ForumPKW Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. PKW Anhänger
  6. Einen Pool mit dem Anhänger abholen. Sonntagsfahrverbot? Fahrtenschreiber? Vito + Anhänger...

Einen Pool mit dem Anhänger abholen. Sonntagsfahrverbot? Fahrtenschreiber? Vito + Anhänger...

Themenstarteram 25. April 2020 um 13:38

Hallo zusammen,

ich habe ein etwas spezieles Anliegen, wozu ich einige Fragen habe.

Grundsätzlich möchte ich einen Pool haben, welchen ich einmal Quer durch Deutschland fahren muss.

Hierzu würde ich mir bei meinem Arbeitgeber einen passendes Fahrzeug (MB Vito Kasten, leeer 2075kg, max 2800kg, Anhängelast 2000kg) und einen Anhänger (leer 900kg, max 2700kg) ausleihen.

Der Pool wiegt ca. 900kg und wird auf der Seite liegend auf dem Anhänger platziert (Traversen vorhanden)

Die Verladung, sowie die Sicherung des Pools übernimmt der Hersteller, die maximal Höhe wird 4m nicht überschreiten, der Anhänger ist 9,5m lang und für den Pooltransport konzepiert.

Der Vito hat im Fzs. die Kennziffer N1 ("LKW-Zulassung") eingetragen, hierdurch ergibt sich bei einem Gewicht über 3,5t bei Anhängerbetrieb eigentlich eine Tachografenpflicht. Da das Fahrzeug in der Regel aber nur selten mit einem 600kg Anhänger betrieben wird, hat der Vito KEINEN Fahrtenschreiber.

Kann mir jemand sagen, ob ich mit der o.g. Kombination fahren darf? Muss ich ein analoges Fahrtenbuch führen? Gilt hier das Sonntagsfahrverbot? Habe ich etwas übersehen oder nicht bedacht?

Alternativ könnte ich einen Seat Ateca als Zufahrzeug verwenden, allerdings ist hier das Leergewicht fast 500kg niedriger und die Kombination darf 3980kg nicht überschreiten. Auch dieses Fahrzeig ist auf meinen Arbeitsgeber angemeldet, jedoch als PKW. Auf Grund des niedrigeren Gewichts, würde ich aber lieber den Vito nehmen.

Das BE für diese Kombination Pflicht ist, ist mir klar.

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Gruß

Christian

Beste Antwort im Thema
am 6. Mai 2020 um 7:31

Das mit den 7,5 to. war bis dato 2017 so , jedoch ist seit dem eine Lockerung für private Fahrten gegeben .

Egal wie du es siehst ich habe so diese Fahrt gemacht und ja mich hat es ausnahmsweise auch Erwischt , wäre ja Sonntags und mit nahezu 200 km auch kaum anders möglich sich irgendwie zu verstecken .

Egal wie ihr nun es weiter sehen wollt ich bin nun raus zumal ich hier alles richtig gemacht habe und mir nichts habe zu Schulden kommen lassen , sonst hätte ich mit Sicherheit ein Ticket bekommen , denn die meisten Autobahn Polizisten wissen was sie machen und sollten die sich nicht sicher sein gibt es Funk bzw. Kollegen . Einer von den zwei Beamten sagte noch beiläufig , wären sie jetzt vor 2017 so unterwegs gewesen müssten sie stehenbleiben bis 22:00 Uhr so jedoch dürfen sie weiterfahren jedoch nur bis zu ihrer Heimatadresse bzw. Abholadresse nicht weiter . Also ein hin und her so man will nach gut dünken ist da so auch nicht möglich , man darf zwar eine private Fahrt tätigen aber nur direkt von A nach B (Umzüge privat sind hier genauso drin) , wenn ich da bsp. von meinem Betrieb einen LKW mit mehr als 12 to. über das WE bekommen kann darf ich den privat bewegen , ich sollte es mir nur schriftlich bestätigen lassen das es eine reine private Fahrt ist und der Fahrer auch privat fährt (außer ich fahre selber) .

Hier weiß ich gut was ich machen kann und darf bin hierzu schon viel zu lange mit Beschäftigt und ja bis 2017 war es so nicht möglich gewesen , dies wurde hier etwas gelockert . Noch einen kleinen Nachtrag , wäre hier die Ladefläche voll mit Gütern gewesen wäre dies so auch nicht möglich gewesen , da jedoch nur 2 Paletten mit einer Adresse (mein Name) so war dies eindeutig und klar zu sehen , die leere Paletten waren hier nicht als Güter anzusehen .

So und nun bin ich Raus , habe eigentlich schon viel zu viel hierzu offen gelegt bzw. gesagt und ja es gibt hier immer Besserwisser und Schlauberger wo einem das Wort drei mal umdrehen .

Schluß für mich .

60 weitere Antworten
Ähnliche Themen
60 Antworten

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 12. Mai 2020 um 08:51:26 Uhr:

Hallo, auch Priivat Fahrten haben Regeln !! Nur zur Sport Zwecke darf man einen mit LKW Zulassung und Anhänger Fahren , da beißt die Maus den Faden nicht ab. Breite heist vorne und Hinten Seperate Beleuchtunge, Überbreite ,

Auch Privat brauche ich Begleit Fahrzeug und Genemigung.

mfg

Und was hat das mit dem Thread zu tun?

Von Überbreite ist nirgends die Rede. Und die zulässige Höhe wird (wurde) auch eingehalten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. PKW Anhänger
  6. Einen Pool mit dem Anhänger abholen. Sonntagsfahrverbot? Fahrtenschreiber? Vito + Anhänger...