Einspruch bei Abstandsverstoß
hallo ins Forum,
Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen wegen zu geringen Abstand.
Bei 126 km/h 12 m.
240 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
Wie schauen die Möglichkeiten auf positiven Einspruch aus ?
Wer hat schon Erfahrugen ?
Wie läuft das, wenn ich das Bußgeld verdoppeln oder verdreifachen will, statt dem Fahrverbot ?
Werde jetzt erstmal einen Verkehrsanwalt einschalten.
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
in seinem Fall sind 2 Monate ein Witz mach dir mal Gedanken über deine Fahrweise
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12 Meter bei 126KMH ist schon ganz schön kriminell.
Chancen dagegen vorzugehen sehe ich bei Null, ebenso eine Wandlung.
Die kosten für den Anwalt kannst du dir sparen.
in seinem Fall sind 2 Monate ein Witz mach dir mal Gedanken über deine Fahrweise
Eine Umwandlung hätte nur eine Chance wenn Du bis jetzt mind. 65 Jahre ohne Auffälligkeiten unterwegs warst und eine existenzielle Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis nachweisen kannst. Einen milden Richter brauchst Du auch noch.
Schließe mich den Vorrednern an, Chancen stehen schlecht.
Anwalt würde ich trotzdem immer einschalten....
BTW: Was passiert eigentlich wenn ein Deutscher mit schweizer Wohnsitz mit einem deutschem Fahrzeug ein vergleichbares Vergehen vorgeworfen wird?
Zitat:
@Elementr!x schrieb am 1. August 2015 um 08:12:55 Uhr:
Schließe mich den Vorrednern an, Chancen stehen schlecht.
Anwalt würde ich trotzdem immer einschalten....
Warum das denn ? Um noch mehr Geld zu verbrennen ?
Alleine für das Vorgespräch (5 Minuten) werden ca. 100 Euro fällig.
Ein Kollege hat mal eine Umwandlung durchgesetzt, er war aber nur sehr wenige Kmh zu schnell, er hat aber noch ewig rumgeheult wie teuer ihn das gekommen ist.
Hi TE,also das was du gemacht hast finde ich total hohl und ohne sinn.Eine vollbremsung vom vordermann und schon knallt es,aber wie!Nicht das du evtl. schwer verletzt bist sondern auch andere mitziehst die garnichts damit zu tun haben 😠
Finde es aber gut das sie dich erwischt haben bevor was schlimmeres passiert ist!!!
Aber gut,ob du evtl. den Fahrverbot umgehen kannst weiß ich nicht,aber es gibt ne möglichkeit.
http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/fahrverbot-umgehen/
Aber ich hoffe das du den Lappen abgibst!Ob du den Lappen Beruflich oder wegen existens brauchst ist mir egal ehrlich gesagt,hättest du dich richtig im Strassenverkehr verhalten hättest du dieses problem nicht!Weil immer dieses gejammer dannach"Ich verdiene mein Geld damit"ist für mich keine ausrede wenn man das Leben des unschuldigen betrachtet.
liebe deinen nächsten und halte Mindestabstand,denn du bist nicht allein auf der Welt, sowas kann als Bedrohung gesehen werden
sei einsichtig,denn die meisten lernen aus ihren Fehlern, wenn nicht kommen noch weitere Vergehen dazu
ich wünsche eine gute zeit ich persönlich mag es auch nicht wenn ich Bedrängt werde auf der Piste
Zitat:
@Elementr!x schrieb am 1. August 2015 um 08:12:55 Uhr:
Schließe mich den Vorrednern an, Chancen stehen schlecht.
Anwalt würde ich trotzdem immer einschalten....BTW: Was passiert eigentlich wenn ein Deutscher mit schweizer Wohnsitz mit einem deutschem Fahrzeug ein vergleichbares Vergehen vorgeworfen wird?
2 Monate Fahrverbot in D wird wohl aufrecht bleiben.
Ob der nun 2 Monate nicht mehr kommt oder der TE 2 Monate im Ausland auf Urlaub ist interessiert niemand.
Ist man auf den FS angewiesen, ist von Vornherein was falsch gelaufen.
Gerade wenn man auf den FS beruflich angewiesen ist sollte man nicht verkehrsgefährdend unterwegs sein.
Der geringe Abstand bei so hoher Geschwindigkeit ist schon kriminell, meines Erachtens ist die Geldbuße und das Fahrverbot
mehr als notwendig beim TE.
Eine Wandlung würde beim TE garantiert nichts bewirken, eher das Gegenteil.
Sollte das ganze doch vor einem Richter landen sehe ich sogar das er einen Vorsatz darin sieht und das Urteil noch härter ausfällt.
Meiner Meinung nach sollte der TE das ganze abhaken und seinen Fahrstil überdenken.
Was ich so täglich auf der A1 sehe an Unterschreitung des Mindestabstand bis hin zum Anschieben...da dürften viele einige Monate zu Fuß laufen.
Aber die Polizei scheint es nicht zu interessieren. Weder die Leute die mehr als 20Km/h schneller als Tempolimit fahren, die Mittelspurschläfer oder eben die deutlichen Abstandsverstöße.
Ich versuche mal nen sachlichen Beitrag anstatt drauf zu hauen. Die Umwandlung eines Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe ist kein Automatismus, sondern eine Option, die an Bedingungen geknüpft ist. Die erste Bedienung ist, dass du nicht bereits einschlägig aufgefallen bist. Wie sieht es denn bei dir diesbezüglich aus? Desweiteren müsste das Fahrverbot für dich existenzbedrohend sein. Damit ist nicht gemeint, dass es ein bisschen unbequem wird, zum Arbeitsplatz zu gelangen. Dieser müsste zur Disposition stehen. Ist das bei dir der Fall?
Davon abgesehen kannst du natürlich mit anwaltlicher Hilfe versuchen, die Messung als solche anzufechten. Üblicherweise wissen die Beamten aber, was sie tun.
Zitat:
@Elementr!x schrieb am 1. August 2015 um 08:12:55 Uhr:
Schließe mich den Vorrednern an, Chancen stehen schlecht.
Anwalt würde ich trotzdem immer einschalten....BTW: Was passiert eigentlich wenn ein Deutscher mit schweizer Wohnsitz mit einem deutschem Fahrzeug ein vergleichbares Vergehen vorgeworfen wird?
So was ist in der CH schon fast ein Schwerverbrechen, wenn die D Behörden es wirklich melden sollten wird das gar nicht gut enden.
Der wird, wenn es an die CH-Behörden kommt, dort je nach Kanton verurteilt:
Strafanzeige, Gerichtsverfahren, Kosten so um die 3.000CHF, Geldstrafe um die 5-50.000CHF, Vorstrafe wegen eines groben, vorsätzlichen Verkehrsdelikts, wenn der Richter einen guten Tag hat evtl. auch Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Lebens (bei dem Abstand durchaus möglich), was nur mit einer Freiheitsstrafe belegt werden kann, aber zur Bewährung (bis 5 Jahre). Strafregistereintrag.
So ein Delikt ist IMMER Vorsatz, also verschärfte Verurteilung.
Bei einem CH-Fahrzeug käme noch dazu: Beschlagnahme des PKW, falls rechtlich möglich.
Annullation des Führerausweises und Sperre für mindestens 12 Monate, danach nach MPU bei bestehen kann ein neuer Lernfahrausweis beantragt werden, also komplett neuer Führerschein mit Probezeit, Verkehrskursen usw.
Alleine das Administrativverfahren kostet 2-5.000CHF je nach Kanton + MPU.
Evtl. Auflage das nur mit Datenaufzeichnungsgerät gefahren werden darf und nur mit bestimmten Fahrzeugen und regelmässige Besuche beim Verkehrspsycho.
Jedoch NUR bei einem Erstdelikt. Wenn sonst noch ein Verkehrsverstoss aktenkundig ist wird es richtig übel. Es wurden schon Leute wegen so was 6 Monate in den Bau geschickt. Ist es der 2. schwere Fall (oder der 3. allgemeine Fall) von Führerausweisentzug folgt automatisch eine lebenslange Sperre, die nach 15 Jahren das erste mal angefochten werden kann bei nachgewiesenem Wohlverhalten.
Als Folgen:
-Sonderkündigungsrecht der KFZ-Versicherung falls irgend ein KFZ in der CH versichert
-5 Jahre lang keine Chance eine bezahlbare KFZ-Versicherung zu finden.
-Aberkennung aller anderen Führerausweise (Boot, Flugzeug usw.)
-Evtl. Konsequenzen im Job.
-Information des Migrationsamtes, kann je nach Vorgeschichte und Herkunft die Ausweisung bedeuten, bei einem D aber eher nicht, es wird dann ggf. "nur" die C-Bewilligung annulliert und es gibt eine F-Bewilligung (=keine Kredite, keine Verträge, evtl. Kündigung der Wohnung, Kündigung von Krediten, Kreditkarten und evtl. Baufinanzierungen, Bewilligungspflicht Kantons oder Adresswechsel, Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers usw.).
Hier wirst du, und evtl. deine Familie total fertig gemacht. Als Alleinerziehender droht dir dann sogar die Fremdplatzierung deiner Kinder und Kindesentzug durch die KESB.
Ist wirklich zu viel. Ich denke dort wäre eine gehaltsabhängige Strafe und ein langes Fahrverbot völlig ausreichend.
Dann lieber eine Bank überfallen....
Zitat:
@Mercedes-Camper schrieb am 31. Juli 2015 um 23:44:37 Uhr:
Wie schauen die Möglichkeiten auf positiven Einspruch aus ?
Die tendieren ganz klar gegen Null.
Schon allein aus dem Grund, weil hier offenbar keine Einspruchsbegründung vorliegt.
Oder habe ich da etwas überlesen?