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Einfahren M3

BMW 3er E90

Hi Leute,
wollte mal wissen, ob man heute noch Motoren einfahren muss oder ob man sich das sparen kann. Wenn nicht, wie sollte man das am besten machen?
Charmonimo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Charmonimo


Hi Leute,
wollte mal wissen, ob man heute noch Motoren einfahren muss oder ob man sich das sparen kann. Wenn nicht, wie sollte man das am besten machen?
Charmonimo

Wenn Du ihn least kannst das eher locker sehen. Wenn der Bock innerhalb der ersten 3 Jahre (1 Jahr Anschlussgarantie vom Händler) verreckt hast ja Garantie. Darfst ihn halt nicht gleich volles Rohr treten aber den obervorsichtigen Fahrer würd ich auch nicht machen.

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der m3 hat eine einfahrvorschrift. und diese solltest du auch befolgen sonst gibts probleme mit garantieansprüche.

Zitat:

Original geschrieben von VentoGL75


der m3 hat eine einfahrvorschrift. und diese solltest du auch befolgen sonst gibts probleme mit garantieansprüche.

Das Auto fuehrt naemlich eine Art Logbuch, das war schon beim E46 M3 der Fall. Hier wurde zum Beispiel festgehalten, wie oft der Fahrer die Launch Control (beim SMG) verwendet hat.

Bei zumindest manchen M Modellen ist ein Pickerl mit den Einfahrvorschriften in der Windschutzscheibe, wo drauf steht welche Drehzahl- und Geschwindigkeitslimits bis zu welchem km-Stand.

Wenns beim E92 nicht pickt, stehen die Anweisungen sicher genau in der Bedienungsanleitung ;)

Gruesse,

DidiB

Zitat:

Original geschrieben von Charmonimo


Hi Leute,
wollte mal wissen, ob man heute noch Motoren einfahren muss oder ob man sich das sparen kann. Wenn nicht, wie sollte man das am besten machen?
Charmonimo

Wenn Du ihn least kannst das eher locker sehen. Wenn der Bock innerhalb der ersten 3 Jahre (1 Jahr Anschlussgarantie vom Händler) verreckt hast ja Garantie. Darfst ihn halt nicht gleich volles Rohr treten aber den obervorsichtigen Fahrer würd ich auch nicht machen.

Im Handbuch kannst du nachlesen wieviel Kilometer du Rücksicht nehmen kannst, normalerweise steht das auch wie oben schon erwähnt auf der Scheibe oben links.
zu dem Poster über mir, deine Gewährleistung kannst du abhaken wenn der Motor bei 6500U/min und 250km/h bei 500km Kilometerstand hopps gehen würde (was er nicht macht)
Alles Fehler werden mit aktueller Drehzahl,Geschwindigkeit und Kilometerstand(+noch anderen Daten) im Speicher abgelegt.
Wenn die neuen Server aktiv sind welche wir für den F02 benötigen ist völlig schluss mit lustig, da die Daten dann direkt von München ausgelesen werden.

Zitat:

Original geschrieben von e92_335d



Zitat:

Original geschrieben von Charmonimo


Hi Leute,
wollte mal wissen, ob man heute noch Motoren einfahren muss oder ob man sich das sparen kann. Wenn nicht, wie sollte man das am besten machen?
Charmonimo

Wenn Du ihn least kannst das eher locker sehen. Wenn der Bock innerhalb der ersten 3 Jahre (1 Jahr Anschlussgarantie vom Händler) verreckt hast ja Garantie. Darfst ihn halt nicht gleich volles Rohr treten aber den obervorsichtigen Fahrer würd ich auch nicht machen.
:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von e92_335d



Zitat:

Original geschrieben von Charmonimo


Hi Leute,
wollte mal wissen, ob man heute noch Motoren einfahren muss oder ob man sich das sparen kann. Wenn nicht, wie sollte man das am besten machen?
Charmonimo

Wenn Du ihn least kannst das eher locker sehen. Wenn der Bock innerhalb der ersten 3 Jahre (1 Jahr Anschlussgarantie vom Händler) verreckt hast ja Garantie. Darfst ihn halt nicht gleich volles Rohr treten aber den obervorsichtigen Fahrer würd ich auch nicht machen.

Sehr qualifizierter Beitrag .... den hätte man sich aber auch sparen können

Zitat:

Original geschrieben von e92_335d



Zitat:

Original geschrieben von Charmonimo


Hi Leute,
wollte mal wissen, ob man heute noch Motoren einfahren muss oder ob man sich das sparen kann. Wenn nicht, wie sollte man das am besten machen?
Charmonimo

Wenn Du ihn least kannst das eher locker sehen. Wenn der Bock innerhalb der ersten 3 Jahre (1 Jahr Anschlussgarantie vom Händler) verreckt hast ja Garantie. Darfst ihn halt nicht gleich volles Rohr treten aber den obervorsichtigen Fahrer würd ich auch nicht machen.

Das war ja wieder ne Glanzleistung...

Zitat:

Original geschrieben von dastoa



Zitat:

Original geschrieben von e92_335d



Wenn Du ihn least kannst das eher locker sehen. Wenn der Bock innerhalb der ersten 3 Jahre (1 Jahr Anschlussgarantie vom Händler) verreckt hast ja Garantie. Darfst ihn halt nicht gleich volles Rohr treten aber den obervorsichtigen Fahrer würd ich auch nicht machen.

Sehr qualifizierter Beitrag .... den hätte man sich aber auch sparen können

So ist es.
Um wieder auf die Einfahrvorschriften zu kommen (wie bereits erwähnt auch auf einem Sticker an der Windschutzscheibe zu lesen):
Bis 2000km:
  • Maximale Drehzahl von 5.500 UPM
  • Höchstgeschwindigkeit 170km/h
  • Kein Vollgas

Ab 2000 bis 5000km:
  • Drehzahl und Geschwindigkeit können langsam gesteigert werden
  • Maximale Dauergeschwindigkeit von 220km/h, nur kurzfristig höher

Grüße, south

Zitat:

Original geschrieben von PPL-1


zu dem Poster über mir, deine Gewährleistung kannst du abhaken wenn der Motor bei 6500U/min und 250km/h bei 500km Kilometerstand hopps gehen würde (was er nicht macht)
Alles Fehler werden mit aktueller Drehzahl,Geschwindigkeit und Kilometerstand(+noch anderen Daten) im Speicher abgelegt.

Das Thema wurde zwar schon einige Male heiß diskutiert, aber ich bin trotzdem skeptisch ob BMW einen Garantiefall verweigern kann, wenn der Käufer sofort auf die BAB biegt und das Auto dort bis zum Begrenzer jagt. Selbst wenn es Einfahrvorschriften (-empfehlungen ?!) gibt, halte ich es für fraglich, ob man deshalb die Garantie verweigern kann.

Zitat:

Original geschrieben von Spiderweb



Zitat:

Original geschrieben von PPL-1


zu dem Poster über mir, deine Gewährleistung kannst du abhaken wenn der Motor bei 6500U/min und 250km/h bei 500km Kilometerstand hopps gehen würde (was er nicht macht)
Alles Fehler werden mit aktueller Drehzahl,Geschwindigkeit und Kilometerstand(+noch anderen Daten) im Speicher abgelegt.

Das Thema wurde zwar schon einige Male heiß diskutiert, aber ich bin trotzdem skeptisch ob BMW einen Garantiefall verweigern kann, wenn der Käufer sofort auf die BAB biegt und das Auto dort bis zum Begrenzer jagt. Selbst wenn es Einfahrvorschriften (-empfehlungen ?!) gibt, halte ich es für fraglich, ob man deshalb die Garantie verweigern kann.

einen gewissen vorsatz könnte man aber schon unterstellen...

Zitat:

Original geschrieben von Spiderweb



Zitat:

Original geschrieben von PPL-1


zu dem Poster über mir, deine Gewährleistung kannst du abhaken wenn der Motor bei 6500U/min und 250km/h bei 500km Kilometerstand hopps gehen würde (was er nicht macht)
Alles Fehler werden mit aktueller Drehzahl,Geschwindigkeit und Kilometerstand(+noch anderen Daten) im Speicher abgelegt.

Das Thema wurde zwar schon einige Male heiß diskutiert, aber ich bin trotzdem skeptisch ob BMW einen Garantiefall verweigern kann, wenn der Käufer sofort auf die BAB biegt und das Auto dort bis zum Begrenzer jagt. Selbst wenn es Einfahrvorschriften (-empfehlungen ?!) gibt, halte ich es für fraglich, ob man deshalb die Garantie verweigern kann.

Richtig. Wenn BMW irgendwas bei der Garantie verweigern kann, müsste das im Kaufvertrag stehen oder AGB, alles andere ist hinfällig.

@e92 335d
was für ein armer Beitrag!
Von solch flachschüppigen Typen möchte ich kein Auto kaufen.
Gerade der M3
Da kann man mal sehen wieviel Ahnung einige hier haben.
Und der Zweitbesitzer freut sich dann auch obwohl er im Glauben ist ein gutes Auto zu kaufen.
Echt nicht!

Zitat:

Original geschrieben von de poppekopp


@e92 335d
was für ein armer Beitrag!
Von solch flachschüppigen Typen möchte ich kein Auto kaufen.
Gerade der M3
Da kann man mal sehen wieviel Ahnung einige hier haben.
Und der Zweitbesitzer freut sich dann auch obwohl er im Glauben ist ein gutes Auto zu kaufen.
Echt nicht!

Nun, der Beitrag von e92 335d war ja nicht überraschend!

;)

Ihm kann man nur wünschen, das wenn er sich mal einen Vorführwagen etc. kauft, der Vorbesitzer genau so "liebevoll" mit dem Wagen umgegangen ist!!!

:D

Zitat:

Original geschrieben von Stellvertreter



Richtig. Wenn BMW irgendwas bei der Garantie verweigern kann, müsste das im Kaufvertrag stehen oder AGB, alles andere ist hinfällig.

es geht darum nachzuweisen, dass der Fehler nicht bei uns lag sondern durch unsachgemässe Handhabung durch den Nutzer hervor gerufen wurde.
Wenn ich mir einen Plasmafernseher kaufe und 50h am Stück ein Standbild laufen lasse und dieses sich einbrennt, möchte ich den Händler oder den Hersteller sehen welchen mir diesen im Zuge der Garantie/Gewährleistung kostenlos umtauscht ,)

Ist zwar ein heisses Thema, und kam bei uns noch nicht vor, aber ich würde es nicht darauf anlegen. In der Gewährleistung die BMW anbietet ist laut Gesetzestext folgendes hinterlegt:

Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.

Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

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