Erfahrung mit der VW-Autoversicherung
Hallo Zusammen,
ich wollte mal meine Erfahrung mit der VW-Autoversicherung hier verewigen,falls mal jemand seinen VW kaufen sollte und beim VW-Händler im Paket auch die VW-Autoversicherung mit abschliesst.
Ich muss vorausschicken,das ich beim Papiere unterschreiben,leider nicht die Verträge komplett durchgelesen habe und ich dachte weil ich für das Auto 350 km gefahren bin,habe ich alles im Paket bei VW gebucht....🙄🙄.
Leider hat mein Verkäufer beim Vertragsausfüllen vergessen zu erwähnen,das bei einer VW-Autoversicherung,man automatisch eine Werkstattbindung sich einhandelt,die sich auch im Nachhinein nicht ändern lässt.😕😕.
Ich habe leider erst durch einen Teikaskoschaden herausgefunden,das ich eine Werkstattbindung im Vertrag drin stehen habe und leider zu meinem finanziellen Nachteil habe ich,in einer markenfremden Werkstatt,meine Frontscheibe tauschen lassen,sodass mir ausser meiner SB,auch noch 15% vom Rechnungsbetrag,der freien Werkstatt ersetzt habe,da die ja nichts dafür kann.
Nun habe ich versucht bei der Versicherung näheres zu erfahren und habe widersprüchliche Aussagen von verschiedenen Mitarbeiter der Versicherung erhalten.Die Eine sagt ich könnte die Werkstattbindung aus meinem Vertrag entfernen lassen,was ich aber selbst als Versicherungsnehmer nicht vornehmen könne,dies kann nur der Händler🙂😕😕merkwürdig.
Andere Mitarbeiterinnen der Versicherung bestättigten mir,das ich diese Werkstattbindung nicht aus dem Vertrag entfernen kann.Zum krönenden Abschluss hat mir mein Verkäufer eine E-Mail gesendet,ich könnte die Werkstattbindung selbst bei der Versicherung kündigen...🙄🙄,ich also rufe die Versicherung widerum an und halte denen die E-Mail meines Verkaufers vor und dann sagt die Gute Dame der Versicherung,der Verkäufer hätte da was falsch verstanden.
Herrlich das bei einem Weltkonzern,die eine Hand nicht weiss,was die Andere macht und man widersprüchliche Aussagen erhält.
Dann habe ich mich auch noch in Wolfsburg beschwerdt und dann fragt mich der Servicemann am Telefon,doch ernsthaft,was Er jetzt für mich machen soll...ist das Normal???
Was die Versicherung angeht habe ich heute meine Konsequenzen gezogen und denen heute die Kündigung zugeschickt,da ich am 01.07.14 die Versicherung wechseln kann.Für die Unkenntnis beim Verkauf einer Autoversicherung durch meinem Verkäufer,habe ich kein Verständnis und ich bin froh,das ich nur ein kleines Lehrgeld bezahlen muss,sonst wäre der Ärger grösser.
VW hat eine merkwürdige Auffassung von einer Autoversicherung und scheinbar sind da Mitarbeiter beschäftigt,die zum Teil keine Ahnung von Ihren eignen AGB`S zuhaben scheinen.
Zum Schluss habe ich bei einem Ortsansässigen Vertragshändler mal nachgefragt,wenn man das Fahrzeug bei VW versichert,ob eine Werkstattbindung im Vertrag drin steht und Überraschung der Verkäufer konnte mir die Frage nicht beantworten,man müsste ein Schlem sein wenn man Böses dabei denkt🙄.
Klar hätte ich meine Verträge durchlesen können,aber ich habe meinem Vertragshändler irgendwie vertraut ein Fehler,die Police habe ich erst 2 Monate nach dem Kauf von der Versicherung zugesandt bekommen und leider steht der entscheidene Satz erst auf der Rückseite und ich die Papiere nur flüchtig überfolgen,ob die Versicherungsgrundlagen mit meinen Wünschen übereinstimmen.
Wollte wie gesagt nur mal darauf hinweisen,falls jemand wie ich keine Werkstattbindung in seiner Autoversicherung haben möchte.
gruss Uwe
Beste Antwort im Thema
Hey Uwe,
ich arbeite zufällig in der Kfz-Versicherungsbranche und bringe ein wenig Licht ins Dunkele :-)
Zitat:
Original geschrieben von uwe1967
Leider hat mein Verkäufer beim Vertragsausfüllen vergessen zu erwähnen,das bei einer VW-Autoversicherung,man automatisch eine Werkstattbindung sich einhandelt,...
Den Versicherungsvermittler treffen eine große Anzahl an Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten. Ich werde mich auf das m.E. maßgeblichen in diesem Zusammenhang beschränken:
Der Vermittler muss Dir - laienhaft gesprochen - die wesentlichen Vertragsinhalte erklären. Die Beweislast, dass er dies getan hat, obliegt ihm.
Zu dem muss er den Inhalt der Beratung dokumentieren. Im Klartext Du musst eine Protokoll in die Hand gedrückt bekommen haben, wo dokumentiert ist
- über was ihr gesprochen habt (Sparte Kfz-Anlassbezogene Beratung),
- zu was er Dir rät
- und warum er dies tut,
- was wesentliche Bestandteile des Vertrages sind
und abweichende Wünsche festhalten. Selbstverständlich musst Du das Beratungsprotokoll unterschreiben.
Ich bezweifel, dass weder das eine noch das andere erfolgt ist.
Und jetzt wird es Interessant:
Verletzt der Versicherungsvermittler (i.d.R. das Autohaus) eine der Pflichten, so macht er sich Dir ggü. schadensersatzpflichtig (§ 63 VVG i.V.m. § 61 VVG).
Der Verkäufer wird hierbei Erfüllungsgehilfe des Autohauses und somit des Vermittlers gewesen sein; entsprechend ist sein Fehlverhalten dem Autohaus zuzurechnen.
--> ich komme darauf zurück.Zitat:
die sich auch im Nachhinein nicht ändern lässt
-> Zur Kürzung:Zitat:
Ich habe leider erst durch einen Teikaskoschaden herausgefunden,das ich eine Werkstattbindung im Vertrag drin stehen habe und leider zu meinem finanziellen Nachteil habe ich,in einer markenfremden Werkstatt,meine Frontscheibe tauschen lassen,sodass mir ausser meiner SB,auch noch 15% vom Rechnungsbetrag,der freien Werkstatt ersetzt habe,da die ja nichts dafür kann.
Der übliche Prämiennachlass bei Abschluss einer Werkstattbindung (oder auch Werkstattservice genannt) beträgt 15%. Nimmt der Versicherungsnehmer entgegen den Vertragsbestimmungen eine fremde Werkstatt in Anspruch werden diese 15% abzogen.
Das Gedankenkonstrukt hierhinter ist nicht trivial und versicherungstechnischer Natur. Es lässt wie folgt herleiten. Die Versicherungssumem ist i.d.R. Indikator für die Prämie (erste gibt es im kfz-bereich so ja nicht). Übersteigt der Versicherungswert die Versicherungssumme (und hat somit der Versicherungsnehmer weniger gezahlt als hätte er zahlen müssen, wenn er sich gemäß dem Versicherungswert versichert hätte) so sprechen wir von einer Unterversicherung. In diesen Fälle wird die Versicherungsleistung grundsätzlich im Verhältnis VS/VW*Schaden gekürzt (§75VVG). Hieraus leitet sich dann die Kürzung der Reparaturrechnng ab (Prämie - 15%) / 100% Prämie (ohne Werkstattservice) * Schaden.
Hoffe es ist so ein wenig klar geworden was ich meine
--> Zum Schaden: ich komme darauf zurück.
Jein, das richtung und falsch. Grundsätzlich wird hier der Händler Versicherungsnehmer sein. Originär stehen damit auch nur ihm die Rechte am Vertrag zu. Warum "Jein" schreibe ich gleich.Zitat:
Nun habe ich versucht bei der Versicherung näheres zu erfahren und habe widersprüchliche Aussagen von verschiedenen Mitarbeiter der Versicherung erhalten.Die Eine sagt ich könnte die Werkstattbindung aus meinem Vertrag entfernen lassen,was ich aber selbst als Versicherungsnehmer nicht vornehmen könne,dies kann nur der Händler🙂😕😕merkwürdig. Andere Mitarbeiterinnen der Versicherung bestättigten mir,das ich diese Werkstattbindung nicht aus dem Vertrag entfernen kann.
Zitat:
Zum krönenden Abschluss hat mir mein Verkäufer eine E-Mail gesendet,ich könnte die Werkstattbindung selbst bei der Versicherung kündigen...🙄🙄,ich also rufe die Versicherung widerum an und halte denen die E-Mail meines Verkaufers vor und dann sagt die Gute Dame der Versicherung,der Verkäufer hätte da was falsch verstanden.
Jetzt noch mal aufpassen! :-)
Du bist zwar nicht Versicherungsnehmer zum Vertrag. Du bist jedoch derjenige "den es angeht" (§48VVG) Du hast somit das versicherte Interesse an der Sache und hast somit die gleichen Rechte wie der Versicherungsnehmer. Mit derjenigen Einschränkungen, dass das ausgeübte Vertragsrecht nur in Zustimmung des Versicherungsnehmer ausgeübt werden kann (§44 I VVG i.V.m §44 II VVG) und diese Zustimmung hast Du konkludent (E-Mail vom Verkäufer). Du hast also durchaus das Recht eine Änderungsantrag (Antrag auf Änderung des Versicherungsumfang) zu stellen, dem der Versicherer jedoch zustimmen muss.
Zum Schaden bzw. zur Schadenkündigung:
Nach Eintritt des Versicherungsfalles (Teilkaskoschaden!) hast Du bzw. der Versicherungsnehmer nach §92 VVG das Recht den Vertrag zu kündigen. Aber auch hier gilt wieder §44 II VVG. Der Versicherungsnehmer muss zustimmen. Wenn der Versicherungsnehmer und Vermittler zusammenfallen steht das Provisioninteresse m.E. vermutlich der Kündigung bzw. ihrer Zustimmung entgegen.
So i.d.S. lasse dich nicht ärger - hau zurück :-)
17 Antworten
Zitat:
@autoliebhaberin1202 schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:56:29 Uhr:
@uwe1967 Mit der Werkstattbidnung soll gewährleistet werden, dass der Schaden vollständig und qualitätgerecht repariert wird. Mit der Bindung soll einfach das Risiko für schlechte Arbeiten minimiert werden.
Wenn das mit der Werkstattbindung erreicht werden soll, ist es ein hehres Ziel, das aber auch gerne verfehlt wird.
Ich habe meine Versicherungen immer ohne Werkstattbindung abgeschlossen, weil ich den Verdacht hatte, dass dadurch die Reparaturen eher besonders teuer werden, um anschließend die Prämie besser erhöhen zu können.
Es geht aber auch andersherum:
Mir wollte vor ein paar Jahren jemand das Auto stehlen. Das ist ihm nicht gelungen, aber er war drin im Auto und hat einiges zerstört.
Die Reparatur habe ich in der (Bosch-)Werkstatt meines Vertrauens machen lassen. Die Rechnung betrug um die 1.400 Euro.
Die Reparatur war "vollständig und qualitätsgerecht". Die Versicherung hat dann aber eine eigene "Rechnung" vorgelegt. Am Ende durfte ich 600 Euro selbst tragen (plus 150 Euro Selbstbeteiligung).
Die Versicherung hielt es zum Beispiel für völlig normal, dass die zerstörten Schlösser nicht so gewechselt wurden, dass man wie im Originalzustand nur einen Schlüssel benötigte. Obendrein hielt sie die Beschädigungen an der Fahrertür für nicht reparaturwürdig.
Seither schließe ich meine Versicherungen
mitWerkstattbindung ab.
ich kann auf eine Werkstattbindung gerne verzichten,weil ich lieber dahin gehe,wo für mich entsprechend der Service stimmt und ich die Werkstatt kenne.
Sollte die Versicherungen Leistungen nicht bezahlen wollen,obwohl diese beschädigt wurden,dann gibt es Menschen die sich der Sache annehmen und der Versicherung erklären,das Sie den Schaden voll übernehmen müssen.
Wer nicht im Stande ist sich zu wehren und einen Anwalt nicht beauftragen muss,der wird dann halt von der Versicherung halt veräppelt und für den Rest gibt es Gutachter.
Die Argumenten der VW-Versicherung wollte ich nicht folgen wollen mit Vertriebswegen schützen und so einiges....was das mit der Versicherung zu tunen haben soll verstehe ich bis heute nicht.
Hallo allerseits,
wo liegt man denn eigentlich so preislich, wenn man die VW-Autoversicherung mit abschließt? Ist das Fahrer-/Fahrzeugindividuell, oder gibt es da so ein Pauschalangebot? Könnte maximal SF10 mit in den Vertrag bringen, würde den bisherigen Vertrag jedoch gerne anderweitig weiternutzen, also SF0...
Gruß,
Fabian