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Eintrag Fahrzeugschein Punkt K, C4 S6 V8 1995

Audi S6 C4/4A
Themenstarteram 2. November 2010 um 11:30

Hallo

meine Winterreifenfelgen schleifen am Bremssattel seit ich die Bremsbeläge erneuert habe. Die Felgen haben die KBA Nr 45566 (Anlage 4 für VW/Audi) und wurden mir vom Händler als passend herausgesucht. Mit den alten Bremsbelägen passte auch alles wunderbar. Da ich mir mittlerweile die Radlager und die Bremsscheiben ruiniert hatte (nach 10000km, war gerade beides erneuert) fahre ich die Felgen nun mit 5mm Distanzscheiben. Damit schleift nichts mehr.

Eine Anfrage beim KBA ergab, dass das Gutachten nicht für mein Fahrzeug gilt. Begründung: unter Punkt K im Fahrzeugschein muss die ABE Nummer F619/1 stehen. Bei mir steht nichts bzw. nur ein Strich. Das kann ich soweit nachvollziehen, denn diese ABE F619/1 steht auch im Gutachten zur Felge. Weiterhin habe ich unter Punkt 22 Veränderungen eingetragen, aber keine davon betrifft die Bremsanlage. Die Begründung vom KBA kann ich nicht nachvollziehen.

Ich wüsste erstens gerne, ob die Begründung vom KBA stimmt oder ob bei K auch ein Strich stehen darf?

Zweitens, warum steht bei mir nicht eben diese ABE Nummer? Ist es vielleicht, weil das Fahrzeug von der Quattro GmbH hergestellt wurde? Die HSN 0588 ist ja Audi.

Und drittens, welche Veränderungen dürfen bei 22 eingetragen sein, damit das Fahrzeug als "nicht verändert" zählt? Bis jetzt stand bei allen meiner Fahrzeuge bei 22 irgendwas. Es müsste ja wenigstens was mit der Bremsanlage zu tun haben, damit die Auflagen für die Felgen nicht mehr eingehalten werden.

Vielen Dank, T.Schröter

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5 Antworten
am 2. November 2010 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von thedude83

Hallo

meine Winterreifenfelgen schleifen am Bremssattel seit ich die Bremsbeläge erneuert habe.

Das ist komisch. Beim Bremsbelagwechsel hast Du ja nichts an den (vorderen) Bremssätteln verändert.

Schleifen vielleicht Deine neuen Bremsbeläge an den Felgen, oder noch genauer gesagt, die Tilgergewichte die an den neuen Bremsbelägen oben drauf sind und auf den alten Belägen nicht dran waren ? In dem Fall wäre zwar nicht die feine englische Art, aber die schmerzloseste und einfachste Problemlösung, die Tilgergewichte von den Belägen wegzurupfen.

Zitat:

Die Felgen haben die KBA Nr 45566 (Anlage 4 für VW/Audi) und wurden mir vom Händler als passend herausgesucht.

Mit den alten Bremsbelägen passte auch alles wunderbar. Da ich mir mittlerweile die Radlager und die Bremsscheiben ruiniert hatte (nach 10000km, war gerade beides erneuert) fahre ich die Felgen nun mit 5mm Distanzscheiben. Damit schleift nichts mehr.

Im Felgengutachten stehen bestimmt auch noch Vorgaben wie "Freigängigkeit zu Teilen der Bremsanlage muss voranden sein..." oder sowas in der Art ?!?

Warum waren die Bremsscheiben nach 10.000 km ruiniert, wodurch, und was waren es für Bremsscheiben und mit welchen Belägen wurden sie eingesetzt ?

Zitat:

Eine Anfrage beim KBA ergab, dass das Gutachten nicht für mein Fahrzeug gilt. Begründung: unter Punkt K im Fahrzeugschein muss die ABE Nummer F619/1 stehen. Bei mir steht nichts bzw. nur ein Strich. Das kann ich soweit nachvollziehen, denn diese ABE F619/1 steht auch im Gutachten zur Felge. Weiterhin habe ich unter Punkt 22 Veränderungen eingetragen, aber keine davon betrifft die Bremsanlage. Die Begründung vom KBA kann ich nicht nachvollziehen.

Kann ich auch so nicht nachvollziehen; mein Innerstes wehrt sich sogar dagegen, die Begründung überhaupt ganz durchzulesen.

Zitat:

Ich wüsste erstens gerne, ob die Begründung vom KBA stimmt oder ob bei K auch ein Strich stehen darf?

Nur interessehalber würde mich auch mal interessieren warum z. B. bei einigen S6 C4 die Nr. F619... und bei anderen S6 C4 offenbar was anderes drin steht. Mein Innerstes wehrte sich aber bisher dagegen, deswegen auch nur den geringsten Zeitaufwand für die Recherche aufzuwenden.

Zitat:

Zweitens, warum steht bei mir nicht eben diese ABE Nummer? Ist es vielleicht, weil das Fahrzeug von der Quattro GmbH hergestellt wurde? Die HSN 0588 ist ja Audi.

Naa, der S6 C4 ist nicht von der Quattro GmbH hergestellt. Aus der C4 Reihe war nur der S6 Plus ein Auto von der Quattro GmbH, die dann als Marketing-Gag auf dem Papier offizieller Hersteller ist.

Zitat:

Und drittens, welche Veränderungen dürfen bei 22 eingetragen sein, damit das Fahrzeug als "nicht verändert" zählt? Bis jetzt stand bei allen meiner Fahrzeuge bei 22 irgendwas. Es müsste ja wenigstens was mit der Bremsanlage zu tun haben, damit die Auflagen für die Felgen nicht mehr eingehalten werden.

Weiß ich leider nicht, und mein Innerstes wehrt sich wieder dagegen, sich mit dem Bürokratenscheiss auch nur ansatzweise zu befassen.

Was ich aber weiß ist, dass es trotz gleicher Teilenummern unterschiedliche Bauarten der HP-2 Bremssättel gab. Einmal mit einer Art Abstandshalter-Klotz an der Sattelbrücke und einmal ohne. Mittlerweile vermute ich als Grund dieses angeschraubten Quaders irgendwelche Vorschriften, nach denen vielleicht das Teil welches die am weitesten aussen liegende Stelle an der Bremse ist, kein Bremsbelag o. ä. sein darf.

Hat Dein S6 diese Quader an den Sätteln dran ?

FP

Mit Block
Block abgeschraubt
Ohne Block

Zitat:

Original geschrieben von thedude83

Hallo

 

meine Winterreifenfelgen schleifen am Bremssattel seit ich die Bremsbeläge erneuert habe. Die Felgen haben die KBA Nr 45566 (Anlage 4 für VW/Audi) und wurden mir vom Händler als passend herausgesucht. Mit den alten Bremsbelägen passte auch alles wunderbar. Da ich mir mittlerweile die Radlager und die Bremsscheiben ruiniert hatte (nach 10000km, war gerade beides erneuert) fahre ich die Felgen nun mit 5mm Distanzscheiben. Damit schleift nichts mehr.

 

Eine Anfrage beim KBA ergab, dass das Gutachten nicht für mein Fahrzeug gilt. Begründung: unter Punkt K im Fahrzeugschein muss die ABE Nummer F619/1 stehen. Bei mir steht nichts bzw. nur ein Strich. Das kann ich soweit nachvollziehen, denn diese ABE F619/1 steht auch im Gutachten zur Felge. Weiterhin habe ich unter Punkt 22 Veränderungen eingetragen, aber keine davon betrifft die Bremsanlage. Die Begründung vom KBA kann ich nicht nachvollziehen.

 

Ich wüsste erstens gerne, ob die Begründung vom KBA stimmt oder ob bei K auch ein Strich stehen darf?

 

Zweitens, warum steht bei mir nicht eben diese ABE Nummer? Ist es vielleicht, weil das Fahrzeug von der Quattro GmbH hergestellt wurde? Die HSN 0588 ist ja Audi.

 

Und drittens, welche Veränderungen dürfen bei 22 eingetragen sein, damit das Fahrzeug als "nicht verändert" zählt? Bis jetzt stand bei allen meiner Fahrzeuge bei 22 irgendwas. Es müsste ja wenigstens was mit der Bremsanlage zu tun haben, damit die Auflagen für die Felgen nicht mehr eingehalten werden.

 

Vielen Dank, T.Schröter

Die Beläge die du da hast sind für verschiedene Typen.Steht aber im Beipackzettel mit drauf.

Für den S6 C4 V8 mußte die abmachen.

Wie kommst du auf die Quattro GmbH???

Deine Schlüssel Nr. 0588 steht für Audi.

Die Schlüssel Nr. von der Quattro GmbH fängt mit 7967 an also geht garnnicht.

 

 

 

mfg. S6V8Freund (Plus Fahrer)

 

Ich habe bei "K" auch einen Strich. Der S6 C4 V8 kann nicht von der Quattro GMBH sein, denn dann wäre es ein plus und die gab es 1995 noch nicht.

Themenstarteram 2. November 2010 um 18:03

Hallo

also meine alten Bremsbeläge waren ziemlich abgefahren. Damit hat auch nichts geschliffen. Ich bin denke ich 2 Winter damit Prima gefahren. Die neuen Bremsbeläge sorgen dann dafür, dass die Bremssättel wesentlich weiter nach außen ragen und eben die Felge berühren. Ich habe diejenigen Bremsen ohne den Klotz.

Was sind denn das für Teile auf den Fotos am Bremsbelagträger? Irgendwelche Gewichte? Wofür? Die kenne und habe ich auch nicht. Es schleift auch am Sattel und nicht am Bremsbelag.

Die Bremsscheiben und Radlager wurden beschädigt, da das Geräusch, welches durch die Berührung verursacht wurde, nach ca. 5km weg war und ich deshalb weiter fuhr. Natürlich ärgere ich mich darüber am meisten, denn die Spurverbreiterung hätte ich schon damals einbauen sollen.

Anscheinend hat es eben doch weiter solch eine starke Berührung gegeben, dass dies sogar das Radlager zermalmt hat und auch die Bremsscheiben am Ende nicht mehr plan waren. Das Radlager hat innerhalb von 300km so stark abgebaut, dass es richtig geknackt hat in den Kurven. Nach dem Radlagerwechsel hatte ich dann Rütteln am Lenkrad beim Bremsen. Bremsscheiben gewechslet, Rütteln weg.

Wegen den 20€ für die Spurverbreiterung mache ich hier auch keinen Rummel, aber Radlager und Bremsscheiben vorne komme ich auf 300€ und einige Stunden Arbeit. Aber anscheinend habe ich wenig Chancen, Rial oder das KBA dafür zu belangen.

Ich verbuche es unter Lehrgeld, und Federbein ausbauen kann ich jetzt auch im Schlaf ;-)

Also vielen Dank, Thomas

am 2. November 2010 um 18:26

Ja, jetzt wird mir die Sache klar.

Durch die neuen Bremsbeläge steht der Schwimmrahmen vom Bremssattel weiter nach außen und kommt an den Radkranz des (dann eben ungeeigneten) Rades.

Nachdem der Reifenhändler ja konkret diese LM-Räder für Dein Auto rausgesucht hat, hast Du m. E. schon Ansprüche gegen ihn. Der wird wiederum versuchen, die Schuld auf Rial abzuwälzen, da er wohl nach deren Unterlagen die Räder als passend ermittelt hat.

Der Händler und / oder Rial werden dann möglicherweise versuchen, Dir eine Mitschuld anzulasten. Mit der Behauptung, man hätte erkennen können das der Abstand vom Bremssattel zum Radkranz zu gering ist.

Wenn der Händler und / oder Rial und / oder deren Versicherung schlau sind, werden sie Dir eine Pauschalzahlung anbieten, mit der dann alle Ansprüche abgegolten wären.

Das KBA ist m. E. nicht in die Haftung zu bekommen.

Das Rad passt einfach nicht aufs Auto mit dieser Bremsanlage vorne. Die Bremssättel vom Typ "HP-2" (1. Generation) mit Scheiben 314x30x59,5mm sind gleichermassen in allen S6 C4 und S6 C4 4.2 an der VA verbaut, die innerhalb der EU ausgeliefert wurden. Egal ob mit Strich oder Nummer oder Punkten in den Fahrzeugpapieren.

Als Unterschied gab es nur bei manchen Fahrzeugen den an die Sattelbrücke geschraubten Block, der jedoch den Abstand vom Sattel zur Radschüssel nicht beeinflusst.

FP

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