Eine allgemeine Frage zum TÜV

Smart Fortwo 451

Guten Morgen,

Wir sind kurz davor einen 451'er Passion mit 71 PS zu kaufen. Die Erstzulassung war 07/14 und der Wagen ist aktuell abgemeldet und steht beim Händler.

Nun zur Frage, der Verkäufer meinte er muss noch TÜV machen, ich dachte eigentlich das Neuwagen 3 Jahre TÜV haben, heißt also eigentlich bis 2017 sollte der Smart doch noch TÜV haben oder nicht?

Ich freu mich über die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Focus-CC schrieb am 15. November 2015 um 17:22:03 Uhr:


Das leuchtet einem Drittklässler ein.
Also für dich mal kurz in Stichworten erklärt - wie man etwas weiter als bis zur Tischkante sieht. ...

Und wieder einmal im bekannten, "umgangsfreundlichen" Ton. 🙄

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bauks
Man kann aber auch alles auf die Goldwaage legen. Da geht es in anderen Foren auf MT ganz anders zur Sache.

Zitat:

@Zaphod-B schrieb am 16. November 2015 um 14:22:08 Uhr:


Diesbezüglich hab ich schon die irrsten Dinge erlebt. Und bleibe daher dabei..: Als Beweis für den Händler, die Sachmängelhaftung auszuschliessen, ist eine T'ÜV-Plakette nur in wenigen Fällen geeignet.

Oh Gott, Falschversteher ... 🙄

Bis auf Martin, der hat die Fähigkeit es differenziert an zu gehen.

Natürlich kann ein gewerblicher Verkäufer die Sachmängelhaftung NICHT ausschließen. Wer hat das gesagt ? 🙄

Der gewerbliche Verkäufer kann lediglich den TÜV Bericht, in dem bspw. KEIN defekter Spurstangenkopf festgestellt wurde,
als SEINEN (geforderten) Beweis zur Beweisführung entsprechend der Beweislastumkehr nutzen.

Den möchte ich sehen der den "finanziellen Mut" hat, später ein HU Gutachten vom TÜV wegen 300,- Euro gerichtlich an zu fechten. Der TÜV Prüfer hat, wenn es zu einem Prozess kommen sollte, selbstverständlich dieses elementare Bauteil bei exakt dem Übergabekilometerstand an den Käufer als 100% funktionsfähig eingestuft. Somit wurde der Beweis erbracht dass der Schaden beim Käufer ENtstand - und NICHT bereits beim Kauf BEstand.

Und schon verpufft die Beweislastumkehr ...

Nochmals: Das ist natürlich nur Anwendbar bei Bauteilen für dessen Prüfung der Prüfer später auch voll und ganz garantieren kann und im Ernstfall bei Gericht dazu steht. Ok, würde er es nicht hätte er den falschen Job, bzw. die falsche Einstellung dazu.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 16. November 2015 um 14:55:13 Uhr:


Man kann aber auch alles auf die Goldwaage legen. Da geht es in anderen Foren auf MT ganz anders zur Sache.

Das wird wohl auch der Grund sein, warum man nicht selten über das "arrogante" MT-Forum (allgemein) liest. Persönlicher Umgang ist halt nicht jedermanns Stärke. 😉

Ich könnte mir diesen Umgangston im Berufsleben (weltweiter eMail-Verkehr) jedenfalls nicht leisten und warum sollte ich im Privatleben Fremden gegenüber herablassender sein?

Aber glücklicherweise gibt es selbst bei MT (womöglich Automarken-abhängig *g*) nur eine Handvoll User, deren Ausdrucksweise "daneben" liegt und entsprechend interpretiert wird. 😎

Hallo,

meiner, 451, 71 PS, EZ 7/2011, geht nächste Woche zum TÜV 😰

Reines Stadtauto/Kurzstreckenauto, somit noch wenig KM.

Sommerreifen.....absolut ok, reichlich Profil, nicht brüchig oder so, DOT 21. Woche 2011 🙄
Keine Risse, keine Beschädigungen....nur halt das Alter.

Bekomme ich da Probleme beim TÜV?

Danke.....für eure Einschätzung

🙂

Der-kleine-smart-8-2012-015
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Hallo,
sollte überhaupt kein Problem sein - soweit ich das weiss, werden 10 Jahre problemlos tolieriert, danach kommen die Bedenken seitens des Prüfers (wenn der sich die DOT Zahl überhaupt ansieht, was er in der Regel nicht tut, wenn der Allgemeinzustand der Bereifung ok ist) - Alte Reifen verspröden in der Regel - sprich -das Alter sieht man normalerweise auf den ersten Blick und schaut DANN auf die DOT Zahl.
Würde einfach hinfahren. 7 Jahre sind kein Thema.
Matthias

Nein, mit den Reifen bekommst du nach deiner Beschreibung problemlos die Plakette.

ok....Danke an euch beiden. 🙂

Werde berichten, ob es da seitens des Prüfers ein Kommentar gab 😁

🙂

Hier scheinen die doch sehr genau zu sein, DOT gucken die hier immer hin, schon vor 2 Jahren
gab es da die Bemerkung...ok.... 5 Jahre 😕 War allerdings beim Benz.

Vor zwei Jahren wurden die beiden roten, reflektierenden Aufkleber unten bemängelt, ( Foto )

Plakette bekommen, es wäre aber nicht erlaubt und wären zu entfernen!!!! (stand im Bericht)

Sind heute noch dran.....glaub, diesmal überklebe ich die, oder 😕

🙂

Auf-sommer-3-5-14-014

An deiner Stelle würde ich lieber die Prüfstelle wechseln.

P.S. ohhh, ein AMG-Smart. Wie meiner auch 😁

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 27. Juni 2018 um 14:34:40 Uhr:


An deiner Stelle würde ich lieber die Prüfstelle wechseln.

P.S. ohhh, ein AMG-Smart. Wie meiner auch 😁

AMG vor Brabus 😁😁😁

(TÜV wird an einer anderen Prüfstelle sein.....bin gespannt)

Am 454 sind doch vom Werk her zwei Reflektoren dran. Ist das beim 451 nicht auch so?

Nein, die Reflektoren sind beim 451 in den unteren Rücklichtern.

Soooo....meine Rückmeldung zum TÜV-Termin:

"ohne erkennbare Mängel, Plakette wurde erteilt" 😁

Reflektierende Aufkleber vorsichtshalber schwarz überklebt und ebend wieder abgemacht,
Reifenalter wurde nicht kommentiert. 😎

🙂

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