Elektrik Anhänger
Hallo an Alle,
ich habe ein Problem mit der Elektrik am Anhänger, welches besteht seit in den Anhänger habe. (Es tauchte also bei mir nicht plötzlich auf).
Ich wollte eine kaputte Rückleuchte ersetzen. Sie hat so einen Bajonettverschluss, links gelb, rechts grün.
Die Steckdose an der AHK zeigt mir ca. 12V an, wenn ich an Masse und Rücklicht gehe. Wenn ich am Bajonettverschluss messe ebenfalls. Wenn ich den Kabelstrang/ Bajonett mit dem Lampengehäuse verbinde, brennt das Rücklicht nicht. Die Birne ist ganz!
Also habe ich Masse (weiss) und Rücklicht (braun) aus dem Bajonettstecker herausgenommen und an die Birne gehalten. Die Birne leuchtet ganz kurz auf und geht aus, ohne durchzubrennen. An der Sicherung scheint es auch nicht zu liegen. Ich muss immer nur den Zündschlüssel neu umdrehen. Dann ist wieder Strom/Spannung drauf, aber sobald ich die Birne/Lampengehäuse drantue ist die Spannung wieder weg. Für mich als Laie unlogisch bzw unverständlich.
Kann mir jemand helfen und es mir ganz einfach erklären. Oder muss ich in eine Werkstatt und brauchen die lange um den Fehler zu finden?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Da schaltet das Steuergerät den Strom wieder ab, weil die Diagnosefunktion des Steuergerätes einen Kurzschluss auf der Leitung diagnostiziert. da wird das Kabel irgendwo durchgescheuert sein und hat Massekontakt.
37 Antworten
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 8. Juni 2018 um 17:26:14 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 8. Juni 2018 um 17:26:14 Uhr:
Zitat:
wo war denn da eine zusätzliche "Birne"?
Erst lesen , dann verstehen! dann würde sich das Schreiben erübrigen! Die zusätzliche Birne ist die des Anhängers !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 8. Juni 2018 um 17:26:14 Uhr:
Zitat:
Hier ging es um das Rücklicht und da muss die Elektronik des Autos schon einigermaßen tolerant sein, denn es kann an einem der beiden RL-Kreise nur eine einzige Lampe dran hängen, es ist aber durchaus auch möglich, dass mehrere Lampen dort dranhängen
Ach was , also Montags und Mittwochs hängen die KZ-Leuchten am linken Rücklicht , die anderen Tage am rechten?
MfG Volker
wenn man den Anhänger elektrisch ankuppelt sind auf einmal immer ein paar zusätzliche "Birnen" am Auto....wenn es da jedes mal einen Kurzschluss geben würde, weil die Elektronik eine (oder eben mehrere) zusätzliche "Birnen" erkennt, würde kaum ein Auto mit Anhänger herum fahren.
Die Frage, wo im geschilderten Fall eine "zusätzliche Birne" vorhanden ist, war daher völlig Ernst gemeint.
------
gerade an den beiden Rücklichtanschlüssen für den Anhänger können jeweils 1 oder mehrere Lampen angeschlossen sein, denn an so ein Auto mit AHK können durchaus unterschiedliche Anhänger mit unterschiedlicher Lampenausstattung dran gehängt werden.
Liegt wahrscheinlich etwas außerhalb deines Vorstellungsvermögens, ist aber so....
Zitat:
@navec schrieb am 8. Juni 2018 um 20:32:55 Uhr:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 8. Juni 2018 um 17:26:14 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@navec schrieb am 8. Juni 2018 um 20:32:55 Uhr:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 8. Juni 2018 um 17:26:14 Uhr:
Erst lesen , dann verstehen! dann würde sich das Schreiben erübrigen! Die zusätzliche Birne ist die des Anhängers !
Zitat:
@navec schrieb am 8. Juni 2018 um 20:32:55 Uhr:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 8. Juni 2018 um 17:26:14 Uhr:
Ach was , also Montags und Mittwochs hängen die KZ-Leuchten am linken Rücklicht , die anderen Tage am rechten?
MfG Volker
wenn man den Anhänger elektrisch ankuppelt sind auf einmal immer ein paar zusätzliche "Birnen" am Auto....wenn es da jedes mal einen Kurzschluss geben würde, weil die Elektronik eine (oder eben mehrere) zusätzliche "Birnen" erkennt, würde kaum ein Auto mit Anhänger herum fahren.
Die Frage, wo im geschilderten Fall eine "zusätzliche Birne" vorhanden ist, war daher völlig Ernst gemeint.------
gerade an den beiden Rücklichtanschlüssen für den Anhänger können jeweils 1 oder mehrere Lampen angeschlossen sein, denn an so ein Auto mit AHK können durchaus unterschiedliche Anhänger mit unterschiedlicher Lampenausstattung dran gehängt werden.
Liegt wahrscheinlich etwas außerhalb deines Vorstellungsvermögens, ist aber so....
wie gut das ich so einen Mist nicht habe, 7 Polig und keinen BC dem ich verklickern musss, DU es ist jetzt ein Anhänger dran.....
Hallo
Panderbärchen, hast Du vielleicht eine 24Volt Birne genommen? Dann schaltet der Bordcomputer im PKW, die Stromzufuhr wegen eines höhren Spannungsverbrauches ,ab. Ich würde es mal mit einer 12Volt Birne probieren.
Lg
MICHA
Zitat:
@micha6374 schrieb am 8. Juni 2018 um 22:37:06 Uhr:
HalloPanderbärchen, hast Du vielleicht eine 24Volt Birne genommen? Dann schaltet der Bordcomputer im PKW, die Stromzufuhr wegen eines höhren Spannungsverbrauches ,ab. Ich würde es mal mit einer 12Volt Birne probieren.
Lg
MICHA
wenn du anstatt einer 12V-"Birne" (in Fachkreisen heißt so etwas übrigens Lampe...), eine 24V-Lampe verwendest, welche die gleiche "Watt-Zahl" (Leistungsaufnahme) hat, wird der Strom kleiner sein.....
(Ich nehme mal an, dass du Stromverbrauch meintest. Einen Spannungsverbrauch gibt es eher nicht.....)
Der Bordcomputer würde so etwas i.d.R. gar nicht bemerken....
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Moin Moin !
Zitat:
Nee, aber die Kennzeichenbeleuchtung hängt doch auch noch an einer
Seite der Rückleuchten.
Also auf einer Seite nur eine Birne und auf der anderen 2 bis 3 Birnen.
Kann auch an links und rechts hängen , nur ist das egal , weil das der Auslieferungszustand ist , welches das Glühlampenüberwachungsteil oder das Steuergerät kennt.
Zitat:
wenn man den Anhänger elektrisch ankuppelt sind auf einmal immer ein paar zusätzliche "Birnen" am Auto....wenn es da jedes mal einen Kurzschluss geben würde, weil die Elektronik eine (oder eben mehrere) zusätzliche "Birnen" erkennt, würde kaum ein Auto mit Anhänger herum fahren.
Die Frage, wo im geschilderten Fall eine "zusätzliche Birne" vorhanden ist, war daher völlig Ernst gemeint
Dann sind die letzten 25 Jahre der Fzg-Entwicklung an dir vorbei gegangen. Das Drama fängt schon an bei Fzgen, die mit Glühlampenüberwachungssystemen ausgerüstet sind , bei Fzgen , die Lampensteuergeräte haben , kannst du mit Sicherheit davon ausgehen , das ein Anhänger Probleme erzeugt. Für Fzge mit Überwachungssystemen muss eiin Anhängermodul eingebaut werden , Lampensteuergeräte lassen sich in der Regel umprogrammieren und erkennen dann den Anhängerbetrieb , daher hatte ich auch nachgefragt , ob denn die Elektrik des Zugfzges auch für den Anhängerbetrieb freigeschaltet ist.
MfG Volker
ich habe seit 2010 nur noch Fz mit Überwachungssystem für die E-Dose der werkseitigen AHK....
kein Anhänger und auch mein Fahrradträger haben bisher irgendwelche Probleme gemacht, obwohl deren Ausstattung mit Lampen durchaus unterschiedlich ist. Einmal wurde eine defekte Lampe (falsch, es war nur der Kontakt minimal schlecht) erkannt und das wars...
kein Glühlampenüberwachungsteil oder Steuergerät im Auto merkt sich den Auslieferungszustand des Anhängers....
Dann wäre es ja überhaupt nicht möglich, dass ich meinen Transportanhänger oder meinen WoWa oder meinen AHK-Fahrradträger an mein Auto in beliebiger Reihenfolge hintereinander anschließen könnte, ohne dass eine Fehlermeldung oder wie du behauptet hast, ein Abschalten des Stromkreises erfolgen würde.
Ein Anhängermodul muss höchstens dann im Anhänger verbaut sein, wenn der Anhänger STVZO-Leuchten in LED-Technik hat. Die LED bieten normal einen so großen elektrischen Widerstand, dass sie nicht unbedingt als intakte Lampen erkannt werden und dann meldet das Steuergerät im Auto den Ausfall einer oder mehrerer Lampen.
Wenn die Elektronik eines Autos mit einer Standard-Glühlampenbestückung eines Anhängers oder eines AHK-Trägers nicht klar kommt, ist das eine Fehlkonstruktion oder es wurde beim Nachrüsten gepfuscht.
Moin Moin !
Zitat:
ich habe seit 2010 nur noch Fz mit Überwachungssystem für die E-Dose der werkseitigen AHK
schön für dich !
Zitat:
kein Glühlampenüberwachungsteil oder Steuergerät im Auto merkt sich den Auslieferungszustand des Anhängers
habe ich auch nicht geschrieben , sondern den Auslieferungszustand des Fzges!
Zitat:
Ein Anhängermodul muss höchstens dann im Anhänger verbaut sein
ein Anhängermodul muss im Zugfzg verbaut werden , wenn es über eine Glühlampenüberqwachung verfügt und die AHK nachgerüstet wird!
Zitat:
Wenn die Elektronik eines Autos mit einer Standard-Glühlampenbestückung eines Anhängers oder eines AHK-Trägers nicht klar kommt, ist das eine Fehlkonstruktion oder es wurde beim Nachrüsten gepfuscht
Sehr richtig ! Und von letzterem gehe ich aus!
MfG Volker
@schreyhalz:
Zitat:
habe ich auch nicht geschrieben , sondern den Auslieferungszustand des Fzges!
es ging vorher darum, ob zusätzliche Leuchten des Anhängers links oder rechts hängen und das hat mit dem Auslieferungszzustand des Fz (Auto) nichts zu tun und daher kann sich auch das Anhängersteuergerät im Fz nichts derartiges "merken".
Zitat:
ein Anhängermodul muss im Zugfzg verbaut werden , wenn es über eine Glühlampenüberqwachung verfügt und die AHK nachgerüstet wird!
Noch mal zur Begriffsklärung:
Was du meinst, ist letztendlich ein Anhängersteuergerät im Auto. Das muss, in irgendeiner Form jedes Auto mit Anhängerüberwachung haben, denn sonst kann kein Fehler angezeigt oder gar ein Stromkreis abgeschaltet werden.
Mit Anhänger-Modulen habe ich die Adapter gemeint, die dafür sorgen, dass ein Anhängersteuergerät in jedem Fall auch mit LED-Leuchten am Anhänger klar kommt (was eben nicht immer der Fall ist) und diese Adapter/Module werden im Anhänger verbaut, bzw. gibt es die als Adapter für die 13-pol-Kupplung (z.B. von secorüt)
Moin Moin !
Zitat:
es ging vorher darum, ob zusätzliche Leuchten des Anhängers links oder rechts hängen
Nein , sondern das hast du in meine Antwort falsch reininterpretiert.
Zitat:
Noch mal zur Begriffsklärung:
Was du meinst, ist letztendlich ein Anhängersteuergerät im Auto. Das muss, in irgendeiner Form jedes Auto mit Anhängerüberwachung haben, denn sonst kann kein Fehler angezeigt oder gar ein Stromkreis abgeschaltet werden.
Nein . ich meine das , was ich auch schreibe. Und wenn ich schreibe , das dieses Modul nötig ist bei Fzgen mit Lampenkontrollgerät , dann ist das auch genau so richtig. Ansonsten würde ja das Kontrollgerät jede zusätzliche Lampe (also eine des Anhängers) als Fehler erkennen. Hier z.B. :https://www.ahk-24.de/.../...uer-fahrzeuge-ohne-check-control.html?...
Zitat:
Mit Anhänger-Modulen habe ich die Adapter gemeint, die dafür sorgen, dass ein Anhängersteuergerät in jedem Fall auch mit LED-Leuchten am Anhänger klar kommt..............
Das ist klar , nur hilft das bei dem vorliegenden Problem in keinster Weise.
MfG Volker
Sagt mal, könnt ihr die Sachen nicht normal zitieren, so das man weiß, auf wen ihr euch mit den Zitaten bezieht?
Ich mache dazu ein Voll-Zitat und lösche das nicht benötigte, es geht also. Eventuell muss ich dazu das Vollzitat kopieren, wenn ich mehrere Sätze zitieren will, die nicht dicht beieinander stehen.
Fahrzeuge mit Lampenüberwachung und einer korrekten E-Installation der AHK, so wie man es bei werkseitiger AHK unterstellen sollte. sollten grundsätzlich so ausgestattet sein, das sie mit keiner Glühlampen basierten Anhängerbeleuchtung Probleme bekommen.
Ob da minimal je Seite nur eine Lampe(nur RL) angeschlossen ist oder z.B 3(RL, Lemnzeichen und positionleuchte), spielt dann keine Rolle.
Bei meinen bisherigen 3 Autos des VW Konzerns mit werkseitiger AHK war das bisher der Fall.
Beim TE untetstelle ich mal, dass ebenfalls eine korrekte E-Installation für die AHK am Auto installiert wurde, denn sonst würde gar keine STVZO-Lampe leuchten und nichtnur eine bestimmte nicht.
Meine AHK soll ab Werk dran sein, aber trotzdem sind nur Pin 1 bis 8 angeschlossen.
Zitat:
@4Takt schrieb am 14. Juni 2018 um 11:30:01 Uhr:
Meine AHK soll ab Werk dran sein, aber trotzdem sind nur Pin 1 bis 8 angeschlossen.
und was hat das jetzt mit der Frage zu tun, wie die STVZO-PINs belastet werden dürfen und unter welchen Umständen die Lampenkontrolle des Autos anspricht?
Gibt halt Autohersteller, die bei der Ausstattung der 13-pol-Dose etwas geiziger sind, als andere....
Nur die STVZO-PIN's müssen belegt sein (wie bei dir), denn sonst ist eine korrekte Beleuchtung des Anhängers nicht möglich.
Einige bieten zusätzlich immerhin noch eine Dauerspannungsversorgung über Pin 9 und 13 und andere dazu noch eine Ladespannungsversorgung über Pin 10 und 11, so wie es meines Wissens z.B. bei allen werkseitigen AHK von Autos des VW-Konzerns ab Mj 2015 der Fall ist.
Dauer- und Ladespannungsversorgung haben direkt gar nichts mit der STVZO-Beleuchtung zu tun.
Die STVZO-Beleuchtung hat sogar eine eigene Masse, die am Anhänger nicht mit den Massen der beiden Versorgungsspannungen verbunden werdn darf.
Bei einigen Anhängersteuergeräten (also, die, welche immer im Auto nötig sind, um eine Anhängerbeleuchtung überwachen zu können.....), ist es so, dass Dauer- Ladespannung nicht freigeschaltet wird, wenn keine STVZO-Beleuchtung an der E-Dose registriert wird.
Zitat:
@navec schrieb am 15. Juni 2018 um 13:15:13 Uhr:
Bei einigen Anhängersteuergeräten.. ..ist es so, dass Dauer- Ladespannung nicht freigeschaltet wird, wenn keine StVZO-Beleuchtung an der E-Dose registriert wird.
Bei meinem Auto sind dann sogar alle Pins ohne Strom. Zum Prüfen der Stedo muss dann ein Hänger dran.
Zitat:
@4Takt schrieb am 15. Juni 2018 um 20:47:52 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 15. Juni 2018 um 13:15:13 Uhr:
Bei einigen Anhängersteuergeräten.. ..ist es so, dass Dauer- Ladespannung nicht freigeschaltet wird, wenn keine StVZO-Beleuchtung an der E-Dose registriert wird.
Bei meinem Auto sind dann sogar alle Pins ohne Strom. Zum Prüfen der Stedo muss dann ein Hänger dran.
meist haben einige STVZO-PIN's "etwas" Strom (Spannung) und zwar impulsartig und hochohmig, um eben zu prüfen, ob ein Anhänger angeschlossen ist.
Früher wurde das manchmal über den Mikroschalter in der 13-pol-Dose gelöst, der auch für das Abschalten der NSL am Auto verantwortlich ist, wenn der Anhänger angeschlossen ist.