entriegeln+sound
ich hab mal gehört,dass es in deutschland verboten ist,wenn das auto beim ver- u entriegeln einen bestimmten "ton" abspielt.
was brauch ich eigentlich dafür?
brauch ich da extra einen neuen lautsprächer,damit das geräusch übertragen werden kann?
oder lässt man das einfach über das steuergerät freischalten(was ja geht)?
kennt sich irgendjemand damit aus und kann mir vielleicht weiter helfen?
25 Antworten
was suchst du denn genau?
vermute mal, du willst sowas wie in den USA, dass bei auf und zu so ein chirpen zu hören ist, oder?
oder willst du ne richtige melodie hören?
hab erst vor ein paar tagen dazu einen thread eröffnet.
guck mal unter us chirpen oder so.
werd nicht ganz schlau, zur info:
http://www.golfiv.at/ guck da mal unter tips und tricks
ist ne pdf datei.
und hier evtl.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7944422671
was davon zu halten ist? keine ahnung, bin noch auf der suche nach mehr infos.
wo hast du denn dazu einen thread geöffnet?
also weisst du nicht,wie es geht oder so?
und irgendwer anders?
Ähnliche Themen
Re: entriegeln+sound
Zitat:
Original geschrieben von schoenerherr
ich hab mal gehört,dass es in deutschland verboten ist,wenn das auto beim ver- u entriegeln einen bestimmten "ton" abspielt.
Diese Regelung wäre mir neu. Wüßte auch keinen nachvollziehbaren Grund für dieses Verbot.
also ist es auch in deutschland erlaubt?
-kennt jemand produkte.
-hat jemand schon erfahrunge gesammelt,mit einbau und funktionstüchtigkeit.
-ist es ein unterschied,ob 3 oder 5 türer?
guck dir doch mal beide links an, da ist auch die rede, was man benötigt.
ich frage mich nur eins: muss ich da das steuergerät wirklich freischalten mit den codes.
bei ebay hört es sich an, als wenn man einfach dieses relai an die ZV anschliesst und gut ist.
wenn einer ideen oder erfahrungen hat, bitte PN, würd mich freuen 🙂
Re: Re: entriegeln+sound
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Regelung wäre mir neu. Wüßte auch keinen nachvollziehbaren Grund für dieses Verbot.
In einem anderen Forum habe ich folgendes gefunden:
RICHTLINIE 95/56/EG DER KOMMISSION vom 8. November 1995 zur Anpassung der Richtlinie 74/61/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen an den technischen FortschrittZitat:
9.9 Zustandsanzeige
9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS (scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.
9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von dynamischen Prozessen wie dem Umschalten von scharfgeschaltet auf entschärft und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.
na und was sagt uns das genau?
muss man also vom tüv bnehmen lassen oder wie oder was?
kennt ihr nun noch andere produkte?
Zitat:
Original geschrieben von schoenerherr
na und was sagt uns das genau?
Das eine Bestätigung nur optisch (z.B. durch Blinkeransteuerung) erfolgen darf. Somit wäre ein Ton nicht legal.
Jep bin mir auch sehr sicher das es verboten ist, warum auch immer. Deutsche Bürokratie muss nicht unbedingt immer durchsichtig sein 🙂
sowas dummes?! jede alarmanlage hat dieses tonsignal beim öffnen und schließen,ich weiss nicht was daran verboten sein soll???
hatte ich doch gesagt,dass es illegal ist.
aber verratet mir mal bitte,wieso??
denn das stört doch keinen .
hab keine ahnung,wieso nicht legalisiert.