Endlich habe ich mir einen kleinen "Traum" erfüllt :)

BMW 3er E36

Hallo,

ich wollte euch nur kurz meinen "neuen" vorstellen. Nach langen hin und her hab ich mir endlich mit
diesem Auto einen kleinen Traum erfüllt 😉 Hört sich vllt blöd an, ist aber so.
Ich habe mir nun endlich nach 323i QP,325i QP & 328i (2xCab) meinen M3 gekauft. *stolz sei* 🙂

Zum Fahrzeug:

BMW M3 3,2l SMG Coupè
Baujahr: 6 / 1997
Farbe: Cosmoschwarz
Innen: Alcantra / Stoff (Grau)
kleines Manko die 160tkm!
Harmann & Kardon ( bin überschrascht wie gut der Klang ist: )
und und und....

Aber wie ich schon die Tage mal hier im Forum geschrieben habe ist die Vanos, die SMG Steuereinheit +
Getriebe bei 140tkm erneuert worden. Das Auto ist natürlich lückenlos Scheckheft gepflegt, Unfallfrei und
aus 1. Hand!! Ich werde morgen mal ein paar Bilder einstellen.

Jetzt hätte ich noch ein paar Fragen zum Auto, und zwar:

1.
Ab und zu piepst es während der Fahrt 3mal mit dem Ton des Bordcomputer! (NEIN! es ist das Warung
das es nur noch 3 Grad hat!!) Es ist irgendwie ein bisschen anderes piepsten.Das ist nun schon der 3te
BMW der das macht und keiner weis warum 🙂

2.
Warum hat ein 97 Baujhar keine Funkfernbedienung, kein ESP und keine Traktionskontrolle?
Ach ja,
Seitenairbags hat er auch keine ??
Allerdings ist es 100pro ein Baujahr 1997 und keine EZ 1997!! Seitenblinker sind auch die von 97! Ist
irgendwie bisschen komisch... . Vllt weis ja einer von euch bescheid an was das liegen könnte
bzw warum das so ist.

Wie gesagt, morgen kommen ein paar Fotos und die Tage folgt ne Story bei Syndikat...

Gruss Frank

PS: wer interesse an dem original BMW Spoiler (mit 3ter Bremsleuchte) hat kann mich anschreiben, der
kommt nämlich am Montag als erstes weg 🙂

Beste Antwort im Thema

Alter,da sis so Asi,deinen M3 mit 60tkm weniger anzubieten.....du bist echt das Letzte..... 😠

Keine Knete,um nen M3 zu halten und dann den potentiellen Käufer noch übers Ohr hauen wollen....dicch sollt man gleich bei den Grünen wegen Betrug anzeigen....

Greetz

Cap

238 weitere Antworten
238 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01



Zitat:

Original geschrieben von Bmwfan1100


Nach 7Tagen wartens auf das Geld schreibe ich eine Mail ,darin steht ,dass ich auf dass Geld warte.
Dann kommt eine Nachricht zurück ,dass sie es heute überwiesen hat und ich könnte den Laptop versenden.
Naja ,ich gewartet ,es kam nichts ,kein Geld.
So habe ich 5 Mails geschrieben und warte bis heute ,dass Ding liegt Zuhause bei mir rum😠.
Naja ,wie sollte es anders sein ,hatte ich in den paar Monaten schon etliche Male an ebay geschrieben und es kam nie wirklich was zurück.
Selber schuld.....Meldung an Ebay und du bekommst deine Gebühren zurückerstattet.Gerät neu einstellen,fertig.

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01



Zitat:

Nacher gab es die möglichkeit eine Bewertung zu schreiben ,dies habe ich auch getan.
Bewertung lautete: Betrüger usw.
Bei der Bewertung hatte sich im nachhinein ein Fehler eingeschlichen ,sie war Positiv ,aber mit meinem Betrügertext versehen.

Eigener Fehler.Bevor du ne negative Bewertung abgibst,kommt grundsätzlich immer nochmal ne Nachfrage,ob man dies auch tun will.

Und wegen deiner eigenen Dummheit und EINEM Spaßbieter machst du jetzt so nen Wind?

Es sind die Nutzer,die Ebay schlecht dastehen lassen.....

Und nein,Ebay ist sicher kein Heiligenverein,aber bei so offensichtlichen Nutzerfehlern kann man denen garantiert keinen Strick draus drehen....

Greetz

Cap

Ja ,da hast Du teils recht ,kosten habe ich nacher zurückbekommen ,aber den Artikel habe ich erstmal trotzdem nicht wieder eingestellt.

Mit dem Bewerten bei ebay ,dass hatte mein Vater gemacht und er meinte er konnte nur positiv bewerten und hat das dann auch gemacht mit dem vorrausdenken ,dass er dann an ebay schreibt ,dass die das dann eben schnell ins Negative ändern ,nur dass geht scheinbar nicht so leicht.

Unsere Family besitzt einen Account zusammen,

meine Freundin schreibt zb auch mal für mich eine Bewertung und andersrum ,wenn eine ansteht.

Ansonsten 100 Prozent positive Bewertungen😉😛

Ach,das war schon mit der neuen Bewertungsarie....
Du als Verkäufer kannst nicht mehr negativ bewerten.....das ist das einzige,das mich persönlich ankotzt.
Allerdings kannst du eine negative,unberechtigte Bewertung entsprechend kommentieren.Zwar nicht das,was man sich vorstellt aber besser als garnix....

In so einem Fall kannst du also garnichts mehr tun (bewertungstechnisch)....

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von Bmwfan1100


Mit dem Bewerten bei ebay ,dass hatte mein Vater gemacht und er meinte er konnte nur positiv bewerten und hat das dann auch gemacht mit dem vorrausdenken ,dass er dann an ebay schreibt ,dass die das dann eben schnell ins Negative ändern ,nur dass geht scheinbar nicht so leicht.

Verkäufer können nicht mehr negativ bewerten, was aber auch nicht erst seit gestern so ist. Finde ich zwar auf Seiten des Käufers ganz sinnvoll, da man keine Angst mehr vor Rachebewertungen haben muss, aber irgendwie ist das trotzdem halbherzig umgesetzt. Das Bewertungssystem ist so oder so eine Farce.

Zitat:

Original geschrieben von RubberBone


Es ist schlichtweg Betrug und Fälschung technischer Aufzeichnungen http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__268.html

Öhm, nicht ganz richtig. Es ist wie ich schon bisher schrieb maximal ein "Versuchter Betrug". Allerdings ist er mit

Beendigung der Auktion nun wirksam zurückgetreten und bleibt straflos.

Zum §268. Kurz und knapp: Wenn man einen Tacho fälscht ist der §268 nicht erfüllt, da es hier ja (wie dem Gesetzeswortlaut
zu entnehmen) um "Aufzeichnungen" handeln muss. So wie der Ausdruck der Obstwaage im Supermarkt. Genau dies liegt
ja bei einem Tacho nicht vor. Ist in der Literatur zwar streitig, wird bislang aber so praktiziert und von der h.L. vertreten.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi


Das eigentliche KM drehen ist nicht strafbar. Aber wenn man es beim Verkauf nicht angibt ist dies strafbar.

Das ist falsch.

Seit 2005 ist in Deutschland bereits die Tachomanipulation eine Straftat!

z.B. hier zu lesen

Zitat:

Original geschrieben von onkelbobby



Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi


Das eigentliche KM drehen ist nicht strafbar. Aber wenn man es beim Verkauf nicht angibt ist dies strafbar.
Das ist falsch!
Seit 2005 ist in Deutschland bereits die Tachomanipulation eine Straftat!

z.B. hier zu lesen

Man sollte den "neuen" § 22b I StVG vllt. auch mal lesen 😉

"die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch
verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis
der Messung beeinflusst."

Das lässt viel Raum für Auslegungen.
Ich bin ja mal auf erste höchstrichterliche Urteile gespannt.

Zu dem geposteten Link muss ich loswerden, dass, wer einen "Vorbereitungsstraftatbestand" fordert,
vom deutschen Recht nicht mehr Ahnung hat, als ein Gorilla vom Mondflug. Und das soll jemand vom
ADAC gewesen sein. Die haben doch auch Juristen 😕

Zitat:

Original geschrieben von Corsa Ding



Man sollte den "neuen" § 22b I StVG vllt. auch mal lesen 😉

"die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch
verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis
der Messung beeinflusst."

Das lässt viel Raum für Auslegungen.
Ich bin ja mal auf erste höchstrichterliche Urteile gespannt.

Dann poste aber auch das weitere, und nicht nur einen Teil davon:

"2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solcher Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.“

Dass die Gesetzesänderung nicht wirklich viel bringt, ist mir klar.
Dafür wird glaube ich auch ins nahe Ausland gefahren.
Aber es ist in Deutschland verboten.

Der Punkt ist einfach, dass es fast unmöglich ist, die Fälschung am
Km Zähler nachzuweisen. Außer jemand stellt sich so bescheuert
an wie der Kollege hier 😛. Das spiegelt eigentlich genau das wieder
was an Deutschen Amtsgerichten Tag für Tag bestraft wird.
Nicht Verbrechen und Vergehen, sondern pure Blödheit.

Ich kann echt nur jedem empfehlen (mein voller Ernst!), wenn
einem langweilig ist, man 2-3 Stunden nichts zu tun hat und
in der Stadt warten muss...Geht ins Amtsgericht und setzt euch
in die Verhandlungen. Diese sind öffentlich und man kann mitten
in der Verhandlung kommen und gehen wie man will. Völlig
ungezwungen.
Das ist besser als Kino und dazu völlig umsonst.

Mit der Tachofälschung ist es eben wie mit allen anderen
Vergehen auch.
Man darf alles! Man darf sich nur nicht erwischen lassen.

Eigentlich sollte man den Typen von hier anzeigen, nur mal um
zu schauen wie der § 22 b StVG in der Praxis angewandt wird.
Würde mich brennend interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von onkelbobby



Zitat:

Original geschrieben von Corsa Ding



Man sollte den "neuen" § 22b I StVG vllt. auch mal lesen 😉

"die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch
verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis
der Messung beeinflusst."

Das lässt viel Raum für Auslegungen.
Ich bin ja mal auf erste höchstrichterliche Urteile gespannt.

Dann poste aber auch das weitere, und nicht nur einen Teil davon:

"2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solcher Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.“

Dass die Gesetzesänderung nicht wirklich viel bringt, ist mir klar.
Dafür wird glaube ich auch ins nahe Ausland gefahren.
Aber es ist in Deutschland verboten.

Guckst Du oben: Ich hab doch ausdrücklich geschrieben

§ 22b I StVG

-> ABSATZ 1 - der ist so komplett😉

Abs. 2 und 3 sind doch vorliegend überhaupt nicht einschlägig.

Zitat:

Original geschrieben von Corsa Ding



Mit der Tachofälschung ist es eben wie mit allen anderen
Vergehen auch.
Man darf alles! Man darf sich nur nicht erwischen lassen.

Weil etwas kaum nachzuweisen ist, darf man es? Ist das deine Auslegung???

Sorry, aber das ist mir zu hoch!

Man KANN vielleicht so einiges. Aber dürfen tut man es noch lange nicht.
Ich habe nicht geschrieben, dass es leicht oder in jedem Fall möglich ist eine Tachomanipulation nachzuweisen. Ich habe geschrieben, dass Tachomanipulation eine Straftat ist.

Sonst nix.

Richtig ist, dass du an deinem Tacho drehen kannst wie du willst und da sagt auch niemand was dagegen, WENN du es dokumentierst und auch offen legst.
Z.B. deiner Haftpflicht, denn der Versicherungsbetrag richtet sich nach der jährlichen Fahrleistung. Änderst du was am Kilometerstand, musst du es der Versicherung mitteilen, da dir sonst Versicherungsbetrug untergeschoben werden kann (zurecht).
Auch beim 2 jährigen Termin bei HU/AU musst du es angeben, denn das sind amtliche Dokumente auf denen der Kilometerstand vermerkt wird. Stimmt dieser nicht -> Betrug

Selbstverständlich musst du auch, wenn du das Fahrzeug veräußerst auf genau diesen Umstand hinweisen.
Beachtest du das alles und noch viel mehr und meldest immer schön brav "Kilometerstand geändert", dann ist es auch nicht strafbar. Allerdings bist immer DU in der Beweispflicht, dass du es angegeben hast. Außerdem ist es dann auch recht sinnfrei, den Kilometerstand zu manipulieren, es seidenn du erreichst die 999.999. Da gabs ja mal ein Fall von nem 5er, der die Million voll gemacht hat und das verflixte Ding nichtmehr weitergezählt hat....

VG
Thomas

Zitat:

Original geschrieben von onkelbobby



Zitat:

Original geschrieben von Corsa Ding



Mit der Tachofälschung ist es eben wie mit allen anderen
Vergehen auch.
Man darf alles! Man darf sich nur nicht erwischen lassen.
Weil etwas kaum nachzuweisen ist, darf man es? Ist das deine Auslegung???
Sorry, aber das ist mir zu hoch!

Man KANN vielleicht so einiges. Aber dürfen tut man es noch lange nicht.
Ich habe nicht geschrieben, dass es leicht oder in jedem Fall möglich ist eine Tachomanipulation nachzuweisen. Ich habe geschrieben, dass Tachomanipulation eine Straftat ist.

Sonst nix.

Der Spruch ist alt, und sicher hinlänglich bekannt😉

Kein Grund das Moralfass aufzumachen.

Klar ist es ein Straftat.

Dazu kommt, dass der § 22b StVG so unsinnig wie ein Kropf ist,
da er eh hinter dem wohl in 99,9% der Fälle damit verbundenen Betrug
subsidiär zurücksteht. Geht voll am Ziel vorbei.

Das könnte man auch mit dem § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) vergleichen.
Frauen dürfen nacket rumrennen, Männer nicht!
Warum ist dies so?
Kommt ganz einfach daher, da der Staat immer abwägt bevor er neue Gesetze erlässt,
wie hoch das Gefährdungspotential im Verhältnis zu den "beschnittenen" Rechten ist.
Dabei wird argumentiert, dass Frauen i.d.R. (blödes Wortspiel😁 ) nicht nacket rum rennen,
es Männern aber eher zugetraut wird. Daher ist es nur für Männer verboten.
Wenn man dies konsequent verfolgen würde, müsste man sich bei so mancher Strafvorschrift
fragend an den Kopf fassen. Wie oft kommt schon ein Hochverrat vor?
Das ist ähnlich wie mit dem Tacho, nur dass der Tachofall eben so gut wie immer hinter
dem § 263 zurücksteht.

In meinen Augen großer Quatsch, da der § 22b es quasi auch verbietet, einen gebraucht
gekauften Tacho anzugleichen.
Sprich mein Auto hat 200.000km, ich kaufe mir einen gebrauchten Tacho mit
230.000km. Oder ich kaufe mir einen gebrauchten Tacho mit 140.000km.
Möchte ich jetzt den KM Stand eines Fahrzeugs ändern, muss ich künftig nur einen
anderen Tacho verbauen mit geringerem Km Stand und mache mich nach wie vor nicht
strafbar. Das geht, wie eingangs erwähnt, völlig am Ziel vorbei...wie so vieles.

Zitat:

Original geschrieben von ]{laus


Man könnte e-bay kontaktieren, diesen Thread verlinken und alles sauber dokumentieren. Falls ebay nicht handelt, wäre dies doch ein schöner Artikel für eine Zeitung - frei nach dem Motto "ebay lässt seine Kunden bewusst in's messer laufen"
Die Offensichtlichkeit seiner Lügen ist ja schon hart:
Mir tut jetzt schon der Käufer leid. Aber eventuell ist's ja ein ehemaliger Türsteher, der kurz nach dem Kauf diesen Thread im Internet findet.

eBay ist schon kontaktiert worden, ebenso MT mit allen Einzelheiten zu dem Verkauf und den hier verlinkten Vorstellungsbeitrag vom Feb. 2009 ...😉

Na das wird ja ein Spaß, im Syndikat gibt er als Beruf ebenfalls "Türsteher" in seinem Profil an...😁😁😁

Es ist mir eigentlich egal was da der § sowieso dazu sagt. Es ist und bleibt eine riesen Sauerei.

gruß He-Man

Zitat:

Original geschrieben von He-Man42


Es ist und bleibt eine riesen Sauerei.

gruß He-Man

Korrekt und da wird auch ein "§ xyz" nichts dran ändern...

Deine Antwort
Ähnliche Themen