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EG-Übereinstimmungsbescheinigung Clio III Grandtour dCi

Renault Clio 3
Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 10:14

Hallo!

Ich bin seit Donnerstag stolzer Besitzer eines Clio III Grandtour 1.5 dci mit 86 PS.

Allerdings habe ich grad ein sehr großes Problem, hoffentlich könnt Ihr mir dabei helfen...

Das Auto wurde finanziert und der Händler wollte mir die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht aushändigen, sie bleibt beim Brief, so sagte er. Leider benötige ich diese grad jetzt für den Kauf und Bestimmung von neuen Winterreifen/Felgen. Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben war hat der Verkäufer keine weitere Lust mehr gehabt Service in irgendeiner Art zu bieten.

Von einem Bekannten habe ich erfahren, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigungen nicht speziell auf die Autos, sondern nur auf die genauen Modelle ausgestellt werden.

Und nun meine Frage... Gibt es jemanden unter euch, der den selben Wagen hat und mir einen Scan seiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung per Mail oder PN schicken kann ?

Dies würde echt nen übergroßes Problem lösen.

Vielen Dank im Voraus.

 

Gruß haz

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20 Antworten

Soll die Bank dir das Ding doch einfach Faxen, is ganz einfach und dein Problem ist gelöst ;)

Die Erklärung ist nur für das bestimmte Auto ausgestellt weil auch da die Fahrgestellnummer drin steht, also nützt dir nicht eine andere. Habe eben in meine geschaut, Dein Händler soll eine Kopie davon machen oder die Bank!

 

 

 

wie wäre es mal mit ner fg nummer ?? dann könnte man die daten vom auto ausm icm ziehen... und gut is.. ich kann dan sogar sehen welche reifen da drauf dürfen...

aber mal anders.. wenn du winterreifen in der dimension der sommerreifen kaufst kann nix schief gehen...

Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 17:01

Danke schonmal für die vielen Antworten.

@camelffm:

Was ist denn ICM ?

Die Dimension der Sommerreifen sind 16", für den Winter reichen 15" völlig aus und günstiger sind die auch.

Du dürftes wie ich 185/60 R15 88V fahren, habe ja den gleichen Motor!

 

Habe als Sommer 195/50 R16 88V!

 

 

Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 17:19

genau, die 185/60 R15 wollte ich auch für den Winter haben.

Wie ist das denn, wenn ich mir die besorge, draufziehe und dann angehalten werde, etc. und die gucken sich den Fahrzeugschein an, in dem nur die 195/16er drinstehen ?

was da im fahrzeugschein steht is nicht alles was früher der fall war.. heute müssen nur die von werk montierten reifen nicht aber die gesammte palette der erlaubten reifen drinn stehen...

es wird also gar nix passieren...

was das ICM betrifft... das ist die renault datenbank.. da steht alles drinn was du dir nur denken kannst... angefangen bei allen fahrzeugdaten.. über die wegfahrsperren codes , radiocode... bis hin zu den eingehaltenen wartungen und angefallenen garantiearbeiten... eben alles was seitens renault jemals an dem fahrzeug gemacht wurde...

nur freie werkstätten können da nicht ran und eintragen ob eine wartung gemacht wurde.. was zur folge hatt wenn man das nicht bei renault machen lässt das jegliche kulanz oder garantie nach ablauf der 2 jahre werksgarantie abgelehnt wird...

Zitat:

Original geschrieben von haz81

genau, die 185/60 R15 wollte ich auch für den Winter haben.

Wie ist das denn, wenn ich mir die besorge, draufziehe und dann angehalten werde, etc. und die gucken sich den Fahrzeugschein an, in dem nur die 195/16er drinstehen ?

Genau deswegen die EG Bescheinigung! ;)

Themenstarteram 3. Oktober 2010 um 18:34

wie jetzt genau ? muss ich mir doch sorgen machen, wenn ich die nicht im schein, sondern nur in der nicht bei mir geführten eg-übereinstimmungsbescheinigung stehenden reifen fahre ?

Zitat:

Original geschrieben von haz81

wie jetzt genau ? muss ich mir doch sorgen machen, wenn ich die nicht im schein, sondern nur in der nicht bei mir geführten eg-übereinstimmungsbescheinigung stehenden reifen fahre ?

Dafür gibt es ja diese EG Übereinstimmmungsbescheinigung, wenn du einen Polizisten erwischst der dir sagt die Reifen stehen nicht im Schein, dann musst du nachweisen das du sie fahren darfst, mit dieser Bescheinigung!

am 4. Oktober 2010 um 4:45

Hey; weiß es nicht genau, aber zumindestens sollte die EG-Übereinstimmung auf den ersten Seiten im Bordbuch mit Fahrgestellnummer stehen...abgestempelt und unterschrieben!  ;)

das bordbuch interessiert aber den netten herren in grün nicht...

ich weis das früher vor der eu richtlinie alle reifengrößen im schein standen.. das weis auch der nette herr in uniform... und das seit der neuauflage der fahrzeugscheine nur noch die zugelassenen sommerreifen drinn stehen weis er auch.. aber was er nicht weis... wenn die selbe größe und breite an winterreifen verwendet wird muss sie nicht im schein stehen.. weil.. die schönen zahlen stehen ja aufm reifen... also vergleicht er einfach was im schein steht und was aufm reifen steht....wen du panik wegen der reifen hast weil du vileicht mal angehalten wirst (was mir in 20 jahren gerade mal 2 mal passiert ist) dann mach dir die selbe größe in winterreifen drauf und gut is...

am 4. Oktober 2010 um 20:25

Nun ja; der Thread läuft eh recht schief; Frage des TE war ja "Hilfe in Form eines "gescannten" Dokument"s"....zur Reifengrößenbestimmung....!

 

Die Herrn/Frauen vom Fanclub "Grün-Weiß oder "Blau-Silber" interessieren sich schon, beim erkennen eines EU-Wagens, wo der Nachweis der EG-Übereinstimmung ist. Denn die muss wie die Fahrzeugpapiere (Schein oder Teil I) und Fahrerlaubnis mitgeführt werden ;)

 

Die EG-Dokumente beweisen, dass er die Reifengröße der Sommerreifen ggf. als Winterreifen fahren darf...deswegen mein Hinweis auf den Stempelabdruck der EG-Übereinstimmung; vielleicht im Bordbuch...comprente? :p

 

am 5. Oktober 2010 um 4:04

Ich meine ich fahre jetzt keinen Clio sondern nen Twingo II, aber Renault wird das ja wohl recht einheitlich machen denke ich.

Diese EU Übereinstimmungserklärung ist bei mit mit an den Brief getackert.

Und auch da steht nicht alles drin an Reifengrößen.

Ein befreundeter Polizist hat mir das eh anders erklärt, da ja im Schein nur noch eine Reifengröße drin steht, haben die eine Datenbank auf die sie immer zugreifen können was "serienmäßig" erlaubt ist und was nicht.

Den ganzen Nachweis was alles Serienmäßig geht und was nach der neuen EU Richtlinie (Neuregelung Schein/Brief) halt nicht mehr drin steht, den muss die Polizei bringen. das muss ich selber nicht alles mit mir rumschleppen!

Völlig unbenommen davon ist natürlich wenn irgendetwas geändert wurde am Fahrzeug, die Nachweise dass das geht die muss man immer bei haben, bzw. eintragen.

Und dann habe ich die Erfahrung gemacht dass , wenn Du z.B eine Tieferlegung einträgst. die ganzen zulässigen "Serienmässigen" Reifenkombinationen eingetragen (Also der Text den das KVA eintragen muss) werden.

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