Einspruch bei Abstandsverstoß
hallo ins Forum,
Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen wegen zu geringen Abstand.
Bei 126 km/h 12 m.
240 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
Wie schauen die Möglichkeiten auf positiven Einspruch aus ?
Wer hat schon Erfahrugen ?
Wie läuft das, wenn ich das Bußgeld verdoppeln oder verdreifachen will, statt dem Fahrverbot ?
Werde jetzt erstmal einen Verkehrsanwalt einschalten.
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
in seinem Fall sind 2 Monate ein Witz mach dir mal Gedanken über deine Fahrweise
190 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 5. August 2015 um 16:31:11 Uhr:
Dann rechne noch eine "realistische" Reaktionszeit dazu und Du bist ganz schnell bei den 30 m Abstand, ab denen der Verstoß ja erst geahndet wird (obwohl es nach StVO 60 m sein müssten).
0,5s sind möglich und somit nicht unrealistisch.
Und zitiere uns doch bitte mal die Stelle aus der StVO, aus der hervorgehe, dass man 60 m bei 120 km/h einzuhalten habe.
doppelt hält besser...
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 5. August 2015 um 16:47:55 Uhr:
0,5s sind möglich und somit nicht unrealistisch.
Und zitiere uns doch bitte mal die Stelle aus der StVO, aus der hervorgehe, dass man 60 m bei 120 km/h einzuhalten habe.
Darum kannst Du dann ja den Richter bzw. den Staatsanwalt bitten, der Dir einen Strafbefehl nach gültigem
Bußgeldkatalogausstellt.
Praktisch habe ich noch von niemandem mitbekommen, dass er bei einem Abstand von mehr als 5/10 des halben Tachowerts ein Bußgeld bekommen hätte, demnach wird praktisch erst eine Unterschreitung unterhalb 1/4 des Tachowerts geahndet, dann aber gleich mit 1 Punkt...
Und ja: 0,5 s vom Erkennen des Bremsvorgangs des Vordermanns bis zum Aufbau des vollen Bremsdrucks ist vollkommen unrealistisch. (Collision-Guard und wie die neuen Assistenzsysteme alle heißen mal außen vor gelassen.) Habe ich gestern anhand der Stoppuhr-Probe ausprobiert (und ich bin sogar ein guter Squash-Spieler 😉). 0,35 s, obwohl ich wusste, dass die Uhr jederzeit umspringen kann und ich den Finger am Drücker hatte. Da lass andere vielleicht 0,25 s brauchen. Und nach diesen 0,25 Sekunden würde man ja erst beginnen, den Fuß vom Gas in Richtung Bremse zu bewegen... Und auf der Autobahn weiß ich nicht vorher, dass der Vordermann gleich auf der Bremse stehen wird...
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 5. August 2015 um 16:47:55 Uhr:
0,5s sind möglich und somit nicht unrealistisch.
Im realen Straßenverkehr sind 0,5s unrealisitisch. Man rechnet hier üblicherweise mir einer Reaktionszeit von 1s.
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sehe es doch mal aus der anderen Sicht:
du hast nicht nur dich selbst, sondern auch andere Menschen gefährdet. Bei so einem kurzen Abstand wärst du aufgefahren bevor du überhaupt realisierst das er bremst. Selbst bei einem leichten Auffahrunfall kann bsp. ein Baby schwer verletzt werden.
Ich verstehe das ein Fahrverbot von 2 Monaten lange ist und teilweise harte Auswirkungen hat. Dennoch solltest du dein Fehler einsehen und auch dafür gerade stehen. Es ist ja nicht so dass die Strafe zu Unrecht ausgesprochen wurde. 😉
Es will hier ja auch keiner dass du kein Auto mehr fährst. Letztlich wollen hier alle nur in Ruhe und sicher ankommen. Dementsprechend kann man alle verstehen die gerade so gegen dich schießen.
Beherzige einfach in Zukunft dass zum sicheren Auto fahren auch Regeln gehören und versuche dich halbwegs daran zu halten. Dann werden solche harte Strafen nicht mehr kommen.
PS: Ein Kollege von mir hatte das selbe Problem gehabt und ist täglich auf das Auto angewiesen. Er hatte ein Antrag gestellt und dieser wurde abgewiesen. Es ist also wirklich schwer das Fahrverbot zu umgehen.
Außerdem in Zukunft vorausschauender fahren.
Wenn ich mal vom heutigen Tag an der Ampel ausgehe, habe ich erst nach 1s realisiert, daß ich mal stark bremsen sollte und der einleitende Vorgang hat dann sicher auch noch mal 0,3s gedauert. Das Komplizierte ist die Zeit, in der man erkennen muß, daß man bremsen muß. Das sieht man bei digitalen Rücklichtern leider nicht sofort.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. August 2015 um 15:44:28 Uhr:
Hat mit Verharmlosen nichts zu tun. Bei stehendem Verkehr mit Schrittgeschwindigkeit durchzuführen ist weniger riskant, als stehen zu bleiben. Zieh dir einfach mal eine Kombi an und stell dich damit in den Staus. Möglichst neben einen LKW, der den Motor laufen lassen muss. Und dann zählt die Minuten, bis du male in der Birne bist.
Und den einzigen, den der Motorradfahrer gefährdet, ist er selbst.
Knall ich aber mit meinem 2,3 t SUV mit 120 in den Kleinwagen, sieht das anders aus.
Aha und das Kind das im stehen Auto die Tür auf macht ist nicht gefährdet wenn von hinten ein Motorrad in die Tür knallt.
Ich sag doch...... eine kleines Vergehen oder ein Unfall wird mit einem großen Unfall gerechtfertigt......
Ich klau der alten Oma ein Paar Euro und da es ja noch nächtliche Überfälle von Geschäften, etc. gibt, die viel schlimmer sind soll ersteres legitimiert werden........ Sowohl die Oma als auch das Kind kann dadurch Angstzustände bekommen.
Dann soll womöglich immer wenn es heiss ist und der Motorradfahrer in seinem Kombi nicht schwitzt, sobald irgendwo langsamer als 30 km/h gefahren wird oder steht, der Motorradfahrer vorbeifahren lassen....😕 und alle Autos die keine Kima haben dürfen dann auch noch schlängeln, denn die schwitzen ja auch extrem.....
Ich glaube einige sollten einfach zu Hause bleiben. Das Leben ist zu gefährlich.
Jetzt werden hier schon kleine Kinder rangezogen die unmotiviert die Türen im Stau aufreißen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. August 2015 um 15:44:28 Uhr:
Hat mit Verharmlosen nichts zu tun. Bei stehendem Verkehr mit Schrittgeschwindigkeit durchzuführen ist weniger riskant, als stehen zu bleiben. Zieh dir einfach mal eine Kombi an und stell dich damit in den Staus. Möglichst neben einen LKW, der den Motor laufen lassen muss. Und dann zählt die Minuten, bis du male in der Birne bist.
Und den einzigen, den der Motorradfahrer gefährdet, ist er selbst.
Knall ich aber mit meinem 2,3 t SUV mit 120 in den Kleinwagen, sieht das anders aus.
Seh ich genauso
Ich mache Motorrädern extra Platz, damit sie im Stau vorbei können.
Wenn Autos stehen, interessiert mich das Gesetz auch null, weil ich darin einfach kein Problem sehe, außer fur den Motorradfahrer, wenn er sich doof anstellt. Und ich fahr nicht mal Motorrad 🙂.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. August 2015 um 21:01:20 Uhr:
Ich glaube einige sollten einfach zu Hause bleiben. Das Leben ist zu gefährlich.
Jetzt werden hier schon kleine Kinder rangezogen die unmotiviert die Türen im Stau aufreißen.
Einfach das Schanier um 90° drehen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. August 2015 um 21:01:20 Uhr:
Ich glaube einige sollten einfach zu Hause bleiben.
Die meisten Unfälle passieren aber im Haushalt, was mach ich denn jetzt?!? 😰😰😰
Ich konnte heute viele Kilometer mit hohem Tempo bewältigen. Ich danke diesem Forum hier, dass sich die ganzen Gutmenschen mir nicht in den Weg werfen konnten. Sie waren ja hier online und ich konnte aus gut 300 PS was machen und war bestimmt das eine oder andere Mal unter dem mir und meinem ACC auferlegten Mindestabstand. Viele Kilometer sind für mich der vierstellige Bereich plus mehrere Kundenkontakte, deren Ergebnisse dazu führen, dass ich mehrfachen Mindestlohn zahlen kann und auch mehrfachen dessen für mich selbst erwirtschafte.
Die ganzen Gutmenschen sind heute aber alle einmal zur Arbeit und wieder zurück gefahren.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 5. August 2015 um 17:01:14 Uhr:
Darum kannst Du dann ja den Richter bzw. den Staatsanwalt bitten, der Dir einen Strafbefehl nach gültigem Bußgeldkatalog ausstellt.Zitat:
@Elk_EN schrieb am 5. August 2015 um 16:47:55 Uhr:
Und zitiere uns doch bitte mal die Stelle aus der StVO, aus der hervorgehe, dass man 60 m bei 120 km/h einzuhalten habe.
Einen Richter oder Staatsanwalt würde ich nie danach fragen. Denn DIE wüssten, dass dies - anders als von dir postuliert - so nicht in der StVO steht.
btw
Ich habe noch nie ein Verwarngeld/ein Bußgeld/oder gar Punkte für eine Abstandsunterschreitung kassiert.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 5. August 2015 um 17:01:14 Uhr:
Praktisch habe ich noch von niemandem mitbekommen, dass er bei einem Abstand von mehr als 5/10 des halben Tachowerts ein Bußgeld bekommen hätte, demnach wird praktisch erst eine Unterschreitung unterhalb 1/4 des Tachowerts geahndet, dann aber gleich mit 1 Punkt...
Ausnahmsweise mal richtig. 😛
Den Punkt hat man sich damit verdient, dass man dann den sogenannten Gefährdungsabstand unterschritten hat - dies entspricht der innerhalb einer Zeit von 0,9s zurückgelegten Strecke, bei 120 km/h also 30m. Weil es dann, ausgehend von einem Durchschnittswert für die Reaktion von 1s, wenn´s drauf ankommt, nicht mehr reichen würde (bei gleicher Bremsverzögerung).
Im übrigen wird von der Rechtsprechung i.d.R. die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5s gefordert. Dies mag es erklären, dass eine Unterschreitung bereits von 5/10 des Tachowertes (entsprechend 1,8s Fahrabstand) nicht geahndet werden, jedenfalls nicht ohne besondere Vorkommnisse.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 5. August 2015 um 17:01:14 Uhr:
Und ja: 0,5 s vom Erkennen des Bremsvorgangs des Vordermanns bis zum Aufbau des vollen Bremsdrucks ist vollkommen unrealistisch. (Collision-Guard und wie die neuen Assistenzsysteme alle heißen mal außen vor gelassen.)
Zitat:
@AMenge schrieb am 5. August 2015 um 17:02:58 Uhr:
Im realen Straßenverkehr sind 0,5s unrealisitisch.
Schön, dass ihr euch in eurer fehlerhaften Beurteilung mal wieder so einig seid.🙂
Zitat:
@AMenge schrieb am 5. August 2015 um 17:02:58 Uhr:
Man rechnet hier üblicherweise mir einer Reaktionszeit von 1s.
Üblicherweise? Mag sein.
Es handelt sich hierbei aber nicht um einen Fixwert, sondern einen Zeitbedarf, der von Kraftfahrern sowohl überschritten - als auch unterschritten werden kann.
Und hier steht, dass eine solche Zeit - wenn man noch eine Schwellzeit von knapp 2/10 s einfließen lässt - von 98% der Fahrer unterschritten wird!
Und 2% der Fahrer beginnen bereits 0,4s nach Reaktionsbeginn mit dem Bremsen. Verfügen deren Autos dann noch über einen BAS, haben sie 0,5s nach Reaktionsbeginn den vollen Bremsdruck aufgebaut. Das ist die Praxis (und btw das Ergebnis unzähliger praxisnaher Versuche).
Und nochmals für die Nixblicker: Es geht nicht darum, eine Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstands zu rechtfertigen. Nur: Volksverdummung muss nicht auch noch unterstützt werden. 😉
Zitat:
@wolfgear schrieb am 5. August 2015 um 22:46:18 Uhr:
Ich danke diesem Forum hier, dass sich die ganzen Gutmenschen mir nicht in den Weg werfen konnten.
Durch diesen Satz hast Du mir mehr über dich erzählt, als ich jemals über dich wissen wollte.