Einfahren
Guten Abend zusammen
Werde in paar Monate meine E350d bekommen.
Hat jemand ein Rat oder tip wegen Einfahren? Warmfahren?
Danke
M274
Beste Antwort im Thema
Natürlich freut sich auch der Motor über eine Einfahrphase.
Heutige Motoren sind jedoch bei warmem Öl recht früh belastbar.
Klar sind die Kolbenringe wichtige Bauteile, die sich einlaufen müssen.
Schaden kann ein angepasstes Drehzahlniveau am Anfang bestimmt nicht.
Wichtig beim Einfahren:
wechselnde Last, keine Konstantfahrten über hunderte von Kilometern.
Die Lager der Kurbelwelle und Pleuel müssen in der gesamten Breite der Sitze eingefahren werden.
Dies ist bei Konstantfahrten nicht gegeben.
Tipp:
Landstrasse, bergig.
Die Funktion der Kolbenringe wird aber eher durch Kurzstrecke und Stopp/Start und Regeneration DPF beansprucht (Diesel).
Kraftstoffeintrag in das Motoröl ist viel schädlicher als man denkt.
Besonders zu beachten beim Einfahren ist das Hinterachsgetriebe.
Die Zahnflanken danken es.
Keine Bremsschaltungen, kein Kick-Down die ersten 1000 km.
Hinterachsheuler sind die Folge von nicht eingefahrenen HA-Differenzialen.
Tipp für den Motor:
Stopp/Start immer aus.
Regeneration beim Diesel (DPF) nicht abbrechen, bzw. bei reinen Kurzstreckenfahrzeugen immer mal wieder bewusst längere Strecken fahren.
Bei Kurzstreckenbetrieb das Ölwechselintervall nicht überziehen.
Auf Ölverdünnung achten (Ölstand steigt oder bleibt über lange Zeit gleich)
...sorry ich schweife ab ;-)
95 Antworten
Die Frage ging ums einfahren, nicht ums vergewaltigen.
Dass man ein neues Auto, BMW M 6 macht die volle Motorleistung erst nach einer Freigabe möglich, zunächst etwas schonend behandelt ist doch wohl jedem klar. Aber spezielle Einfahrvorschriften sind heute nicht mehr erforderlich.
Auch AMG sieht das nicht anders.
Leasing Fahrzeug? I don't care. Der Schlüssel wandert nach 3 Jahre zurück und ich habe 4 Jahre Garantie hier. Dank VW gibt es ja hier in den USA kein Diesel mehr. 😉
@212059
....ja ja, immer diese Gruselgeschichten über wahnsinnige Schäden! W205 C43 AMG, nach ca 250km ohne explizites Einfahrprogramm auf die Bahn und ordentlich auf die Kappe. Da ist nichts! Ihr wisst aber schon wie die Autos im Werk auf dem Prüfstand rangenommen werden! Egal ob AMG oder normaler Mercedes. Die sind da nichtmal richtig auf Temperatur wenn´s losgeht.
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...schonmal zugeschaut bei ner Diesel-AU? Euer Benz steht Stundenlang bei minusgraden beim freundlichen auf´m Hof. Der Prüfer holt den Koffer und haut nach vielleicht 2-3 Minuten den Eiskalten Motor 3 mal in den Abregelbereich um zu messen. Da ist nix mit 90 Grad Öltemperatur. Kann das Boot ab!
Zitat:
@mercy-dess schrieb am 26. Januar 2019 um 07:32:21 Uhr:
...schonmal zugeschaut bei ner Diesel-AU? Euer Benz steht Stundenlang bei minusgraden beim freundlichen auf´m Hof. Der Prüfer holt den Koffer und haut nach vielleicht 2-3 Minuten den Eiskalten Motor 3 mal in den Abregelbereich um zu messen. Da ist nix mit 90 Grad Öltemperatur. Kann das Boot ab!
Nicht bei einem meiner Wagen ... aber schon recht gruselig was die TÜV Prüfer so alles anstellen um ihre Messwerte zu bekommen...
212059 bzw. Peter hat schon recht!
Hatte heute Termin zum Service A und dabei auch das ruckelige Getriebe und die etwas schräge Aktionsweise der Zylinderabschaltung moniert.
Erste Frage war, ob ich die Einfahrvorschriften beachtet hätte, falls nicht ich damit rechnen müsse, dass ich auf den Kosten einer eventuellen Reparatur sitzen bliebe.
Konnte guten Gewissens sagen, dass ich ordnungsgemäß eingefahren habe. War dann mit etlichen Softwareupdates (geschätzte 10 Seiten Xentry-Dokumentation) erledigt.
Aber der Servicetechniker sagte ganz klar, dass die ganz zickig werden, wenn man sich nicht dran hält!
Und wie will MB ggf. nachweisen, dass man sich nicht an Einfahrvorschriften - sollten diese tatsächlich existieren - gehalten hat?
Zitat:
@W.R. schrieb am 29. Januar 2019 um 06:05:38 Uhr:
Und wie will MB ggf. nachweisen, dass man sich nicht an Einfahrvorschriften - sollten diese tatsächlich existieren - gehalten hat?
Das Sammeln von Daten im digitalen Zeitalter ist ja nun wahrlich gar kein Problem.
Nichts leichter als das.
Na dann bete ich mal, dass keiner nachsieht wie ich eingefahren habe. Weil das Auto 6 Wochen zu spät geliefert wurde. Nach meiner Meinung war aber die Fahrt in die Schweiz sehr viel besser als das rumgurken in Berlin mit ständig kaltem Motor. 500km bin ich nicht über 160 gefahren und habe auch ständig die Drehzahlen gewechselt jedoch nie über 3500 gedreht. bis 1000 km nicht über 4500 gedreht und nicht über 180 gefahren. Ab 1000 gabs dann richtig Feuer mit kurzzeitigen Sprints dank der 35km Serpentinen.
Was steht denn in den Garantiebedingungen drin? Erlischt die Garantie bei unsachgemäßen Einfahren?
Nach DSGVO müsste ja auch der Zweck der Erhebung von Daten angegeben sein, also müsste dort dann die Überwachung des Einfahrens stehen. Ansonsten dürften die die Daten dafür gar nicht nutzen, selbst wenn sie die erheben könnten.
Markus, das wird dann wischi waschi formuliert und ist schon ist es geschehen. Aber es werden jetzt schon Daten übermittelt. Irgendwo im Kaufvertrag hat man bestimmt dazu zugestimmt. Ich habe bei mir die MB app race track drauf, da wird ALLES erfaßt. G Kräfte, beschleunig, bremsen, etc. Das zu speichern ist einfach.
@w212-tom, das mit dem Speichern ist schon richtig, aber soweit ich weiß muss nach DSGVO 1. sparsam mit Datenerfassung umgegangen werden und 2. der Zweck klar definiert sein, für andere Zwecke dürfen für Daten nicht verendet werden. Da stehen bis zu 4% des konzernweiten Umsatztes als Strafen im Raum. Da wird MB lieber den Wagen wandeln oder sonst eine Lösung finden als sich darauf einzulassen die Daten zu nutzen, selbst wenn sie die haben.
Zur Datensammlung: siehe
hier!
Zitat:
Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses
- - Fahrzeugdaten, insbesondere Fahrz.-Ident.-Nummer, Datum der Erstzulassung, Kennzeichen, Kilometerstand;
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Daneben verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen der Daimler AG bzw. eines Dritten notwendig ist (Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dies ist insbesondere in den folgenden Fällen der Fall:
- Soweit dies zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten notwendig ist;....
Das Nichteinhalten der Einfahrvorschriften ist eine sogenannte unsachgemäße Behandlung, die zum Verlust des Garantieanspruches führt.
Wie und was Mercedes speichert weiß ich nicht aber ich kann von Audi (wo ich einen kenne, der das kann) sagen, dass so gut wie alles gespeichert wird, unter anderem wo du wann und in welchen Gang bei welchen Drehzahlen manuell geschaltet hast, was für einen Sprit du getankt hast (also Oktanzahl natürlich, nicht die Marke) und etliches andere mehr.
Falls Du selber Eigentümer bist, kannst Du natürlich der Verwertung der Daten widersprechen aber dann kannst Du auch nicht den Fehler für die Garantie nachweisen. Beim Leasingauto geht nicht mal das, weil Du der Leasinggesellschaft zur Mitwirkung bei Garantieansprüchen verpflichtet bist.
Da es sich in der Regel sowieso um Garantieansprüche handelt und nicht um gesetzliche Gewährleistungsansprüche, ist das auch ohne weiteres zulässig.
Und auch im letzteren Fall ist immer die Frage nach dem Mitverschulden gegeben (und das ist gegeben, wenn der Hersteller Dir Einfahrregeln mit gibt, die gebrochen werden), musst du erst mal nachweisen, dass der Schaden auch bei Befolgung dieser Regeln aufgetreten wäre!!
Dazu wünsche ich dann viel Spass......... 😁