsichtig anmerken.
Nenn mir auch nur einen Hersteller der seine Fahrzeuge derart ausstattet, dass bei Gaswegnahme im Fahrbetrieb die Bremslichter aufleuchten?
Ja das beschriebene Fahrzeug hat Distronic Plus
Zitat:
Original geschrieben von autogene
Ja das beschriebene Fahrzeug hat Distronic PlusZitat:
Original geschrieben von dominikgoebel
Hat dein Auto DP?
Dann teste das ganze doch einfach mal und Teile dann deine Erfahrungen hier. Bisher mutmaßt du nur.
Zitat:
Original geschrieben von dominikgoebel
Dann teste das ganze doch einfach mal und Teile dann deine Erfahrungen hier. Bisher mutmaßt du nur.Zitat:
Original geschrieben von autogene
Ja das beschriebene Fahrzeug hat Distronic Plus
Ich denke Du machst Dir einen Spaß mit mir?
Meine "Mutmaßung" wie Du feststellst liegt darin, Dir offensichtlich nicht plausibel machen zu können, dass das Betätigen der Bremsanlage in einem Fahrzeug, welches für den Straßenverkehr zugelassen sein soll, zwingend mit dem Aufleuchten der Bremslichter verbunden ist. Dabei spielt es keine Rolle ob der Bremsvorgang vom Fahrer, oder einer elektronisch gesteuerten Hydraulik ausgelöst wird.
Meine Zurückhaltung in der Argumentation bezieht sich darauf, dass ich nicht bereit (zu träge) bin, den geeigneten Passus in den Straßenverkehrszulassungsbedingungen zu suchen, die meine Argumentation stützen könnte;-)
Ich bin weit davon entfernt hier Späße zu machen. Es leuchtet bei normaler Fahrt durch die Stadt kein Bremslicht, wenn man mit DP unterwegs ist. Vielleicht liegt es daran, dass nur max. 40% der Bremskraft aufgewendet werden. Hab gerade nochmal eine Runde gedreht. Ich fahre mit 50kmh mit DP auf ein Fahrzeuge an der Ampel auf. Kein Bremslicht. Fahrzeug kommt zum stehen und das Bremslicht geht unmittelbar danach an (kein Wegrollen).
Zitat:
Original geschrieben von dominikgoebel
Ich bin weit davon entfernt hier Späße zu machen. Es leuchtet bei normaler Fahrt durch die Stadt kein Bremslicht, wenn man mit DP unterwegs ist. Vielleicht liegt es daran, dass nur max. 40% der Bremskraft aufgewendet werden. Hab gerade nochmal eine Runde gedreht. Ich fahre mit 50kmh mit DP auf ein Fahrzeuge an der Ampel auf. Kein Bremslicht. Fahrzeug kommt zum stehen und das Bremslicht geht unmittelbar danach an (kein Wegrollen).
....Und da hast Du keine Sorge, dass Dir einer drauf fährt, weil Deine Bremslichter nicht gehen?
Wenn Du stehst und sie leuchten dann erst auf, ist es üblicherweise zu spät;-)
Hier dann doch noch mal der dröge Text (Auszug) aus der STVZO §53:
"(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen."
alles ganz einfach eigentlich;-)