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Eintragen der Klarglasrückleuchten beim EG3

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 15:04

Hallo ich hab mir neue rückleuchten geholt fürn eg3 klarglas in chromblau! wisst ihr ob man die hundertpro eingetragen bekommt? ich hab schon paar leute gesehen die die eingetragen haben. wie ist das mit den abes die es bei ebay gibt sind die sinnvoll?

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27 Antworten
am 5. Juni 2005 um 15:14

Hi... Hast das gleiche Problem wie ich....

Ohne Change.... habe ein wirklich netten DEKRA-Prüfer, habe es über § 21 versucht, ohne Change.

Er meinte nur unmöglich.... Kein E Zeichen, keine ABE.. usw...

Der Kostenaufwand wäre viel viel zu hoch, meinte er.

Habe sie wieder verkauft...

Wenn Du einen findest, der sie legal einträgt, bin ich dabei...(aber nicht so n hinterhof Prüfer... :-)

MfG

am 5. Juni 2005 um 15:14

Die eingetragen zu bekommen wird schwer, zumal die Eintragung eh nichtig ist, solange da keine E-Nr drauf ist ;)

Gruß

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 15:17

also ich hab mal gehört, dass bei Japanischen autos kein e zeichen drauf sein muss, da ja die ersatzteile ni aus europa kommen! die leuchten müssen nur orange blinken! naja ma schauen was der prüfer meint

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 15:18

achja und dann war ma einer bei rtl bei die autotuner der hatte die und is damit durch die polizeiontrolle gekommen! waren also auch eingetragen :-)

am 5. Juni 2005 um 15:20

Naklar ist da ein E Zeichen drauf... :-)

Sonst dürfte das Auto nicht bei uns fahren...

Das wird vorab vom Verkehrsamt geprüft, bevor es ne Zulassung fürs Auto gibt...

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 15:25

ich kann nur das sagen was ich selbst im forum gelesen habe oder gesehen habe! Aber viele haben die eingetragen wie haben die es geschafft?

am 5. Juni 2005 um 15:29

Die sind zu einem der bekannten Tuningläden gefahren, haben dort ein paar hundert Euro auf den Tisch gelegt und ne Eintragung bekommen.

Wenn da kein E-Zeichen drauf ist, darf mans nicht anbauen und eine evtl Eintragung ist eh unnütz, egal wie mans dreht und wendet.

Dein Wagen ist Japaner, richtig, aber er hat überall E-Zeichen auf den Lampen, von daher kannst du auch nicht damit argumentieren.

Gruß

am 5. Juni 2005 um 15:34

soweit ich weiss, kann man es aber Eintragen...

Leuchtests, Splittertests use....

Und schon bist Du tausende Euros los... Und wenn du pech hast, sagen sie nein....

:-)

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 15:36

aber wenn der tüv die einträgt kann die polizei dch nix mehr machen oder? danke für eure hilfe

mfg Hondabeeeatz

am 5. Juni 2005 um 15:39

Die Cops können es anzweifeln...

Fahren mit dir zu nem unabhängigen Prüfer...

Und der sagt dann nö...

Dann geht der Ärger los...

1.Wer hat es eingetragen

2.Auf welcher Grundlage usw....

Und schon bekommst du mit Ärger....

am 5. Juni 2005 um 15:51

Moin,

nur weil der TÜV es einträgt wird es noch lange nicht legal.

D.h. die Rennleitung macht Dir dann Ärger wenn die Ahnung haben.

Gruß

h0nk

am 5. Juni 2005 um 16:10

Es gibt für jedes Teil das man verbaut Richtlinien die eingehalten werden MÜSSEN !

Der Prüfer ist nur dafür da, dir das zu bestätigen, wenn er dir aber Teile einträgt, die nicht den Richtlinien entsprechen, hat er zwar ein paar Euros gemacht, aber dir nicht geholfen, da das Teil immer noch illegal ist !

Gruß

am 5. Juni 2005 um 16:31

Ich hab bei mir auch schon des längeren Rücklichter mit so nem uminösen Gutachten rummliegen. Als ich dann letztens beim TÜV war um mir Felgen und ESD eintragen zu lassen hab ich die Lichter und das Gutachten mal mitgenommen und den TÜVler nur so aus interesse mal gefragt was er davon hält. Ich hab ihm auch geschildert das es eigentlich keine legalen Designrücklichter für mein Auto gibt und das ich dieses Gutachten sehr anzweifele. Er sagte mir dann nur das dieses Gutachten für ihn ganz ordenlich aussieht und ich eigentlich so damit fahren dürfte weil ja drauf steht das die unbedenklich sind. es steht ja schließlich die Seriennummer in dem Wisch mit drin. Nur sollte ich die besser mit der Nummern eintragen, welche eben im ABE/Gutachten und auf der innenseite der Rückleuchten steht, damit ich nicht jedesmal die Lichter abmontieren müsse wenn mich die Grünen mich anhalten!

Da ich eigentlich weiss das die Teile net legal sind stell ich mir die Frage was kann ich mehr machen, im bezug auf die legalität eines solchen Anbauteiles, als den TÜVler zu Fragen? Eigentlich sollte doch gerade der TÜV die stelle sein an der ich sowas erfahren kann, oder?

mfg

dany

am 5. Juni 2005 um 16:37

Auch ein Tüv Prüfer kann sich irren, meinst nicht ? Nicht Jeder ist 100% Kompetent, bei der Polizei doch genauso. Der eine Polizist sieht die Eintragung "Ok, passt schon", der andere "Oh, das kann nicht sein, das gibt eine Mängelkarte, ab zum Gutachter".

Am Ende hast du noch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung am Hals.

Gruß

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