Entschädigung bei GLE Lieferverzug > 2 Monate

Mercedes GLE W167

Vorab:

Die folgenden Aussagen stammen nicht aus eigener Erkenntnis bzw. Erfahrung, sondern basieren auf den Aussagen einer Person/Quelle, die ich aus für mich nachvollziehbaren Gründen hier nicht publizieren werde. Somit kann ich letztendlich nicht explizit für die Richtigkeit dieser Angaben garantieren und schließe dementsprechend jegliche Haftung aus.

Es bleibt daher jedem selbst überlassen seine Schlüsse und Handlungen aus diesen Informationen zu ziehen...

Worum geht es genau?:

Wie den meisten Usern hier bekannt ist, kommt es seit Produktionsbeginn des GLE’s, aufgrund diverser Produktionsprobleme zu teils eklatanten Lieferverzögerungen und daraus resultierend, zu verärgerten Kunden. Nun scheint Mercedes eine Entschädigung anzubieten, sollte der Lieferverzug mehr als 2 Monate betragen.

Was ich bis jetzt dazu im „Wartezimmer Thread“ veröffentlicht habe:

Zitat:

@Dampfrad11 schrieb am 26. April 2019 um 14:57:17 Uhr:


Nur zur Kenntnisnahme und bis bis dato auch nur ein „Gerücht“, dass sich allerdings zeitnah als Tatsache herausstellen könnte.

Es geht dabei um eine mögliche Entschädigung bei Lieferverzug. Die Richtigkeit kann ich momentan weder definitiv bestätigten noch verneinen. Nichtsdestotrotz möchte ich euch den Inhalt in Kurzform nicht vorenthalten.

Daimler wird den Händlern für jeden Monat Lieferverzug des GLE € 700,- erstatteten sofern der Lieferverzug über 2 Monate dauern wird, diese sind dazu gedacht, die Kunden mobil zu halten (z.B. Mietwagen).

Zitat:

@Dampfrad11 schrieb am 26. April 2019 um 16:33:18 Uhr:



Hört sich jetzt vielleicht ein wenig kurios an, aber die Quelle möchte hier aktuell nicht genannt werden. Sobald etwas schwarz auf weiß vorliegen sollte gibt es genaue Informationen. Bitte das jetzt zuerst einmal einfach so hinzunehmen...

Status quo:

Ich habe heute Nachmittag detailliertere Informationen von meiner Quelle (Hört sich dramatischer an als es ist 😉) erhalten. Hier nun dessen Aussage als Zitat:

„MB hat am 25. April eine Email an ihre Vertriebspartner gesendet und darin mitgeteilt, das jeder Händler rückwirkend 700,- Euro für jeden Monat Verzug erhält, wenn der Verzug mehr als 2 Monate beträgt. Die Email hat einen Betreff vom Sinn her: Mobilhaltung Ihrer Kunden. Die Mail ging als Info an die MB Händler und soll dem Autohaus die Möglichkeit geben den Kunden mobil zu halten. Jetzt liegt es natürlich an jedem Autohaus selbst, was es mit dem Geld macht.“

Dieses Geld kann demnach z.B. für ein Leihwagen eingesetzt werden, aber auch eine Gutschrift auf den Rechnungsbetrag ist wohl denkbar. Die Dauer dieser Maßnahme ist nicht bekannt.

Der Inhalt dieser Mail ist seiner Aussage nach nicht zur allgemeinen Veröffentlichung gedacht.

Fazit:

Letztendlich kann jetzt jeder Kunde, der dementsprechend betroffen ist, schauen was er mit dieser Aussage anstellt. Mehr als eine Abfuhr kann man sich dabei ja nicht einfangen. Im besten Fall aber eine anständige Entschädigung ohne juristischen Aufwand!

In diesem Sinne...

Beste Antwort im Thema

Vorab:

Die folgenden Aussagen stammen nicht aus eigener Erkenntnis bzw. Erfahrung, sondern basieren auf den Aussagen einer Person/Quelle, die ich aus für mich nachvollziehbaren Gründen hier nicht publizieren werde. Somit kann ich letztendlich nicht explizit für die Richtigkeit dieser Angaben garantieren und schließe dementsprechend jegliche Haftung aus.

Es bleibt daher jedem selbst überlassen seine Schlüsse und Handlungen aus diesen Informationen zu ziehen...

Worum geht es genau?:

Wie den meisten Usern hier bekannt ist, kommt es seit Produktionsbeginn des GLE’s, aufgrund diverser Produktionsprobleme zu teils eklatanten Lieferverzögerungen und daraus resultierend, zu verärgerten Kunden. Nun scheint Mercedes eine Entschädigung anzubieten, sollte der Lieferverzug mehr als 2 Monate betragen.

Was ich bis jetzt dazu im „Wartezimmer Thread“ veröffentlicht habe:

Zitat:

@Dampfrad11 schrieb am 26. April 2019 um 14:57:17 Uhr:


Nur zur Kenntnisnahme und bis bis dato auch nur ein „Gerücht“, dass sich allerdings zeitnah als Tatsache herausstellen könnte.

Es geht dabei um eine mögliche Entschädigung bei Lieferverzug. Die Richtigkeit kann ich momentan weder definitiv bestätigten noch verneinen. Nichtsdestotrotz möchte ich euch den Inhalt in Kurzform nicht vorenthalten.

Daimler wird den Händlern für jeden Monat Lieferverzug des GLE € 700,- erstatteten sofern der Lieferverzug über 2 Monate dauern wird, diese sind dazu gedacht, die Kunden mobil zu halten (z.B. Mietwagen).

Zitat:

@Dampfrad11 schrieb am 26. April 2019 um 16:33:18 Uhr:



Hört sich jetzt vielleicht ein wenig kurios an, aber die Quelle möchte hier aktuell nicht genannt werden. Sobald etwas schwarz auf weiß vorliegen sollte gibt es genaue Informationen. Bitte das jetzt zuerst einmal einfach so hinzunehmen...

Status quo:

Ich habe heute Nachmittag detailliertere Informationen von meiner Quelle (Hört sich dramatischer an als es ist 😉) erhalten. Hier nun dessen Aussage als Zitat:

„MB hat am 25. April eine Email an ihre Vertriebspartner gesendet und darin mitgeteilt, das jeder Händler rückwirkend 700,- Euro für jeden Monat Verzug erhält, wenn der Verzug mehr als 2 Monate beträgt. Die Email hat einen Betreff vom Sinn her: Mobilhaltung Ihrer Kunden. Die Mail ging als Info an die MB Händler und soll dem Autohaus die Möglichkeit geben den Kunden mobil zu halten. Jetzt liegt es natürlich an jedem Autohaus selbst, was es mit dem Geld macht.“

Dieses Geld kann demnach z.B. für ein Leihwagen eingesetzt werden, aber auch eine Gutschrift auf den Rechnungsbetrag ist wohl denkbar. Die Dauer dieser Maßnahme ist nicht bekannt.

Der Inhalt dieser Mail ist seiner Aussage nach nicht zur allgemeinen Veröffentlichung gedacht.

Fazit:

Letztendlich kann jetzt jeder Kunde, der dementsprechend betroffen ist, schauen was er mit dieser Aussage anstellt. Mehr als eine Abfuhr kann man sich dabei ja nicht einfangen. Im besten Fall aber eine anständige Entschädigung ohne juristischen Aufwand!

In diesem Sinne...

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Also ich denke ein GLC mit ordentlicher Ausstattung wäre für mich in Ordnung, wenn ohne Berechnung.
Das ist ja eine ordentliche Entschädigung.
Die vereinbarte Leasingrate zahlen und sich über die gesparte Steuer + Versicherung freuen würde mir nicht reichen.
Insbesondere wenn das Auto in Alhorn vor sich hin rostet müsste so eine indirekte Entschädigung drin sein.

Zitat:

Einen gle als Leihwagen hätten sie auch nicht. Weiß nicht mehr, ob ich noch warten soll und den GLC als Leihwagen nehmen soll.

Lass dich nicht verrückt machen.

Wenn der GLE gefällt, würde ich bis September warten.
Das ist nun auch nicht mehr so lang.

Es lohnt sich - wirklich!
(Man hörte es auch zusätzlich von den Neubesitzern ...)

Wenn der GLC nicht stört, ist es doch kein Problem.
Ich kann aber durchaus verstehen, wie verärgert man ist, wenn man für so viel Geld solch ein Fz bestellt - und dann wird so mit einem als Kunden umgegangen.

Das würde ich dem Verkäufer auch so sagen - und darum bitten, umgehend den nächsten hereinkommenden GLE zur Überbrückung zu bekommen: es gibt - wenn ich richtig erinnere - die Fristsetzung.

Schadenersatz heißt in dem Fall auch: Überbrückung mit gleichwertigem Fz.
(Alternativ sollte man laut über eine anderweitige Anmietung eines GLE nachdenken)

Oder den GLC als Überbrückung nehmen - mit entsprechend Good-will (1. Inspektion; Prozente auf Winterreifen/Räder, möglicherweise fehlen nachrüstete Ausstattungen im NFz, wo der Händler Entgegenkommen kann - als Ausgleich ‚für das erwartete Verständnis‘ u.v.a.)

Wenn der GLE gefällt, denn er wurde doch extra bestellt - mit aller Vorfreude bei der Bestellung - würde ich den Häbdler/ Hersteller nicht so leicht mit ‚nur‘ Rücktritt davonziehen lassen. Hilft ihm nur.

Käufer als Verbraucher haben Rechte.
(Der Händler kann sich an den Hersteller wenden.)

Ich amuesiere mich koestlich ueber den Thread hier.

Schadenersatz wird gewaehrt fuer den Schaden der tatsaechlich entstanden ist [wobei hier die kindliche Vorfreude nicht berechnet wird] .

Wenn der Kunde weiterhin sein altes Fahrzeug zur Verfuegung hat - dann ist kein Schaden entstanden - ausser dem Frust natuerlich.

Mit dem sollte man als erwachsener Käufer eines 100.000 Euro Autos aber umgehen koennen.

Das Neufahrzeuge von Mercedes aber rosten wenn sie auf Halde stehen das laesst mich meine Wahl doch nochmal ueberdenken.

Ich habe gestern einfach mal bei der Anwalthotline meiner Rechtsschutzversicherung angerufen und gefragt, wie es denn rechtlich aussehe mit Lieferverzug und einem evtl Anspruch auf Ersatz.
Meine Situation: aktuelles Fahrzeug (GL 350) 06/ 2014 als Neuwagen bar bezahlt. Nutzung geschäftlich und privat mit Fahrtenbuch. Auf 6 Jahre abschreibbar, damit ist er in 06/20 durch. Wagen scheckheftgepflegt, inkl Garantie MB100.
Einen Schaden durch Lieferverzug sieht die Anwältin bei mir einerseits durch den stetig sinkenden Restwert des aktuellen Fahrzeugs, gleichzeitig durch das nahe Ende der Abschreibungen, sowie die ggf fällige Erneuerung der Garantie.
Die Formulierung "unverbindlicher Liefertermin" ebenso wie "gerne informieren wir Sie über die Änderung der Lieferfrist in Q1/Q2" hat einfach den Grund, dass Daimler sich durch "verbindlich" und "tut uns leid" quasi selbst in Verzug setzen würde.
Aus diesem Grund muss Daimler einerseits in Verzug gesetzt werden und andererseits ein Schaden glaubhaft gemacht (also in nachvollziehbare Zahlen gefasst) werden.
Vorgehen: Lieferfrist bei mir ursprünglich schriftlich November 19 (egal ob unverbindlich oder nicht. Die Zahl wurde nunmal genannt). Sie rät zu einer schriftlichen Aufforderung, das bestellte Fahrzeug bis spätestens Mitte/Ende Dezember zu liefern. Dann dem Händler eine Berechnung des voraussichtlich entstehenden Schadens präsentieren (nachvollziehbar).
Einfach nur der Frust über einen Lieferverzug von ein paar Wochen sowie blindes Anspruchdenken bringt da nicht weiter. Immerhin dazu verhilft Daimler die Formulierung "unverbindlich": in jeder Produktion kann es auch mal Verzögerungen geben. Momentan lese ich hier einfach mit und schöpfe Hoffnung, wenn Mitglieder, die im April bestellt haben, jetzt in Produktion gehen. Hoffe dann ebenfalls auf baldigen Produktionsbeginn. Denn nach Einschätzung meines Händlers ist der nun genannte neue Liefertermin einfach nur ein "Luft verschaffen". Die tatsächliche Lieferung sollte früher stattfinden. Mal sehen...
Die oben geschilderte Vorgehensweise und der evtl entstehende Schaden beziehen sich auf meine persönliche Situation und ersetzen keine Rechtsberatung für eure eigenen Fälle. Wenn Ihr ne RV habt und die Möglichkeit einer telefonischen Erstberatung, dann nutzt die einfach mal. Das sollte auf jeden Fall ein wenig mehr Licht ins Dunkel bringen... Mir hat es jedenfalls geholfen...

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Naja, dann wuensche ich mal viel Erfolg.
Der Schaden durch die Abschreibung betraegt pro Monat so um die 400 Euro effektiv, der Verlust des Gebrauchtwagens wenn er ein paar Monate aelter ist - duerfte wohl theoretisch sein - zudem vermute ich doch stark du hast ihn in Zahlung gegeben bei Mercedes - da du ihn privat nicht verkaufen kannst wegen der einjaehrigen Garantie welche du geben musst.
Ich fahre meinen V8 Touareg auf jeden Fall noch zwei Jahre weiter, denn wenn die GLEs geliefert werden dann geht der naechste Tanz los und das sind die Maengel an den Bananenfahrzeugen [Reift beim Kunden]

Der Schaden durch die Abschreibung ist, wenn du etwas weiter denkst, nicht das einzige: ich verlängere jährlich die Garantie (EUR 1069/Jahr), zudem läuft das Abo für LiveTraffic wieder aus und noch ein paar Pöstchen, die sich auch auf den Verkaufspreis auswirken, je näher man dran ist.
Bei Daimler in Zahlung geben ist eine Option, aber noch nicht beschlossen. Sobald ich einen Termin weiß, lasse ich den Wagen bewerten und bekomme ein Angebot. Gleichzeitig werde ich versuchen, den Wagen an andere Selbstständige zu veräußern, nicht privat. Da lässt sich die Garantie ausformulieren. Aber das sehe ich dann.
Fehler an den Fahrzeugen sind, gerade bei Neuauflagen, u.U. ein Thema. Andererseits hatte ich auch schon mal aus einer längst gut laufenden Serie ein "Montagsfahrzeug" erwischt, das ich nach nem halben Jahr schließlich ersetzt bekam. Ich bin einfach gespannt, was da wie bei mir ankommt und hoffe weiter 😉

Also ich wuerde das anders angehen.
Mit meinem Haendler reden und vereinbaren das er bei einer Reparatur die Kosten uebernimmt so lange das Neufahrzeug noch nicht da ist.
Dto. das er das Abo fuer den LiveTraffic etc. bezahlt.
Dto. ein Festpreis fuer das Altfahrzeug.

Deswegen muss man keinen Rechtstreit anfangen.

Nicht, dass mein Schrieb falsch rüberkommt: ich lege rein gar nichts auf einen Rechtsstreit an. Allerdings habe ich im Laufe der Jahre gelernt, dass es nie verkehrt ist, die rechtliche Situation zu kennen.

Hast du denn mit deinem Haendler ueber solche Moeglichkeiten schon geredet?

Hallo

Hat nun schon jemand seinen GLE bekommen ? denn laut diesem Bericht wird das noch länger dauern und ein einziger Pfusch werden meiner Meinung nach

https://www.mercedes-fans.de/.../...el-nicht-ausgeliefert-werden.14947

ich bekomme ab dem 22.09.19 falls mein GLE nicht kommt folgendes:

- Ersatzfahrzeug mit Einlösung / Versicherung über Händler
- 1'500km pro Monat kostenfrei
- Mehrkilometer werden mit 1.- pro Kilometer in Rechnung gestellt

Zitat:

@timbo1908 schrieb am 21. August 2019 um 12:03:49 Uhr:


ich bekomme ab dem 22.09.19 falls mein GLE nicht kommt folgendes:

- Ersatzfahrzeug mit Einlösung / Versicherung über Händler
- 1'500km pro Monat kostenfrei
- Mehrkilometer werden mit 1.- pro Kilometer in Rechnung gestellt

Ich habe 3600 km frei mehr km 0,50€

schweiz ist nicht so grosszügig 🙂

Versicherung und Ersatzwagen werden ja über meinen Händler abgewickelt?

Zitat:

@timbo1908 schrieb am 21. August 2019 um 12:31:08 Uhr:


schweiz ist nicht so grosszügig 🙂

Versicherung und Ersatzwagen werden ja über meinen Händler abgewickelt?

ich habe keinerlei Kosten zutragen, egal wie lange es dauert, egal wie viele km ich fahre 😁

Zitat:

@timbo1908 schrieb am 21. August 2019 um 12:03:49 Uhr:


ich bekomme ab dem 22.09.19 falls mein GLE nicht kommt folgendes:

- Ersatzfahrzeug mit Einlösung / Versicherung über Händler
- 1'500km pro Monat kostenfrei
- Mehrkilometer werden mit 1.- pro Kilometer in Rechnung gestellt

Darf ich fragen bei welchen Händlern Ihr seid

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