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EDS Phase 1 im Irmscher Vectra C 1,9 CDTI

Themenstarteram 1. April 2009 um 7:51

Also nach dem wir (meine Frau und ich ) hier recht viel gelesen haben zum Thema EDS haben wir es einfach gemacht. Termin vereinbart und ab zu EDS!

Haben zusätzlich zum Aufspielen der Leistungsstufe eine Eingangs-Leistungs-Messung machen lassen um zu schauen ob alles i.O. ist. Ergebnis: 148,7 PS 3744 1/min bei 60% DPF Beladung.

Nach dem Aufspielen der gewünschten Software (haben uns erst mal "nur" die 190 PS Variante ausgesucht) wieder auf die Rolle. Messung ergab 191 PS bei 4232 1/min und 401,1 Nm bei 2965 1/min.

Auf der Rückfahrt ins Siegerland hat meine Frau dan mal Fliegen lassen und ich muss sagen es macht Laune. Auf das Tüv Gutachten haben wir verzichtet. Jetzt hat der Vectra nicht nur die geile Irmscher Optik sondern auch ordentlich Power.

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2009 um 13:29

Sobald es zu einem massiven Personenschaden kommt oder ein anderer Anfangsverdacht vorliegt (entsprechend aufgebaute Fahrzeuge, Straßenrennen o.ä.), wird in letzter Zeit vermehrt zu der oben bereits angeführten Maßnahme gegriffen: Sicherstellung des KFZ und Begutachtung durch einen gerichtlich benannten Sachverständigen.

Die Folgen:

I. Ohne Personenschaden

1. Es wird regelmäßig ein Steuerstraftatverfahren gegen den Halter eröffnet wegen Steuerhinterziehung. Den Entlastungsbeweis muss im Zweifel der Halter antreten (indem er ein baugleiches Fahrzeug mit allen Anbauteilen und der Software einem NEFZ-Gutachten unterzieht - wir reden hier von sehr hohen 4-stelligen Beträgen). Mißlingt dieses - Vorstrafe.

2. Man begeht eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 StVZO. Man führt ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis (Folge: 3 Punkte + 50 € für Halter und Fahrzeugführer). Die Weiterfahrt ist auf jeden Fall zu untersagen, die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird die Plakette entfernen. Die Kosten der Maßnahme, inkl. Abschleppen und Begutachtung trägt der Halter (}1.000 €).

3. Der Kaskoschutz erlischt nach den meisten Verträgen.

4. Der Haftpflichtschutz wird eingeschränkt.

II. Mit Personenschaden

1. Siehe I.

2. Es wird sehr genau geschaut, in wieweit die technische Veränderung kausal für den Schaden gewesen sein kann. Das führt nicht selten zu einer empfindlichen Strafschärfung (fahrlässige Tötung).

Soviel zu den rechtlichen Risiken. Das abzutun als Blabla ist hochgradig dümmlich. Man sollte sich der Folgen vielmehr bewusst sein und dann selbst entscheiden.

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Zitat:

Auf das Tüv Gutachten haben wir verzichtet

Zitat:

Jetzt hat der Vectra nicht nur die geile Irmscher Optik sondern auch ordentlich Power.

Und keinen Versicherungsschutz mehr.:rolleyes:

Themenstarteram 1. April 2009 um 11:10

Legal, Illegal, Schei...egal . Ja und?!

MFG

Auch ne Einstellung :rolleyes:

Dann hoffe ich mal für Dich, daß Du mit deinem getunten Wagen nicht mal irgendwann jemanden umkachelst und deswegen für den Rest Deines Lebens finanziell ruiniert bist.

Themenstarteram 1. April 2009 um 11:21

Na ja es könnte mir auch Morgen früh ein stein auf meine Kopf fallen wenn ich aus der Tür gehe , oder eine 10 meter Hohe Flutwelle schwappt mal ebend durchs Siegerland oder oder oder ....

 

Die warscheinlichkeit kann ich leider nich ausrechnen, aber sicher jemand anderes hier.

MFG

Es geht hier nicht um die Wahrscheinlichkeit, ob/daß etwas passiert, sondern um die Tatsache, daß Du damit keinen Versicherungsschutz hast. Dieser soll ja in erster Linie nicht dich schützen, sondern eben andere, die von Dir geschädigt wurden.

Und wie schnell man einen Unfall verursachen bzw. als Mitschuldiger darin verwickelt werden kann brauche ich wohl nicht näher zu erläutern.

Was hätte das TÜV-Gutachten denn gekostet?

Themenstarteram 1. April 2009 um 11:49

Ich habe schon sehr viele erfahrungen mit Unfällen gemacht, da hat noch nie einer auf die Sofware geschaut. Da musst du schon mit 250 km/h geblizt werde oder schneller :0)

Das Gutachten kostet nur 50 euro. Kann jederzeit bei EDS bezogen werden. Ist nur blöd wenn man sich 190 ps in die Fahrzeugpapiere eintragen läst und beim nächsten FOH besuch sieht der das. Ist sicher nicht so toll bei kulanz oder gar Garantiefällen?

Schaun wir mal.

MFG

Mir wäre das Risiko ohne Versicherungsschutz aber höher als die möglichen Probleme bei Kulanz oder Garantie.

wenn was am Motor kaputt geht, greift doch die Irmscher-Garantie, oder?

Und wenn am Rest des Fahrzeugs was ist, wird das kaum jemand auf die Leistungssteigerung zurückführen.

Themenstarteram 1. April 2009 um 12:07

EDS Phase 1 und Irmscher Garantie ? versteh ich nicht?

MFG

Jedem das seine... würde das auch nicht wärend der Garantiezeit eintragen lassen.

Aber wie schon gesagt... muss jeder selber wissen.

Hallo,

ich muß hier kerberos Recht geben. Find es doch bedenklich, wie leichtsinnig hier einige mit der Sache umgehen und sich über mögliche Folgen keine Gedanken machen oder machen wollen.:(

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von blackastragirl

EDS Phase 1 und Irmscher Garantie ? versteh ich nicht?

MFG

Verstehe ich auch nicht ;)

Sorry, habe mich verlesen. Was sagt EDS zum Thema Garantie?

Solange ich noch Garantie habe, ist das immer schwierig, weil im Fall eines Falles immer die Schuld auf den anderen schiebt.

Mal davon abgesehen: Wenn es nicht eingetragen wird und Du zur Inspektion fährst oder irgendwas am Motor oder an anderen Teilen ist, wird es spätestens da auffallen. Und solange der Wagen läuft, brauchst Du ja auch keine Garantie bzw. Kulanz.

am 1. April 2009 um 13:29

Sobald es zu einem massiven Personenschaden kommt oder ein anderer Anfangsverdacht vorliegt (entsprechend aufgebaute Fahrzeuge, Straßenrennen o.ä.), wird in letzter Zeit vermehrt zu der oben bereits angeführten Maßnahme gegriffen: Sicherstellung des KFZ und Begutachtung durch einen gerichtlich benannten Sachverständigen.

Die Folgen:

I. Ohne Personenschaden

1. Es wird regelmäßig ein Steuerstraftatverfahren gegen den Halter eröffnet wegen Steuerhinterziehung. Den Entlastungsbeweis muss im Zweifel der Halter antreten (indem er ein baugleiches Fahrzeug mit allen Anbauteilen und der Software einem NEFZ-Gutachten unterzieht - wir reden hier von sehr hohen 4-stelligen Beträgen). Mißlingt dieses - Vorstrafe.

2. Man begeht eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 StVZO. Man führt ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis (Folge: 3 Punkte + 50 € für Halter und Fahrzeugführer). Die Weiterfahrt ist auf jeden Fall zu untersagen, die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird die Plakette entfernen. Die Kosten der Maßnahme, inkl. Abschleppen und Begutachtung trägt der Halter (}1.000 €).

3. Der Kaskoschutz erlischt nach den meisten Verträgen.

4. Der Haftpflichtschutz wird eingeschränkt.

II. Mit Personenschaden

1. Siehe I.

2. Es wird sehr genau geschaut, in wieweit die technische Veränderung kausal für den Schaden gewesen sein kann. Das führt nicht selten zu einer empfindlichen Strafschärfung (fahrlässige Tötung).

Soviel zu den rechtlichen Risiken. Das abzutun als Blabla ist hochgradig dümmlich. Man sollte sich der Folgen vielmehr bewusst sein und dann selbst entscheiden.

Ich bin immer wieder erstaunt, wieviele Leute doch recht blauäugig an Tuning-Maßnahmen rangehen, ohne sich über mögliche Folgen Gedanken zu machen.

Erinnert mich auch immer wieder an die selbstgebastelte Fritten-Theke an einem Ford Escort. Montiert und gehalten wurde das scharfkantige Teil mit Flügelschrauben. Gesehen in Köln.

Und da war noch der Golf-Fahrer, der unbedingt eine Porsche-Felge montieren wollte. Hat vom Lochkreis nicht gepasst, da hat er halt einfach eine Radschraube weggelassen....

Zuerst mal danke für den Erfahrungsbericht und das eingestellte Leistungsdiagramm. Wie warst Du mit der Betreuung durch EDS zufrieden? Hat man Dir verschiedene Leistungsstufen zur Auswahl gegeben?

Was die Sache mit der erloschenen Betriebserlaubnis angeht: Die Leute hier wollen Dir ja nur helfen bzw. Dich vor grösseren Sorgen bewahren. Man sollte sich der Tatsache schon bewusst sein, dass man in arge Bedrängnis kommen kann wenn was passiert. Und zumindest die Äusserung Legal, Illegal, Schei...egal . Ja und?! spricht nicht gerade dafür, dass Du Dich mit den möglichen Folgen ausgiebig auseinandergesetzt hast.

Dein Wagen ist doch Bj. 2005. Die Garantie ist also eh schon lange weg. Was hindert Dich also noch, die Sache ordnungsgemäss eintragen zu lassen?

Gruss

Jürgen

 

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