Eisplatte von LKW gerutscht
hallo,
heute morgen auf der Autobahn kam mir eine ungefähr 4-5m große und ziemlich dicke Eisplatte entgegengeflogen. Sie ist von einem vor mir fahrenden LKW gefallen und hätte fast meine Windschutzscheibe getroffen, was dann wäre will ich mir nicht unbedingt ausrechnen. Naja sie fiel vor mir runter und zerbrach in tausend kleine Stücke, wo ich und noch bestimmt viele andere rüberfuhren (Autobahn war sehr voll). Nun hab ich an ein paar Stellen am Auto Lackplatzer die defenetiv vorher nicht waren. Anhalten konnte ich nicht, wie gesagt es war sehr voll und LKW fuhr natürlich umbekümmert weiter, als wär nichts gewesen. Kann ich da noch was machen?
Beste Antwort im Thema
Was hat das mit dem Unterschreiten des Sicherheitsabstandes zu tun, wenn die Platte quer über alle Fahrspuren fliegt?
Es scheint mir so, als finden die meisten es okay, dass die Teile durch die Gegend fliegen. 😕
190 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Reicht doch schon mit 'ner Dachlatte von innen die Plane mit etwas Schwung hochzudrücken.
Bei nem leeren Auflieger mag das funktionieren. Dumm nur, wenn so ein LKW mal beladen ist.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Bei nem leeren Auflieger mag das funktionieren. Dumm nur, wenn so ein LKW mal beladen ist.Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Reicht doch schon mit 'ner Dachlatte von innen die Plane mit etwas Schwung hochzudrücken.
Naja, LKWs sind IMO zu 99% immer beladen, aber bis unter die Dachkante?
Dann laß ich die Ausrede ja noch gelten. Aber selbst wenn man da rein kommt machen 99,99% der Fahrer nix.
Gruß Metalhead
Von innen kannst du in der Regel wenig machen. Ergo muss der Fahrer auf den Auflieger krabbeln und genau da fangen die Probleme an. Wenn er dabei verunfallt, dann ist dies meines Wissens (man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege) versicherungstechnisch nicht abgedeckt. Der Fahrer hat also in jedem Fall die A-Karte gezogen.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Von innen kannst du in der Regel wenig machen. Ergo muss der Fahrer auf den Auflieger krabbeln und genau da fangen die Probleme an. Wenn er dabei verunfallt, dann ist dies meines Wissens (man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege) versicherungstechnisch nicht abgedeckt. Der Fahrer hat also in jedem Fall die A-Karte gezogen.
Genauso sieht das aus.... Der Gesetzgeber verpflichtet den Fahrer Eis zu beseitigen, die BG zahlt aber nicht, wenn der Fahrer bei dieser Tätigkeit einen Unfall erleidet.
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Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Naja, LKWs sind IMO zu 99% immer beladen, aber bis unter die Dachkante?Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Bei nem leeren Auflieger mag das funktionieren. Dumm nur, wenn so ein LKW mal beladen ist.
Dann laß ich die Ausrede ja noch gelten. Aber selbst wenn man da rein kommt machen 99,99% der Fahrer nix.Gruß Metalhead
Selbst wenn der LKW nur mit einer Reihe Eier (also 4 cm hoch, von vorne bis hinten) beladen ist, kann man nicht im Auflieger herumlaufen (nur mal als Beispiel)
Man kann doch nicht einfach auf der Ware rumtrampeln. Gut, es gibt natürlich Ware, der das nichts ausmacht (Stahl oder sonstwas). Aber oft geht das einfach nicht. Außerdem gibt es ja Ladungen mit unterschiedlichen Höhen. Ein Palette ist 2,50 hoch, die andere nur 60 Zentimer. Dann gibt es Gitterboxen..die sind oben offen...und so weiter und sofort
Zitat:
Original geschrieben von RonCaddyHoschi
Genauso sieht das aus.... Der Gesetzgeber verpflichtet den Fahrer Eis zu beseitigen, die BG zahlt aber nicht, wenn der Fahrer bei dieser Tätigkeit einen Unfall erleidet.
Grundsätzlich gilt, dass der Fahrer vor Antritt der Fahrt seinen LKW von Schnee und Eis befreit. Wie er das nun anstellt ist ihm überlassen.
Dass die BG nicht bezahlt ist mir neu... weil die Tätigkeit gehört zur Arbeit des Kraftfahrers. Anders schauts aus wenn der Fahrer ohne geeignete Hilfsmittel (Leiter Hebebühne o.ä.) da hoch klettert und stürzt. Aber auch hier zahlt die BG.
Fakt ist jedenfalls, dass wenn ich TE wäre und ich nun Aufgrund der herabfallenden Eisplatte Schäden am Fahrzeug habe, dies zur Anzeige bringen würde.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Reicht doch schon mit 'ner Dachlatte von innen die Plane mit etwas Schwung hochzudrücken.
na dann zeig uns doch mal, wie du eine
- im idealfall mehrere hundert kilo schwere -plane von innen mit ner dachlatte hochdrückst...
...das einzige was das du damit erreichst ist eine zerrung in den handgelenken!
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Anders schauts aus wenn der Fahrer ohne geeignete Hilfsmittel (Leiter Hebebühne o.ä.) da hoch klettert und stürzt.
hebebühnen sind i.d.r. ortsfest und die standorte kannste in .de an einer hand abzählen - und im nachhinein lässt sich über den begriff
'geeignetes hilfsmittel'inform einer leiter prima streiten! du glaubst garnicht, was man da alles beachten muss...das fängt bei der regelmäßigen prüfung an, geht über den zustand, die zulassung sowie die standort und den anstellwinkel der leiter!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
na dann zeig uns doch mal, wie du eine - im idealfall mehrere hundert kilo schwere - plane von innen mit ner dachlatte
Du sollst nicht den ganzen Aufbau hochheben, sondern lediglich die 4m² der Plane die durchhängen hochdrücken.
Naja egal, bringt ja eh nix.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von amgolfV
Einfach mehr Abstand halten und es ist nur mehr halb so wild.
Wie hoch soll der seitliche Abstand denn beim Überholen dann sein? 40 m breite Autobahn?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
hebebühnen sind i.d.r. ortsfest und die standorte kannste in .de an einer hand abzählen - und im nachhinein lässt sich über den begriff 'geeignetes hilfsmittel' inform einer leiter prima streiten! du glaubst garnicht, was man da alles beachten muss...das fängt bei der regelmäßigen prüfung an, geht über den zustand, die zulassung sowie die standort und den anstellwinkel der leiter!
Wie gesagt, dass ist das Problem des Fahrers wie er das anstellt. Und mit der Prüfung der Leiter wiederum das des Chef's.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Wenn sich auf der Plane - Wasser, Eis & Schnee gesammelt haben, drückst du da nix hoch!
Würde das für Dich dann bedeuten, dass der LKW Fahrer so fahren kann ?
Ich bin kein LKW-Fahrer und habe daher naturgemäß kein Verständniss für lebensgefährliche Eisplatten, die da runter fallen.
Mir war bisher nur bekannt, dass der Fahrer verpflichtet ist so etwas zu verhindern. Dass der Fahrer aber sehr oft keine Möglichkeit hat, dieser Pflicht nachzukommen ohne sich selbst in erhebliche Gefahr zu versetzen und dabei nicht mal versichert ist, war mir nicht bekannt.
Hier gehört dringendst ein Gesetz her, dass die Speditionsfirma in die Pflicht nimmt, dem Fahrer eine sichere Möglichkeit zu geben sein Fahrzeug fahrtauglich zu machen.
Wir fordern hier von einem LKW - Fahrer, dass er sich selbst ungesichert und unversichert in 4 Meter Höhe begibt um wildfremde Menschen zu sichern... Das kann ja nicht funktionieren!
Interessanter Artikel:
http://www.augsburger-allgemeine.de/.../...erzt-von-Lkw-id7140871.html
Und genau deshalb werde ich mit Sicherheit nicht bei vereistem/verschneiten Untergrund eine Leiter anstellen, auf 4 Meter Höhe steigen und mit einem Besen oder sonstwas irgendwelche Verrenkungen machen um da irgendwas wegzuräumen.....
Es gibt Systeme, wie dieses Luft-Balg-Ding oder auch Leitern, die man irgendwie an den LKW anbindet und man selbst auch noch irgendwie dabei gesichert ist aber solange mir sowas nicht zur Verfügung steht, setze ich nicht meine Gesundheit aufs Spiel! BASTA!!!
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Hier gehört dringendst ein Gesetz her, dass die Speditionsfirma in die Pflicht nimmt, dem Fahrer eine sichere Möglichkeit zu geben sein Fahrzeug fahrtauglich zu machen.
Ganz einfach die Plane in der Mitte konstrukiv etwas anheben damit das Wasser ablaufen kann.
Gibt halt wieder die 4m Maximalhöhe und dann fehlt im Datenblatt Ladevolumen weil der Rand ja tiefer liegt.
Da könnte mann dann als Gesetzgeber eine solche Erhöhung in der Mitte wieder ausnehmen (gibt's Brücken bei denen man mit 4m durchkommt, mit 4,05m nicht mehr?).
Aber da gibt's ja wichtigere Fragen wie "Welche Buchstabenkombination darf nicht mehr auf Nummernschild".
Gruß Metalhead