Eintragung TFL von S6 bei Golf V R32
Hallo Leutz...
Hab schon seit ner weile die TFL vom Audi S6, wie ja auf meinem bild zu erkennen, eingbaut. Jetzt "endlich" hat mich unser guter aller freund und helfer angehalten und mich freundlichst darauf hin gewiesen, das das ja sooooooo nicht geht. Nun hätte ich einmal ein paar fragen was die rahmen Bedingungen für eine Eintragung betrifft (er meinte irgendwas von Begrenzungsleuchten müssen aus sein...)
Und darf ich das TFL überhaupt auch Nachts angeschaltet haben....
Bzw. hätte es gern, wenn nachts erlaubt, e bissl gedimmt.... geht das über ein Steuergerät zu regeln?
Bin über jeden Tipp, Hinweis oder Ratschlag dankbar....
THX der Lange.... ;-)
19 Antworten
Hallo
Mach es wie hier geschrieben wurde Steuergerät rein und gut,fahr so schon 1 Jahr rum,also mit Steuergerät nie Probleme,auch der Tüv sagte mir er trägt es nicht ein,weil es nicht nötig ist so.Da die Funktion so ist wie es sein soll.Ich wurde bis jetzt einmal angehalten,aber der Freund und Helfer wollte sich den Einbau anschauen,weil er selber einen R32 bestellt hatte.😁😁😁
Grüsse Holger
Zitat:
Original geschrieben von Christian 3B
Die originalen Standlichter müssen rausprogrammiert werden da di eTFL die Standlichtfunktion übernemen
Bei mir urde kein fehlermeldung angezeigt. Musste nur die Nebel Leuchten rausprogrammieren. MJ 05
Der Polizist dachte wohl es sei ein Positionslicht. 🙄 Dann wäre die Einbauhöhe mindestens 350mm. 😉 Deshalb ist es gar nicht schlecht wenn man es eintragen lässt auch wenn es der TÜV für unnötig hält. Denn will man sich nachts hinstellen und mit der Polizei diskutieren. 😁
Das kenn ich, genau um die Diskussion mit 25cm (TFL) oder 35cm (Standlicht) ging es... der eine so (Werkstatt), der andere so (TÜV), zuletzt hat sich keiner mehr gemeldet (Polizei)... wird aber bei der nächsten Kontrolle bestimmt wieder ne Diskussion werden... *stöhn*...
Wäre mir trotzdem lieber wenn sich alle mal einigen würde. Sollte es eingetragen werden müssen, oder woanders eingbaut werden, oder andere Funktion, oder oder oder... drohen immerhin 2 Punkte in Flensburg, Erlöschung der Bertriebserlaubsnis, Verlust des Versicherungsschutzes, Stilllegung, Geldstrafe... auch nicht ohne...
Fakt ist:
Es sind TFL mit Standlichtfunktion... also gilt (so mein Stand) die 25cm Grenze erstmal... gibt es andere TFL mit Standlichtfunktion? Oder sind die alle aus? Wie sieht es da aus mit dem Einbau? Abständen? Eintragung?
Notfalls muss die Standlichtfunktion wieder rausprogrammiert werden... wenns auch ätzend wäre... immernoch besser als wie anders...
Es dreht sich bei mir um 8cm wenn... auf Nachfrage beim örtlichen TÜV gabs ein nein wegen der Standlichtfunktion... werde mich mal bei anderen umhören, da ich schon Eintragungen gesehen habe...
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Tritt deinem TÜV auf die Füße und sag du möchtest die eingetragen bekommen. Der TÜV Köln (Herr Haumann) hat folgendes zum Thema geschrieben:
Zitat: "Scheinwerfer und Leuchten müssen bei uns generell bauartgenehmigt sein. Bauartgenehmigte Teile sind nicht Eintragungspflichtig. Sie müssen aber wie in der Bauartgenehmigung genannt eingebaut und betrieben werden. Die TFL des S6 haben eine Bauartgenehmigung. Wenn Sie also die Leuchten des S6 an Ihrem Fahrzeug so ausrichten und befestigen wie beim S6 ist eine Eintragung nicht erforderlich."
Der letzte Satz lässt natürlich wieder Spielraum zur Diskussion!
"Das TFL muss ausgehen wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Sie dürfen auch ohne Begrenzungsleuchten einschaltbar sein."
Über die Maße gibt es ja genug hier zu lesen.