ForumAstra F
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra F
  7. Einstiegsbeleuchtung (Unterbodenbeleuch) eintragen lassen?! Hier die Antwort vom Tüv!

Einstiegsbeleuchtung (Unterbodenbeleuch) eintragen lassen?! Hier die Antwort vom Tüv!

Themenstarteram 25. September 2003 um 6:00

Hi Leute.

Ich habe den TÜv Nord mal bezüglich einer Einstiegshilfe gefragt. Nen bisschen was erzählt von wegen, dass meine Oma im Dunkeln immer nicht richtig sieht und ich sie so oft fahren muss, etc.... und hier nun die Anwort vom Tüv Nord.

Damit ist das hier nun auch mal geklärt.. schade.. hatte immer die Hoffnung das es geht. (haben ja auch viele immer behauptet!)

 

Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

 

· Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes*, die an den Fahrzeuglängsseiten angebrachten Leuchten dürfen nur gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen. *Hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen.

· Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein.

· Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen stets funktionsfähig sein. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder während der Fahrt benutzt werden.

 

Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.

 

Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterboden- oder Einstiegsbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt, deshalb müssen sie zu den nicht zulässigen lichttechnischen Einrichtungen gezählt werden.

 

Blaue oder gelbe Rundumleuchten sind den dafür zugelassenen Fahrzeugarten (Polizei und Feuerwehren bzw. Baustellen- oder Müllfahrzeugen) vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

-------

TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH

Bereich Unternehmensentwicklung

Information und Dokumentation

www.tuev-nord.de

Ähnliche Themen
27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lunatic-D-Evil

Der hat gemeint, am Türkontakt angeschlossen alles kein Problem!!

Ihr müsst einfach mal nach Oberbayern runterkommen, da tragt euch das jemand ein!!

Da Alex

Auch wenn sie das machen ist es nicht rechtens. Du muß immer dafür gerade stehen wenn du sie reinmachst.

Aber wieso nich? Wenn sie sogar E-Zeichen besitzen...

die haben auch E-Zeichen!

LEDS!!!

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2469686079

 

aber ich bezeweifle des mit der Eintragung!

Zitat:

Original geschrieben von Lunatic-D-Evil

Aber wieso nich? Wenn sie sogar E-Zeichen besitzen...

Das E-Zeichen allein ist nutzlos. Und wenn es keine Bauartzulassung dafür gibt und die Dinger nicht an den Türunterkanten montiert sind, so daß im "unwahrscheinlichen" Fall, wenn die Teile auch bei geschlossener Tür leuchten sollten, kein Licht nach außen dringen kann, macht sich der Prüfer, der das einträgt, sogar strafbar.

am 23. April 2004 um 14:14

Hi tach auch, also ich war heute mal bei Alles teurer Unsinn (ATU) und hab mal nachgefragt wie das mit der Einstiegsbeleuchtung ist und so wie er das sagte, brauch man die nicht einmal eintragen lassen weil das E-Prüfzeichen drauf is und es deshalb schon vom TÜV genehmigt is....

MfG Dennis

ATU, da sag ich nur eins einen Kumpel Auspuff rangebaut, dann von der Ausfahrt raus von ATU und abgefallen. Oder auch für mein Auto wollten sie einen Auspuff raufmachen der bis zum 1,4 zuglassen ist meinten kein Problem funkt schon. Dennen brauchst nicht viel Glauben, wollen nur verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Calibraneuling

... hab mal nachgefragt wie das mit der Einstiegsbeleuchtung ist und so wie er das sagte, brauch man die nicht einmal eintragen lassen weil das E-Prüfzeichen drauf is und es deshalb schon vom TÜV genehmigt is....

Frag' den Meister mal, ob er dir das auch schriftlich mit Stempel und Unterschrift geben kann....:D

*hust* *räusper*

also iiiiich fahre seit ca. 10 jahren mit der im bild gezeigten lösung rum.

das sind pro seite 14x 120° leds die im doppelten boden der türpappe verbaut sind.

da ich für die lautsprecher-verstärker-verbindung sowieso den türstecker ausgehöhlt habe war das überhaupt kein thema da noch eine stromleitung in die tür zu führen.

einschalten lassen die sich über den türschalter, sowie über das radio. eine abschaltung ist über einen kleinen schalter im fahrerfussraum möglich (polizeikontrolle = *hust* *klick*)

einmal wurde ich bisher aufgefordert doch mal den schalter unter dem lenkrad zu betätigen, was ich auch tat... der lüfter im motorraum ging daraufhin an und die guckten doof (ich verbaue den doch nicht so dass man den direkt sieht pfff)

beim tüv waren die leds bisher auch nie gesprächsthema und im geparkten zustand hat auch nie jemand was dazu gesagt... beim fahren können die ja auch unmöglich nach aussen leuchten.

S7300949

Zitat:

@iral_kbk schrieb am 24. September 2017 um 21:32:44 Uhr:

beim tüv waren die leds bisher auch nie gesprächsthema...

Also im Klartext --> nicht eingetragen.

Ist euch dieses Baumarkttuning eigentlich gar nicht peinlich? Ernst gemeinte Frage.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. September 2017 um 19:56:05 Uhr:

Zitat:

@iral_kbk schrieb am 24. September 2017 um 21:32:44 Uhr:

beim tüv waren die leds bisher auch nie gesprächsthema...

Also im Klartext --> nicht eingetragen.

Solange die led während der Fahrt den Boden nicht beleuchten ist das scheiß egal was du in deine Türpappe einbaust . Das ist doch bei verschiedene Modellen Serie diese Ausstiegsbeleuchtung . Selbst wenn du die LED am Wagen so verbaut hast das sie den unterboden beleuchten ist es egal . Es darf nur nicht während der Fahrt an sein sein . Also über die Schalter der Tür legen und gut iss . Tür Auf Licht an / Tür zu Licht aus .

Kurz mal so nen Gedankengang.

Is es aber nicht so, wennst die Innenbeleuchtung einschaltest und du die LED an den Türschalter legst, das die dann angehen?

Ned das da dann deswegen der TÜV rumscheißt. Weils ja dann manuell auch eingeschaltet werden können.

Außer der Türschalter und Innenbeleuchtungsschalter sind zwei verschiedene Stromkreise. Weiß ich jetzt leider nicht.

Hmm . Da hast du wohl recht . Einen 2 Schalter und er Fahrertür einbauen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra F
  7. Einstiegsbeleuchtung (Unterbodenbeleuch) eintragen lassen?! Hier die Antwort vom Tüv!