Einspruch bei Abstandsverstoß

hallo ins Forum,

Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen wegen zu geringen Abstand.
Bei 126 km/h 12 m.

240 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot

Wie schauen die Möglichkeiten auf positiven Einspruch aus ?
Wer hat schon Erfahrugen ?
Wie läuft das, wenn ich das Bußgeld verdoppeln oder verdreifachen will, statt dem Fahrverbot ?

Werde jetzt erstmal einen Verkehrsanwalt einschalten.

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

in seinem Fall sind 2 Monate ein Witz mach dir mal Gedanken über deine Fahrweise

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Zitat:

@AMenge schrieb am 4. August 2015 um 08:09:36 Uhr:


Die ganze Rechnerei mit Bremswegen ist komplett für die Tonne. Dabei wird vorausgesetzt, dass alle Fahrer diese auch erreichen. Leider ist das nicht der Fall. Macht mal ein Fahrsicherheitstraining mit und schaut euch an, wo Fahrzeuge aus Tempo 70 zum Stehen kommen, wenn die Bremspunkte nur ein wenig differieren und die Qualität des Bremsens auch ein wenig differiert.

Ich rede hier von Praxis und nicht von theoretischen Rechnereien.

Eben darum ist die Theorie grau, die Praxis aber Greulich.

Es fäng doch schon mal damit an, dass viele nicht mal in der Lage sind eine "wirkliche" Gefahrenbremsung zu realisiern.

Schön zu beobachten bei dene die das 1. Mal bei einem FST eine Vollbremsung hinlegen sollten.

Zitat:

@AMenge schrieb am 4. August 2015 um 08:09:36 Uhr:


Die ganze Rechnerei mit Bremswegen ist komplett für die Tonne. Dabei wird vorausgesetzt, dass alle Fahrer diese auch erreichen. Leider ist das nicht der Fall. Macht mal ein Fahrsicherheitstraining mit und schaut euch an, wo Fahrzeuge aus Tempo 70 zum Stehen kommen, wenn die Bremspunkte nur ein wenig differieren und die Qualität des Bremsens auch ein wenig differiert.

Ich rede hier von Praxis und nicht von theoretischen Rechnereien.

Ich finde, die Rechnerei zeigt sehr schön dass der Abstand nicht einmal dann reicht, wenn der Hintermann super gut reagiert und nach 0,5 Sekunden bereits die gleiche Verzögerung erreicht wie sein Vordermann. In der Praxis wird das ganze eher noch zu Ungunsten des Hintermanns ausgehen...

Ich denke wer so dicht auffährt, hält das mit der Gefahr wie ein Raucher - und ist dazu mindestens gedankenlos oder sogar skrupellos was das Leben anderer angeht.
Aber ich bin voll bei Elk_En, dass viele gar nicht wissen wieviel Abstand sie eigtl halten. 12m sind 3-4 Autolängen, das wirkt sehr viel - und wenn die rechte Spur ähnlich schnell fährt, fahren nicht selten sogar schon Leute in solche Lücken, was nicht unbedingt Akzeptanz für mehr Abstand schafft.

12 m sind nicht 3-4 Autolängen 😉
Ein pissiger Golf (Kombi) hat schon 4,5 m.

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Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 4. August 2015 um 08:44:15 Uhr:


12 m sind nicht 3-4 Autolängen 😉
Ein pissiger Golf (Kombi) hat schon 4,5 m.

OK OK, eher 3 😉

Hatte die VW Ups auf 3m geschätzt, aber selbst die sind 3,5

Wie schön alle denken ihre Reaktionszeit ist bei 0,5sekunden. Macht mal auf eurem Handy die Stoppuhr an, legt ein Blatt Papier über die Sekunden, sobald ihr die 1 bei Minuten seht druckt ihr Pause.

Früher hielt ich es mit dem Abstand auch nicht immer so genau, bis mir der richtige Abstand mal mein Leben gerettet hat. Ich bin mit ca 110km\h auf der A40 unterwegs gewesen. Vor mir fuhr ein SUV mit schwarzer Heckscheibe. Die linke Spur war ziemlich voll (A40 halt).
Plötzlich zieht der SUV auf die linke Spur weil ein Auto auf der rechten Spur stand und scheinbar überlegt hat ob er die Abfahrt raus muss. Ich hatte durch den richtigen (ehr noch mehr) Abstand die Zeit zu realisieren dass ein Wagen steht, zu merken das die linke Spur zu ist und über den Standstreifen auszuweichen. Hätte ich zu wenig Abstand gehalten währe ich wahrscheinlich nahezu ungebremst in den Wagen gebrettert.

Ps: Ich habe die Abfahrt genommen und saß erstmal geschockt bei mc Donalds 😁

Also es kann immer was geschehen und dann reichen 12m bei 120km\ nicht.

McDonalds ist aber kein Ort, wo es einem anschließend besser geht.

Wie deine Erfahrung zeigt, ist Praxis durch nichts zu ersetzen. Einmal die Erfahrung machen reicht für den Rest des Lebens - wenn man die Erfahrung überlebt.

Zitat:

@Kevin_Nrw schrieb am 4. August 2015 um 09:53:18 Uhr:


Wie schön alle denken ihre Reaktionszeit ist bei 0,5sekunden. Macht mal auf eurem Handy die Stoppuhr an, legt ein Blatt Papier über die Sekunden, sobald ihr die 1 bei Minuten seht druckt ihr Pause.

0,35 Sekunden. Aber natürlich mit dem Vorwissen, dass die Uhr jeden Moment umspringen kann und mit dem Finger über dem Stoppbutton. Aber nach 0,35 Sekunden würde ich ja erst damit beginnen, den Fuß vom Gas zu heben, ihn zum Bremspedal zu bewegen und darauf zu treten. Und auch erst in diesem Moment beginnt der Bremsassistent zu wirken. Vom Beginn der Bremsung des Vordermanns bis zum vollen Bremsdruck meinerseits werden also in der Realität eher ca. 1 Sekunde vergehen...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. August 2015 um 15:00:58 Uhr:



Zitat:

@Kevin_Nrw schrieb am 4. August 2015 um 09:53:18 Uhr:


Wie schön alle denken ihre Reaktionszeit ist bei 0,5sekunden. Macht mal auf eurem Handy die Stoppuhr an, legt ein Blatt Papier über die Sekunden, sobald ihr die 1 bei Minuten seht druckt ihr Pause.
0,35 Sekunden. Aber natürlich mit dem Vorwissen, dass die Uhr jeden Moment umspringen kann und mit dem Finger über dem Stoppbutton. Aber nach 0,35 Sekunden würde ich ja erst damit beginnen, den Fuß vom Gas zu heben, ihn zum Bremspedal zu bewegen und darauf zu treten. Und auch erst in diesem Moment beginnt der Bremsassistent zu wirken. Vom Beginn der Bremsung des Vordermanns bis zum vollen Bremsdruck meinerseits werden also in der Realität eher ca. 1 Sekunde vergehen...

Ich wollte eben noch eine Modifikation für den Test vorschlagen: beide Hände flach auf den Tisch legen, während man wartet. Das kommt dann ungefähr hin.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 4. August 2015 um 08:02:29 Uhr:


Ist schon erstaunlich, was hier herhalten muss, um einen viel zu geringen Abstand bei 120km/h zu rechtfertigen.
Egal, wie man es rechnet, er ist und bleibt zu kurz.

Wow und das aus deinem Munde.

Beim schlängeln, was auch verboten ist, klingt deine Sichtweise etwas anders.......

Zitat:

Vielleicht haben sich alle Motorradfahrer auch schon verbotenerweise vorbeigeschlängelt ? Was dafür spricht, dass dieses Verbot eigentlich keiner einhält und noch weniger von anderen kontrolliert wird.
Welchen Sinn hat also ein Verbot, welches eh keinen interessiert ?

Den Abstand nicht eingehalten haben bestimmt auch schon alle einmal und das bewusst oder unbewusst. Das dies dann wegen zu wenig Kontrollen und da es ja trotzen jeder macht gerechtfertigt sein soll?

Egal wie man es rechnet, Verbot bleibt Verbot!!!

@bobbysix: Du wirfst hier wieder mal Äpfel und Birnen durcheinander. Bei den Motorrädern ging es um Stau, was nichts anderes heisst, dass die restlichen Fahrzeuge stillstehen. Damit fällt auch der Bremsweg flach.Mehr noch, du brauchst nichtmal eine Reaktionszeit berücksichtigen.. Ausserdem sind die Motorräder im Stau relativ vorsichtig unterwegs.
Das Eine hat also mit dem Anderen rein gar nichts zu tun.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. August 2015 um 13:31:09 Uhr:


@bobbysix: Du wirfst hier wieder mal Äpfel und Birnen durcheinander. Bei den Motorrädern ging es um Stau, was nichts anderes heisst, dass die restlichen Fahrzeuge stillstehen. Damit fällt auch der Bremsweg flach.Mehr noch, du brauchst nichtmal eine Reaktionszeit berücksichtigen.. Ausserdem sind die Motorräder im Stau relativ vorsichtig unterwegs.
Das Eine hat also mit dem Anderen rein gar nichts zu tun.

Ja ne is klar, also du würdest nur überholen wenn die Autos stehen. Bei zähfließenden Verkehr, ob mit Schrittgeschwindigkeit oder schneller, bleibst du schön brav hinter deinem Vordermann.🙄

Der Motorradfahrer Muss nicht reagieren wenn einer der Autos mehr in Richtung Mitte zieht, jemand im Stand die Tür auf macht, etc.

Ok, die Wahrscheinlichkeit, das es passiert ist gering, aber dass ist sie auch, dass ein Vordermann dem ich an der Stoßstange klebe voll in die Eisen geht.

Bei beiden Situationen kracht es.
Egal wie man es rechnet, beides ist mit Gefahrenpotential und gerade ein Motorradfahrer sollte jedes vermeiden, denn er hat keine Schutzkarosserie!!!

Aber immer schön verharmlosen......

Hat mit Verharmlosen nichts zu tun. Bei stehendem Verkehr mit Schrittgeschwindigkeit durchzuführen ist weniger riskant, als stehen zu bleiben. Zieh dir einfach mal eine Kombi an und stell dich damit in den Staus. Möglichst neben einen LKW, der den Motor laufen lassen muss. Und dann zählt die Minuten, bis du male in der Birne bist.
Und den einzigen, den der Motorradfahrer gefährdet, ist er selbst.
Knall ich aber mit meinem 2,3 t SUV mit 120 in den Kleinwagen, sieht das anders aus.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. August 2015 um 08:29:39 Uhr:


Ich finde, die Rechnerei zeigt sehr schön dass der Abstand nicht einmal dann reicht, wenn der Hintermann super gut reagiert und nach 0,5 Sekunden bereits die gleiche Verzögerung erreicht wie sein Vordermann.

Unter diesen Bedingungen - super gute Reaktion und gleich hohe Verzögerung - zeigt die Rechnerei, dass bei 120 km/h ein Abstand von 12 m nicht ausreicht, ein Abstand von 17 m jedoch bereits ein Stehenbleiben hinter dem Vordermann ohne Aufprall ermöglicht.

Selbstverständlich soll dies einen Abstand von lediglich 12 m bei 120 km/h nicht rechtfertigen. Ist faktisch aber einfach so.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 5. August 2015 um 16:27:50 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. August 2015 um 08:29:39 Uhr:


Ich finde, die Rechnerei zeigt sehr schön dass der Abstand nicht einmal dann reicht, wenn der Hintermann super gut reagiert und nach 0,5 Sekunden bereits die gleiche Verzögerung erreicht wie sein Vordermann.
Unter diesen Bedingungen - super gute Reaktion und gleich hohe Verzögerung - zeigt die Rechnerei, dass bei 120 km/h ein Abstand von 12 m nicht ausreicht, ein Abstand von 17 m jedoch bereits ein Stehenbleiben hinter dem Vordermann ohne Aufprall ermöglicht.

Selbstverständlich soll dies einen Abstand von lediglich 12 m bei 120 km/h nicht rechtfertigen. Ist faktisch aber einfach so.

Dann rechne noch eine "realistische" Reaktionszeit dazu und Du bist ganz schnell bei den 30 m Abstand, ab denen der Verstoß ja erst geahndet wird (obwohl es nach StVO 60 m sein müssten).

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