Ein-/ Ausfahrt zugeparkt, wer ist noch genervt?

Langsam bin ich schon ein bisschen genervt. Ich finde das schon recht unverschämt, wenn sie wenigstens einen Zettel hinter die Windschutzscheibe klemmen, wo man sie erreichen kann,... Bin ja ein netter Mensch.
Bringt da ein Schild was? Ich habe derzeit keines, weil ich es eigentlich für selbstverständlich halte.

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Ja, finde das auch zum kotzen.

Letzten Samstag klingelt der Nachbar um 8:00 Uhr morgens, ich solle meinen Wagen vor seiner Einfahrt entfernen.

Der tickt doch nicht sauber. Am WE will ich ausschlafen.

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Wenn du in deine Einfahrt ein Tor stellst, dann musst du gewährleisten, dass vor dem Tor ein Fahrzeug stehen kann, um dieses zu öffnen (sei es elektrisch oder nicht), da der Verkehr nicht unnötig behindert werden darf. Aus Ausnahmen gibt es sicherlich. Nur wird der Mieter dann wohl diesen Platz vor dem Tor als seinen neuen Stellplatz ansehen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 06. Aug. 2018 um 14:16:30 Uhr:


Wenn du in deine Einfahrt ein Tor stellst

Ich kenne die baurechtliche Ordnung in eurer Stadt nicht.
Hier sieht es jedenfalls so aus:
Straße, Bürgersteig, unmittelbare Bebauung ohne Vorgärten. Dreimal darfst du raten, an welcher "Linie" hier die Tore alle stehen.
Vielleicht sind sie aber auch alle "illegal", das vermag ich nicht zu beurteilen.
Ein Auto jedenfalls findet hier nirgendwo vor dem Tor Platz

Dann fahr mal in die Pfalz, da sind tausende Hoftore direkt an der Straße, teilweise sogar ohne Gehweg. Kann mir nicht vorstellen das man da nicht kurz halten darf um das Tor zu öffnen.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 06. Aug. 2018 um 14:29:42 Uhr:


man da nicht kurz halten darf um das Tor zu öffnen.

Halten darf man dort, wo es nicht verboten ist. Egal ob zum Brief einwerfen, aus Spaß, oder zum Tor öffnen. Wobei man streng genommen ja ohne Beifahrer bzw. Elektrik nicht Halten und Tor öffnen kann. Die Frage würde ich jetzt eher baurechtlich verstehen.

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Ich durfte bei mir (Reihenmittelhaus, Hannover Garbsen) ohne weiteres aus dem Vorgarten einen Stellplatz machen, einzig die Absenkung des Bordsteines war genehmigungspflichtig und durfte nur durch Fachfirma ausgeführt werden.

Meinem Cousin in (Langenhagen bei Hannover) wurde mit Verweis auf die Vorgartensatzung ein weiterer Stelllplatz neben seiner genehmigten Garage nicht genehmigt.

In Hannover selber hatte ich den Fall,
das ein Stellplatz nebst Bordsteinabsenkung zwar möglich gewesen wäre,
der fragliche Baum aber schon Bestandschutz hatte.

Will damit sagen, der erste Ansprechpartner sollte das Bauamt sein,
die kennen alle Bestimmungen die vor Ort relevant sind.

Auf die Schnelle finde ich nun nur etwas für Niedersachsen (Absatz 2):
http://www.nds-voris.de/.../?...

Kann man wohl auch unterschiedlich auslegen. Ein Arbeitskollege bekam es auf einem Dorf als Auflage für sein Tor und dort fahren vielleicht 5 Autos am Tag lang, da von der Straße nur die Anwohner was haben. Mein Onkel hat von seinem Zaunbauer selbiges zu hören bekommen, wohnt an der Hauptstraße mit sehr viel Verkehr, konnte das Tor jedoch nicht weiter zurück setzen und hat es einfach errichten lassen und es steht schon 2 Jahre (beides in Niedersachsen). Vermutlich wird das locker gesehen, bzw. achtet auch niemand drauf, so lange nichts passiert. Wenn man nun das Tor öffnet und einer von hinten ins Auto fährt und zufällig der Auffahrende oder dessen Anwalt hiervon weiß, dann könnte man eventuell eine Teilschuld bekommen.

Ja, manchmal ist das Länderrecht echt schrecklich. Niemand weiß da nichts genaueres. Ich spreche zumindest von NRW, nicht von NDS. In sofern kann es schon sein, dass mein Haus in NDS so nicht konform ist. Vielleicht kommt es aber auch eher drauf an mit wieviel Verkehr in der Einfahrt selbst zu rechnen ist. Also EFH vs. Wohnblockkaserne.
Keine Sorge, eine Teilschuld gibt es da nicht. Es spielt keine Rolle, ob man auf der Straße stand, da dort gerade ein Kind lief, oder weil eben ein falsches Tor den weg versperrte. Völlig unabhängig vom Beruf des Fahrers 😉
Gleichwohl könnte man die volle härte der Landesbauordnung zu spüren bekommen. Was dann in der Realität wohl "nur" in der Versetzung bzw. Entfernung des Tores münden würde.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. August 2018 um 14:59:08 Uhr:


Auf die Schnelle finde ich nun nur etwas für Niedersachsen (Absatz 2):
http://www.nds-voris.de/.../?...

Kann man wohl auch unterschiedlich auslegen. Ein Arbeitskollege bekam es auf einem Dorf als Auflage für sein Tor und dort fahren vielleicht 5 Autos am Tag lang, da von der Straße nur die Anwohner was haben. ...

Habe beim Lesen des Links erst einen Schreck gekriegt,
aber mein Stellplatz beginnt zwar direkt an der Grundstücksgrenze,
hat aber kein Tor o.ä. und die Garage auf der Rückseite steht zwar auch an
der Grundstücksgrenze, aber eine reiner Garagenhof mit Spielplatz,
sollte ja den Regeln entsprechen ein auf das Tor wartende Fahrzeug
keine Gefahr im fliessenden Strassenverkehr darstellen.

Rein rational betrachtet: wo ist der unterschied zw. einem einfahrenden und einem einparkendem PKW? Ich würde soweit gehen und behaupten: der einparkende stellt in der Regel das größere Hindernis dar, als der wartende. Aber das zu diskutieren übersteigt den Sinn dieses Threads mit Sicherheit 😁

Bei @Gururom kam mir halt gleich in den Sinn, dass es für ihn mit einem Tor problematisch sein könnte, da man viel Verkehr vermuten kann, wenn er schon nicht vor seinem Grundstück parken darf. Halt immer hoffen, dass die Fernbedienung früh genug reagiert und man nicht halten muss ;-)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. August 2018 um 15:16:54 Uhr:


Bei @Gururom kam mir halt gleich in den Sinn, dass es für ihn mit einem Tor problematisch sein könnte, da man viel Verkehr vermuten kann, wenn er schon nicht vor seinem Grundstück parken darf. Halt immer hoffen, dass die Fernbedienung früh genug reagiert und man nicht halten muss ;-)

Es ist vom Fahrbahnrand bis zum Tor inkl. Gehweg schon noch ca 5m , nur wenn sich da einfach jemand hingestellt hat.
Dieser noch dazu den Gehweg blockiert und die Fussgänger über die Strasse müssen ist das schon ein Zeichen von aboluter Gleichgültigkeit und Rücksichtslosigkeit anderen gegenüber

Zitat:

@guruhu schrieb am 6. August 2018 um 15:15:36 Uhr:


Rein rational betrachtet: wo ist der unterschied zw. einem einfahrenden und einem einparkendem PKW? Ich würde soweit gehen und behaupten: der einparkende stellt in der Regel das größere Hindernis dar, als der wartende. Aber das zu diskutieren übersteigt den Sinn dieses Threads mit Sicherheit 😁

Ich stelle mir das luschtig vor, eine Anzeige wegen Verkehrsbehinderung wärend des einparkens. Somit behindert jeder der einparkt den Verkehr.

Ähnliches Beispiel von Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit.....
hier vor dem Eingang meines Geschäfts, aber sorry ist ja ein Radfahrer, die dürfen das und beschweren sich höchstens

Img-20170206-115229

Ich denke Kette vor die Tür spannen ist da jetzt nicht im Sinne des Erfinders 😎

Aber wenn der den Gehweg blockiert, dann kann man ja mal beim Ordnungsamt anrufen und geht noch ein Eis essen, damit der Mieter, mit dem man es sich ja eigentlich nicht versauen will, keinen Verdacht schöpft.

Das Einparken stellt ja keine unnötige und vermeidbare Behinderung dar. Nur wenn man ein Tor so errichtet, dass mit Behinderungen des Verkehrs zu rechnen ist, dann ist dieses ja schon wieder vorsätzlich. Wir leben halt in der Bürokratie. Manchmal ist es richtig, oftmals ist es überspitzt und selten trifft es die richtigen.

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