Einfahren M3
Hi Leute,
wollte mal wissen, ob man heute noch Motoren einfahren muss oder ob man sich das sparen kann. Wenn nicht, wie sollte man das am besten machen?
Charmonimo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Charmonimo
Hi Leute,wollte mal wissen, ob man heute noch Motoren einfahren muss oder ob man sich das sparen kann. Wenn nicht, wie sollte man das am besten machen?
Charmonimo
Wenn Du ihn least kannst das eher locker sehen. Wenn der Bock innerhalb der ersten 3 Jahre (1 Jahr Anschlussgarantie vom Händler) verreckt hast ja Garantie. Darfst ihn halt nicht gleich volles Rohr treten aber den obervorsichtigen Fahrer würd ich auch nicht machen.
38 Antworten
Also zum Einen verursacht die rote Farbe bei mir Augenkrebs (sowohl in der Signatur als auch im Text) 😉 - schrecklicher Kontrast auf MT.
Zum Anderen ist es ja nicht nur die Gewährleistung, sondern auch die Garantie (die jedoch meistens vom Händler gegeben wird). Dafür gelten wieder andere Regeln als für die gesetzl. Gewährleistung.
Verschleißteile sind sicher auch in der Garantie ausgeschlossen, aber das müsste BMW auch nachweisen.
Zitat:
Original geschrieben von BL|zZard
Also zum Einen verursacht die rote Farbe bei mir Augenkrebs (sowohl in der Signatur als auch im Text) 😉 - schrecklicher Kontrast auf MT.Zum Anderen ist es ja nicht nur die Gewährleistung, sondern auch die Garantie (die jedoch meistens vom Händler gegeben wird). Dafür gelten wieder andere Regeln als für die gesetzl. Gewährleistung.
Verschleißteile sind sicher auch in der Garantie ausgeschlossen, aber das müsste BMW auch nachweisen.
tjo den Krebs bekommt man nicht so leicht los 😉
BMW hat aber eben die Gewährleistung und keine Garantie. Wir betreiben hier jetzt natürlich Erbsen zählen, BMW wird keinen Kunden eines >80t€ Fahrzeuges im Regen stehen lassen, aber wie gesagt anlegen würde ich es darauf trotzdem nicht.
Zitat:
Original geschrieben von PPL-1
es geht darum nachzuweisen, dass der Fehler nicht bei uns lag sondern durch unsachgemässe Handhabung durch den Nutzer hervor gerufen wurde.Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Richtig. Wenn BMW irgendwas bei der Garantie verweigern kann, müsste das im Kaufvertrag stehen oder AGB, alles andere ist hinfällig.
Wenn ich mir einen Plasmafernseher kaufe und 50h am Stück ein Standbild laufen lasse und dieses sich einbrennt, möchte ich den Händler oder den Hersteller sehen welchen mir diesen im Zuge der Garantie/Gewährleistung kostenlos umtauscht ,)Ist zwar ein heisses Thema, und kam bei uns noch nicht vor, aber ich würde es nicht darauf anlegen. In der Gewährleistung die BMW anbietet ist laut Gesetzestext folgendes hinterlegt:
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Sei mir nicht böse, aber du solltest "deine" Bedingungen schon kennen. BMW gewährt diese Beweislastumkehr im Falle der Nachbesserung (=Reparatur) 24 Monate und geht somit über die gesetzlichen Mindestanforderungen heraus.
Interessant ist der Ansatz trotzdem, da diese Vermutung im Falle eines Motorschadens durchaus widerlegt sein kann. Die Folge ist dann so, wie du beschrieben hast. Der Käufer müsste beweisen, dass ein Mangel vorgelegen hat.
Grüße, south
ich kenne unsere Bedingungen wohl, die Verlängerung ändert nichts am Denkansatz 😉 - ich habe nur den offiziellen Gesetzestext dazu zitiert.
Aber wie schon oben gesagt, BMW wird sich da trotzdem keine Blöße geben, aber ohne Grund werden sie die Vorgaben nicht auch noch auf die Scheibe kleben, so kann keiner behaupten er wüsste davon nichts.
Laut einem Techniker sind nach der Einfahrinspektion bzw. spätestens nach 10tkm die M-Motoren aus dem gröbsten raus.
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Zitat:
Original geschrieben von PPL-1
ich kenne unsere Bedingungen wohl, die Verlängerung ändert nichts am Denkansatz 😉 - ich habe nur den offiziellen Gesetzestext dazu zitiert.
Müssig, drüber zu diskutieren, denke ich. Das Beispiel mit dem Käufer, der nach 6 Monaten reklamiert, war halt unglücklich. 😉
EDIT: Du hast Recht, dein Ansatz ist richtig. Nur weiß ich nicht, ob allein die Aufzeichung der Parameter reicht, um diese Vermutung zu widerlegen. Ein Sachverständiger hätte das im Ernstfall zu klären. Denn Motorschaden + überdreht in der Einfahrphase sagt noch nichts über die Kausalität aus.
Grüße, south
Hallo,
wenn BMW die gesetzliche Gewährleistung anbietet und diese sogar auf 24 Monate verlängert, ist doch alles in Butter. Dann gibt es keinen Ausschluss. Denn wenn man einen Neuwagen voll ausfährt und ein Schaden entsteht, liegt mit Sicherheit kein Vorsatz seitens des Fahrers vor. Das ist noch nicht mal eine unsachgemäße Handhabung. Außer BMW macht ganz klar deutlich, dass der Wagen erst ab einer bestimmten Laufleistung die volle Belastung aushält.
MfG
roughneck
leute die den m3 gleich tretten oder unsachgemäß behandeln haben den echt nicht verdient. und dann noch behaupten dass es einem egal sein kann wenn der motor verreckt bei einem leasingauto dem gehört sofort alles weggenommen. unmöglich diese aussage.
Zitat:
Original geschrieben von VentoGL75
leute die den m3 gleich tretten oder unsachgemäß behandeln haben den echt nicht verdient. und dann noch behaupten dass es einem egal sein kann wenn der motor verreckt bei einem leasingauto dem gehört sofort alles weggenommen. unmöglich diese aussage.
Leider ist das die Realitaet, und es wundert daher nicht, dass gebrauchte M-Modelle lange Standzeiten beim Haendler haben, Privatverkauf wahrscheinlich nahezu unmoeglich. Eine Aufnahmepruefung muesste her 😁
Gruesse,
DidiB
Zitat:
Original geschrieben von DidiB
Leider ist das die Realitaet, und es wundert daher nicht, dass gebrauchte M-Modelle lange Standzeiten beim Haendler haben, Privatverkauf wahrscheinlich nahezu unmoeglich. Eine Aufnahmepruefung muesste her 😁Gruesse,
DidiB
Nein, was mich viel mehr wundert ist, dass die Pool-Fahrzeuge welche die Händler mieten können für Probefahrten verkauft werden. Damit ist dann nicht ein Idiot wenig pfleglich umgegangen sondern ca. 20-50Stück - und trotzdem werden diese vermarktet.
Zitat:
Original geschrieben von e92_335d
Wenn Du ihn least kannst das eher locker sehen. Wenn der Bock innerhalb der ersten 3 Jahre (1 Jahr Anschlussgarantie vom Händler) verreckt hast ja Garantie. Darfst ihn halt nicht gleich volles Rohr treten aber den obervorsichtigen Fahrer würd ich auch nicht machen.
ich hoffe die Führen bald einen Check der Fahrzeuge bei Rücknahme ein, der aufzeigt, wie mit dem Fahrzeug umgegangen wurde (z.B. kalt getreten). Dabei müsste dann eine Tabelle hinterlegt werden, die diese Wertminderung wiederspiegelt. Diese Wertminderung müsste dann der Fahrer tragen. Genauso könnte ich mir das auch andersherum vorstellen, also wenn der Fahrer mit dem Wagen sehr pfleglich umgegangen ist. Dass muss aber nicht bedeuten, dass er wie eine Schnecke durch die Landen zieht! Dass könnten die Verkäufer dann auch beim Verkauf gut anbringen. Dann würde man sicher auch die M-Modelle besser an die 2. Besitzer vermitteln können.
Zitat:
Original geschrieben von PPL-1
Im Handbuch kannst du nachlesen wieviel Kilometer du Rücksicht nehmen kannst, normalerweise steht das auch wie oben schon erwähnt auf der Scheibe oben links.zu dem Poster über mir, deine Gewährleistung kannst du abhaken wenn der Motor bei 6500U/min und 250km/h bei 500km Kilometerstand hopps gehen würde (was er nicht macht)
Alles Fehler werden mit aktueller Drehzahl,Geschwindigkeit und Kilometerstand(+noch anderen Daten) im Speicher abgelegt.
Wenn die neuen Server aktiv sind welche wir für den F02 benötigen ist völlig schluss mit lustig, da die Daten dann direkt von München ausgelesen werden.
Big Brother ist näher als mancher denkt 😰
Zitat:
Original geschrieben von PPL-1
Nein, was mich viel mehr wundert ist, dass die Pool-Fahrzeuge welche die Händler mieten können für Probefahrten verkauft werden. Damit ist dann nicht ein Idiot wenig pfleglich umgegangen sondern ca. 20-50Stück - und trotzdem werden diese vermarktet.Zitat:
Original geschrieben von DidiB
Leider ist das die Realitaet, und es wundert daher nicht, dass gebrauchte M-Modelle lange Standzeiten beim Haendler haben, Privatverkauf wahrscheinlich nahezu unmoeglich. Eine Aufnahmepruefung muesste her 😁Gruesse,
DidiB
Ebenso die Fahrzeuge, die bei den Fahrertrainings verwendet werden. Diese werden, nach einer "Saison", auch auf den Markt gebracht, wobei bei denen wahrscheinlich nicht erwaehnt wird, was die ein Jahr lang gemacht haben...
Zitat:
Original geschrieben von kellersimon
Big Brother ist näher als mancher denkt 😰
es wird alles mitgeloggt. Selbst Du mit Deinem Handy kannst geortet und belauscht werden!
Zitat:
Original geschrieben von roughneck78
wenn BMW die gesetzliche Gewährleistung anbietet und diese sogar auf 24 Monate verlängert, ist doch alles in Butter. Dann gibt es keinen Ausschluss. Denn wenn man einen Neuwagen voll ausfährt und ein Schaden entsteht, liegt mit Sicherheit kein Vorsatz seitens des Fahrers vor. Das ist noch nicht mal eine unsachgemäße Handhabung. Außer BMW macht ganz klar deutlich, dass der Wagen erst ab einer bestimmten Laufleistung die volle Belastung aushält.
Exakt so sehe ich das auch. Von "unsachgemäßer" Behandlung kann nicht die Rede sein, wenn ich einen Hochleistungsmotor auch Hochleistung abverlange (noch dazu wenn es ein variables Drehzahlband gibt, dass solche Probleme von Haus aus unterbinden sollte).
Wäre interessant, ob ein Autohersteller schon mal den Gewährleistungsanspruch verweigert hat, aufgrund von unsachgemäßer Behandlung (sofern es sich "nur" um das Ausschöpfen der vollen Leistung bei kaltem Motor gehandelt hat). Kann ich mir nicht vorstellen 😉.
Also ich kenne nur einen Fall aus meinem Umfeld bei dem wir genau wussten und nachweisen konnten, dass der Kunde das Auto (Z4 3.0si) durch die Gegend geprügelt hat, immer Vollgas und mit der Hoffnung, dass er kaputt geht und er ihn wandeln kann.
Ihm wurde nichts abgezogen, auch wenn ich dieses FZ an keinen verkaufen würde, da ich nicht mit gutem Gewissen sagen könnte, dass dieses Fahrzeug i.O. ist.