eben ist mir an der ampel jmd. drauf gefahren, keine polizei gerufen
hallo zusammen,
hätte gerne mal zu folgenden sachverhalt eure meinung gewusst.
meine freundin war heute mit meinem auto unterwegs und da fuhr ihr an der ampel eine junge frau rein ( mein schönes auto🙁 )
auf den ersten blick ist wohl nichts zu sehen (allerd. war es schon leicht dunkel). die polizei wurde nicht gerufen sondern die personalien getauscht. die junge frau versprach den schaden ihrer versicherung zu melden. meine freundin haette von MEINER versicherung aus eig. gar nicht mit meinem wagen fahren duerfen, da nur fahrer ab 25 versichert sind. nun meine frage:
1. wäre es ueberhaupt ratsam gewesen die polizei zu rufen oder haette es hier eher ein schuss nach hinten werden können ?
2. wie realistisch seht ihr meine chancen nun doch den schaden SO reguliert zu bekommen, als haette die polizei den unfall aufgenommen ?
meine bedenken sind eben, dass wenn ich nun zum gutachter gehe, und dieser (auch vllt. schon kleine vorschäden) entdeckt oder evtl. sogar die stosstangenaufhaengung etwas abbekommen hat, und ich mit dem sicher nicht ganz guenstigen kostenvoranschlag an den unfallverursacher herantrete, der kommentar kommt, "von wegen 1000 euro, da war ja nicht mal ein kratzer zu erkennen".
was haltet ihr davon ? wie würdet ihr nun vorgehen ? selbst wenn ich den schaden nicht komplett beheben lassen wuerde, freut man sich ja dennoch auf den ein oder anderen hunderter der anderen versicherung ?!
danke und gruß KIK
24 Antworten
Bezüglich des nicht sichtbaren Schadens würde ich keinen Kostenvoranschlag machen, sondern einen Gutachter beauftragen (z.B. Dekra). Dessen Kosten muß die Versicherung des Unfallgegners übernehmen. Falls die Versicherung ein eigenes Gutachten erstellen will, unbedingt ablehnen, da DU hier den Gutachter wählen darfst 😉
Zitat:
Original geschrieben von Saido1985
Die Polizei prüft die Personalien,darus ist für niemanden erkennbar das sie nicht 25 ist
wenn die polizei die personalien prüft, die im übrigen auch der gegenerischen versicherung auf dem unfallmeldebogen angegeben werden, wissen die entsprechenden stellen sehrwohl wie alt der fahrer war!
Zitat:
deine Freundin hätte sich es schreiben lassen müssen wer was wo wie mit unterschrift damit sie im fall der fälle was in der Hand hat
diese schuldeingeständnisse habe eine rechtliche gültigkeit wie ein unter folter erzwungenes geständniss, nämlich absolut GARKEINE.....
Zitat:
Nehm dir ein DIPLOM Gutachter, gegen diesen kann die gegen versicherung kein gegen gutachten stellen was zum negativen für dich wäre.
auch falsch!
sollte das gutachten unstimmigkeiten enthalten, kann die versicherung sehrwohl das fz durch einen eigenen (spätestens jedoch durch den vom gericht bestellten) gutachter überprüfen lassen!
Zitat:
Den Gutachter Bezahlt die Versicherung also Kostenlos for you
ebenfalls falsch!
sollte der schaden unterhalb der bagatellgrenze liegen wird die evrsicherung unter dme vorwand der schadensminderungspflicht nicht für den gutachter aufkommen!
es kommt immer ganz drauf an was die dame die hinten drauf gefahren ist ihrer versicherung meldet... ihre versicherung wird dich schriftlich auch noch zu dem unfallvorgang abfragen..
ich hatte das pech leider das eine frau verkehrwiedrig um eine insel gefahren is und es zum zusammenstoß kam... natürlich war sie schuld und sie hat es auch zugegeben..
da dachte ich mir ok machen wir es halt über die versicherung..
ich + 2 mitfahrer ( zeugen ) sie ihr mann + zeugin außenstehend..
mein fehler war das ich die polizei nicht gerufen habe .. und die dame dann die ganze geschichte dreist umgedreht hat .. naja lange rede kurzer sinn..
ich musste zahlen da eine außenstehende zeugin mehr aussagekräftig ist als meine mitfahrer / innen und meine worte in dem falle kaum gewicht hatten ..
der ihr schaden und mein schaden vielen zu meinen lasten ..
ja SEHR ärgerlich kann ich nur sagen .. ich lass es natürlich nicht auf mir sitzen ..
aber viel stress kann ich nur sagen .. deswegen egal was ist immer schön die polizei rufen .. die sind für sowas da ..
ich hoffe für dich das du dein geld bekommst und alles schön nach maß läuft
greetz
Hallo Autoverleiherin,
meines Wissens nach kann ein nichtgemeldeter Fahrer im NOTFALL das Fahrzeug fahren!
Hatte Deine Freundin einen dringenden Grund, für Dich mit Deinem Wagen etwas zu besorgen?
Gruss
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Zitat:
Original geschrieben von blaues wunder
meines Wissens nach kann ein nichtgemeldeter Fahrer im NOTFALL das Fahrzeug fahren!
hat damit NICHTS zu tun!
die freundin des te tritt hier nur als zeuge, der te hingegen als kläger auf......
wer nun mit dem fahrzeug des te unterwegs war ist schnurtz-piep-egal, da das fz ordnungsgemäß haftpflichtversichert war, was der te nun für abkommen mit seiner versicherung hat, ändert nichts daran, das die tussi auf das fz des te aufgefahren ist und so für die entstandenen schäden haftbar ist.......
Zitat:
Original geschrieben von kik
das hört sich doch schon mal gut an 🙂
Das stimmt 🙂...
Es ist auch kein Einzelfall gewesen bei mir. Vor 2jahren ist mir dasselbe schonmal passiert. Da hat ich mein Lappen gerade mal 4Monaten und da fuhr ein altes holländisches Paar beim ausparken in den Benz von meinem Vater.
Ich durfte ebenfalls mit dem Wagen nicht fahren. Da hat auch alles super geklappt.
Ich weiß nur nicht, ob die ausländischen Versicherungen anders vorgehen, wie die inländischen.
Bei mir waren es ja beide male ausländische.
Gruß, Esalet
Zitat:
Original geschrieben von DavidR
es kommt immer ganz drauf an was die dame die hinten drauf gefahren ist ihrer versicherung meldet... ihre versicherung wird dich schriftlich auch noch zu dem unfallvorgang abfragen..ich hatte das pech leider das eine frau verkehrwiedrig um eine insel gefahren is und es zum zusammenstoß kam... natürlich war sie schuld und sie hat es auch zugegeben..
da dachte ich mir ok machen wir es halt über die versicherung..
ich + 2 mitfahrer ( zeugen ) sie ihr mann + zeugin außenstehend..
mein fehler war das ich die polizei nicht gerufen habe .. und die dame dann die ganze geschichte dreist umgedreht hat .. naja lange rede kurzer sinn..
ich musste zahlen da eine außenstehende zeugin mehr aussagekräftig ist als meine mitfahrer / innen und meine worte in dem falle kaum gewicht hatten ..
der ihr schaden und mein schaden vielen zu meinen lasten ..
ja SEHR ärgerlich kann ich nur sagen .. ich lass es natürlich nicht auf mir sitzen ..
aber viel stress kann ich nur sagen .. deswegen egal was ist immer schön die polizei rufen .. die sind für sowas da ..
ich hoffe für dich das du dein geld bekommst und alles schön nach maß läuft
greetz
oh man du arme sau, ich denke wenn mir das passiert wär wäre ich mindestens 15 jahre eingewandert....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
diese schuldeingeständnisse habe eine rechtliche gültigkeit wie ein unter folter erzwungenes geständniss, nämlich absolut GARKEINE.....Zitat:
deine Freundin hätte sich es schreiben lassen müssen wer was wo wie mit unterschrift damit sie im fall der fälle was in der Hand hat
Mein Halbwissen verrät mir da was anderes mein Herr Magirus. Normalerweiße füllt man (= alle beteiligten Fahrer) geschickterweiße bei einem Unfall sofort und vor Ort den Europäischen Unfallbericht aus, den man im Idealfall im Handschuhfach dabei hat. Dabei wird sehr wohl festgehalten, was wie wo wann passiert ist, und das ist sehr wohl aussagekräftig.
Nur ein SCHULDEINGESTÄNDNIS ist sogar unter Verlust des Versicherungsschutzes verboten, das heißt, wenn man als Schuldiger oder Geschädigter irgendein Statement abgibt "ja ich war schuld" ist das in jedem Fall nicht erlaubt, und das steht so auch immer in diesem Wisch drin der da heißt Versicherungsvertrag. Deswegen sollte man auch als Geschädigter kein Schuldeingeständnis von seinem Gegenüber fordern, der darf das einfach garnicht abgeben. Er kann nur eine Beschreibung des Unfallherganges bestätigen, aus dem seine Schuld erkennbar ist, und DAS kann und sollte man vor Ort auch fordern.
Nur von einem Schuldeingeständnis hat Saido1985 garnicht gesprochen, insofern hat *autsch* er hier Recht und du nicht, lieber Magirus. Eine schriftliche Unfallhergangsaufnahme ist vor Gericht auf jeden Fall etwas wert, denn wer dann plötzlich davon abweicht ist unglaubwürdig.
Und zweitens, ja: die Polizei kommt eigentlich nur noch bei Personenschäden, nicht bei Bagatellen. Zusätzlich: Bei Bagatellen ist die Fahrbahn sofort erstmal zu räumen, damit der Verkehr nicht behindert wird. Streiten kann man auch woanders, nicht nur mitten auf der Straße - nur mal nebenbei bemerkt.
Deswegen drittens: bei Streit vor Ort (zB Weigerung des Schuldigen einen Unfallbericht vor Ort auszufüllen) sollte man aufgrund von zweitens nochmal überlegen ob einem nicht doch plötzlich der Hals oder die Wirbelsäule weh tut, und man doch noch die Polizei rufen möchte, bei Personenschaden MÜSSEN sie nämlich kommen, bei Bagatellschaden können sie auch ablehnen.
// Halbwissen over and out - rechts ist der DANKE button 😁 //
Zitat:
Original geschrieben von GolfGTI1988
oh man du arme sau, ich denke wenn mir das passiert wär wäre ich mindestens 15 jahre eingewandert....Zitat:
Original geschrieben von DavidR
es kommt immer ganz drauf an was die dame die hinten drauf gefahren ist ihrer versicherung meldet... ihre versicherung wird dich schriftlich auch noch zu dem unfallvorgang abfragen..ich hatte das pech leider das eine frau verkehrwiedrig um eine insel gefahren is und es zum zusammenstoß kam... natürlich war sie schuld und sie hat es auch zugegeben..
da dachte ich mir ok machen wir es halt über die versicherung..
ich + 2 mitfahrer ( zeugen ) sie ihr mann + zeugin außenstehend..
mein fehler war das ich die polizei nicht gerufen habe .. und die dame dann die ganze geschichte dreist umgedreht hat .. naja lange rede kurzer sinn..
ich musste zahlen da eine außenstehende zeugin mehr aussagekräftig ist als meine mitfahrer / innen und meine worte in dem falle kaum gewicht hatten ..
der ihr schaden und mein schaden vielen zu meinen lasten ..
ja SEHR ärgerlich kann ich nur sagen .. ich lass es natürlich nicht auf mir sitzen ..
aber viel stress kann ich nur sagen .. deswegen egal was ist immer schön die polizei rufen .. die sind für sowas da ..
ich hoffe für dich das du dein geld bekommst und alles schön nach maß läuft
greetz
du glaubst garnicht wie sehr ich gekocht habe vor wut..
naja nicht alles ist gerecht . . .aber hoffen wir das der TE sein geld bekommt 😉
Zitat:
Original geschrieben von AR147
die Polizei kommt eigentlich nur noch bei Personenschäden, nicht bei Bagatellen.
kommt aufs Bundesland an
Zitat:
Deswegen drittens: bei Streit vor Ort (zB Weigerung des Schuldigen einen Unfallbericht vor Ort auszufüllen) sollte man aufgrund von zweitens nochmal überlegen ob einem nicht doch plötzlich der Hals oder die Wirbelsäule weh tut, und man doch noch die Polizei rufen möchte, bei Personenschaden MÜSSEN sie nämlich kommen, bei Bagatellschaden können sie auch ablehnen.
Schon mal was von Vortäuschen einer Straftat gehört?