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Einen Pool mit dem Anhänger abholen. Sonntagsfahrverbot? Fahrtenschreiber? Vito + Anhänger...

Themenstarteram 25. April 2020 um 13:38

Hallo zusammen,

ich habe ein etwas spezieles Anliegen, wozu ich einige Fragen habe.

Grundsätzlich möchte ich einen Pool haben, welchen ich einmal Quer durch Deutschland fahren muss.

Hierzu würde ich mir bei meinem Arbeitgeber einen passendes Fahrzeug (MB Vito Kasten, leeer 2075kg, max 2800kg, Anhängelast 2000kg) und einen Anhänger (leer 900kg, max 2700kg) ausleihen.

Der Pool wiegt ca. 900kg und wird auf der Seite liegend auf dem Anhänger platziert (Traversen vorhanden)

Die Verladung, sowie die Sicherung des Pools übernimmt der Hersteller, die maximal Höhe wird 4m nicht überschreiten, der Anhänger ist 9,5m lang und für den Pooltransport konzepiert.

Der Vito hat im Fzs. die Kennziffer N1 ("LKW-Zulassung") eingetragen, hierdurch ergibt sich bei einem Gewicht über 3,5t bei Anhängerbetrieb eigentlich eine Tachografenpflicht. Da das Fahrzeug in der Regel aber nur selten mit einem 600kg Anhänger betrieben wird, hat der Vito KEINEN Fahrtenschreiber.

Kann mir jemand sagen, ob ich mit der o.g. Kombination fahren darf? Muss ich ein analoges Fahrtenbuch führen? Gilt hier das Sonntagsfahrverbot? Habe ich etwas übersehen oder nicht bedacht?

Alternativ könnte ich einen Seat Ateca als Zufahrzeug verwenden, allerdings ist hier das Leergewicht fast 500kg niedriger und die Kombination darf 3980kg nicht überschreiten. Auch dieses Fahrzeig ist auf meinen Arbeitsgeber angemeldet, jedoch als PKW. Auf Grund des niedrigeren Gewichts, würde ich aber lieber den Vito nehmen.

Das BE für diese Kombination Pflicht ist, ist mir klar.

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Gruß

Christian

Beste Antwort im Thema
am 6. Mai 2020 um 7:31

Das mit den 7,5 to. war bis dato 2017 so , jedoch ist seit dem eine Lockerung für private Fahrten gegeben .

Egal wie du es siehst ich habe so diese Fahrt gemacht und ja mich hat es ausnahmsweise auch Erwischt , wäre ja Sonntags und mit nahezu 200 km auch kaum anders möglich sich irgendwie zu verstecken .

Egal wie ihr nun es weiter sehen wollt ich bin nun raus zumal ich hier alles richtig gemacht habe und mir nichts habe zu Schulden kommen lassen , sonst hätte ich mit Sicherheit ein Ticket bekommen , denn die meisten Autobahn Polizisten wissen was sie machen und sollten die sich nicht sicher sein gibt es Funk bzw. Kollegen . Einer von den zwei Beamten sagte noch beiläufig , wären sie jetzt vor 2017 so unterwegs gewesen müssten sie stehenbleiben bis 22:00 Uhr so jedoch dürfen sie weiterfahren jedoch nur bis zu ihrer Heimatadresse bzw. Abholadresse nicht weiter . Also ein hin und her so man will nach gut dünken ist da so auch nicht möglich , man darf zwar eine private Fahrt tätigen aber nur direkt von A nach B (Umzüge privat sind hier genauso drin) , wenn ich da bsp. von meinem Betrieb einen LKW mit mehr als 12 to. über das WE bekommen kann darf ich den privat bewegen , ich sollte es mir nur schriftlich bestätigen lassen das es eine reine private Fahrt ist und der Fahrer auch privat fährt (außer ich fahre selber) .

Hier weiß ich gut was ich machen kann und darf bin hierzu schon viel zu lange mit Beschäftigt und ja bis 2017 war es so nicht möglich gewesen , dies wurde hier etwas gelockert . Noch einen kleinen Nachtrag , wäre hier die Ladefläche voll mit Gütern gewesen wäre dies so auch nicht möglich gewesen , da jedoch nur 2 Paletten mit einer Adresse (mein Name) so war dies eindeutig und klar zu sehen , die leere Paletten waren hier nicht als Güter anzusehen .

So und nun bin ich Raus , habe eigentlich schon viel zu viel hierzu offen gelegt bzw. gesagt und ja es gibt hier immer Besserwisser und Schlauberger wo einem das Wort drei mal umdrehen .

Schluß für mich .

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Zitat:

@Nordjoe schrieb am 26. April 2020 um 09:25:00 Uhr:

ich weiß nicht, was dran so schwer zu verstehen ist, der VITO wurde als LKW zugelassen und für LKW mit Anhänger gilt das Sonntagsfahrverbot. Ausnahmen auch für privat müssen vorher bei der Polizei beantragt werden; auch mit Genehmigung wird man so einige male auf der Strecke heraus gewunken, Papiere kontrolliert und Fahrzeuggespann abgecheckt. Mit PKW oder SUV wäre das kein Problem.

Guten Morgen, auch wenn der Vito ein Lkw ist, würde er nur in Verbindung mit einem Anhänger unter das Ferien und Sonntagfahrverbot fallen. Das wurde 2017 für privat geändert. Findest du auf der Seite der BAG. ...aber auch hier im Forum schon tausendmal beschrieben. Gruß Reinhard

Zu Absatz 3 des Paragraph 30 der StVO

Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).

......also nur für gewerblich gilt das Fahrverbot

Themenstarteram 26. April 2020 um 8:29

Guten Morgen,

vielen Dank für die ganzen Antworten. Den Sonntag hatte ich mir als Anfahrttag ausgesucht, da die Abholung nur werktags stattfinden kann. Um dem Problem "Sonintagsfahrverbot", so fern es denn eines ist, aus dem Weg zu gehen, könnte ich die Fahrt auch an normalen Werktagen durchführen.

Wie schon hier geschrieben , wenn eine reine Privatfahrt ist hast du keine Probleme und darfst fahren , jedoch rein zu deiner eigenen Sicherheit lass dir von deinem Chef oder Fuhrparkleiter ein Schreiben mitgeben mit dessen Unterschrift und Stempel , falls evtl. was sein sollte oder du einen Unfall hast , brauchst ja nicht Schuldig sein erleichtert aber in solch Situation das ganze , glaub mir spreche aus eigener Erfahrung . Kurze Strecken so ums Haus rum ist es meist auch kein Problem , schwieriger ist es wenn du da auch noch Bundesländer wechselst ist es oft dann schwieriger denen das dann klar zu machen .

Hallo zusammen! Das ganze diskutieren über irgendwelche Paragraphen nutz doch nix. Ist doch gar nicht so schwer!

Fahr doch einfach zur nächsten Polizeidienstelle und frag da nach! kostet nix und wenn was ist kannst du dich auf den Auskunftgeber( Namen merken) berufen.

Zitat:

@stand21 schrieb am 30. April 2020 um 10:58:39 Uhr:

Hallo zusammen! Das ganze diskutieren über irgendwelche Paragraphen nutz doch nix. Ist doch gar nicht so schwer!

Fahr doch einfach zur nächsten Polizeidienstelle und frag da nach! kostet nix und wenn was ist kannst du dich auf den Auskunftgeber( Namen merken) berufen.

Keine gute Idee. Polizeidienststellen vor allem im ländlichen Bereich wissen oft nicht viel über Fahrverbote. Sei denn du hast Glück an einen Polizeibeamten zu geraten der mit dieser Problematik vertraut ist. Das habe ich durch Halbwissen dieser Beamten erfahren müssen. Dann besser mit der BAG Kontakt aufnehmen. Gruß Reinhard

Auf den Polizeidienststellen vor Ort laufen meist so viele Unwissende in solchen Sachen herum , das bringt recht wenig wenn dann mind. eine Dienststelle aufsuchen welche auch LKW Kontrollen aktiv betreiben , besser noch BAG . Da es jedoch eh eine Privatfahrt ist spielt es eigentlich sowieso keine Rolle denn da darf man fahren .

Habe hier das gleiche bzw. ähnlich gelagertes Problem , ein Bekannter hat einen LKW laufen mit Sattelauflieger , der ist auch geladen (teilweise) jedoch mit Teilen wo er privat benötigt , leider hat er sich bei einem Unfall verletzt und nun steht der LKW nähe Dresden irgendwo auf einem Parkplatz , mein Bekannter wurde nach Hause überführt was nun ?

Klar könnte man den LKW jederzeit tagsüber unter der Woche holen , leider aber hier kein Fahrer sondern einziger der fahren kann und darf wäre ich , habe abe rerst Samstag Mittag und Sonntag zeit und ja wir fahren heute Nachmittag los und holen den . Leider muss ich den LKW auch noch suchen da nur ungenaue Angaben zum Standort haben , also erst über die Polizei versuchen den Standort herauszufinden .

Dann vermutlich Sonntag früh ab nach Hause mit dem ganzen Gespann , da privat Fahrt (ist nachweisbar) darf ich ja fahren , Auskunft hier bei der LKW-Kontrolltruppe BW Polizei eingeholt und ja es muss auch wirklich eine Privatfahrt sein , sollte durch einen Nachweis oder anderem belegbar sein , also wenn die Ware oder Transportgut dem Fahrer gehört bzw. er kein Endgeld oder Aufwandsentschädigung bekommt und rein nur privat diese Fahrt erledigt kein Problem so ist dies erlaubt unter jedoch sämtlichen max. Fahrzeiten also nach 4,5 Std. Pause und nach 9,0 Std. dann wieder Pause , maximal sind hier an einem Tag 11,5 Std. Fahrzeit erlaubt .

Hoffe das alles ohne große Probleme über die Bühne geht , ich kann Montag leider sonst nicht weiter fahren da ich ja wieder zu meiner normalen Arbeit muss .

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 2. Mai 2020 um 13:29:20 Uhr:

Dann vermutlich Sonntag früh ab nach Hause mit dem ganzen Gespann , da privat Fahrt (ist nachweisbar) darf ich ja fahren , Auskunft hier bei der LKW-Kontrolltruppe BW Polizei eingeholt und ja es muss auch wirklich eine Privatfahrt sein , sollte durch einen Nachweis oder anderem belegbar sein , also wenn die Ware oder Transportgut dem Fahrer gehört bzw. er kein Endgeld oder Aufwandsentschädigung bekommt und rein nur privat diese Fahrt erledigt kein Problem so ist dies erlaubt unter jedoch sämtlichen max. Fahrzeiten also nach 4,5 Std. Pause und nach 9,0 Std. dann wieder Pause , maximal sind hier an einem Tag 11,5 Std. Fahrzeit erlaubt .

Hoffe das alles ohne große Probleme über die Bühne geht , ich kann Montag leider sonst nicht weiter fahren da ich ja wieder zu meiner normalen Arbeit muss .

Wo der LKW genau steht würde ich ja schon mal aus der Ferne versuchen zu klären, sollte wohl kein Problem sein, dann spart man die Zeit der Suche.

Und dann, ist das wirklich so einfach als Privatfahrt zu deklarieren?

Welcher Chef würde seinem Fahrer keine Bescheinigung mitgeben das er Privat fährt, wenn dieser dafür Sonntags fahren kann. :D

Außerdem kannst du bist zu 13,5 Stunden am Tag fahren. Edit: Drauf angelegt müssten sogar 13 Stunden und 45 Minuten drin sein.

Also ich würde mich da mal genauer erkundigen.

Denn ich versteh die Änderung von diesem Verbot so, das privat zugelassene Lkw fahren dürfen

früher hatten viele gedacht ein umgebauter Golf oder Bus wird als LKW zugelassen um Steuern zu sparen und waren dann überrascht als sie mit Anhänger oder WoWa kontrolliert wurden und dann

war die Fahrt unterbrochen bis Sonntag 22Uhr. oder das sie von der Ferienreiseverordnung betroffen sind.

Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen wäre ich da vorsichtig.

Wenn´s nächsten Samstag ein Fahrer nicht nachhause schafft fährt er halt am Sonntag früh heim,

is ja privat und nicht vom Chef angeordnet.

 

mfg

Ein Sattelzug ist eigentlich immer einer mit Anhänger. Die Gemeinheit ist das auch Privat nicht am Sonntag mit Anhänger gefahren werden darf. Oder seh ich das falsch.

Themenstarteram 2. Mai 2020 um 18:48

Zitat:

@Bitboy schrieb am 2. Mai 2020 um 20:47:23 Uhr:

Ein Sattelzug ist eigentlich immer einer mit Anhänger. Die Gemeinheit ist das auch Privat nicht am Sonntag mit Anhänger gefahren werden darf. Oder seh ich das falsch.

dasliegt aber doch dann am höheren Gewicht, größer 7,5t, oder?

Hatte ich hier vorne schon mal, ob das heute noch so ist?

Auch Privat gilt Sonntags mit LKW und Anhänger ein Fahrverbot.

Hat den Stift (Lehrling) mit seinem Caddy Geld gekostet. Fast sein Monatsgehalt.

Edit: Der Caddy hatte LKW Zulassung und auf dem Anhänger standen die Mopeds.

PKW mit Anhänger kein Problem. LKW Solo Ja, aber ohne Anhänger. Siehe Pferdetranporter oder sowas.

LKW aber doch auch nur unter 7,5to,oder hat sich da was geändert?

Mit einem 12-Tonner darf ich Sonntags nicht fahren, mit einer Solo-SZM schon, da kein LKW.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. Mai 2020 um 22:09:53 Uhr:

LKW aber doch auch nur unter 7,5to,oder hat sich da was geändert?

Mit einem 12-Tonner darf ich Sonntags nicht fahren, mit einer Solo-SZM schon, da kein LKW.

Doch alles richtig.... wurde auch schon geschrieben und mit Links untermauert.

Ich frage mich jetzt, was machen all die Wohnmobil Fahrer bis 3,5to und Anhänger (in meinem Fall 3,5 to zul. Gesgew. + Anhänger 1,5 to zul. Gesgew. = 5,0 to) Womos bis 7,5to und es soll ja auch Womos über 7,5to geben. Gibt schon einen Unterschied, zwischen Gewerblich und Privat. mfg.

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