Endstufe nach Schlauchplatzer defekt
Hallo zusammen,
bei mir ist der Wischwasserschlauch zum Heckklappenwischer geplatzt. Düse war zugefroren und durch den Druck der Pumpe ist der Schlauch geplatzt und das ganze Wischwasser über die Endstufe gelaufen.
Endstufe defekt, dadurch Batterie auf 20% Leistung runtergezogen. Beleuchtung Innen, elektrische Heckklappe und Standheizung laufen dann natürlich auch nicht mehr.
Auto war nicht in der Rückrufaktion Schlauchtausch. Meiner (BJ.05/05) Avant 4F 3.0 TDI Quattro Automatik.
Audi nimmt sich nichts davon an, obwohl ich Garantieverlängerung habe. Die Elektronik ist natürlich ausgeschlossen.
Da der Elektronikfehler ein Folgeschaden ist, sehe ich auch nicht ein, das ich den ganzen Betrag von 1.000 € zahlen
soll.
Habe so einen Hals !!!
Das war der letzte Audi für mich, da ich das als komplette Fehlkonstruktion sehe, wie der Schlauch verlegt ist (über der kompletten Elektronik).
Suche Leute die das gleiche/ähnliche Problem haben um Audi mal auf das Dach zu steigen !!!!!
Termin für Neuwagenbestellung ist auch erst mal gestrichen.
Super Audi, Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ambitionos
1. Wagen ist BJ =5/2005, wurd nicht in der Rückrufaktion berücksichtigt (Das beudeutet aber auch das die Rückrufaktion erweitert werden sollte, und wenn Audi das nicht macht werde ich mal selber beim Straßenverkehrsamt anrufen)
Offizielle Rückrufaktionen betreffen i.d.R Sicherheitsprobleme (z.B. Bremsen, Benzinleitung usw.), hier ist das einzige Risiko der Geldbeutel des Besitzers. Das sind interne Aktionen von Audi.
Mich haben die übrigens auch "vergessen", ich hatte sogar während der Garantiezeit extra bei Freundlichen nachgefragt (Thema war damals schon im Forum).
Auch nach dem Wasseraustritt, wollte Audi von nichts wissen. Mein Auto sei nicht betroffen...
Ich hab den Schlauch dann selbst gewechselt. Bei dem verbauten Hartplastikschlauch standen mir alle Haare zu Berge - und ich bin kein Ingenieur. Eine Frechheit, quasi eine Zeitbombe um künftig noch am Ersatzteilgeschäft zu verdienen.
Fehler können passieren, man sollte aber auch dazu stehen und die Sache für den Kunden zufriedenstellend abwickeln.
436 Antworten
Wunderbar, hatte uns mal auf dem laufenden.
Scheinbar ist von den VFL Modellen keiner gefeit? 🙄
Und die Kosten sind doch beträchtlich. 😉
Zitat:
Original geschrieben von bauigel2003
So, der aktuelle Stand: Dem Problem des Schlauchs hat sich nun ein Bekannter aus der Qualitätssicherung in Ingolstadt angenommen, nähers folgt hierzu in Kürze...
Du meinst,jetzt passiert ein Wunder,nachdem das Problem mind. 2 Jahre bekannt ist?
Alex.
Zitat:
Du meinst,jetzt passiert ein Wunder,nachdem das Problem mind. 2 Jahre bekannt ist?
Einfach Ruhe bewahren und abwarten. Ich sagte doch bereits, dass ich wieder zu dem Thema posten werde, sobald ich näheres weiß. Außerdem habe ich auch niemals behauptet, dass sich dadurch etwas ändern wird.
wenn Dein Kumpel von der Qualitätssicherung Interesse hat sich das mal live anzusehen, ich wohne grad mal 50km von Ingolstadt weg, direkt an der A9. Verkleidung ist abgebaut, also alles prima zu sehen !
Zustand ist nach der Flickwerklösung mit der Gummitülle, (neue) Bruchstelle genau nach Ende der Gummitülle.
Hab die elektr. Heckklappe.....
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Bitte stelle doch mal drei (oder mehr) Fotos ein, die ich mir dann runterladen kann, um ihm diese zukommen zu lassen...
HIER DIE ANTWORT AUF MEIN BESCHWERDESCHREIBEN AN DIE AUDI AG v. 05.08.2009
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie Audi Kunde sind. Ihr Vertrauen ehrt uns sehr. Umso mehr bedauern wir, dass Ihr Fahrzeug nicht in allen Punkten Ihren Erwartungen entspricht.
Die Schwierigkeiten, die Sie mit Ihrem Fahrzeug in der Vergangenheit hatten, taeuschen aber wirklich darueber hinweg, welche Bemuehungen beim Hersteller getaetigt werden. Durch konsequente Weiterentwicklung, Verwendung hochwertiger Materialien, sorgfaeltige Fertigung und strenge Kontrollen ist es unser Ziel, dass Ihr Fahrzeug stoerungsfrei laeuft. Denn Qualitaet steht nach wie vor an erster Stelle.
Unsere Audi Partner sind rechtlich und wirtschaftlich selbststaendige Unternehmen. Daher liegt die Ermessensentscheidung ueber die Notwendigkeit einer Reparatur und die Ausfuehrung derselben ausschliesslich in deren Haenden. Unsere Vertragswerkstaetten erhalten jedoch zu technischen Neuerungen, Aenderungen und Diagnosemassnahmen, die der schnellen Fehlerfindung dienen, laufend Informationen und haben zudem die Moeglichkeit, von der AUDI AG technische Hilfe anzufordern.
Damit der finanzielle Aufwand fuer unsere Kunden bei einer Reparatur moeglichst gering ist, uebernehmen wir gegebenenfalls ueber die gesetzliche Gewaehrleistung hinaus Kostenanteile im Rahmen der Kulanz. Die Hoehe einer Kostenbeteiligung richtet sich dabei unter anderem nach der jeweiligen Art der Beanstandung sowie nach dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs.
Die fuer den Vertrieb und den Service zustaendigen Audi Partner informieren Sie hierzu gern ausfuehrlich. Daher bitten wir Sie, sich mit Ihren Fragen zu Kulanz und Gewaehrleistung an Ihren Audi Partner zu wenden.
Sehr geehrter Herr V., bei weiteren Fragen oder Anregungen sind wir gern wieder Ihr Ansprechpartner.
Freundliche Gruesse aus Ingolstadt
i. V. Walter Briem i. A. Jean Franke
Was sagt man dazu, nun bin ich genauso schlau wie vorher...Die Antwort ähnelt mir mehr an ein Standardschreiben und geht nicht wirklich auf das von mir dargelegte Problem "Schlauchplatzer" ein....lächerlich
So, aktueller Stand: Der Auftrag meines Bekannten aus der Qualitätssicherung ist abgesetzt, d.h. er bekommt die Antwort nach seinem Urlaub (25.08.09) und wird sich dann entsprechend äußern zur nachhaltigen Lösung.
ANTWORT DES ADAC ZUR THEMATIK
Sehr geehrter Herr Dipl.- Ing. xxx
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nach Ablauf der Garantie und/oder Sachmängelhaftung ist ein Fahrzeughersteller nicht mehr verpflichtet, für die Beseitigung von Mängeln an seinen Produkten aufzukommen. Dies ist aus Sicht des Verbraucherschutzes zwar höchst unbefriedigend, entspricht jedoch leider der aktuellen Gesetzeslage und ist daher juristisch nicht angreifbar. Das wissen die Hersteller und so erklärt sich unter Umständen auch deren teilweise rigorose Ablehnung einer Beteiligung an der Mängel-Beseitigung.
Sie haben jedoch die Möglichkeit,so wie von Ihnen praktiziert, über einen Vertragshändler Ihrer Marke einen Kulanzantrag zu stellen. Dieser prüft dann per Rückfrage beim Hersteller, ob sich dieser an den Kosten für die Behebung des Mangels beteiligt. Dabei ist es nicht unüblich, dass auch der Händler, der den Neuwagen verkauft hat, seinen Anteil beisteuert - etwa durch einen teilweisen Verzicht auf die Berechnung des Arbeitslohnes.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass Kulanz als freiwillige, nicht einklagbare Leistung allermeist nur bei Einhaltung gewisser Voraussetzungen gewährt wird. Dazu gehört unter anderem, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen EU-Re-Import handelt (denn jede Länder-Vertretung eines Herstellers handelt wirtschaftlich eigenständig und will somit keine Leistungen erbringen für Fahrzeuge, von deren Verkauf nicht sie profitiert hat, sondern eine andere Ländervertretung). Weiters wird zumeist erwartet, dass das Fahrzeug lückenlos in Hersteller-Werkstätten gewartet wurde und gewisse Alters- und Laufleistungs-Grenzen nicht überschreitet. Letztere liegen im Allgemeinen bei vier Jahren für das Fahrzeug-Alter und 80.000 Kilometer für die Laufleistung.
Keine Kulanz ist zu erwarten, wenn die Reparatur von einer Fremd-Werkstatt ausgeführt werden soll oder aber bereits ausgeführt wurde.
Fällt die Kulanz-Beteiligung Ihres Herstellers für Sie unbefriedigend aus, so empfehlen wir, in ruhigem Ton erneut mit dem Händler zu sprechen. Freilich zeigt die Erfahrung, dass einmal gewährte Beteiligungen nachträglich meist nicht "nachverhandelt" werden können - auch nicht durch direkte Kontakte zwischen ADAC und Herstellern, wie sich in zahllosen Bemühungen gezeigt hat. So verhält es sich leider auch bei Kulanz-Ablehnungen. Dies kritisieren wir als Verbraucherschützer zwar nachdrücklich. Da es sich bei Kulanz jedoch um eine rein freiwillige Leistung handelt, kann dagegen juristisch nicht vorgegangen werden.
In Internet-Foren wird immer wieder die Ansicht vertreten, dass diverse Fahrzeuge Serienfehler aufweisen. Der Nachweis eines solchen Serienfehlers ist jedoch äußerst schwierig, denn er muss eindeutig herstellungs- oder materialbedingt sein. Dieser Nachweis gelingt jedoch nur in den seltensten Fällen. Denn vielfach kann selbst ein Sachverständigen-Gutachten nicht ausschließen, dass ein Fehler auch durch Fehlbedienung oder Vorschädigung verursacht wurde. Wenn auch nur die bloße Möglichkeit einer solchen Alternative besteht, kann der Fahrzeug-Hersteller außerhalb der Garantie bzw. Sachmängelhaftung nicht mehr belangt werden. Das ist für den Fahrzeugbesitzer zwar außerordentlich ärgerlich, doch leider angesichts der aktuellen Gesetzeslage nicht zu ändern. Bitte unterscheiden Sie in diesem Punkt auch Garantie von Kulanz. Bei Kulanz steht immer lediglich eine Beteiligung im Raum egal ob 100% oder Anteilmässig. Beteiligung an den Kosten eines Reparaturauftrages den in der Regel der Fahrzeughalter erteilt. Bedeutet die ordnungsgemässe Durchführungskontrolle und auch für Abnahme der Reparatur ist der Auftraggeberoder eine bevollmächtigte Person verantwortlich. Spätere Ansprüche daraus sei es Garantie oder Gewährleistung ergeben sich lediglich gegenüber der ausführenden Werkstatt. Siehe dazu auch Anlage.
Wir hoffen sehr, dass Ihnen diese Informationen weiter helfen, und wünschen Ihnen bei Ihrem weiteren Vorgehen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADAC
Edit:
Ich habe hier Namen und Telefonnummern entfernt
Gruß
DottoreFranko MT-Moderation
Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn Audi deshalb eine Rückrufaktion macht ,dann muß ich doch nicht so eine Welle machen-das ist doch quasi das Eingeständnis eines Serienfehlers. Frag mich ,was die Qualitätskontrolle ,die scheinbar ohnehin schläft, noch ausrichten soll.Die wissen doch alles.
Alex.
Abwarten...außerdem sind diese Schreiben ja auch interessant und ein Zeichen dafür, dass man in der Tat kaum eine Chance hat, dagegen etwas auszurichten. Damit wären gleichzeitig auch zukünftig alle gewarnt, die dagegen in irgendeiner vorzugehen gedenken (z.B. durch einen Anwalt, etc.).
so, hier die versprochenen Bilder des erneuten Schlauchbruchs, NACH 2-maliger Nachbesserung 2 Jahre davor !!!! Also bloß nicht zurücklehnen, wenn die Nachbesserungsaktion gemacht wurde, es kann trotzdem noch passieren, da die Flicklösung einfach zu kurz ist !
An den Bildern sieht man genau das der Schlauch diesmal genau nach der zusätzlichen Ummantelung abgebrochen ist. Auf dem 1. Bild sieht man welche Biegung der PLASTIKSCHLAUCH machen muss und das dies NIEMALS ein Autoleben lang halten kann. Wie ja viele hier erfahren mußten oftmals nichtmal 2 Jahre lang.
Wie schon angeboten kann ich meine Kiste jederzeit der Audi Qualitätssicherung zur Verfügung stellen, werde den Schlauch als "Mahnmal zum Fortschritt durch Technik" so lassen.
Nach der Quick'n'dirty Methode werde ich wohl den Schlauch weiter unten abschneiden und einfach durch ein Loch in den Radkasten ableiten. Dann kann ich in Zukunft mit meinem Heckwascher pinkeln wie ein Hund, wie bei "Herby ein toller Käfer", Retrowelle eben........
OK, eine Frage noch: Kann ich Deine gesposteten Bilder und Deine Kommentare (in meinen Worten wiedergegeben) an meinen Bekannten der Qualitätssicherung weiterleiten?
Zitat:
Original geschrieben von Audi-A6_3.0
Wunderbar, hatte uns mal auf dem laufenden.
Scheinbar ist von den VFL Modellen keiner gefeit? 🙄
Und die Kosten sind doch beträchtlich. 😉
Ich besitze ein VFL Modell '08. Habe gerade mal hinter die Klappe links geschaut: So einen geriffelten Hartplastikschlauch habe ich nicht verbaut. Bei mir ist es ein mit Gewebeband umwickelter Gummischlauch (vermute mal, dass es Gummi ist, da er ziemlich dick ist).