Einfache Möglichkeit zum permanenten Abschalten der Eco Start/Stop-Funktion
Ich lese hier im Forum seit einiger Zeit mit und dauernd kommt das alte Thema auf, wie man Eco StartStop dauerhaft ausschalten kann.
Ob es sinnvoll ist oder nicht ist dabei mal völlig wurscht.
Hier die relativ einfache Lösung ohne Garantieverlust oder TÜV-Probleme: (Beim 7-Gang Automatikgetriebe)
Den Stecker der Zusatzölpumpe an der Getriebeunterseite abziehen. Dazu muss evtl. die hintere Verkleidung demontiert werden.
Beim Starten leuchtet die Eco-Leuchte kurz auf, dann bemerkt das System einen Fehler und beendet die EcoStartStop- Funktion.
Es erscheint keinerlei Fehlermeldung, lediglich ein CAN-Fehler wird beim Kurztest gefunden.
Das war's, ich selbst fahre seit längerem so herum. 🙂😎
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@212059 schrieb am 22. Juli 2017 um 21:48:23 Uhr:
Hallo zusammen,ich habe mal die ganzen Beiträge rausgenommen, die sich mit Eingriffen beschäftigten, wie man die S/S manipulieren kann. Die S/S, auch wenn man sie nicht mag, ist Bestandteil der ABE des Fahrzeugs. Wenn man also an ihr herum manipuliert, damit sie nicht aktiv werden kann, greift man in die ABE ein und schupps hat das Auto keine mehr. Die Folgen brauche ich ja nicht weiter auszuführen.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Damit ein für alle mal klar ist!
An meinem Wagen "manipuliere" ich, wie es mir gefällt.
Ja, stellen Sie sich vor, ich schalte sogar bei Regen selbständig den Scheibenwischer ein! - Tatsache!
Auch sperre ich ohne Ihrer Erlaubnis den Wagen ab, sodass ihn kein Migrationshintergründler klauen kann!
Sie können sich ja bei Frau Merkel beschweren,
die ist mit so einer Stasi, oder soll es ABEsi heißen, aufgewachsen....
82 Antworten
Hallo zusammen,
die Gründe sind jetzt ja schon aus meiner Sicht vollständig geschrieben worden. Ein dauerhaftes Abschalten der S/S führt zum Erlöschen der ABE und ist daher verboten. Da verbotene Dinge nach den NUB keinen Platz im Forum haben, war die Löschung der Beiträge erforderlich.
@ pourlemerite: Du bewegst Dich auf ganz, ganz dünnem Eis. Schau' Dir dringend mal die NUB/Beitragsregeln an, wenn Du Dir keinen Ärger einhandeln willst.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 23. Juli 2017 um 20:24:48 Uhr:
Und wenn die S/S Batterie defekt ist, erlischt dann auch die ABE?
Nein, da es sich nicht um eine technische Änderung handelt, sondern um einen Defekt.
Zitat:
@212059 schrieb am 23. Juli 2017 um 21:15:32 Uhr:
die Gründe sind jetzt ja schon aus meiner Sicht vollständig geschrieben worden. Ein dauerhaftes Abschalten der S/S führt zum Erlöschen der ABE und ist daher verboten. Da verbotene Dinge nach den NUB keinen Platz im Forum haben, war die Löschung der Beiträge erforderlich.
Ich persönlich denke, dass vollkommen unstrittig ist, dass verbotene Dinge hier weder erlaubt noch erwünscht sind.
Aber ich halte aber z.B. ein Abklemmen der S/S Batterie für keine verbotene Maßnahme, die zum Erlöschen der ABE führt. U.a. deshalb, weil eine solche Abschaltung jederzeit eh durch den Fahrer gewährleistet ist. Dadurch halte ich es im juristischen Sinn für einen unerheblichen Eingriff.
Vielleicht hast du aber weiterführende Informationen (Urteile?), die deine Meinung untermauern?
Ansonsten sollte zumindest die Frage, ob eine Abschaltung legal ist oder nicht, weiter erläutert werden dürfen, denn das verstößt sicher nicht gegen die NUB.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Jupp78 [url=https://www.motor-talk.de/.../...start-stop-funktion-t5078963.html?...]schrieb am 23. Juli 2017 um 22:01:19
Aber ich halte aber z.B. ein Abklemmen der S/S Batterie für keine verbotene Maßnahme, die zum Erlöschen der ABE führt. U.a. deshalb, weil eine solche Abschaltung jederzeit eh durch den Fahrer gewährleistet ist. Dadurch halte ich es im juristischen Sinn für einen unerheblichen Eingriff.
Vielleicht hast du aber weiterführende Informationen (Urteile?), die deine Meinung untermauern?
nach § 19 StVZO sind Änderungen verboten, die u.a. das Abgasverhalten verschlechtert. Änderungen sind insoweit weit auszulegen und betrifft daher letztlich im Ergebnis jeden Eingriff, der die S/S dauerhaft lahmlegt. Ob dies ein Softwareingriff oder ein Abklemmen der Batterie ist, ist egal.
Es ist genauso irrelevant, dass die S/S manuell abgestellt werden kann, da dies nur fallweise und nicht dauerhaft wirkt. Nicht umsonst ist die Rückfallprogrammierung da, dass nach längerem Abstellen die S/S aktiv ist und auch der Getriebemodus "C" aktiv ist, da dies die Schaltung bei der Typzertifizierung und der Erteilung der ABE war.
Viele Grüße
Peter
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Zitat:
@212059 schrieb am 23. Juli 2017 um 22:21:07 Uhr:
nach § 19 StVZO sind Änderungen verboten, die u.a. das Abgasverhalten verschlechtert. Änderungen sind insoweit weit auszulegen und betrifft daher letztlich im Ergebnis jeden Eingriff, der die S/S dauerhaft lahmlegt. Ob dies ein Softwareingriff oder ein Abklemmen der Batterie ist, ist egal.Es ist genauso irrelevant, dass die S/S manuell abgestellt werden kann, da dies nur fallweise und nicht dauerhaft wirkt. Nicht umsonst ist die Rückfallprogrammierung da, dass nach längerem Abstellen die S/S aktiv ist und auch der Getriebemodus "C" aktiv ist, da dies die Schaltung bei der Typzertifizierung und der Erteilung der ABE war.
Juristisch sind wir da zwar immer noch nicht einer Meinung und darum will ich einfach nur die Diskussion in so weit offen halten, dass genau der Punkt diskutiert werden darf 😉.
Weiteres folgt (wenn auch nicht mehr heute abend).
Ich teile die Rechtsauffassung von Jupp. Der § 19 StVzo lässt eher die Annahme eines Graubereiches zu. Bereits der Einsatz eines anderen Motoröls verändert die Abgaswerte. Der Gesetzgeber hatte wohl eher Tuningmaßnahmen oder ähnliches im Sinn.
Sollte entgegen dieser Annahme jedoch tatsächlich die ABE eines Fahrzeuges mit manipuliertem S/S erlöschen, dann wäre es erst verboten dieses Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb zu nehmen. Die S/S Funktion technisch zu verändern ist somit perse erst einmal nicht verboten. (Vergleichbar mit dem Besitz eines Radarwarners. Diesen darf ich kaufen und besitzen, jedoch nicht in Betrieb nehmen.)
Der Verweis auf die NuB dieses Forums (Absatz 5. ff) sowie die hieraus resultierende Löschung, wäre somit hinlänglich.
Btw., mir ist auch klar, dass der Betreiber dieses Forums nach seinem eigenen Gutdünken handeln kann.
Gruß
Mit Verlaub, aber der Vergleich hinkt oder ist zumindest nicht sehr eingängig.
Radarwarner oder deaktivierte SSA nutzt man freilich im öffentlichen Straßenverkehr.
Ein installierter Radarwarner ist illegal, egal ob aktiviert oder nicht.
Würde die ABE mit dauerhaft deaktivierter SSA erlöschen, wäre das allenfalls mit einem installierten Radarwarner vergleichbar, nicht mit einem Radarwarner, den man zwar besitzt, vielleicht aber immer nur zu Hause herumliegen lässt.
Wir können jetzt alle hier lang mit unserem Halbwissen um uns werfen. Aber eines ist klar: der Forumsbetreiber möchte nicht, daß hier weiter in dieser Grauzone rumgestochert wird. Denn, WENN es doch illegal ist UND der Forumsbetreiber nicht dagegen vorgegangen ist, dann kann das teuer werden. Daher sollten wir das Thema mal abschliessen. JA, man kann es abschalten und NEIN, hier soll das nicht erklärt werden. Und an alle die denken, das hat was von Maulkorb: Ruhe bewahren Schock bekämpfen, dann klappt das auch mit der guten Laune.
Kenne kein Internet Forum das wirklich demokratisch ist.
Wir sind hier zu Gast und verhalten uns so wie es der jeweilige Gastgeber verlangt, denn dieser zahlt jeden Monat die Rechnung für uns.
Wem das nicht gefällt der darf jederzeit gehen.
Gut dass es euch beide gibt! Nicht auszudenken, wenn das Thema einfach so nicht mehr beachtet worden wäre.
Ohne euch Hilfssheriffs hätten das die Mods sicher nicht in den Griff bekommen 😉.
Zitat:
@andy-ibo schrieb am 24. Juli 2017 um 18:21:19 Uhr:
Aber eines ist klar: der Forumsbetreiber möchte nicht, daß hier weiter in dieser Grauzone rumgestochert wird. Denn, WENN es doch illegal ist UND der Forumsbetreiber nicht dagegen vorgegangen ist, dann kann das teuer werden. Daher sollten wir das Thema mal abschliessen. JA, man kann es abschalten und NEIN, hier soll das nicht erklärt werden.
Es ist keine Grauzone, dass die Start-Stopp-Automatik deaktiviert werden darf hab ich schriftlich vom TÜV.
Die ABE ist davon NICHT betroffen.
Dass es eleganter geht als wie hier vom TE oder anderen beschrieben sei mal dahingestellt.
@212059; Hab die Email zwar schon öfter hier im Forum gepostet, falls ihr die trotzdem noch einmal brauchen solltet schicke ich sie dir gerne (mal wieder suchen) oder poste sie hier.
Edit; So, ist nun im Anhang.
Diese Paragraphenreiterei geht mir ehrlich gesagt auf den Zeiger, wenn ich dauerhaft mit einer Dachbox auf meinem Auto rumfahre ist es erlaubt und nimmt weitaus(!) mehr Einfluss auf die Abgase als jede SS-Automatik.
Die Info vom TÜV Rosenheim ist schlichtweg falsch und die Mail macht es deswegen nicht richtiger. Du kannst dein neu gewonnenes Wissen gerne dem TÜV Rosenheim zukommen lassen. Wenn die ihre Unterlagen nicht nur als Sitzerhöhung benutzen müssen sie auf dieselbe Aussage kommen.
Mensch Kinder - bis einer weint. Ihr seit ja wie meine Tochter, die geht mit einem Messer im Rücken auch noch nicht nach Hause.
Zitat:
@V8-Freak schrieb am 25. Juli 2017 um 19:06:39 Uhr:
Die Info vom TÜV Rosenheim ist schlichtweg falsch und die Mail macht es deswegen nicht richtiger. Du kannst dein neu gewonnenes Wissen gerne dem TÜV Rosenheim zukommen lassen. Wenn die ihre Unterlagen nicht nur als Sitzerhöhung benutzen müssen sie auf dieselbe Aussage kommen.
Ich werde ihnen deinen Kommentar zukommen lassen, wird sie sicher interessieren.
Fakt ist, beim letzten TÜV hat die deaktivierte SS-Automatik niemanden interessiert.
Auch nicht den zuständigen Prüfer. (allerdings andere TÜV-Niederlassung)
Was du machst ist mir ehrlich gesagt wurst.
Zitat:
Fakt ist, beim letzten TÜV hat die deaktivierte SS-Automatik niemanden interessiert.
Auch nicht den zuständigen Prüfer. (allerdings andere TÜV-Niederlassung)
Ich weiß ja nicht wie das bei Euch abläuft, aber bei uns ist ein Chiptuning beim "TÜV" also der jährlichen Fahrzeugüberprüfung auch egal, dennoch ist es nicht legal.
Eine deaktivierte SS-Automatik sehe ich eher relevant für die Finanz (ähnlich wie ein nicht gemeldetes Chiptuning bei uns, weil wir auch eine Leistungsbezogene Steuer haben), weil anhand des NEFZ Verbrauches mit aktivierter SSA der Steuersatz berechnet wird.