Eingriff in den Straßenverkehr

Gestern in einer 10000 EW Stadt:

Ich fahre durch ein Gebiet, bei dem rechts vor links gilt, aber ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, also keine 30er Zone. Man darf also 50 Km/h fahren.

An einer bestimmten Stelle haben Anwohner schon seit langer Zeit auf beiden Seiten eine Holzfigur aufgestellt. Diese hat die Form eines Kindes, dass gerade auf die Straße zu springen droht.

Ganz klar, die Anwohner wollen die Autofahrer dazu nötigen nicht die erlaubten 50, sondern langsamer zu fahren.

Aber diese Anwohner jetzt gebracht haben, dass ist schon wirklich ein Verbrechen!

Sie haben zwei 30er Markierungen auf den Boden gemalt! Genau solche Markierungen, die es in echten 30er Zonen gibt. man erkennt sie nur dadurch als Fake, dass die falsche Markierungen etwas breiter sind, als die echten. Außerdem steht kein 30er schild dabei. Zwischen den beiden Markierungen liegen etwa 200 Meter.

Entschuldigung, aber sowas läuft unter gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr! Jede Wette, die fühlten sich durch die Greenpeace Aktion motiviert!
Ich hoffe, dass die ortsansäßige Polizei sich schnellstmöglich darum kümmert, dass diese falschen Markierungen wieder weg kommen, und dass der oder die "Täter" eine Anzeige wegen "gefährlichen eingriffs in den Straßenverkehr", "Nötigung" oder gar "Amtsanmaßung" bekommen.

Wird es in Deutschland jetzt Mode, dass jeder seine eigenen Verkehrszeichen aufstellt?

Entschldigung, aber ich bin wirklich angepisst...

P.S an besagter Stelle habe ich eigentlich noch nie spielende Kinder gesehen.

P.P.S eigentlich fahre ich (und viele andere Autofahrer) an der Stelle nicht mal die erlaubten 50 Km/h, weil der Straßenzustand schlecht ist, und 500 m weiter eh eine rechts vor links Stelle kommt. Aber trotzdem ist es eine Unverschämtheit!

Beste Antwort im Thema

Was soll denn daran ein "gefährlicher" Eingriff sein?
So ein Blödsinn. Und warum regst du dich überhaupt so auf? Mißachte es doch einfach, fertig.

Also ich hab echt andere Probleme... 😉

~

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Immer wieder der gleiche Blödsinn... Was ist so schwer daran zu kapieren, dass eine abgewandelte Regel trotzdem noch eine Regel ist die den Grundstock für das Gemeinsame Zusammenleben bildet?

Die zweitwichtigste Säule im Straßenverkehr ist nach Deinem Gusto der Vertrauensgrundsatz. Grundsätzlich nicht schlecht, aber:

Worauf darf z.B. Drahkke bei dir vertrauen, wenn er beim Einbiegen auf die Landstraße dich am Horizont erblickt und gefahrlos einbiegen könnte für den Fall, dass du 100 fährst? Dass du die zHg auch nur ansatzweise einhältst ja wohl nicht, oder?

Ein auf Chaos basierender Vertrauensgrundsatz funktioniert nicht gut.

Sorry, das ist für mich forensisch. Dem Herrn ist nicht zu helfen, virtuell ist da keine Besserung zu erwarten.

@dra.: Du kennst die NUBs doch bestimmt auswendig - kann man MT darüber helfen, dass man den Herrn notorisch und unbelehrbar gesetzeswidrig irgendwie zur Raison bringt?

Nein, er macht das vorsätzlich nur der Oppositiom wegen und da er tut, wie er es tut, ist natürlich auch das NUB Verstoßen Teil der besonderen Persönlichkeit.

Lassen wir doch das Verweilen hier Teil der Therapie sein und nehmen ihn lieb in den Arm. Er hat es verdient, vielleicht ist er ja wirklich der schwächste MT Teilnehmer. OK Sorrry, demnach ziehe ich natürlich meine Frage nach den NUBs zurück und werde mich in suizider Art mit meinem Kleinwagen vor den lieben kleinen Terroristen setzen, damit er sich nicht unnötig weh tut.

Gruß

Stefan
(der Wein ist gut heute Abend)

Zitat:

Die zweitwichtigste Säule im Straßenverkehr ist nach Deinem Gusto der Vertrauensgrundsatz. Grundsätzlich nicht schlecht, aber:

Dies funktioniert halt nur, wenn die notwendigen Regeln nicht von Leuten aufgestellt werden, die ihre Allmachtsfantasien ausleben müssen.

Die Fantasie einiger Weniger über die Prozesse üblicher Gesetzesbildung ist so blühend wie die meiner Kinder nach einem spannenden Film: mal integrieren sie sich und fühlen sich als Teil des Ganzen, mal schlafen sie schlecht und fantasieren wild.

Für den Moment wähne ich einige hier in der zweiten Phase.

Gruß

Stefan
(Lage: Stadenberg)

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@Elk_EN
Er kann drauf vertrauen, dass ich vom Horizont aus nicht bei ihm ankomme bevor er seinen Abbiegevorgang beendet hat - immerhin bewege ich mich noch nicht mit Lichtgeschwindigkeit. Und er kann drauf vertrauen, dass ich für ihn bremse wenn er mir die Vorfahrt nimmt oder dass ich ihm ausweiche, je nachdem was grade angemessener ist. Genau wie ich Kleinwagen ausweiche die mich zu blockieren versuchen. ;-)

Und noch zwo Links für all jene die Probleme mit dem geschriebenen Wort haben: Fahren im Gegenverkehr und Mitbenutzen der Gegenspur

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Und noch zwo Links für all jene die Probleme mit dem geschriebenen Wort haben: Fahren im Gegenverkehr und Mitbenutzen der Gegenspur

Also abgesehen davon das die 2 verrückten aus dem zweiten Video nicht fahren können, ist das bei Sekunde 48-50 schon sehr grenzwertig!

Ich kann's mir wieder und wieder ansehen, aber das einzige was da an der Grenze zu finden ist, sind die Reifen - dem Geräusch nach.

das Leben ist ein Sandkasten.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Ich kann's mir wieder und wieder ansehen, aber das einzige was da an der Grenze zu finden ist, sind die Reifen - dem Geräusch nach.

Du hältst das in dem Video also für komplett harmlos?

2 Fahrer die ganz offensichtlich ihre Fahrzeuge nicht beherrschen (falsch aus Kurven rausbeschleunigen etc.) den Haftungrad verlieren ("dem Geräusch nach"😉 und gegen mehrere Gesetze verstoßen.

Abgesehen von der Geschwindigkeitübertretung (man sieht ja sehr schön das nur 60 erlaubt sind) kommt hier auch
§ 2 StVO zum tragen:

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Demnach ist das hier: http://www.youtube.com/watch?v=pXMbAtR5Bz0
Exakt die gleiche harmlose Mitbenutzung der Gegenfahrbahn, oder?

In wie fern falsch rausbeschleunigen? Ich hab den Eindruck, dass sie ganz gut an der Haftgrenze fahren, nicht die Haftung verlieren. Das hab ich ja schon gesagt, dass das der einzige grenzwertige Punkt ist den ich ausmachen kann. Und nicht umsonst hab ich nen peinlich breiten Angststreifen. Allerdings war das überhaupt nicht die Thematik, es ging um die Mitbenutzung der Gegenspur, nicht das Fahren an der Haftgrenze.
Gesetze sagen bekannter Maßen nichts über Grenzwertigkeit aus. Eine mitgefilmte Geschwindigkeitsanzeige muss ich wohl übersehen haben?

Zitat:

@dra.: Du kennst die NUBs doch bestimmt auswendig - kann man MT darüber helfen, dass man den Herrn notorisch und unbelehrbar gesetzeswidrig irgendwie zur Raison bringt?

Jeder darf seine Meinung haben, wie es ihm gefällt.

Sofort die Gleichschaltung des Denkens fordern, ist auch nicht grade ein Zeichen von Tolleranz. Das scheint immer schwer zu fallen, wenn es Unterschiede gibt.

So wie in dem Videos würde ich nicht durch die Alltag haken. Mittelstreifen überfahre ich auf meiner täglichen Berg-Tour trotzdem sehr häufig. Das geht natürlich nur, wenn die Strecke einsehbar ist.
Problem damit?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wenn's das gleiche ist was grade schon zitiert wurde, dann kann ich mir den Klick sparen. Wie gesagt, ich weiß ganz genau was ich geschrieben habe.

Du bist wirklich der einzige, der immer noch nicht gemerkt hat, dass er sich hier mittlerweile um Kopf und Kragen redet.

Es wird nicht besser, eure Vielschichtigkeit, und richtiger werden eure Argumente auch nicht. Knopf dran und abhaken? Wäre wohl besser.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Du bist wirklich der einzige, der immer noch nicht gemerkt hat, dass er sich hier mittlerweile um Kopf und Kragen redet.

Dann erleuchte mich doch. Wo siehst du das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von downforze94



Jeder darf seine Meinung haben, wie es ihm gefällt.

Tja, und wenn einem diese Meinung nicht gefällt gibt es zum Glück hier die " Igno "Funktion 😁 . Denn der Meister W. gehört zu denen, die irgendwann der natürlichen Selektion zum Ofper fallen werden. Was mir aber auch vollkommen schnurz ist. Das ist denn meine Meinung, auch wenn sie etwas hart klingt. Aber diverse Erfahrungen mit solchen Typen bestätigen das.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Zitat:

Ich persönlich halte es ähnlich, Limitschilder sind für mich zunächst Empfehlungen, deren Vorgaben ich situationsbedingt über- oder unterschreite oder (zufällig😁) auch mal exact einhalte.
Dabei gilt allerdings als Maxime keinen anderen Verkehrsteilnehmer unnötig zu gefährden oder zu behindern und damit bin ich nun gut 20 Jahre lang bestens im Strassenverkehr klargekommen!

Nun denn, ok. Mit eine Grundaussage einiger hier ist ja dass Regeln, im speziellen TL für die "schwächsten" VT gedacht sind wiel diese angeblich die Situation nicht selbständig einschätzen können. Ein TL schützt also diese VT quasi vor sicvh selbst. Nun kommt aber jemand daher der dermaßen von sich und sein en Fahrkünsten überzeugt ist (und damit ja ein "Starker" VT) für den ein solches TL primär erstmal nicht gilt.

Was machst Du wenn nun vor Dir ein "schwacher" VT fährt und sich strikt an das TL hält und Du hinter diesem heranfährst auf einer Strecke die nach Deinem Ermessenspielraum und aufgrund deiner Einschätzung mehr Geschwindigkeit zulässt als durch das TL vorgegeben ? "Tuckerst" Du hinter dem "Schachen" hinterher oder bist Du nicht eher bemüht diesen zu überholen um Deinen eigenen Ermessensspielraum den Du Dir zugesteht auszunutzen ?
So, und nun beweise mir bitte für den fall dass Du bereit bis zu überholen dass Du den "schwachen" in keinster Art und Weise gefährdest ! Es reicht ja schon wenn er etwas schreckhaft ist weil er ja überholt wird obwohl es eigentlich gar nicht geht da er schon die maximal zulässige Geschwindigkeit fährt.

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