Erfahrung mit BimmerCodeApp

BMW X1 F48

Hallo zusammen,

ich überlege mit der BimmerCode mit entsprechende Adapter zu besorgen.
Eigentlich für die weniger Settings dass ich möglicherweise ändern will, bin ich noch nicht 100% Sicher ob ich sowas wirklich braucht.

Trotzdem habe ich ein paar Fragen an die Experten 🙂

1. Adapter
Vgate iCar Pro Bluetooth 4.0 oder 2/3/Pro WiFi?
Ich tendiere für Bluetooth, aktuell ca. 25€ bei Amazon...

2. Setting: Start in ECO Pro Modus
Da ich in Moment viel in Stadtverkehr fahre, lohnt sich in ECO Modus schon bei Kaltstart zu fahren? Riskiere ich damit etwas? Ein Freund von mir fährt einen 316d Firmenwagen, die standardmäßig in ECO startet, ist aber einen ganz anderes Motor als meine 25i.

3. ist BimmerCode die bessere Wahl?
Carly ist wesentlich teuerer. Anderen Empfehlungen?

Danke!

Beste Antwort im Thema

...auch im Winter bei hohen Minusgraden KEINE Probleme damit! 🙄

...und manche möchten es halt nicht verstehen. 😉

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Ich zitiere mich mal selbst aus einem alten thread:

„Das ist kompliziert bei den ganzen europäischen und nationalen Gesetzesänderungen zum Tagfahrlicht der letzten Jahre.

Grundsätzlich: Es gilt Recht nach ECE oder nach StVZO.

Manchmal widersprechen die sich.

Fahrzeuge werden z.B. in D nach StVZO gebaut.
Also seit 2008 TFL ohne RL.

In Schweden baut man dagegen nach ECE, da ist TFL mit RL erlaubt. Und dürfen natürlich auch hier so fahren.

Noch. Denn ab 2018 gilt europaweit:
Tagfahrlicht ohne Rückleuchten.
Ohne Ausnahme.

Was aber viel wichtiger ist: die Lichtanlage ist Teil der TYPGENEHMIGUNG. Eine Änderung löscht die Betriebserlaubnis. Da ist halt so.

Dabei ist es egal, ob du gemeingefährliche 200W-LEDs in deinen Halogenscheinwerfer schraubst oder nur die Rückleuchten codierst.

Dein Auto entspricht dann einfach nicht mehr der Typgenehmigung. Mit der Lichtanlage ist -was die ABE betrifft- nicht zu spassen....“

Aha ok Danke Bavaria dann lassen wir das so wie es ist, vielleicht bietet Carly die Funktion deshalb nicht an
Gruß

Deswegen habe ich beim F48 auch nicht die US Rückleuchten ohne gelbe Blinker nachgerüstet, ich fahre halt einfach nicht mit einem illegalen Fzg....

Ja genau, das war früher in der Scirocco Zeit schon schlimm in der Kontrolle und Gemecker von der Rennleitung

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War das deiner :-) ? Ich hatte einen Scirocco 1 mit 85 Ps ging echt gut mit 2b2 Registervergaser und halt ein bisschen Tuning
:-)

Zitat:

@Bavariacruiser schrieb am 14. April 2018 um 12:29:33 Uhr:



Zitat:

@Frank318td schrieb am 25. Februar 2018 um 18:06:09 Uhr:


Nutze Carly ist auch sehr gut, habe aber gesehen das bei Bimmer Code Tfl hinten zucodieren geht , ist das jetzt erlaubt oder nicht, wenn ja hole ich mir die auch
Gruß

Erlaubt ist es definitiv nicht, ABE erlischt wegen Änderung der lichttechnischen Einrichtungen.
Ob dich das stört ist allerdings deine Sache...

Das Ganze läßt sich aber im Idrive - Menü ganz einfach auswählen , so das man vor der TÜV Überprüfung oder ähnlichem es einfach deaktiviert , genau so wie die akustische Quittierung der Alarmanlage beim Öffnen und Schließen. Ich finde die Bimmer App einfach Klasse .

In der heutigen Zeit musst du aber nicht nur den TÜV fürchten sondern auch Polizisten die sich etwas besser auskennen als Dorfpolizist Maier und das dann auch gerne nutzen und wie bereits beschrieben, codest du am Licht keine Betriebserlaubnis, Karre auf dem Abschleppwagen, das du dann sagst du änderst es geschwind im Idrive ist der Polizei dann auch erstmal wurscht und du erstmal die Karre los.

Versteh mich nicht falsch ich find manches auch blöd aber ob tfl hinten es wert ist eventuell dem x1 nach zu winken während er auf dem Hänger weg fährt.... Ich denke nicht.

Muss jeder für sich entscheiden, aber im Idrive habe ich das innerhalb von ein paar Sekunden wieder deaktiviert und ich bezweifele auch stark das es überhaupt jemanden interessiert , zumal das TFL hinten bei meinem ehemaligen E90 325i serienmäßig über Idrive aktiviert war .

Diese Funktion nennt sich ja bei BMW Skandinavien-Version und ist definitiv in Deutschland nicht erlaubt. Ich hatte da ein nettes Gespräch mit meiner Niederlassung, die sich aus gestzlichen Gründen weigerten, die Funktion zu aktivieren, obwohl jeder den Nutzen erkennt und bestätigt. Naja, jetzt tappe ich halt im Nebel weiterhin hinten blind durch die Gegend, wenn ich vergesse, von Lichtautomatik auf Normallicht umzuschalten. Aber die Zulassung meines Fahrzeuges rikiere ich damit nicht.

Aber mein E90 war die deutsche Version und da war es Serienmäßig

Also Auszug aus ECE:

Die TFL und Rückleuchten kombiniert sind seit längerer Zeit in CH erlaubt.
Auch in Österreich, Frankreich ist es erlaubt und in Skandinavien.

Dass es bei uns in Deutschland nicht erlaubt ist kann man in der StVO nach lesen, das ist eine Verhaltensvorschrift für Deutschland, gleichwohl kann das andeswo so erlaubt sein.

StVZO § 49a
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
......5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Also: TFL dürfen alleine eingeschaltet werden.

StVO § 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.........

Am hellichten Tage darf ich mit Licht fahren, muss aber nicht.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Wenn das Einschalten der Beleuchtung vorgeschrieben ist,
am Tage darf man das Standlicht also einschalten, da es ja niemanden stört. Über das Einschalten des Rücklichts am Tage steht nirgend etwas.

Fazit:
TFL + Rückleuchten am Tage sind erlaubt.
Die nicht zugelassene Kombination Rückleuchten + TFL ist weiterhin nicht möglich. Tagfahrlicht nicht mit Abblendlicht verwechseln !!

Noch etwas.

1) 17 StVZO, der u.a. Abblendlicht fordert und nicht Standlicht alleine zulässt und
2) Die EG-Rili 70/756/EG die inzwischen im wesentlichen nur noch auf die ECE-R48 verweist.

Hier stehen ECE und StVO/StVZO etwas im Widerspruch, da die BRD aber die ECE anerkannt hat, gilt die und daher war ist auch das TFL bei uns zulässig.

Die ECE sagt zum TFL und der Beschaltung aber folgendes:

6.19.7 Elektrische Schaltung
6.19.7.1 Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist. Jedoch können die Tagfahrleuchten ausgeschaltet bleiben, während sich das automatische Getriebe in der Stellung „Park“ oder „Neutral“ befindet oder die Feststellbremse angelegt ist oder das Antriebssystem zwar aktiviert ist, aber das Fahrzeug sich noch nicht erstmals in Bewegung gesetzt hat. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Schweinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.

Sind die Tagfahrleuchten eingeschaltet, dürfen die in 5.11 genannten Leuchten nicht eingeschaltet sein.

5.11 Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichenschild nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.

Erneuerung ab 30.01.2018 muss jedes Fahrzeug ( Neuwagen ) eine Abblendlicht-Einschaltautomatik verfügen und ihre TFL dürfen nicht mehr zusammen mit den Stand- und Schlusslichtern oder den alleinigen Schlusslichtern brennen. Die Zulassung bleibt aber bei bereits bestehen-den Typengenehmigungen weiterhin ohne Abblendlicht-Einschaltautomatik und mit der alten elektrischen Schal-tung erlaubt.

Also in Deutschland ist die Kombination TFL und Rücklichter weiterhin nicht erlaubt.

Zitat:

@harald335i schrieb am 14. April 2018 um 23:48:59 Uhr:


Diese Funktion nennt sich ja bei BMW Skandinavien-Version und ist definitiv in Deutschland nicht erlaubt. Ich hatte da ein nettes Gespräch mit meiner Niederlassung, die sich aus gestzlichen Gründen weigerten, die Funktion zu aktivieren, obwohl jeder den Nutzen erkennt und bestätigt. Naja, jetzt tappe ich halt im Nebel weiterhin hinten blind durch die Gegend, wenn ich vergesse, von Lichtautomatik auf Normallicht umzuschalten. Aber die Zulassung meines Fahrzeuges rikiere ich damit nicht.

Deshalb lasse ich das Licht auf Automatik und schalte bei Nebel sinnvollerweise den Nebelscheinwerfer ein, nicht damit ich mehr sehe, sondern weil dann gleichzeitig das Abblendlicht aktiviert wird...

Zitat:

@Fastspeed schrieb am 15. April 2018 um 00:13:30 Uhr:


Aber mein E90 war die deutsche Version und da war es Serienmäßig

Klar, der war dann aber definitiv vor 09/2008 gebaut, gelle...

Zitat:

@Fastspeed schrieb am 14. April 2018 um 23:36:27 Uhr:


Muss jeder für sich entscheiden, aber im Idrive habe ich das innerhalb von ein paar Sekunden wieder deaktiviert und ich bezweifele auch stark das es überhaupt jemanden interessiert , zumal das TFL hinten bei meinem ehemaligen E90 325i serienmäßig über Idrive aktiviert war .

Da bin ich bei dir, aber wie ich bereits geschrieben habe interessiert, habe ich im Idrive schnell geändert keinen Polizisten der sich damit auskennt weil bereits die Option im Idrive garnicht da sein dürfte bei einer zugelassenen Version.
Du winkst da dem X1 auf dem Schlepper halt blöd hinterher und rufst dir ein Taxi.

Die Chance das es passiert ganz ganz ganz gering aber auch unter den Polizisten soll es ja den ein oder anderen geben der sich damit wirklich auskennt und wenn der nen schlechten Tag hat dich erwischt ist die Karre halt weg, und das mit RECHT.

Und genau darum geht's, ich gebe jemand anderem erst garnicht die Möglichkeit mich rechtmäßig in solch eine Situation zu bringen das ich abends mit Frau und Kindern Kilometer weg von daheim auf der Straße stehe.

Meine Meinung, mach du deine Erfahrungen.

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