Eigene POIs mit dem RNS510

VW Sharan 2 (7N)

Hallo,

unter http://187509.homepagemodules.de/f7-FAQ.html ist recht anschaulich beschrieben, wie man beim RNS510 mit dem POI-Inspector eigene POIs hinzufügen kann.
Hat das schon jemand gemacht?

Wie sind die Erfahrungen?

Gruß
Erstbenzler

20 Antworten

Hab bei meiner Dame jetzt die POI´s per SD integriert, das ging ja mal spielend einfach. Einfach das aussuchen was man haben will und das importieren dauert nur wenige Sekunden. Jetzt muss ich mein altes 510er auch gleich mal auf neuen Softwarestand bringen.

Hi didarenni,

soweit bin ich noch nicht mit dem einspielen... daher eine dumme Frage:

Eigene POIs (ich gehe von Blitzerwarnern aus) importiert - funktionieren die so wie z.B. im Navigon mit der Warnung "Sie nähern sich einer Gefahrenstelle" ?

...oder wie kann ich mir die POIs vorstellen ? ...werden die Blitzer nur angezeigt (z.B. an ner Ampel oder fest installiert.

Wie gesagt ... ausprobieren könnte ich es auch (bald) - aber ich möcht' abschätzen, ob sich die Investition bei POIBase lohnt 😉

Danke und Gruß

arndt1975

Da bist du schief gewickelt, POI´s sind Point of Interest.

Das bedeutet Dinge die dich in deinem Leben interessieren.

Das können sein:

Banken
Tankstellen
Aldi´s
Netto´s
Mc Donald´s
Burger King´s
Burgen
Schwimmbäder etc.....

Darstellung von stationären Radarkontrollen, Ampeln mit Gesichtskontrolle und auch mobile Geschwindikeitskontrollen sind illegal und werden mit Verwarngeld belohnt. In der Schweiz sind die Ordnungshüter berechtigt das Gerät zu beschlagnahmen. Bei nem RNS eine teure Angelegenheit, und dann erst noch die Strafe.

Aber um dir Wissensinput zu geben.

Bei ALLEN POI´s wird nicht gewarnt wenn man diesen erreicht.

Und wieso investieren???

Die kosten doch nix (egal welche) man muss nur wissen wo man sucht ;-)
Solltest du wissen wollen wo man das findet, dann empfehle ich dir gute iNet-Kenntnisse oder
du kontaktierst mich vllt per PN. Wir wollen ja nicht wegen Regelverstößen auf dem Board verwarnt werden.

Einen schönen Abend noch :-D

Zitat:

Original geschrieben von didarenni


....
Darstellung von stationären Radarkontrollen, Ampeln mit Gesichtskontrolle und auch mobile Geschwindikeitskontrollen sind illegal und werden mit Verwarngeld belohnt. In der Schweiz sind die Ordnungshüter berechtigt das Gerät zu beschlagnahmen. Bei nem RNS eine teure Angelegenheit, und dann erst noch die Strafe.
...

So ist das, die entsprechenden Paragraphen lauten:

§ 23 StVO Absatz 1b:
"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 Nummer 109a:
"109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"

Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.

ABER: Die Polizei trägt die Beweislast und darf nur tätig werden, wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.

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Zitat:

Original geschrieben von didarenni


In der Schweiz sind die Ordnungshüter berechtigt das Gerät zu beschlagnahmen. Bei nem RNS eine teure Angelegenheit, und dann erst noch die Strafe.

Theoretisch ja, allerdings fehlt meines Wissens hier in der CH nach wie vor ein richtungsweisendes und/oder präzisierendes Urteil des Bundesgerichtes. Im Kanton Schaffhausen z.B. wurde 2008 genau so ein Fall vor Gericht behandelt: Ein Polizist hatte ein Navi beschlagnahmt, welches stationäre Blitzer als POIs enthielt. Der Fall landete vor dem Kantonsgericht und endete wie folgt (Quelle: Schaffhauser Nachrichten):

"Erlaubt ist, was nicht verboten ist
Dies tat das Kantonsgericht denn auch. Der Angeklagte wurde freigesprochen, sein Navigationsgerät erhält er zurück, und die Verfahrenskosten fallen zu Lasten der Staatskasse. Sein Urteil begründete das Gericht damit, dass es unzulässig sei, das bestehende Gesetz auf diese Art der Navigationgeräte auszudehnen. «Und was nicht verboten ist, ist erlaubt», meinte Richter Sulzberger.
Ausserdem stehe im Vordergrund von Verkehrskontrollen die Verkehrssicherheit, und diese werde durch die Navigationsgeräte mit Radarwarnung nicht eingeschränkt. Denn diese könnten keine mobilen Radarmessungen detektieren und ermöglichten es daher nicht, die erlaubte Geschwindigkeit ungefährdet zu überschreiten. Zudem seien die Geräte auch nicht imstande, Messungen aktiv zu stören, wie dies bei gewissen Radarwarnern der Fall sei. Und schliesslich verwendeten die Navigationsgeräte allgemein zugängliche Daten, die Standorte von Blitzkästen würden ja häufig auch von der Polizei bewusst bekanntgegeben.
Dieser Entscheid hat für Schaffhausen Konsequenzen: «Wir werden in der näheren Zukunft sicher keine derartigen Geräte mehr einziehen respektive deswegen Bussen aussprechen», erklärte Polizeirichter Jenne. Tatsächlich sei es nun Sache des Gesetzgebers, rechtliche Klarheit zu schaffen."

Amen! Und so warten wir noch heute...

Gruss,
TDNYH

Schönes Ding. Nur wenn man erst mal den Ärger hat.....du weißt auf was ich hinaus will.

Aber im RNS werden sie ja nicht stöbern. So schlau sollte man vor der Grenze schon sein und die kritischen POI's ausblenden...

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