Einspruch bei Abstandsverstoß

hallo ins Forum,

Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen wegen zu geringen Abstand.
Bei 126 km/h 12 m.

240 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot

Wie schauen die Möglichkeiten auf positiven Einspruch aus ?
Wer hat schon Erfahrugen ?
Wie läuft das, wenn ich das Bußgeld verdoppeln oder verdreifachen will, statt dem Fahrverbot ?

Werde jetzt erstmal einen Verkehrsanwalt einschalten.

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

in seinem Fall sind 2 Monate ein Witz mach dir mal Gedanken über deine Fahrweise

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Zitat:

@Elk_EN schrieb am 6. August 2015 um 00:12:58 Uhr:


Und nochmals für die Nixblicker: Es geht nicht darum, eine Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstands zu rechtfertigen. Nur: Volksverdummung muss nicht auch noch unterstützt werden. 😉

Du solltest vielleicht den Abschnitt etwas weiter lesen. Die von dir genannte Zeit ist die Zeit ab der Gefahrenerkennung. Davor gibt es noch die Blickzuwendungszeit (z.B. wenn man grad auf den Tacho, die Nebenspur, den Rückspiegel etc. geguck hat) und die Zeit bis man erkennt dass das Aufleuchten der Bremsleuchten keine leichte Bremsung sondern eine Vollbremsung darstellt und die Lösung die eigene Vollbremsung und kein Ausweichen ist.

Da bist du insgesamt locker bei 1s und mehr je nach Situation. Der normale Straßenverkehr ist kein Reatkionstest wo sofort eine Vollbremsung gemacht wird sobald man eine Bremsleuchte aufflackern sieht.

5/10 werden wohl eher deshalb nicht geahndet weil man sonst auf der BAB wohl jeden zweiten ein Bußgeld aufbrummen müsste. Aber gut so, sonst wäre ich arbeitslos 😁

Es wird immer besser: Jetzt wird schon die Stoppuhr bemüht, um darzulegen,wie der korrekte Sicherheitsabstand im FLIESSENDEN Verkehr auszusehen hat. Obwohl jeder Autofahrer bereits in der Fahrschule die Faustregel lernt.Welche wohl lautet: halbe Tachoanzeige in Metern. Mag sein, dass es manche für Platzverschwendung halten oder darauf pochen, dass dieser Abstand auch seitwärts zu herrschen hätte, sollte es jedem Autofahrer gelingen, innerhalb dieser Strecke ohne Zusammenstoss zu Bremsen.Und da muss keiner mit der Stoppuhr oder mit einem Zollstock(für die ganz Harten ein Gliedermasstab) dastehen.

Ansonsten bin ich hier auch raus. Es kommt nix Neues mehr.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 6. August 2015 um 00:12:58 Uhr:


Und nochmals für die Nixblicker: Es geht nicht darum, eine Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstands zu rechtfertigen. Nur: Volksverdummung muss nicht auch noch unterstützt werden. 😉

Quellen und Nachweise oder gar Argumente hat er keine, nur Beleidigungen. Lässt tief blicken...

Gegen Volksverdummung zu sein ist keine Beleidigung, sondern Kritik, weil er ja nicht sagt, dass die Leute dumm sind. Aber nice try ihn zu diskreditieren, könnte man dir jetzt auch negativ auslegen 😉.

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Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 6. August 2015 um 08:13:24 Uhr:


Gegen Volksverdummung zu sein ist keine Beleidigung, sondern Kritik, weil er ja nicht sagt, dass die Leute dumm sind. Aber nice try ihn zu diskreditieren, könnte man dir jetzt auch negativ auslegen 😉.

Dann zeige mir bitte, wo ich Diskussionsteilnehmer als Nixblicker, Gutmensch etc., tituliert und ihnen Volksverdummung vorgeworfen habe...

Ein "lässt tief blicken" provoziert unwesentlich weniger und impliziert ja auch, er sei ein schlechter Mensch.

Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 6. August 2015 um 08:24:08 Uhr:


Ein "lässt tief blicken" provoziert unwesentlich weniger und impliziert ja auch, er sei ein schlechter Mensch.

Quatsch

Zitat:

@d118bmw schrieb am 6. August 2015 um 08:28:53 Uhr:



Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 6. August 2015 um 08:24:08 Uhr:


Ein "lässt tief blicken" provoziert unwesentlich weniger und impliziert ja auch, er sei ein schlechter Mensch.
Quatsch

Quatsch 😉

@Elk_EN: Vielen Dank, dass du mit deiner Quelle meine These stützt, dass 0,5s nicht ausreichend sind. Gut, du hast dir nur den Teil rausgesucht, der dir in den Kram passt aber zum Glück kann man den Absatz ja auch komplett und nicht nur teilweise lesen.

@Gleiterfahrer: Viel einfacher als die Abschätzung des Abstands in Metern ist die Abschätzung in Zeit. Bei Entfernungsschätzungen aus dem fahrenden Fahrzeug heraus vertun sich die allermeisten Menschen ganz kräftig. Was aber gut funktioniert ist, einfach zu schauen wann der Vordermann an einem festen Punkten (z.B. Brückenschatten) vorbei fährt und dann "21, 22" zu zählen. Kommt man erst dann am gleichen Punkt an hat man nen guten Abstand. Diese Variante ist deutlich leichter umsetzbar.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 6. August 2015 um 07:28:27 Uhr:


Du solltest vielleicht den Abschnitt etwas weiter lesen.

Uuuups, DAS hab´ich doch glatt überlesen ... <== Nee, nur´n Späßle! 🙂

Vielen Dank Moers für den "lieb gemeinten" Hinweis.😉

Dein Einwand geht am aktuellen Diskussionskern aber vorbei.

Grundsätzlich steht es außer Frage - bzw. wurde von mir auch nicht in Abrede gestellt - dass die Reaktionszeit rasch auf 1s oder noch mehr anwachsen kann, WENN man sein Augenmerk vom Vordermann abgewendet hat, zufällig auf den Tacho oder die neuesten Whatsapp-Nachrichten etc. schaut und deshalb nach peripherer Wahrnehmung eines Signals dessen Quelle erstmal mit dem Auge fixieren und seinen Blick stabilisieren muss. Vollkommen klar.

Derartige Blickzuwendungen samt Korrektursaccaden sind aber nunmal keineswegs obligatorisch und deshalb auch nicht grundsätzlich hinzuzurechnen.
Behält man den Vordermann im Blick, bedarf es keiner Blickzuwendung, um eine von ihm eingeleitete Bremsung zu erkennen! Und der Diskussionspunkt war ja, ob eine schnellere Bremsreaktion als nach 1s möglich (und deshalb realistisch) ist - was nach wie vor zu bejahen ist. Wenngleich natürlich längst nicht jeder nach 0,5s mit dem Bremsen zu beginnen vermag - ich vermutlich auch nicht.

Nur teilweise zutreffend ist dein Hinweis , dass der von mir genannten Zeit noch die Zeit vorauszugehen habe, bis man das Gefahrensignal (hier die Vollbremsung des Vordermanns) erkenne. Die Quelle gab eigentlich schon Auskunft darüber: Die Reaktionsdauer - und damit die von mir zzgl. der Schwellzeit genannte Zeit - "beginnt mit der Gefahrerkennung". Innerhalb der "Reaktionsgrundzeit" wird die Gefahr erkannt! Deshalb wird diese Reaktionsgrundzeit auch Basisinformationsverarbeitungsdauer genannt. In dieser Zeit wird das Gesehene verarbeitet, als Gefahrensignal erkannt und eine Entscheidung zur Abwehr des Drohenden gefällt.

Diesem Ablauf noch eine zusätzliche "Verarbeitungsdauer" vorzulagern, macht nur Sinn, wenn das Dargebotene zunächst unauffällig ist, oder Wahlmöglichkeiten zur Abwehr lässt (Mehrfachreaktion). Bei einer Bremsung, die ein Vordermann auf der AB in vglw. großer Entfernung voraus ausübt, wäre ich in dem Punkt noch bei dir. Dann wären die Bremslichter allein nicht alarmierend. Erst wenn man dann später registriert, dass der Vordermann gar nicht mäßig bremst, sondern erkennbar flott Geschwindigkeit abbaut, wird´s brenzlig.

Ganz anders stellt es sich aber dar, wenn 3 Pkw-Längen voraus wegen einer unvermittelten Vollbremsung mit Aufleuchten der Bremslichter das Heck des Vordermanns aufsteigt. Da ist nichts unauffällig oder unklar, was noch der weiteren Aufklärung bedürfte.

Last but not least stammen die Werte aus der angeführten Quelle (böse Stimmen behaupten, ich hätte keine geliefert, wieder andere beziehen sich darauf ... 🙂) aus Messungen im Fahrbetrieb, bei denen ermitttelt wurde, wie viel Zeit ein Kraftfahrer benötigt, um in Reaktion auf das Bremslicht des Vordermanns seinerseits die Bremse zu betätigen.
U.a. auch hiernach ziehen die Herausgeber der Quelle das Fazit, "dass im Mittel eine Reaktionsdauer von etwa 0,7s von Gefahrerkennung zum Bremsbeginn angenommen werden kann. Es können aber auch kürzere (bis 0,4s) und längere (bis 1,2s) Reaktionsdauern als möglich angesehen werden."

Zitat:

@Moers75 schrieb am 6. August 2015 um 07:28:27 Uhr:



5/10 werden wohl eher deshalb nicht geahndet weil man sonst auf der BAB wohl jeden zweiten ein Bußgeld aufbrummen müsste. Aber gut so, sonst wäre ich arbeitslos 😁

Wohl wahr. 😁 Bei dichtem Verkehr halte ich "nur" jeden Zweiten aber für zu optimistisch.

Wie gesagt, problematisch ist, dass der Sicherheitsabstand in der StVO nunmal nicht konkret geregelt ist und in der Rechtsprechung bei 1,5s ("auf Schnellstraßen" - innerorts tw. noch weniger) angesiedelt wird.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 6. August 2015 um 23:33:40 Uhr:


Wie gesagt, problematisch ist, dass der Sicherheitsabstand in der StVO nunmal nicht konkret geregelt ist und in der Rechtsprechung bei 1,5s ("auf Schnellstraßen" - innerorts tw. noch weniger) angesiedelt wird.

Das liegt aber schlichtweg daran, daß die Parameter, an denen sich der Sicherheitsabstand orientiert, genauso vielschichtig sind wie die gefahrenen Geschwindigkeiten auf den diversen Straßen(typen). Da wäre eine Regelung, die noch konkreter ist als die gegenwärtige praktizierte, eher kontraproduktiv.

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