Einen Pool mit dem Anhänger abholen. Sonntagsfahrverbot? Fahrtenschreiber? Vito + Anhänger...

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen,

ich habe ein etwas spezieles Anliegen, wozu ich einige Fragen habe.
Grundsätzlich möchte ich einen Pool haben, welchen ich einmal Quer durch Deutschland fahren muss.

Hierzu würde ich mir bei meinem Arbeitgeber einen passendes Fahrzeug (MB Vito Kasten, leeer 2075kg, max 2800kg, Anhängelast 2000kg) und einen Anhänger (leer 900kg, max 2700kg) ausleihen.
Der Pool wiegt ca. 900kg und wird auf der Seite liegend auf dem Anhänger platziert (Traversen vorhanden)
Die Verladung, sowie die Sicherung des Pools übernimmt der Hersteller, die maximal Höhe wird 4m nicht überschreiten, der Anhänger ist 9,5m lang und für den Pooltransport konzepiert.

Der Vito hat im Fzs. die Kennziffer N1 ("LKW-Zulassung"😉 eingetragen, hierdurch ergibt sich bei einem Gewicht über 3,5t bei Anhängerbetrieb eigentlich eine Tachografenpflicht. Da das Fahrzeug in der Regel aber nur selten mit einem 600kg Anhänger betrieben wird, hat der Vito KEINEN Fahrtenschreiber.

Kann mir jemand sagen, ob ich mit der o.g. Kombination fahren darf? Muss ich ein analoges Fahrtenbuch führen? Gilt hier das Sonntagsfahrverbot? Habe ich etwas übersehen oder nicht bedacht?

Alternativ könnte ich einen Seat Ateca als Zufahrzeug verwenden, allerdings ist hier das Leergewicht fast 500kg niedriger und die Kombination darf 3980kg nicht überschreiten. Auch dieses Fahrzeig ist auf meinen Arbeitsgeber angemeldet, jedoch als PKW. Auf Grund des niedrigeren Gewichts, würde ich aber lieber den Vito nehmen.

Das BE für diese Kombination Pflicht ist, ist mir klar.

Vielen Dank für eure Hilfe 🙂

Gruß

Christian

Beste Antwort im Thema

Das mit den 7,5 to. war bis dato 2017 so , jedoch ist seit dem eine Lockerung für private Fahrten gegeben .

Egal wie du es siehst ich habe so diese Fahrt gemacht und ja mich hat es ausnahmsweise auch Erwischt , wäre ja Sonntags und mit nahezu 200 km auch kaum anders möglich sich irgendwie zu verstecken .

Egal wie ihr nun es weiter sehen wollt ich bin nun raus zumal ich hier alles richtig gemacht habe und mir nichts habe zu Schulden kommen lassen , sonst hätte ich mit Sicherheit ein Ticket bekommen , denn die meisten Autobahn Polizisten wissen was sie machen und sollten die sich nicht sicher sein gibt es Funk bzw. Kollegen . Einer von den zwei Beamten sagte noch beiläufig , wären sie jetzt vor 2017 so unterwegs gewesen müssten sie stehenbleiben bis 22:00 Uhr so jedoch dürfen sie weiterfahren jedoch nur bis zu ihrer Heimatadresse bzw. Abholadresse nicht weiter . Also ein hin und her so man will nach gut dünken ist da so auch nicht möglich , man darf zwar eine private Fahrt tätigen aber nur direkt von A nach B (Umzüge privat sind hier genauso drin) , wenn ich da bsp. von meinem Betrieb einen LKW mit mehr als 12 to. über das WE bekommen kann darf ich den privat bewegen , ich sollte es mir nur schriftlich bestätigen lassen das es eine reine private Fahrt ist und der Fahrer auch privat fährt (außer ich fahre selber) .
Hier weiß ich gut was ich machen kann und darf bin hierzu schon viel zu lange mit Beschäftigt und ja bis 2017 war es so nicht möglich gewesen , dies wurde hier etwas gelockert . Noch einen kleinen Nachtrag , wäre hier die Ladefläche voll mit Gütern gewesen wäre dies so auch nicht möglich gewesen , da jedoch nur 2 Paletten mit einer Adresse (mein Name) so war dies eindeutig und klar zu sehen , die leere Paletten waren hier nicht als Güter anzusehen .

So und nun bin ich Raus , habe eigentlich schon viel zu viel hierzu offen gelegt bzw. gesagt und ja es gibt hier immer Besserwisser und Schlauberger wo einem das Wort drei mal umdrehen .

Schluß für mich .

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Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 5. Mai 2020 um 06:23:13 Uhr:


Ja geht , darf man musst nur einen Ausdruck machen vor Antritt der Fahrt auf dem du deine Abfahrtszeit sehen kannst , privat gelten hier komplett andere Pflichten . Solange ich glaubhaft Nachweisen kann das ich die letzten 28 Tage nicht gefahren bin alles okay , das konnte ich ja bereits .

Ab 7,5t. gibt es im Bereich der LURZ keine Privatfahrten, LKW über 7,5t. müssen immer mit Fahrerkarte oder eben Tachoscheibe bewegt werden.

Des weiteren gilt die Regelung, ohne Karte Ausdruck machen, wenn die Fahrerkarte verloren oder defekt ist. Ist sie einfach nur abgelaufen, so nützt dir auch kein Ausdruck, weil du in dem Moment keinen LKW mehr bewegen darfst.

Ich weiß nicht wer dich da beraten hat, würde aber anderen dringend davon abraten dies genauso zu tun.

Moin, manchmal kann man die Räuberpistolen hier gar nicht glauben. Entweder erzählt hier jemand Märchen oder die Polizei ist so unwissend wie ich weiter oben in Erwägung gezogen habe. Der BAG wäre das mit der Privatfahrt ohne Karte nicht passiert.
Wenn jemand eine Fahrerkarte hat, hat er auch die Module und braucht keine Privatfahrt. allerdings einen Nachweis über die letzten 28 Tage Fahrertätigkeit. Früher mit Urlaubsschein, ist heute nicht mehr nötig... heute reichen die Daten in der Fahrerkarte , weil auch ansonsten einen Nachtrag fällig wäre, wenn zwischendurch gefahren wurde.
Meine Aussage bezieht sich wohl bemerkt auf den 40 Tonnen Zug, also Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.

Der Gesetzgeber schreibt die Nutzung des digitalen Tachographen bei gewerblichen Fahrten vor, nutzen Sie den Lkw privat, ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig. Allerdings darf in diesem Fall das Fahrzeug bzw. Gespann ein maximales Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

Bringt der Lkw allerdings mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage, entfallen für dieses Fahrzeug die Regelungen zur Privatfahrt. Ein Fahren ohne Fahrerkarte ist in diesem Fall nicht zulässig und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 5. Mai 2020 um 09:56:59 Uhr:



Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 5. Mai 2020 um 06:23:13 Uhr:


Ja geht , darf man musst nur einen Ausdruck machen vor Antritt der Fahrt auf dem du deine Abfahrtszeit sehen kannst , privat gelten hier komplett andere Pflichten . Solange ich glaubhaft Nachweisen kann das ich die letzten 28 Tage nicht gefahren bin alles okay , das konnte ich ja bereits .

Ab 7,5t. gibt es im Bereich der LURZ keine Privatfahrten, LKW über 7,5t. müssen immer mit Fahrerkarte oder eben Tachoscheibe bewegt werden.

Des weiteren gilt die Regelung, ohne Karte Ausdruck machen, wenn die Fahrerkarte verloren oder defekt ist. Ist sie einfach nur abgelaufen, so nützt dir auch kein Ausdruck, weil du in dem Moment keinen LKW mehr bewegen darfst.

Ich weiß nicht wer dich da beraten hat, würde aber anderen dringend davon abraten dies genauso zu tun.

ich musste über die Geschichte auch ein bisschen schmunzeln. Wenn die Polizei ernst gemacht hätte, hätten sie ihn nachweisen lassen, wie er zu dem LKW gekommen ist ...denn diese Zeit der Anreise zählt als Arbeitszeit und ist im digitalen Tacho als Nachtrag zu belegen. dann hätte er erstmal 11 Stunden Pause gebraucht, bevor seine Privatfahrt hätte antreten können.

Eine kleine Sache habe ich auszusetzen, eine Fahrerkarte bekommt man auch ohne Module.

Ansonsten Ja, die Geschichte ist etwas schräg

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Hi stimmt zwar , ich brauch aber im Normalfall ja keine Fahrerkarte und deshalb mir wegen 2 Monate eine neue holen bringt es dann auch nicht , ich konnte ja bis Ende März sämtliche Tage nachweisen wo ich gefahren bin , waren genau 3 Tage in den 5 Jahren und vor Fahrtantritt habe ich mir einen Ausdruck gemacht wo man sehen konnte das ich nicht gefahren bin und ja zudem habe ich vom Chef bzw. Fzg. Inhaber eine Bescheinigung bekommen das ich die letzten 28-Tage nicht gefahren bin , nicht gewerblich bzw. nicht privat . Also so wie du meinst es sei die Geschichte etwas schräg ist nicht , habe mich hierzu schon vorher erkundigt was ich machen kann oder nicht .

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 5. Mai 2020 um 13:30:37 Uhr:


Eine kleine Sache habe ich auszusetzen, eine Fahrerkarte bekommt man auch ohne Module.

Ansonsten Ja, die Geschichte ist etwas schräg

Oh sorry ja kann stimmen. Nur die 95 im Führerschein geht nicht ohne Module. Kenne mich da nicht so gut aus, weil ich zeitlebens gewerblich den Führerschein habe.

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 5. Mai 2020 um 14:24:28 Uhr:


Hi stimmt zwar , ich brauch aber im Normalfall ja keine Fahrerkarte und deshalb mir wegen 2 Monate eine neue holen bringt es dann auch nicht , ich konnte ja bis Ende März sämtliche Tage nachweisen wo ich gefahren bin , waren genau 3 Tage in den 5 Jahren und vor Fahrtantritt habe ich mir einen Ausdruck gemacht wo man sehen konnte das ich nicht gefahren bin und ja zudem habe ich vom Chef bzw. Fzg. Inhaber eine Bescheinigung bekommen das ich die letzten 28-Tage nicht gefahren bin , nicht gewerblich bzw. nicht privat . Also so wie du meinst es sei die Geschichte etwas schräg ist nicht , habe mich hierzu schon vorher erkundigt was ich machen kann oder nicht .

Corona scheint alles möglich zu machen.. ist alles schon ein bisschen Anarchie..schmunzel.
kann man auf einer abgelaufenen Fahrerkarte trotzdem Daten vom lesegerät speichern? Wenn ja hättest du sie doch einschieben können?

Nein , auf einer abgelaufenen Fahrerkarte geht nichts mehr außer doch , wenn man diese in das Gerät einschiebt erfolgt eine Fehlermeldung welche auch abgespeichert wird und falls du in eine Kontrolle kommst und die sehen das mit der abgelaufenen Fahrerkarte kannst du Probleme bekommen da diese ja nicht mehr gültig ist und somit du mit dieser ja evtl. Fahrten verschleiern könntest oder oder oder . Ich weis es da es mir vor Jahren versehentlich mal passiert ist das ich die alte unbewusst eingeschoben habe , hab´s bemerkt und gleich wieder raus und die richtige rein , bei einer Kontrolle kurze Zeit später kam daraufhin vom Beamten die Frage was dies gewesen sei bzw. was ich mit einer alten Karte habe versuchen wollen ? hab ihm dann erklärt das dies versehentlich passiert sei also Unbewusst . Okay da alles andere sauber war gab es nur eine mündliche Verwarnung , sonst wäre es vermutlich mit paar Euro´s belegt worden , wieviel will ich gar nicht wissen .
Okay dabei hatte ich sie ja wo man auch die letzten 5 Jahre also den gesamten Speicher hätte auslesen können , geht aber nur wenn wirklich nicht viel gefahren wird sonst nur etwa 3x a. 28 Tage möglich was ich weis , da ich aber nur 3 bzw. max. 4 Tage gefahren bin ist sonst ja alles leer und somit die ganzen Jahre zu sehen . Mein letzter Eintrag ist dort auch schon über 3 Jahre her . Hier weis ich schon was ich machen kann und nicht , bin jahrelang LKW gefahren , davon seit 2006 mit Fahrerkarte bis etwa 2014 wo ich dann wieder auf meinen alten Beruf zurück bin doch hier im Betrieb kleinere Lieferwagen sind wo man auch ab und an holen muss von der Strecke brauche ich auch eine Fahrerkarte und ja da diese Fzg. ca. um die 7,5 to. haben also mehr als 2,8 bzw. 3,5 to. sind (gewerblich) wird auch innerbetrieblich diese Module Pflicht , lernt man alles bei Fahrerschulungen usw. wo ich mind. 2x im Jahr vom Betrieb aus hin muss . Module bekommen wir vom Betrieb aus bezahlt incl. der Fahrerkarte nur die Fahrerlaubnis muss ich mich selber kümmern . Übrigens zur Schulung gehen wir entweder Berechtigte Fahrschule mit Aufbaukurse oder hier SINTACMA Akademie , Kornwestheim / BW . Modul 2 ist übrigens für Kontrollgeräte und Sozialvorschriften .

Übrigens hier noch ein Nachtrag zwischen gewerblich und privat Fahrten :

Ist die Verwendung der Fahrerkarte Pflicht?
Bei gewerblichen Fahrten mit Lkw, die mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sind, ist die Verwendung der Fahrerkarte vorgeschrieben.

Wann ist das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt?
Ausnahmeregelungen gelten bei privaten Fahrten. Zudem kann für einen Zeitraum von bis zu 15 Tagen eine manuelle Aufzeichnung erfolgen, wenn die Fahrerkarte verloren, gestohlen oder beschädigt ist.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht, eine Fahrerkarte zu nutzen?
Das Fahren ohne Fahrerkarte bei vorhandenem digitalem Tachographen ist nur unter ganz bestimmten Umständen zulässig. Bei einem Defekt, einer Beschädigung oder einer Fehlfunktion darf für maximal 15 Tage ohne Karte gefahren werden. Innerhalb von 7 Tagen muss ein Ersatz beantragt werden.
Dies aber jeweils immer nur bei gewerblichen Fahrten ! Privatfahrten sind hier ausgeschlossen .

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Bußgelder zwischen 50 Euro und 750 Euro sind bei Verstößen möglich. Sie können sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen verhängt werden. Unserer Bußgeldtabelle sind nähere Informationen zu entnehmen.
Dies aber jeweils immer nur bei gewerblichen Fahrten ! Privatfahrten sind hier ausgeschlossen .

Somit also bei privater Nutzung des LKW keinerlei Probleme , LKW´s kannst du auch privat dir mieten in ganz Deutschland und überall umherfahren , auch Güter für dich selbst darfst hier transportieren egal wieviel und wie schwer bis gesamt Gewicht von 40to. , solange du eben nur rein privat damit fahren magst . Ist aber so das dir in der Hinsicht relativ schnell gewerblicher Transport unterstellt wird und du in der Beweislast bist dies denen entsprechend nachzuweisen das keine gewerbliche Fahrt gefahren wurde . Dies kann auf verschiedene weise erfolgen , Lieferscheine , Rechnungen oder sonst wie , auch durch Schreiben vom Fahrzeugbesitzer oder Firmeninhaber wo du das Fahrzeug leihweise überlassen bekommst , okay wenn für das Fahrzeug Miete oder Unkosten bezahlt werden müssen ist dies noch lange nicht gewerblich .

@harzmazda
Eine abgelaufene Karte wird wieder ausgeworfen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. Mai 2020 um 20:47:43 Uhr:


@harzmazda
Eine abgelaufene Karte wird wieder ausgeworfen.

Richtig, der Tachograph nimmt die garnicht an... selbst wenn du gerade unterwegs bist, dann schmeißt dir der Tachograph die just abgelaufene Karte genau um 24:00 Uhr raus.

Ist mir mal so passiert... meine Tour lief während der Nacht und genau am Ablaufdatum um 24:00 hat mir der Tachograph die Karte grad mit 89km/h irgendwo auf der A9 im Bereich Hermsdorf unterwegs rausgeschmissen... also nächste Parkplatz raus, neue Karte gesteckt.

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 5. Mai 2020 um 18:56:16 Uhr:


Übrigens hier noch ein Nachtrag zwischen gewerblich und privat Fahrten :

Ist die Verwendung der Fahrerkarte Pflicht?
Bei gewerblichen Fahrten mit Lkw, die mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sind, ist die Verwendung der Fahrerkarte vorgeschrieben.

Wann ist das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt?
Ausnahmeregelungen gelten bei privaten Fahrten. Zudem kann für einen Zeitraum von bis zu 15 Tagen eine manuelle Aufzeichnung erfolgen, wenn die Fahrerkarte verloren, gestohlen oder beschädigt ist.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht, eine Fahrerkarte zu nutzen?
Das Fahren ohne Fahrerkarte bei vorhandenem digitalem Tachographen ist nur unter ganz bestimmten Umständen zulässig. Bei einem Defekt, einer Beschädigung oder einer Fehlfunktion darf für maximal 15 Tage ohne Karte gefahren werden. Innerhalb von 7 Tagen muss ein Ersatz beantragt werden.
Dies aber jeweils immer nur bei gewerblichen Fahrten ! Privatfahrten sind hier ausgeschlossen .

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Bußgelder zwischen 50 Euro und 750 Euro sind bei Verstößen möglich. Sie können sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen verhängt werden. Unserer Bußgeldtabelle sind nähere Informationen zu entnehmen.
Dies aber jeweils immer nur bei gewerblichen Fahrten ! Privatfahrten sind hier ausgeschlossen .

Somit also bei privater Nutzung des LKW keinerlei Probleme , LKW´s kannst du auch privat dir mieten in ganz Deutschland und überall umherfahren , auch Güter für dich selbst darfst hier transportieren egal wieviel und wie schwer bis gesamt Gewicht von 40to. , solange du eben nur rein privat damit fahren magst . Ist aber so das dir in der Hinsicht relativ schnell gewerblicher Transport unterstellt wird und du in der Beweislast bist dies denen entsprechend nachzuweisen das keine gewerbliche Fahrt gefahren wurde . Dies kann auf verschiedene weise erfolgen , Lieferscheine , Rechnungen oder sonst wie , auch durch Schreiben vom Fahrzeugbesitzer oder Firmeninhaber wo du das Fahrzeug leihweise überlassen bekommst , okay wenn für das Fahrzeug Miete oder Unkosten bezahlt werden müssen ist dies noch lange nicht gewerblich .

Du hast nicht alles aus dem Gesetzestext hier rein kopiert. Hatte es weiter oben schon Mal aufgeführt. Es gibt über 7,5 Tonnen keine Privatfahrten. Den Passus hast du vergessen.

Also noch mal ....und ließ es diesmal wirklich alles.

Privatfahrten mit einem 40 Tonnen Zug gibt's nicht.

Der Gesetzgeber schreibt die Nutzung des digitalen Tachographen bei gewerblichen Fahrten vor, nutzen Sie den Lkw privat, ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig. Allerdings darf in diesem Fall das Fahrzeug bzw. Gespann ein maximales Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

Bringt der Lkw allerdings mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage, entfallen für dieses Fahrzeug die Regelungen zur Privatfahrt. Ein Fahren ohne Fahrerkarte ist in diesem Fall nicht zulässig und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Das mit den 7,5 to. war bis dato 2017 so , jedoch ist seit dem eine Lockerung für private Fahrten gegeben .

Egal wie du es siehst ich habe so diese Fahrt gemacht und ja mich hat es ausnahmsweise auch Erwischt , wäre ja Sonntags und mit nahezu 200 km auch kaum anders möglich sich irgendwie zu verstecken .

Egal wie ihr nun es weiter sehen wollt ich bin nun raus zumal ich hier alles richtig gemacht habe und mir nichts habe zu Schulden kommen lassen , sonst hätte ich mit Sicherheit ein Ticket bekommen , denn die meisten Autobahn Polizisten wissen was sie machen und sollten die sich nicht sicher sein gibt es Funk bzw. Kollegen . Einer von den zwei Beamten sagte noch beiläufig , wären sie jetzt vor 2017 so unterwegs gewesen müssten sie stehenbleiben bis 22:00 Uhr so jedoch dürfen sie weiterfahren jedoch nur bis zu ihrer Heimatadresse bzw. Abholadresse nicht weiter . Also ein hin und her so man will nach gut dünken ist da so auch nicht möglich , man darf zwar eine private Fahrt tätigen aber nur direkt von A nach B (Umzüge privat sind hier genauso drin) , wenn ich da bsp. von meinem Betrieb einen LKW mit mehr als 12 to. über das WE bekommen kann darf ich den privat bewegen , ich sollte es mir nur schriftlich bestätigen lassen das es eine reine private Fahrt ist und der Fahrer auch privat fährt (außer ich fahre selber) .
Hier weiß ich gut was ich machen kann und darf bin hierzu schon viel zu lange mit Beschäftigt und ja bis 2017 war es so nicht möglich gewesen , dies wurde hier etwas gelockert . Noch einen kleinen Nachtrag , wäre hier die Ladefläche voll mit Gütern gewesen wäre dies so auch nicht möglich gewesen , da jedoch nur 2 Paletten mit einer Adresse (mein Name) so war dies eindeutig und klar zu sehen , die leere Paletten waren hier nicht als Güter anzusehen .

So und nun bin ich Raus , habe eigentlich schon viel zu viel hierzu offen gelegt bzw. gesagt und ja es gibt hier immer Besserwisser und Schlauberger wo einem das Wort drei mal umdrehen .

Schluß für mich .

Damit muss man halt auch leben. Jedenfalls vielen Dank für die Ausführungen. 🙂

Hallo, auch Priivat Fahrten haben Regeln !! Nur zur Sport Zwecke darf man einen mit LKW Zulassung und Anhänger Fahren , da beißt die Maus den Faden nicht ab. Breite heist vorne und Hinten Seperate Beleuchtunge, Überbreite ,
Auch Privat brauche ich Begleit Fahrzeug und Genemigung.

mfg

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