Einen Pool mit dem Anhänger abholen. Sonntagsfahrverbot? Fahrtenschreiber? Vito + Anhänger...
Hallo zusammen,
ich habe ein etwas spezieles Anliegen, wozu ich einige Fragen habe.
Grundsätzlich möchte ich einen Pool haben, welchen ich einmal Quer durch Deutschland fahren muss.
Hierzu würde ich mir bei meinem Arbeitgeber einen passendes Fahrzeug (MB Vito Kasten, leeer 2075kg, max 2800kg, Anhängelast 2000kg) und einen Anhänger (leer 900kg, max 2700kg) ausleihen.
Der Pool wiegt ca. 900kg und wird auf der Seite liegend auf dem Anhänger platziert (Traversen vorhanden)
Die Verladung, sowie die Sicherung des Pools übernimmt der Hersteller, die maximal Höhe wird 4m nicht überschreiten, der Anhänger ist 9,5m lang und für den Pooltransport konzepiert.
Der Vito hat im Fzs. die Kennziffer N1 ("LKW-Zulassung"😉 eingetragen, hierdurch ergibt sich bei einem Gewicht über 3,5t bei Anhängerbetrieb eigentlich eine Tachografenpflicht. Da das Fahrzeug in der Regel aber nur selten mit einem 600kg Anhänger betrieben wird, hat der Vito KEINEN Fahrtenschreiber.
Kann mir jemand sagen, ob ich mit der o.g. Kombination fahren darf? Muss ich ein analoges Fahrtenbuch führen? Gilt hier das Sonntagsfahrverbot? Habe ich etwas übersehen oder nicht bedacht?
Alternativ könnte ich einen Seat Ateca als Zufahrzeug verwenden, allerdings ist hier das Leergewicht fast 500kg niedriger und die Kombination darf 3980kg nicht überschreiten. Auch dieses Fahrzeig ist auf meinen Arbeitsgeber angemeldet, jedoch als PKW. Auf Grund des niedrigeren Gewichts, würde ich aber lieber den Vito nehmen.
Das BE für diese Kombination Pflicht ist, ist mir klar.
Vielen Dank für eure Hilfe 🙂
Gruß
Christian
Beste Antwort im Thema
Das mit den 7,5 to. war bis dato 2017 so , jedoch ist seit dem eine Lockerung für private Fahrten gegeben .
Egal wie du es siehst ich habe so diese Fahrt gemacht und ja mich hat es ausnahmsweise auch Erwischt , wäre ja Sonntags und mit nahezu 200 km auch kaum anders möglich sich irgendwie zu verstecken .
Egal wie ihr nun es weiter sehen wollt ich bin nun raus zumal ich hier alles richtig gemacht habe und mir nichts habe zu Schulden kommen lassen , sonst hätte ich mit Sicherheit ein Ticket bekommen , denn die meisten Autobahn Polizisten wissen was sie machen und sollten die sich nicht sicher sein gibt es Funk bzw. Kollegen . Einer von den zwei Beamten sagte noch beiläufig , wären sie jetzt vor 2017 so unterwegs gewesen müssten sie stehenbleiben bis 22:00 Uhr so jedoch dürfen sie weiterfahren jedoch nur bis zu ihrer Heimatadresse bzw. Abholadresse nicht weiter . Also ein hin und her so man will nach gut dünken ist da so auch nicht möglich , man darf zwar eine private Fahrt tätigen aber nur direkt von A nach B (Umzüge privat sind hier genauso drin) , wenn ich da bsp. von meinem Betrieb einen LKW mit mehr als 12 to. über das WE bekommen kann darf ich den privat bewegen , ich sollte es mir nur schriftlich bestätigen lassen das es eine reine private Fahrt ist und der Fahrer auch privat fährt (außer ich fahre selber) .
Hier weiß ich gut was ich machen kann und darf bin hierzu schon viel zu lange mit Beschäftigt und ja bis 2017 war es so nicht möglich gewesen , dies wurde hier etwas gelockert . Noch einen kleinen Nachtrag , wäre hier die Ladefläche voll mit Gütern gewesen wäre dies so auch nicht möglich gewesen , da jedoch nur 2 Paletten mit einer Adresse (mein Name) so war dies eindeutig und klar zu sehen , die leere Paletten waren hier nicht als Güter anzusehen .
So und nun bin ich Raus , habe eigentlich schon viel zu viel hierzu offen gelegt bzw. gesagt und ja es gibt hier immer Besserwisser und Schlauberger wo einem das Wort drei mal umdrehen .
Schluß für mich .
60 Antworten
Das Sonntagsfahrverbot gilt nur noch für Geschäftlich Fahrten!
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen (LKW) über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen. Das Verbot gilt nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern sowie damit verbundene Leerfahrten (Stand 2017). Das Verbot gilt an den neun bundeseinheitlichen Feiertagen deutschlandweit.
Wohnmobile dürfen sowieso fahren, das sie Sonstige Kfz. Wohnmobile sind und keine LKW. Eine Sattelzugmaschine auch, da sie allein eine Zugmaschine ist und kein LKW.
Ich stelle mir aber auch die Frage, ob man mit einem, auf eine Spedition zugelassenen LKW so mir nichts dir nichts das Sonntagsfahrverbot umgehen kann, indem man sagt, ist Privat. Andere behaupten auch über 7,5t. gibt es im LKW keine Privatfahrten, ergo kann man auch kein Sonntagsfahrverbot umgehen. Ich glaube aber das bringen viele mit den LURZ durcheinander, die sind noch mal eine andere Baustelle, dort gibt es ab mehr als 7,5t. keine Privatfahrten. So ist jedenfalls mein Stand.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 03. Mai 2020 um 09:49:47 Uhr:
Ich stelle mir aber auch die Frage, ob man mit einem, auf eine Spedition zugelassenen LKW so mir nichts dir nichts das Sonntagsfahrverbot umgehen kann, indem man sagt, ist Privat
Deshalb ja auch weiter oben der sehr Gute Tipp, ein Schriftstück mitzuführen, in dem der Unternehmer und der Nutzer die private Absicht der Nutzung deutlich machen. Das ganze dann noch unterstützt durch entsprechende Lieferscheine an die Privatadresse des Fahrer und es sollte keine Probleme mehr geben.
Grüße
Steini
Wenn wie hier der Vito als LKW und dann noch auf eine Fa. zugelassen ist greift die Regel das mit Anhänger ein Fahrverbot besteht. Ein Vito könnte auch als Kombi zugelassen werden, aber dann würde sich die Kfz-Steuer und Versicherung anders berechnen, deshalb als LKW.
Wenn ich durch diese Zulassung den Steuervorteil nutze, muss ich auch den Nachteil mit dem Fahrverbot in kauf nehmen.
Wenn der Vito auf privat oder als Kombi zugelassen wäre ist dies kein Problem, selbst wenn der geliehene Anhänger als gewerblich angemeldet ist.
nimm einen SUV oder großen PKW mit der richtigen Zulassung und gut is, du sparst zeit Geld und Nerven.
Ausnahmen wegen Corona werden wohl nicht bei einem Pool greifen.
Weiter oben kam ein Baggertransport zur Sprache, aber das Fahrzeug war auf privat als PKW zugelassen.
Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber wird wohl nicht reichen, sonst wären am Wochenende viele
solcher Gespanne unterwegs.
Selbst eine Auskunft der BAG würde ich mir schriftlich besorgen, mindest. eine ausgedruckte Mail
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Zitat:
@Focus2fan schrieb am 2. Mai 2020 um 17:32:43 Uhr:
Also ich würde mich da mal genauer erkundigen.
In diesem Fall hilft es schon, den Wortlaut der Vorschrift zu lesen: §30 (3) StVO. Der ist eigentlich ziemlich leicht verständlich formuliert.
"Sich erkundigen" birgt immer die Gefahr, eine falsche Auskunft zu bekommen. Zumal in diesem Fall vor nicht all zu langer Zeit die Vorschrift geändert wurde und viele noch jemanden kennen der jemanden kennt, der nach der alten Vorschrift belangt wurde. Wie gerade in diesem Thread ja wieder eindrucksvoll bewiesen wird.
Zitat:
Denn ich versteh die Änderung von diesem Verbot so, das privat zugelassene Lkw fahren dürfen
Das Kriterium ist die "geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern"; die Einschränkung bezieht sich also auf die (konkrete) Beförderung, nicht auf die Zulassung des Fahrzeugs.
Sonst dürften ja Sonntags alle LKW fahren, bei denen das Fahrzeug dem Fahrer als "Subunternehmer" selbst gehört oder bei denen der Eigentümer sonst als Einzelunternehmer auftritt. Da steht ja dann ggf. auch nur ein Name im Fahrzeugschein und keine Firmenbezeichnung....
Zitat:
früher hatten viele gedacht ein umgebauter Golf oder Bus wird als LKW zugelassen um Steuern zu sparen und waren dann überrascht als sie mit Anhänger oder WoWa kontrolliert wurden und dann
war die Fahrt unterbrochen bis Sonntag 22Uhr.
Ja, früher galt das Sonntagsfahrverbot für alle LKW mit Anhänger, aber das wurde vor wenigen Jahren geändert, genauer zum 19.10.2017.
...
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. Mai 2020 um 12:49:57 Uhr:
...
Ja, früher galt das Sonntagsfahrverbot für alle LKW mit Anhänger, aber das wurde vor wenigen Jahren geändert, genauer zum 19.10.2017.
...ich bin gespannt, wie lange es das Sonn- und Feiertagsfahrverbot überhaupt noch gibt, bis dieser Käse (scheibchenweise) abgeschafft ist und es wie z.B. in den skandinavischen Ländern generell freie Fahrt 7 Tage die Woche gibt.
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. Mai 2020 um 12:49:57 Uhr:
Sonst dürften ja Sonntags alle LKW fahren, bei denen das Fahrzeug dem Fahrer als "Subunternehmer" selbst gehört oder bei denen der Eigentümer sonst als Einzelunternehmer auftritt. Da steht ja dann ggf. auch nur ein Name im Fahrzeugschein und keine Firmenbezeichnung....
Dürfen sie doch auch!
Nur nicht unentgeltlich, oder im Rahmen einer Leerfahrt, laut deiner Aussage
Zitat:
@steini111 schrieb am 3. Mai 2020 um 11:06:15 Uhr:
Deshalb ja auch weiter oben der sehr Gute Tipp, ein Schriftstück mitzuführen, in dem der Unternehmer und der Nutzer die private Absicht der Nutzung deutlich machen. Das ganze dann noch unterstützt durch entsprechende Lieferscheine an die Privatadresse des Fahrer und es sollte keine Probleme mehr geben.
Darauf bin ich schon eingegangen. Und einen Lieferschein auf seinen Namen wird, zumindest Passat, nicht haben, da er es ja für einen Freund macht.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 2. Mai 2020 um 15:56:10 Uhr:
Und dann, ist das wirklich so einfach als Privatfahrt zu deklarieren?Welcher Chef würde seinem Fahrer keine Bescheinigung mitgeben das er Privat fährt, wenn dieser dafür Sonntags fahren kann. 😁
Ich frage mich manchmal, wer hier praktische Erfahrungen einbringt oder nur vom Hören- Sage einiges zum Thema beiträgt und Gesetzestexte ignoriert und nicht versteht. Im Paragraph 30 Absatz 3 der StVO steht es verständlich genug geschrieben. Und nirgendwo steht geschrieben, dass ich eine Bescheinigung vom Halter des Fahrzeuges haben muss, wenn ich es privat nutze. Wenn ich nicht gerade mit einem 40 Tonner am Sonntag rum fahre interessiert sich keine Polizei für dich. Wenn ja....muss die dir die Polizei nachweisen, dass du nicht privat unterwegs bist. Wenn ich eine Leerfahrt mache , um privat einen Pool abzuholen, kann ich schließlich noch nicht nachweisen, dass ich für mich privat fahre. Freundlicherweise zeigt man den Kaufvertrag vor. Und dann lassen sie dich weiter fahren. So einfach ist das.
Also , bin wohlbehalten wieder Zuhause mit LKW angekommen und wie gesagt als Privatfahrt keinerlei Probleme gehabt.
Als ich dann endlich den LKW gefunden hatte war es auch schon Samstag Nacht etwa 22:40 Uhr , kurz noch geschaut was und wie es auf der Ladefläche ist bzw. ob noch gegurtet werden musste , war aber soweit alles gut , standen zwei Gitterboxen und ein Stapel Paletten oben , zudem noch eine Palette mit Aluprofilen welche man auch für Wintergärten oder ähnlichem verwendet , diese war ca. 6m lang und zu der Palette noch eine mit Karton´s , waren beide von der gleichen Firma geladen worden .
Vom Fahrzeuginhaber habe ich ein Überlassungsschreiben vom LKW incl. des Aufliegers für eine private Fahrt bekommen , es wurde darauf auch vermerkt das hier Leergut beigestellt ist und zudem diese zwei Paletten mit entsprechendem Gut von mir privat erworben und dort mir geladen wurde und ich hiermit eine private Fahrt bis zu meiner Hausadresse mache und nach dem abladen den LKW unbeschädigt bis Montag 04.05.2020 spätestens 10:00 Uhr auf dessen Betriebsgelände der Spedition / Fahrzeuginhaber´s stelle und dort auch meine private Fahrt dann endet . Zu fahrende Kilometer seien dies ca. 190 , Maut und Spritkosten sind daher nachträglich für diese Strecke an den Fahrzeuginhaber als Entschädigungs- Selbstkosten zu entrichten .
Fahrzeug wird hierzu schon ab dem Freitag 01.05.2020 00:00 Uhr in Dresden , Speditionshof xxxxxxxxxx , seitlicher Parkplatz übergeben . Der Fahrer für die private Fahrt hat seine tauglichkeit als Fahrer mit zeigen dessen Fahrerlaubnis : xxxxxxxxxxxx , xxxxxxx gegenüber dem Inhaber gezeigt und ist jedoch nicht im Besitz einer Fahrerkarte jedoch für privat ist dies in Ausnahme zugelassen .
Hiermit wird zudem bestätigt das es sich hierzu um eine rein private Überführungsfahrt / Transport eines Gutes handelt und dies nicht gewerblich bzw. gewerblicher Absicht getätigt wird .
Kilometer bei Abfahrt : _________________ km Datum : ___ . ___ . 2020
Kilometer bei Ende : _________________ km Datum : ___ . ___ . 2020
Dies wurde soweit in teilen übernommen aus dem Schreiben welches ich dabei hatte und ja wurde auch Sonntag Morgen nahe Ulm - Merklingen BAB 8 kurz einer vor einer Ausfahrt von einer Streife hingewiesen ihr zu folgen , was ich auch gemacht habe , bin dann auch kontrolliert worden wo ich in folge denen das Schreiben und einen Ausdruck Tachograph gegeben habe , klar kam sofort die Frage wieso nicht Werktags , daraufhin ich , wie denn , bekomme das Fzg. ja nur am WE , ich diese Fahrt auch nur bis zu meiner Hausadresse mache dort ablade und dann bis 22:00 Sonntag Abend warte um den LKW dann weiter zur Spedition zu fahren um ihndann dort zu übergeben .
Die haben dann den Eigentümer per Telefon kurz angerufen ob dies auch so stimmt was ich gesagt habe , was er wiederum ihnen bestätigt hat , Fzg. wurde noch kurz kontrolliert auf Schäden usw. incl. Ladefläche wo ja nur dies drauf war , Empfängeretikett habe ich ja vorher noch entfernt und ein privater Kaufvertrag mit Tesa angeklebt , soweit war auch dies Stimmig mit dem was ich gesagt habe und durfte meine Fahrt weiter fahren bis zu mir nach Hause (Speditionsgelände) .
Was sagt uns dies , private Fahrten sind sogar mit einem 40to. Fahrzeug möglich sofern dies klar und deutlich zu erkennen ist bei einer Kontrolle , deshalb ist es gut hier ein Schriftstück bei zu haben . Zudem wurde ich noch gefragt was ich beruflich außerhalb dieser Zeit hier mache ob ich hier auch fahre , was ich verneint habe , stimmt ja auch als Haustechniker ist eigentliche Tätigkeit handwerklich . Klar kamen noch diverse Fragen wieso gerade ein LKW und nicht Sprinter usw. und warum nur eine Strecke und nicht hin-und zurück , hat sich aber alles gut geklärt .
Somit sind hier sämtliche Spekulationen und er darf dies nicht usw. aus dem Raum geschaffen , war vor Jahren so nicht möglich , stimmt und auch erst seit etwa 2-3 Jahren so , aber wie gesagt nur rein privat also nicht gewerblich oder gewerblicher Absichten .
Bitte gerne geschehen , so haben andere wenigstens auch was von meinen Erfahrungen , sehr wichtig bzw. nützlich war eben das Schreiben der Überlassung des Fahrzeug für private Fahrten , hat wie man sieht bei einer Kontrolle schon sehr viel an Gesprächsstoff genommen bzw. geklärt , klar wenn ich jetzt den LKW geholt hätte und der wäre vermutlich voll mit Gewerbegüter verschiedenster Empfänger gewesen wäre das sicherlich auch anders gelaufen da bringt es dann auch nichts wenn du sagst ich fahre privat ? , die Leerpaletten und Gitterboxen störte sie nicht und bei den anderen zwei Paletten war es ja auf dem Schreiben aufgeführt .
In dem Fall wo der Themenstarter ja zu der Firma fahren möchte am Sonntag um dann Montags gleich zu laden hat er ja in dem Fall noch keine Güter an Bord bzw. einen Lieferschein dessen , einzig was er evtl. hat wäre ja eine Rechnung oder Auftragsbestätigung , diese kann er ja mitnehmen somit hat er ja schon mal etwas bei und kann so das ganze evtl. erleichtern . Wodurch ja eigentlich nichts im Wege steht solange er rein Privat damit unterwegs ist , einzig wenn Firmenfahrzeug ist ist hilfreich eben das der Chef oder Fuhrparkleiter dies schriftlich bestätigt das er damit fahren darf .
Paletten und GiBos sind ja auch keine Ware, sondern Transportmittel. Naja, manchmal schon. Wenn das Ding 400 Euros geladen hat, wird es auch wohl wieder schwer, das als Privatfahrt zu verkaufen. 😁
Na ja vor 2017 war es ja einiges schwieriger mit solchen Fahrten , dies wurde ja vom Gesetzgeber her gelockert , hoffentlich bald ganzer Entfall wie teilweise auch bei anderen Ländern , okay wir müssten uns Sonntags dann auch noch mit LKW Verkehr rumschlagen , jedoch wird jetzt nicht doch schon vieles auf sogenannte Polen Sprinter verlagert nur um hier das Fahrverbot zu umgehen , von meinem Bekannten weis ich das hier schon Fracht wegen des auflaufenden WE direkt am LKW abgeholt wurde von solchen Polen Sprinter nur um die Ware ja auch pünktlich am Montag beim Kunden zu haben , klar bei großer und sperriger Fracht geht es nicht aber auch da wird oft eine Strafe mit einkalkuliert und Sonntags entsprechend gefahren , gibt viele hier und wenn dann angehalten bleibt man eben stehen , zumindest ist man wenn´s gut gelaufen ist bis dahin näher am Kunden zum entladen , oft reicht dies vielen LKW´s aus um dann wenn ab 22:00 Uhr wieder normal gefahren werden darf pünktlich am Ziel zu sein .
Durch meinen Bekannten mit eigener Spedition und fünf Fzg. am laufen schon so einiges mitbekommen , gut seine Fahrer haben Anweisung Sonntags nicht zu fahren was auch im Normalfall gemacht wird , hier war es eben so da sich unter der Woche keine Zeit hatte , er keinen extra Fahrer und ehr aber das Fzg. ab Dienstag benötigt , nicht die Ladung selbst , ohne Corona würde der LKW eben stehen jedoch seither sind die über ausgelastet bzw. auch die Fahrer , da wird um jeden gekämpft der fahren kann und darf .
Wie gesagt ich kann und darf fahren mit LKW , habe inzwischen auch wieder meine 5 Module und auch mein ärztliches Attest , nur eben noch nicht neu beantragt was die Tage passiert . Wie gesagt gilt dies ja nur gewerblich und nicht privat , hier darf ich nach wie vor fahren .
Führerschein bei mir gilt bis Ende Juni 2020 jedoch meine Fahrerkarte hier nur bis März 2020 , wurde falsches Datum eingetragen jedoch erst jetzt bemerkt , da ich die ja eh fast nie brauche war mir dies dann egal und sobald der neue Führerschein da ist gibt es auch wieder eine neue Karte dazu .
Ja geht , darf man musst nur einen Ausdruck machen vor Antritt der Fahrt auf dem du deine Abfahrtszeit sehen kannst , privat gelten hier komplett andere Pflichten . Solange ich glaubhaft Nachweisen kann das ich die letzten 28 Tage nicht gefahren bin alles okay , das konnte ich ja bereits .