Elektronikprobleme Vectra C? // Arglistige Täuschung des Händlers?
Hallo an Alle!
Seit nunmehr mehreren Wochen fahre ich meinen Vectra C 2.2 GTS (Baujahr 5/2004).
Seitdem war ich jetzt schon 5-6 Mal in der Werkstatt. Der Wagen war meistens dann auch für mindestens einen Tag dort.
Immer wieder passiert es, dass die ABS/ESP-Leuchte dauerhaft leuchtet. Die Opel-Werkstatt (wo ich den Wagen gekauft habe) findet offensichtlich den Fehler nicht und ist total überfordert.
Zwei Mal hatte ich es auch, dass zusätzlich eine Leuchte mit einem Schraubenschlüssel geleuchtet hat. Erst gestern war das so... Nachdem ich dann den Wagen ausgeschaltet hatte, sprang er zunächst nicht mehr an. Nach 2 Min. habe ich es erneut probiert... dann lief alles wieder ohne Probleme und ich konnte weiterfahren!
Ich muss dazu sagen, dass der Opelhändler wußte, dass das Fahrzeug diese Probleme hat. Ich habe gestern nämlich mit dem Vorbesitzer telefoniert, der mir dies bestätigt hat. Man könnte das Verhalten des Händlers also rechtlich gesehen sogar in die Kategorie "arglistige Täuschung" einordnen
Meine Fragen nun:
1) Gibt es diese Probleme (ABS/ESP-Leuchte u. ggf. Schraubenschlüssel-Leuchte) öfters beim Vectra C?
2) Hat der Vectra C ggf. öfters elektronische Probleme?
3) Kann ich den Händler wegen arglistiger Täuschung belangen?
Freue mich auf Eure Hilfe!
Danke + schöne Grüße,
Yankee
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von imebro
Hallo an Alle und danke für Eure Tipps.Ich werde wohl - auf meine eigenen Kosten - in eine "vernünftige + fähige" Werkstatt fahren müssen, um dort den Fehler beheben zu lassen. Ich werde dann weiter berichten, woran es lag und vielleicht schauen die Mitarbeiter des Opel-Händlers, wo ich den Wagen gekauft hatte, ja noch weiter hier rein und lernen dann doch noch etwas für ihre weitere Arbeit :-)
Danke und schöne Grüße,
imebro
Hey das geht gar nicht!!!!!!!!!!!! (da klemmt wohl die Taste)
Vorausgesetzt alles was du schreibst entspricht der Wahrheit kannst du auf keinen Fall einen Rückzieher machen.
Dann bist Du moralisch verpflichtet einen Anwalt zu nehmen wenn sich das AH wirklich auf nichts einlässt.
Du haust jedem von uns ebenfalls eine rein wenn du ein AH so gewähren lässt.
Alles muss Grenzen haben.
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hasan_2007
..dieser KM-Stand kann nicht stimmen!
Sogar ein Pensionist fährt im Jahr seine 8000km!!
Wieso kann das nicht stimmen und wieso kann keiner unter 8tkm im Jahr fahren? Unser Meriva wurde in den letzten 5 Jahren noch keine 6tkm gefahren, macht knapp über 1tkm im Jahr. Mein GTS wird auch nicht über 10tkm kommen und den fahre ich täglich auf die Arbeit...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Wieso kann das nicht stimmen und wieso kann keiner unter 8tkm im Jahr fahren? Unser Meriva wurde in den letzten 5 Jahren noch keine 6tkm gefahren, macht knapp über 1tkm im Jahr. Mein GTS wird auch nicht über 10tkm kommen und den fahre ich täglich auf die Arbeit...Zitat:
Original geschrieben von hasan_2007
..dieser KM-Stand kann nicht stimmen!
Sogar ein Pensionist fährt im Jahr seine 8000km!!
dann wäre ein Auto mieten günstiger für die einpaar km im Jahr 😉
macht natürlich keiner aber rechnerisch sicher
Du hast dir die Sache ja eigentlich schon selbst komplett beantwortet. Du willst diesen Wagen nicht abgeben. Das verstehe ich persönlich nur zu gut.
Deshalb von mir nur ein, zwei Kleinigkeiten zu vorhergehenden Texten. MASTERKAYCEE hat etwas wichtiges angesprochen:
Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung gibt es nicht mehr!!!). Sollte die Garantie nicht greifen könnte bei viele Dingen die Sachmängelhaftung herhalten. Hier unbedingt aufpassen.
Ganz wichtig Ausschreibungen sind Anpreisungen wie Artikel in einer Werbung, hier besteht kein rechtlicher Anspruch auf Verfügbarkeit und Richtigkeit.
Wenn da z.B. steht, das Fahrzeug hätte einen Schleudersitz für die Schwiegermutter hast Du keinen Anspruch darauf. Nur wenn es im Kaufvertrag stünd dürftest du auch drauf bestehen.
Die Kofferraumgeschichte mit deinen Hochtönern ist natürlich dumm gelaufen. Hier hilft natürlich direktes drauf ansprechen. Evtl. ein kleines Druckmittel gegen den Händler wenn du erwähnst das Du auf eine Anzeige gegen Unbekannt verzichtest :-)
Moin,
nochmal was bezüglich des Kilometerstandes. Gut ist, wenn der Vorbesitzer den zur Not auch schriftlich bestätigen kann.
Sollte der Verdacht bestehen, dass das KI wegen eines Defekts ausgetauscht werden musste (muss nicht unbedingt mit dem Laptop der Km-Stand getürkt worden sein), könnte man dieses einfach mal ausbauen und schauen, was für Einprägungen auf der Rückseite zu finden sind (Monate in Kreis, der gezwölftelt ist, Pfeil zeigt auf Herstellungsmonat, das gleiche gilt für das Herstellungsjahr) Sind hier Abweichungen zu finden in der Form, dass Herstellungsmonat und Jahr größere Abweichungen als ein, zwei Monate vom Herstellungsdatum - Achtung, nicht mit EZ verwechseln - dann könnte da was getürkt sein.
Wobei natürlich anzumerken ist, dass wenige Kilometer nicht unbedingt gleich verdächtig sein müssen: Habe vor zwei Jahren meine Schwester dabei unterstützt, ihr erstes Auto zu verkaufen. Neun Jahre alt, original 41000 km auf der Uhr. Sie brauchte den Wagen ausschließlich (!) zur Fahrt auf Arbeit, sonst überhaupt nicht, da alle anderen Sachen auf dem Weg zur oder von der Arbeit erledigt wurden. Da kommt bei 7 oder 8 km einfache Strecke einfach nichts zusammen. Paps vor Jahren ähnliches Fahrprofil, kam kaum über 6000 im Jahr. Offtopic zwar, aber ich hätte ´94 nen 69er Opel GT kaufen können. Original 49000 gelaufen, Fahrzeughistorie komplett (!) nachvollziehbar, Ersthandfahrzeug, ungeschweißt, rostfrei, Originallack, stand da wie nen Jahreswagen. Sowas gibt´s, denn manche haben halt nach wie vor das Glück, nicht als Wanderarbeiter alle Nase lang woanders hinfahren zu müssen, haben möglicherweise ne Winterhure in der beheizten Garage stehen oder nen zweiten Wagen, sonst gäbe es wohl kaum noch Benziner zu kaufen.🙂
Noch nen Tipp an den geplagten GTS-Besitzer. Trotz der geringen Laufleistung damit rechnen, dass sich einige Bauteile in absehbarer Zeit verabschieden können. Ich meine damit in erster Linie Fahrwerksbuchsen und die notorisch unterdimensionierten hinteren oberen Querlenker, Schläuche, Stoßdämpfer. Das Zeug altert unabhängig von der Laufleistung, wird der Wagen jetzt realistischeren Jahreslaufleistungen unterzogen, kann das Zeug regelrecht im Zeitraffer altern. Also sicherheitshalber mit einkalkulieren.
MfG
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Hallo an Alle und danke für Eure Tipps.
Das Ganze wird immer verrückter:
Nun rief mich die Chefin (Opel-Händler, wo ich gekauft hatte) an und wirft mir sogar vor, dass ich hier in diesem Forum "Unwahrheiten über sie verbreiten" würde. Offensichtlich hat meine deutliche Haltung dahingehend, dass ich es nicht einfach so akzeptiere, dass die Werkstatt den Fehler nicht findet und nun - laut tel. Info durch die Cheffin - keine weitere Fehlerprüfung mehr durchführen will, dazu beigetragen, dass Angestellte nun alle Foren durchstöbern und danach suchen, was wohl da so geschrieben steht ;-)
Ich hatte nämlich in einem Telefonat mit einem Mitarbeiter angedeutet, dass ich "mich auch in Foren bezüglich der Problematik informiert" habe, um ihre Werkstatt bei der Fehlersuche unterstützen zu können. Die Tipps aus diesem (und anderen) Foren, hatte ich dann sogar ausgedruckt und dem Werkstattmeister bei meinen zahlreichen Besuchen in die Hand gedrückt, damit seine Mitarbeiter wissen, wo sie noch suchen können.
Aufgrund der Tatsache, dass die Werkstatt den Fehler nicht findet und sich nun auch weigert, weiter danach zu suchen, hatte ich auch mehrere andere Opelhändler angerufen und das Problem mit der ESP-Leuchte geschildert... Zwei der drei Händler sagten spontan, dass sie es nicht nachvollziehen können, dass eine Werkstatt einen solchen Fehler auch nach 8 Wochen!!! und dabei nach 5 oder 6 Werkstattbesuchen noch nicht gefunden hat. Beide Werkstätten sagten mir sofort zu, dass bei ihnen "mit Sicherheit das Auto nur repariert aus der Werkstatt kommen" würde. Der dritte Händler meinte, dass er nicht verstehen kann, dass die Werkstatt das "so auf sich sitzen lassen" würde. Im Grunde sei dies ein "Armutszeugnis" für jede Werkstatt, wenn ein Fehler nicht gefunden werde!
Das sehe ich auch so!!!
Wie Ihr seht, ist diese ganze Geschichte an Unverschämtheiten seitens des Händlers (vor allem der Chefin) kaum noch zu überbieten und das Problem ist noch immer nicht gelöst.
Ich werde wohl - auf meine eigenen Kosten - in eine "vernünftige + fähige" Werkstatt fahren müssen, um dort den Fehler beheben zu lassen. Ich werde dann weiter berichten, woran es lag und vielleicht schauen die Mitarbeiter des Opel-Händlers, wo ich den Wagen gekauft hatte, ja noch weiter hier rein und lernen dann doch noch etwas für ihre weitere Arbeit :-)
Danke und schöne Grüße,
imebro
Zitat:
Original geschrieben von imebro
Hallo an Alle und danke für Eure Tipps.Ich werde wohl - auf meine eigenen Kosten - in eine "vernünftige + fähige" Werkstatt fahren müssen, um dort den Fehler beheben zu lassen. Ich werde dann weiter berichten, woran es lag und vielleicht schauen die Mitarbeiter des Opel-Händlers, wo ich den Wagen gekauft hatte, ja noch weiter hier rein und lernen dann doch noch etwas für ihre weitere Arbeit :-)
Danke und schöne Grüße,
imebro
Hey das geht gar nicht!!!!!!!!!!!! (da klemmt wohl die Taste)
Vorausgesetzt alles was du schreibst entspricht der Wahrheit kannst du auf keinen Fall einen Rückzieher machen.
Dann bist Du moralisch verpflichtet einen Anwalt zu nehmen wenn sich das AH wirklich auf nichts einlässt.
Du haust jedem von uns ebenfalls eine rein wenn du ein AH so gewähren lässt.
Alles muss Grenzen haben.
Zitat:
Hey das geht gar nicht!!!!!!!!!!!! (da klemmt wohl die Taste)
Vorausgesetzt alles was du schreibst entspricht der Wahrheit kannst du auf keinen Fall einen Rückzieher machen.
Dann bist Du moralisch verpflichtet einen Anwalt zu nehmen wenn sich das AH wirklich auf nichts einlässt.
Du haust jedem von uns ebenfalls eine rein wenn du ein AH so gewähren lässt.
Alles muss Grenzen haben.
Genau so ist es! Unfähigkeit und Betrug soll ruhig offen gelegt werden! Wenn der Händler es anders nicht auf die Reihe bekommt sich über Wasser zu halten, dann soll er seine verwarzten Karren an nen Insolvenzverwalter abgeben und seine Hansele zum Arbeitsamt schicken und gut. Was nichts taugt, muss der Markt bereinigen, so einfach ist das - nur sieht´s heut so aus, dass es umgekehrt laufen soll.
MfG
Vorgehen:
1. Schreiben an David Reilly mit der Schilderung des Sachverhalts (kurz halten, alle relevanten Daten einfügen, max. 1 Seite!) und Enttäuschung über die Servicequalität von Opel zum Ausdruck bringen.
2. Die Werkstatt darauf hinweisen, dass neben zivilrechtlichen Ansprüche auch der Vorwurf einer Straftat im Raum steht (Betrug gem. § 263 Abs. 1 StGB zu Deinem Nachteil). Die Beweislage ist hierfür ausgesprochen gut!
3. Deine Ansprüche ergeben sich vor allem aus dem Kaufvertrag. Man muss Dir eine sachmangelfreie Sache übergeben. Das hat man nicht geschafft. Die Nacherfüllung in Form der Nachbesserung ist wiederholt fehlgeschlagen. Verweigert man nun die Nachbesserung --> Anwalt.
4. Vielleicht kannst Du Dich auf eine Nachlieferung einigen --> Auto zurück, neues Auto aussuchen und mitnehmen.
---
PS: Mein Opa hat seinen Vectra B2 2.6 V6 auch mit 32 000km vor zwei Wochen in Zahlung gegeben und die Kiste war EZ 2001!
Ganz ehrlich,
8wochen und 5-6 Werkstatt besuche !?! Gehts noch?
Hast du das Geld in 5-6Teilen dort gebracht, nicht oder? Also hast du dein Teil erledigt, laut Vertrag müsste der Händler dir ein Auto ohne Probleme geben!! Ausser es steht drin das dieser Auto ein "Mängel", "Sachschäden" oder irgend etwas hat was festgelegt ist!
Geht dies der Händler nicht nach, weder mit Nachlass oder Auto zurück nehmen, Geld zurück+Kosten für Anmeldung+Versicherungsanteil+Zinsen kannst du zum Anwalt gehen.
Der Händler darf 2x für die selbe Fehler ran und jedes Mal solltest du ca. 5-10 Werktage einräumen!
Das du zu ein anderes Werkstattfährst kann unter umständen ein Nachteil für dich sein, geh vorher zum Anwalt und erst danach zu ein anderen Werkstatt ein Tip von mir!
Wie heißt der Händler, bitte per PN
MFG
Hallo und danke für Eure zahlreichen Tipps sowie Eure Unterstützung!!
Ihr habt natürlich absolut Recht.
Ich habe ein Auto gekauft... absichtlich bei einem Händler, da ich in dem Fall davon ausgehen darf, dass ich nicht betrogen werde, was ja beim Kauf von Privat schon eher passieren kann... und dann das!!
Da der Händler sich ja nun weigert, das Problem zu beheben, würde mir nur die Möglichkeit bleiben, den Wagen so (mit Problemen) weiter zu fahren oder ich muss ihn in einer anderen Werkstatt auf eigene Kosten reparieren lassen. Das sehe ich nicht ein (hier besonderen Dank an "J.M.G" für die Tipps)!!
Zurückgeben möchte ich das Auto nicht, da ich - abgesehen von dem ESP-Problem - mit dem Auto sehr zufrieden bin.
Daher bleibt mir wohl keine andere Wahl, als mich rechtlich beraten zu lassen. Das habe ich gestern bereits getan (zunächst über eine Internetberatung). Dort erfuhr ich bereits, dass meine Chancen gut stehen, zu erreichen, dass der Händler "nacherfüllen" muss.
Ich beschreibe das hier jetzt einmal kurz, damit auch Andere aus dem Forum bei ähnlichen Problemen schon wissen, welche Rechte sie haben:
Ich erfuhr also, dass beim Verbrauchsgüterkauf nach § 476 BGB - im Fall, dass die Kaufsache innerhalb der ersten 6 Monate einen Mängel aufweist, grundsätzlich der Verkäufer haftet.
Sehr interessant ist auch die Tatsache (so der Internetanwalt), dass... wenn bei genau solchen Mängeln vermutet wird, dass diese bereits VOR dem Kauf vorgelegen haben, der Verkäufer beweisen muss, dass der Mängel bei Übergabe an den Käufer NICHT vorlag.
W I C H T I G:
Das Gesetz greift hier auch dem Käufer unter die Arme. Denn... wenn ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf auftaucht, wird seitens des Gesetzgebers grundsätzlich angenommen, dass dieser auch schon bei Übergabe vorhanden war.
In meinem Fall ist das also mehr als klar! Denn der Vorbesitzer des Autos hat mir ja bereits telefonisch bestätigt, dass genau dieses Problem (ESP-Leuchte) schon bestand, als er den Wagen abgegeben hat und dass die Werkstatt auch bei ihm schon mehrfach erfolglos versucht hatte, das Problem zu beheben. Der Vorbesitzer würde mir das auch schriftlich bestätigen!!
Daher kann ich also - mit Hilfe eines Anwaltes - sogenannte Mangelgewährleistungsrechte geltend machen, da der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorlag.
Genau das werde ich nun tun!!! Es sei denn, der Händler lenkt doch noch ein und gibt sein OK dafür, dass ich das Problem mit der ESP-Leuchte in einer anderen Werkstatt auf seine Kosten beheben lasse. Dann wäre ich zufrieden und beide Seiten würden sich eine Menge Ärger & Stress ersparen!
Übrigens erfuhr ich von dem Internetanwalt auch, dass ich folgende Möglichkeiten habe:
1) Nacherfüllung (Behebung des Mangels, Lieferung eines gleichwertigen mangelfreien Fahrzeuges)
2) Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag (wobei ich letzteres nicht möchte)
3) Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Ich danke Euch nochmals für Eure Tipps.... schreibt ruhig auch noch weiter etwas zur Problemlösung, falls Ihr da noch Ideen habt. Vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit, dass ich dann irgendwann auch mal Spass habe mit meinem neuen Gebrauchten!! ;-)
Schöne Grüße,
imebro
Zitat:
Original geschrieben von imebro
Ich erfuhr also, dass beim Verbrauchsgüterkauf nach § 476 BGB - im Fall, dass die Kaufsache innerhalb der ersten 6 Monate einen Mängel aufweist, grundsätzlich der Verkäufer haftet.
Das ist sachlich leider falsch. Der Verkäufer hat nur den Sachmangel zu beseitigen, der bei Gefahrübergang (= Übergabe) bereits vorlag. Beim Verbrauchsgüterkauf trägt er allerdings die ersten sechs Monate die Beweislast, dass dies nicht so ist. Kann er allerdings beweisen, dass der Fehler noch nicht vorlag, dann besteht keine Leistungspflicht!
Zitat:
Sehr interessant ist auch die Tatsache (so der Internetanwalt), dass... wenn bei genau solchen Mängeln vermutet wird, dass diese bereits VOR dem Kauf vorgelegen haben, der Verkäufer beweisen muss, dass der Mängel bei Übergabe an den Käufer NICHT vorlag.
Auch nicht richtig. Grundsätzlich muss jede Partei im Zivilprozess beweisen was sie behauptet. Hat also der Käufer eine mangelhafte Ware, so muss er nachweisen, dass:
a) die Ware einen Sachmangel aufweist
b) dieser Sachmangel bei der Übergabe bereits vorlag.
Für b) gibt es aber wie beschrieben beim Verbrauchsgüterkauf während der ersten sechs Monate eine Beweislastumkehr. Hier muss der Verkäufer beweisen, dass er eben noch nicht vorlag.
Ein Entscheidender Untschied zu Deinem Verständnis! Die Beweispficht für a) trifft Dich weiterhin!
Zitat:
1) Nacherfüllung (Behebung des Mangels, Lieferung eines gleichwertigen mangelfreien Fahrzeuges)
2) Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag (wobei ich letzteres nicht möchte)
3) Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Völlig richtig - aber nimm Dir auf jeden Fall jetzt einen Anwalt, sonst geht die Nummer nach hinten los!
Nochmals danke an "J.M.G".
Kennst Dich ja gut aus. Bist Du vielleicht sogar Anwalt oder in einem ähnlichen Beruf beschäftigt? :-)
Du schreibst:
Zitat:
Ein Entscheidender Untschied zu Deinem Verständnis! Die Beweispficht für a) trifft Dich weiterhin!
Dass die Ware einen Sachmangel aufweist, kann ich durch
19!!! Emailsbeweisen, die ich mit einem der Verkäufer bzw. mit dem Serviceleiter des Händlers hin und her geschrieben habe. Außerdem bekam ich nach den jeweiligen Reparatur-Versuchen ja jeweils ein Blatt ausgehändigt, worauf beschrieben war, was gemacht wurde.
Das wäre also noch das kleinste Problem.
Sicher hast Du aber Recht mit der Einschaltung eines Anwaltes. Damit werde ich jedoch noch bis Montag abwarten. Falls der Händler noch einlenkt und ich kann die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchführen lassen, dann ist die Sache für mich erledigt!!! Zudem möchte ich auch noch die Antwort auf meine bereits gestern gesendete Email abwarten, wo ich danach gefragt hatte, welchen Betrag genau ich zurückerhalten würde, falls ich das Fahrzeug doch zurückgeben möchte. Der Verkäufer hatte mir nämlich bestätigt, dass ich - aufgrund der besonderen Umstände - DEN VOLLEN Kaufpreis zurückerhalten würde. Vielleicht überlege ich es mir ja dann doch noch und gebe den Wagen zurück und kaufe woanders einen Gebrauchten.
-> Bitte dennoch weiter um Tipps & Lösungsvorschläge für das eigentliche Problem :-)
Danke und nochmals schöne Grüße,
imebro
Also bei diesem Tread kann man den Kopfschüttelmodus gar nicht mehr ausschalten.
Das der Händler stinkig über Dein Vorgehen ist (Forum) kann ich durchaus nachvollziehen.
Aber meiner Meinung nach hat der FOH es verdient.
Diese Machenschaften gehen mal gar nicht.
Mal ne noch ne Kurze Frage zum Verständnis.
Wann nach dem Kauf hast DU den Fehler das erste mal gemeldet?
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Also bei diesem Tread kann man den Kopfschüttelmodus gar nicht mehr ausschalten.Das der Händler stinkig über Dein Vorgehen ist (Forum) kann ich durchaus nachvollziehen.
Aber meiner Meinung nach hat der FOH es verdient.
Diese Machenschaften gehen mal gar nicht.Mal ne noch ne Kurze Frage zum Verständnis.
Wann nach dem Kauf hast DU den Fehler das erste mal gemeldet?
Hallo "Vaterx25xe",
danke für Deine Antwort.
Nunja... ich würde nicht einmal so weit gehen und sagen, dass man nachvollziehen kann, dass der Händler über mein Vorgehen (Forum) "stinkig" sein könnte. Man muss dabei bedenken, dass ich der Werkstatt mit meinen Fragen hier im Forum Unterstützung geben wollte... und ja bereits habe! Ich habe dem Werkstattmeister mindestens 2 Mal Antworten aus dem Forum ausgedruckt und in die Hand gegeben, damit der Fehler schneller gefunden wird. Außerdem habe ich nicht den Namen der Firma genannt und auch sonst nichts unverschämtes geschrieben... Daher hat der Händler überhaupt keinen Grund, sauer zu sein, weil ich hier im Forum Fragen stelle. Darüber hinaus geht ihn das einfach auch überhaupt nix an :-)
Zu Deiner Frage:
Ich habe den Fehler tatsächlich das erste mal bemerkt, als ich den Wagen dort abgeholt habe (als er also in meinen Besitz überging). Allerdings hatte ich zunächst vermutet, dass meine Tochter - die auf dem Beifahrersitz gesessen hatte - an die ESP-Taste gekommen sei und dass die Leuchte deshalb brannte. Als das dann jedoch gleich am nächsten Tag wieder passierte, habe ich dann den Händler gleich darüber informiert. Das war dann Anfang Februar!!!
Eine Antwort auf meine Fragen (siehe mein vorheriges Posting) habe ich noch immer nicht erhalten. Offensichtlich möchte man jetzt gar nicht mehr mit mir kommunizieren. Also... ich habe nun wirklich ALLEN GRUND, "stinkig" zu sein finde ich... und genau das bin ich auch!!
Aber wie gesagt. Wenn der Händler noch einlenkt und ich den Wagen woanders reparieren lassen kann (und er zahlt), dann ist die Sache für mich vergessen!
Danke & schöne Grüße,
imebro
Also wenn man das so liest, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Deine "Gelassenheit" in aller Ehren, aber bei mir hätte der Händler schon lange (spätestens nach den 2. oder 3. Reparaturversuch) Besuch vom Anwalt erhalten. Ich kaufe ja ein Auto um damit zu fahren und nicht das es 5 oder 6mal wegen dem selben Fehler zur Reparatur ist.
Mein Tip, nimm der schnellsten einen Anwalt!
Du kannst mir ja mal eine PN schicken um welchen NichtFOH es sich handelt.
Grüße