Eine allgemeine Frage zum TÜV
Guten Morgen,
Wir sind kurz davor einen 451'er Passion mit 71 PS zu kaufen. Die Erstzulassung war 07/14 und der Wagen ist aktuell abgemeldet und steht beim Händler.
Nun zur Frage, der Verkäufer meinte er muss noch TÜV machen, ich dachte eigentlich das Neuwagen 3 Jahre TÜV haben, heißt also eigentlich bis 2017 sollte der Smart doch noch TÜV haben oder nicht?
Ich freu mich über die Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Focus-CC schrieb am 15. November 2015 um 17:22:03 Uhr:
Das leuchtet einem Drittklässler ein.
Also für dich mal kurz in Stichworten erklärt - wie man etwas weiter als bis zur Tischkante sieht. ...
Und wieder einmal im bekannten, "umgangsfreundlichen" Ton. 🙄
27 Antworten
Deine Annahme ist korrekt. 😉
Oder gibt es ein Regelung wenn er über eine bestimmte Zeit abgemeldet ist das man neuen TÜV braucht?
Ja, nach 7 Jahren. 😁
http://...kennzeichen-reservieren.de/.../wiederzulassung
Wenn ein Autohaus ein Auto "offiziell" als Werkstattersatzwagen bzw. Leihwagen für Kunden, die Ihr Auto gerade in der Inspektion/Reparatur haben, anmeldet, bekommt dieses, wie auch alle Autos von Autoverleihern wie AVIS o.ä., als Neuwagen nur 1 Jahr TÜV.
Siehe Bilder, das ist ein auf das Autohaus zugelassener Audi TT, Erstzulassung 2/2015 (in 2/2014 gab es diesen TT noch gar nicht auf dem Markt), der hat TÜV-Stempel bis 2/2016.
Genau das könnte bei Dir auch der Fall sein.
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Entweder war es ein Leihwagen, oder der Verkäufer übergibt die Wagen grundsätzlich gerne mit 2 Jahren HU weil er dann ggf. besser aus der Sachmängelhaftung raus kommt wenn was sein sollte.
Der TÜV kann doch ohnehin nie belangt werden bei techn. Mängeln im Nachhinein (so meine Erfahrung). Solange Werksgarantie auf dem Wagen ist, "zieht" immer diese.
Die MB-Niederlassung hat bei meinem damals 1.5 Jahre alten Smart keine neue AU "spendiert", Wagen war aber der eines Werksangehörigen, kein gewerbl. genutzter.
Zitat:
@Focus-CC schrieb am 15. November 2015 um 12:33:16 Uhr:
Entweder war es ein Leihwagen, oder der Verkäufer übergibt die Wagen grundsätzlich gerne mit 2 Jahren HU weil er dann ggf. besser aus der Sachmängelhaftung raus kommt wenn was sein sollte.
Tja....
stellt sich die Frage, was die Sachmängelhafting mit dem TÜV zu tun hat ?
Die schauen nur nach der Verkehrssicherheit, ein z. B. in den letzten Zügen liegender Motor interessiert die nich die Bohne. Als Argument gegen die Sachmängelhaftung des Händlers also denkbar ungeeignet.
Und egal obendrein - denn in den ersten 6 Monaten muss DER Dir nachweisen, dass der Fehler bei Übergabe nicht bestand. Das wird ihm genauso schwerfallen wir Dir anschliessend der Nachweis, dass ein Fehler schon vor über 6 Monaten bestanden haben muss. Ich tippe auch eher auf die "gewerbliche" Klausel - manchmal ists auch einfach kulanz, weil der TÜV eh im Haus ist und man einfach den Kunden mit zwei Jahren "Ruhe" ködern möchte, was zugegebenermassen für mich auch durchaus ein Kaufkriterium ist. Ansonsten muss die Plakette halt einfach nur noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben, damit Du ummelden kannst.
Das dies bei einem der letzten Kisten, die ich beinahe gekauft habe, nicht der Fall war und das der Verkäufer keinen Bock hatte, das noch zu erledigen, hat dann den ansich guten Kauf erledigt.
Gruß
Matthias
Zitat:
@Zaphod-B schrieb am 15. November 2015 um 15:48:57 Uhr:
Tja....Zitat:
@Focus-CC schrieb am 15. November 2015 um 12:33:16 Uhr:
Entweder war es ein Leihwagen, oder der Verkäufer übergibt die Wagen grundsätzlich gerne mit 2 Jahren HU weil er dann ggf. besser aus der Sachmängelhaftung raus kommt wenn was sein sollte.
stellt sich die Frage, was die Sachmängelhafting mit dem TÜV zu tun hat ?
Das leuchtet einem Drittklässler ein.
Also für dich mal kurz in Stichworten erklärt - wie man etwas weiter als bis zur Tischkante sieht.
Gesetzliche Gewährleistung
Beweislastumkehr
Mängel die beim Kauf vorhanden waren, etc. ppp.
Wären bspw. defekte Spurstangenköpfe, defekte Fahrwerkbuchsen, löchriger Auspuff oder sichtbarer(!) Ölverlust.
Registriert der TÜV solche offensichtliche, eklatante und simpel fest zu stellenden Mängel NICHT, dann sind sie auch ( bei der unverzüglichen Übergabe an den Käufer ) nicht vorhanden. Beweislastumkehr ausgehebelt. Der Händler hat den fehlerfreien Zustand in seinen Akten - das kann er beweisen ...
Anders ist das bei Bauteilen die der TÜV nicht prüft !!
Bspw. ein defektes Lager der Lichtmaschine, eine defekte Heckscheibenheizung, defekte Klima, etc.
Daher ist ein möglichst ausführliches Gebrauchtwagengutachten, wie bspw. vom DEKRA immer schlecht für den Käufer. Je ausführlicher desto schlechter.
Hast du in so einem Fall einen Ausfall eines Bauteiles, was vom Gutachter zum Übergabedatum als 100% heil bestätigt wurde, hast du ein Problem und benötigst einen RA, wenn der dir nicht bereits am Telefon sagt dass die Beweislastumkehr dadurch hinfällig ist ...
DAT Autohus in Bockel verkauft nicht umsonst seine Wagen (Bei Verkauf an privat !) nur mit Dekra Gebrauchtwagengutachten.
Zitat:
@Focus-CC schrieb am 15. November 2015 um 17:22:03 Uhr:
Das leuchtet einem Drittklässler ein.
Also für dich mal kurz in Stichworten erklärt - wie man etwas weiter als bis zur Tischkante sieht. ...
Und wieder einmal im bekannten, "umgangsfreundlichen" Ton. 🙄
Zitat:
@bauks schrieb am 15. November 2015 um 22:13:44 Uhr:
Und wieder einmal im bekannten, "umgangsfreundlichen" Ton. 🙄Zitat:
@Focus-CC schrieb am 15. November 2015 um 17:22:03 Uhr:
Das leuchtet einem Drittklässler ein.
Also für dich mal kurz in Stichworten erklärt - wie man etwas weiter als bis zur Tischkante sieht. ...
Glücklicherweise gibt es hier nur wenige dieser überheblichen, großkotzigen und arroganten Besserwisser wie Focus-CC sie verkörpert.
Dabei hat der weit weniger Ahnung als er annimmt zu haben, er geht eher in die Richtung: Ich bin so blöd, dass ich gar nicht merke, wie blöd ich bin. (In Anlehnung an Einsteins Aussage: Je mehr ich weiß, desto mehr weiß ich, dass ich nichts weiß) .
Aber Hauptsache provozieren - absolut unsympathischer Mensch ohne Freunde!!!
Jetzt bleibt mal auf dem Teppich.
Die Argumentation von Focus ist doch schlüssig und wird von vielen Autohändlern so gehandhabt.
Und was den Ton betrifft ist mir lieber, dass Klipp und klar geschrieben wird was Sache ist. Einige verstehen es ja auch nicht anders.
Beweihräucherungen werden Nebenan vorgenommen. 😉
Egal was der Wagen noch Tüv hat, meistens bekommt man als Bonus und wenn man einen Gebrauchtwagen beim Händler kauft auch einen neuen Tüv. Gehört sich so.
Zitat:
@bauks schrieb am 15. November 2015 um 22:13:44 Uhr:
Und wieder einmal im bekannten, "umgangsfreundlichen" Ton. 🙄Zitat:
@Focus-CC schrieb am 15. November 2015 um 17:22:03 Uhr:
Das leuchtet einem Drittklässler ein.
Also für dich mal kurz in Stichworten erklärt - wie man etwas weiter als bis zur Tischkante sieht. ...
🙂
harmlos.
Und der Umstand, daß die Stellungnahme im TÜV-Bericht " ..wir haben keine Fehler gefunden..." nicht heissen muss, dass keine vorhanden sind, ist dann auch schon ein Thema für die 2te Klasse... 🙂
Diesbezüglich hab ich schon die irrsten Dinge erlebt. Und bleibe daher dabei..: Als Beweis für den Händler, die Sachmängelhaftung auszuschliessen, ist eine T'ÜV-Plakette nur in wenigen Fällen geeignet.
Läuft also in aller Regel eh auf ein spezielles Gutachten raus.
Aber kann jeder halten, wie er will.
Matthias
Zitat:
@martinb71 schrieb am 16. November 2015 um 12:51:21 Uhr:
Die Argumentation von Focus ist doch schlüssig und wird von vielen Autohändlern so gehandhabt.
Das steht außer Frage - der "Ton" macht aber die Musik ("direkt" geht auch freundlich). Es gibt Online-User, denen offensichtlich nicht bewusst ist, wie ihre geschriebenen Worte von Lesern aufgenommen werden (sofern es nicht bewusst beleidigend ankommen soll). Das erfordert Fingerspitzengefühl, das hier eindeutig nicht/nie vorhanden ist. 😉