Einfach dreist!! Mir fehlen die Worte!!
Hallo, ich kann es immer noch nicht fassen was gerade passiert is...
Ich bin gerade angerufen worden, dann hat mich der Anrufer gefragt ob ich mal ein 316i Kombi bessen habe und er konnte mir sogar meine genaue Adresse sagen. Ich ganz verblex, "JA" und woher er das wüste. Das ich den verkauft hab is schon über 3 Monate her.
Dann meinte Er nur er hatte gerade eine Probefahrt mit einem 316i Kombi und fand meinen Kaufvertrag in der rechten Sonnenblende, nur er war sehr verwirrt da in dem Vertrag stand -240tkm -totalschaden da überschlag, und sein KM-Zähler zeigt 136tkm und angeblich UNFALLFREI! nach dem er das gelesen hat muss er mich direkt danach angerufen haben (Stand ja alles im vertrag Adresse Tele usw.)
Da hab ich Ihm gesagt das das Auto eigentlich nur Schrott is, da es mal aufem Dach lag (Bild) und er mal 240tkm hatte!. Da meinte er nur das ihm gewisse Spachtelarbeiten am Dach aufgefallen seien.
Jetzt haben die mein Auto von Leipzig aus in Offenburg geholt (620km einweg) und sind wieder hochgefahren, und es dort anscheinend wieder irgentwie zusammen gepfuscht. Jetzt stehts wieder zum Verkauf!!! mit weniger KM!!!
hatte den Schaden:
- Karosse (Bild)
- Antriebswelle war ab
- Ansaugbrücke gerissen
Hier Inet angebot Link
Der der mich angerufen hat wird das Auto devinitiv NICHT kaufen! Zum glück waren die so doof und haben den Vertrag vergessen rauszumachen! sonst wär es warscheinlich nie rausgekommen.
Was sagt ihr dazu? - eure meinung bitte!
Was sollte man machen? - anzeigen?? hmm..
Die haben nicht zum erstenmal ein Auto aufgeladen das hat man gesehen! Ich denke nicht das das der erste ist!
Hier noch ein paar bilder wie er aussah vor unfall und dachnach! :'(
mfg
Beste Antwort im Thema
Tja, hier kann jeder Rentner Falschparker anzeigen und die Stadt rennt sofort los obwohl noch nicht mal ein Schaden entstanden sein muss.. Da gibts ja Geld zu verdienen.
Am Flughafen darf man nicht mal scherzeshalber sagen das man ne Bombe im Koffer hat, dann wird man gleich in Hanschellen abgeführt.
Aber wenn eine vollendete Straftat begangen wurde und der Beweis für jeden zu besichtigen ist, dann muss erst jemand zu Schaden gekommen sein.
Willkommen in Deutschland !!
😠😠😠
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125 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Du hast nen M3 GT als Touring?! Ja klar!Zitat:
Original geschrieben von Pietscherman
diese Farbe soll das sein... 😁😎🙄
aber das schweinchenrosa kann man nur noch erahnen... 😉Das Foto kann schlecht von Deinem Auto sein. Wenn das ne Individuallackierung ist, würde es so auch da stehen. Und nicht M3 GT.
Gib mal Deine Fahrgestellnummer, wir checken das dann 😉
soll ich es nochmal ablichten, aber diesmal mit nem Zusatz nach deinen Wünschen...
n Geheimes Zeichen... 😁
Einfach nur die letzten 7 Stellen der Fahrgestellnummer posten 😉
Da brauchst Du noch nicht mal ein Foto machen 😛
reichen net normal die letzten 5?
Nee die letzten 7 Stellen braucht man.
Aber er wird schon wissen, warum er nicht mehr antwortet 😰
So, ich geh jetzt ins Bett 😉
Gute Nacht!
P.S. Der letzte macht das Licht aus 😁 *klick*
such dir eine aus...
mal schaun ob ich nochmehr finde
EW20477😁😁😁
EV05556😁😁😁
besser
das pic mit dem Farbcode ist von meinem Bimmer...
ich weiss nich wo das Problem sein soll...
soll ich dir n Vid bei Youtube reinstellen...
Zitat:
Original geschrieben von Pietscherman
wie schon geschrieben für mich ist es Ansichtssache, auch wenn ich es nich für gut finde...Zitat:
Original geschrieben von grande_cochones
eigentlich nicht, entweder ist er unfallfrei oder nicht!
Und dieser hier wird als unfallfrei verkauft obwohl er es nicht ist, das ist nunmal keine Auslegungssacheals was bezeichnet ihr denn eigentlich n Unfallschaden der angegeben werden muss...
hab euch mal n pic mit geuupppppt...
ist das jetzt n Unfallschaden der angegeben werden muss...
Wenn so ein Schaden nicht angegeben werden muß, welcher dann? Erst ein Totalschaden?
Kotflügel,Motorhaube,Stoßstange,Schweinwerfer,Nierenblech und Träger ,so mal grob gesehen machen. lt.Gutachter inkl. Arbeit und Lackierung locker 2-3000€-Schaden.
Die Bagatellschadengrenze liegt laut BGH bei 715,00 €. (BGH-Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03)
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Wenn so ein Schaden nicht angegeben werden muß, welcher dann? Erst ein Totalschaden?Zitat:
Original geschrieben von Pietscherman
wie schon geschrieben für mich ist es Ansichtssache, auch wenn ich es nich für gut finde...
als was bezeichnet ihr denn eigentlich n Unfallschaden der angegeben werden muss...
hab euch mal n pic mit geuupppppt...
ist das jetzt n Unfallschaden der angegeben werden muss...
Kotflügel,Motorhaube,Stoßstange,Schweinwerfer,Nierenblech und Träger ,so mal grob gesehen machen. lt.Gutachter inkl. Arbeit und Lackierung locker 2-3000€-Schaden.
Die Bagatellschadengrenze liegt laut BGH bei 715,00 €. (BGH-Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03)
was meinst du mit
TRÄGERes war nur n Bechschaden Koti, Nierenblech Stoßßstange Motorhaube, SW...
das wars...
denn ist es ja für mich n Bagatellschaden 125€ die Stoßstange, 200€ die restlichen Blechteile und 350€ fürs lacken macht 675€...
bin ich ja noch im Rahmen...
so leicht ist das nicht,mit der Beurteilung der Schadenshöhe.
Ich habe mal ein Bild von meinem Unfall eingefügt. Beschädigt waren:
Motorhaube,Stoßstange,Scheinwerfer,Nierenblech,Niere und der Träger,wo der Kühler etc. montiert sind.Alles dahinter, wie Lüfter,Kühler,Klima etc waren intakt.
Das Gutachten belief sich auf 3800€ inkl.MwST . Fast die Hälfte davon für Arbeit+Lackierung
Klar könnte mir eine befreundete Hinterhofswerkstatt auch einen Wisch über 500€ ausstellen.Dieser würde dann vor Gericht nicht das Pappier Wert sein,auf dem es gedruckt ist
Wie hier schon richtig erwähnt wurde, müssen Unfälle bzw. Beschädigungen, völlig gleich jedwelcher Art beim Verkauf eines Fahrzeuges immer mit angegeben werden.
Selbst wenn du beim Ausparken nur gegen nen Betonpfosten stößt, was zur Folge hat, dass an dem Wagen die Stoßstange getauscht wird, darfst du dir die Hand schütteln und dir zum Unfallwagen gratulieren.
Genau DAS ist nämlich das ärgerliche an der Sache. Denn dein Wagen kann noch so viel Wert sein, durch einen "Unfall" verliert er enorm an Wert, völlig gleich, wie gut der Schaden repariert wurde.
Wie jeder Einzelne das beim Kauf eines solchen Auto's für sich wertet, sei dahin gestellt, angegeben werden muss es.
Wenn man so will hab ich für das Cabrio auch viel zu viel bezahlt, denn auch das ist ein Unfallwagen (hintere Stoßstange wurde wegen genau dem geschilderten Fall ausgetauscht).
Vielleicht kann bw83 hierzu noch was sagen. Ich meine, dass solche Sachen nicht unerhebliche betriebswirtschaftliche Hintergründe haben und damit kennt er sich ja recht gut aus.
VG
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von BMW325i_Cabrio
Wie hier schon richtig erwähnt wurde, müssen Unfälle bzw. Beschädigungen, völlig gleich jedwelcher Art beim Verkauf eines Fahrzeuges immer mit angegeben werden.
Selbst wenn du beim Ausparken nur gegen nen Betonpfosten stößt, was zur Folge hat, dass an dem Wagen die Stoßstange getauscht wird, darfst du dir die Hand schütteln und dir zum Unfallwagen gratulieren.
Genau DAS ist nämlich das ärgerliche an der Sache. Denn dein Wagen kann noch so viel Wert sein, durch einen "Unfall" verliert er enorm an Wert, völlig gleich, wie gut der Schaden repariert wurde.Wie jeder Einzelne das beim Kauf eines solchen Auto's für sich wertet, sei dahin gestellt, angegeben werden muss es.
Wenn man so will hab ich für das Cabrio auch viel zu viel bezahlt, denn auch das ist ein Unfallwagen (hintere Stoßstange wurde wegen genau dem geschilderten Fall ausgetauscht).
Vielleicht kann bw83 hierzu noch was sagen. Ich meine, dass solche Sachen nicht unerhebliche betriebswirtschaftliche Hintergründe haben und damit kennt er sich ja recht gut aus.
VG
Thomas
Nein, eben nicht! Wenn die besagte Stoßstange gegen eine neue (!) getauscht wird, ist es kein Unfallwagen! Wird die defekte Stoßstange repariert, dann ist es ein Unfallwagen. So sieht es aus.
In jedem Fall muss aber der Schaden angegeben werden.
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Nein, eben nicht! Wenn die besagte Stoßstange gegen eine neue (!) getauscht wird, ist es kein Unfallwagen! Wird die defekte Stoßstange repariert, dann ist es ein Unfallwagen. So sieht es aus.Zitat:
Original geschrieben von BMW325i_Cabrio
Wie hier schon richtig erwähnt wurde, müssen Unfälle bzw. Beschädigungen, völlig gleich jedwelcher Art beim Verkauf eines Fahrzeuges immer mit angegeben werden.
Selbst wenn du beim Ausparken nur gegen nen Betonpfosten stößt, was zur Folge hat, dass an dem Wagen die Stoßstange getauscht wird, darfst du dir die Hand schütteln und dir zum Unfallwagen gratulieren.
Genau DAS ist nämlich das ärgerliche an der Sache. Denn dein Wagen kann noch so viel Wert sein, durch einen "Unfall" verliert er enorm an Wert, völlig gleich, wie gut der Schaden repariert wurde.Wie jeder Einzelne das beim Kauf eines solchen Auto's für sich wertet, sei dahin gestellt, angegeben werden muss es.
Wenn man so will hab ich für das Cabrio auch viel zu viel bezahlt, denn auch das ist ein Unfallwagen (hintere Stoßstange wurde wegen genau dem geschilderten Fall ausgetauscht).
Vielleicht kann bw83 hierzu noch was sagen. Ich meine, dass solche Sachen nicht unerhebliche betriebswirtschaftliche Hintergründe haben und damit kennt er sich ja recht gut aus.
VG
ThomasIn jedem Fall muss aber der Schaden angegeben werden.
Hallo,
beide Aussagen von euch sind richtig und falsch zugleich. Denn das Gesetz definiert nicht genau ab wann ein Unfall ein Unfall ist. Ich persönlich würde in diesem Fall hier eher sagen, wenn die Stoßstange getauscht wurde, war die Intensität des Aufpralls recht groß, somit Unfallschaden. Wenn lediglich nachlackiert wird, dann keiner Unfaller sondern nur ein Kratzer.
Häufig wird auch argumentiert, Unfall erst ab Blechverformung. Aber auch das ist leider nicht generell gültig. Man muss also jeden Fall genau Anschauen und individuell entscheiden. Ich Zweifelsfall aber immer den Unfall angeben. Wenn bmw 325i Cabrio es beim Verkauf angeben möchte, dann würd ich auf jeden Fall dazuschreiben "Parkrempler", das entschärft, das ganze dann schon wieder ungemein.
Gar nicht schlecht finde ich auch hier die Hilfestellungen der Autoblöd:
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht_912017.html
Viele Grüße
bw83
@ betriebswirt83,
Nein, nein, nein!
Du kannst es mir glauben (oder auch sein lassen). Ich weiss das so genau, da ich so einen Fall mal vor Gericht hatte. Ich hatte mal einen 328i Sport Edition - Unfallwagen - jedoch wurde dieser verschwiegen.
Ich kann Dir auch genau sagen, warum es so ist:
Wenn Du die Stoßstange gegen eine neue ersetzt, ist die Qualität wie ab Werk. Wenn Du die Stoßstange reparierst, kann die Qualität "ok" sein, aber nicht wie ab Werk. Bei einem vorderen Kotflügel ist die Sache evtl. noch deutlicher.
Wenn zB ein Kotflügel verbeult ist wegen einem Unfall oder auch nur wegen einem Einkaufswagen (Bagatelle?! 🙄 ), dann wird schön gespachtelt und drüberlackiert (wahrscheinlich knappe 1000 µm 😠 ) - das sowas nicht mit der Qualität ab Werk mithalten kann, muss ich wohl nicht erklären, oder?
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
@ betriebswirt83,
Nein, nein, nein!Du kannst es mir glauben (oder auch sein lassen). Ich weiss das so genau, da ich so einen Fall mal vor Gericht hatte. Ich hatte mal einen 328i Sport Edition - Unfallwagen - jedoch wurde dieser verschwiegen.
Ich glaube dir.
Deswegen wird aber doch trotzdem individuell entschieden. Du sagst ja selbst, dass du mit der Sache vor Gericht warst. Und das Gericht hat SO entschieden. Ein anderes würde vielleicht ANDERS entscheiden.
Die Sache "Unfallwagen - ab wann" ist halt per Gesetz nicht generell zu konkretisieren. Deshalb entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.
Grüße
bw83
Wie schaut das jetzt mit Teletausch wegen Rost aus? Bei mir ist jetzt dann der Kotflügel fällig, weil vom Rost dahingerafft. wenn ich den austausche, muss ich das beim Verkauf angeben... Soweit, so gut, aber wirds dadurch zum Unfallwagen? 😕 Würde ja überhaupt keinen Sinn ergeben.
Diese ganze Liste bei Autobild hat meine Ratlosigkeit eher erhöht, als reduziert. Da steht z.B.:
Zitat:
4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."
Hä? Also was gerichtetes ist besser, als ein Neuteil???