E90 bei BMW gekauft - Mietwagen verschwiegen !
@Moderatoren: könntet ihr bitte das Thema in das allgemeine BMW Forum schieben? Ich habs versehentlich ins E90 Forum gepostet.
Danke
Hallo!
Ich brauche mal wieder euren Rat. Ich habe mir einen BMW E90 EZ 09/2010 mit 72000km bei BMW gekauft. Da das Autohaus 200km weg ist und ich es beruflich nicht anders hinbiegen konnte, habe ich dem Verkäufer am Telefon für den Kauf zugesagt. Er hat mir die Bestellung per Email zugesendet und ich habe diese dann auch unterschrieben und ihm zurückgeschickt.
Als ich zuvor auf die Bestellung geschaut habe traf mich das erste Mal der Schlag: plötzlich stand dort etwas von einem reparierten Hagelschaden i.H.v. 10000€ in deren Autohaus repariert...
Ich habe sofort den Verkäufer per Email kontaktiert - er rief mich zurück und bestätigte mir dass man nichts mehr davon sieht und auf die Reparatur eine lebenslange Garantie bestünde.
Ich habe es dann hingenommen und wie gesagt unterschrieben, da der Kaufpreis wirklich günstig war
An dieser Stelle gleich meine erste Frage: die umsatzsteuer wurde für dieses Fzg nicht ausgewiesen - ist das denn nicht nur dann möglich, wenn an Wiederverkäufer bzw Gewerbetreibende verkauft wird? Ich dachte, dass bei einem Verkauf von einem Händler an Privatpersonen immer eine USt ausgewiesen werden muss.
Dann kam eben das große Erwachen... Der Brief wurde mir für die Zulassung per Post zugesendet. Als ich am Abend heim kam und die Unterlagen anschaute, traute ich meinen Augen nicht: im Fahrzeugbrief stand nicht nur die Anwältin als Vorbesitzerin, von der die ganze Zeit in meinen Telefonaten mit dem Verkäufer die Rede war, sondern noch ein Halter davor - nämlich eine große namhafte deutsche Autovermietung... Auf diese war das Fahrzeug etwas länger als 1 Jahr zugelassen...
Ich habe nun sofort eine deutliche und lange formelle Email an den Verkäufer versendet. Was würdet ihr tun? Ich bin auf das Auto angewiesen weil ich es brauche um zur Arbeit zu kommen (Schichtdienst - da fährt teilweise keine Bahn) ich habe jetzt mein altes Auto bereits veräußert - es wird am Samstag abgeholt - ich muss also das neue auf jeden Fall nehmen. Ich habe nun 3 varianten vorgeschlagen:
1. ich erhalte ein gleichwertiges anderes Fahrzeug.
2. kaufpreisminderung um 15%
3. abgabe des Sachverhalts an einen Rechtsanwalt
Mich beunruhigt ein Satz in der Bestellung. Dort steht sinngemäss dass aus der Bestellung ein wirksamer Kaufvertrag wird, wenn entweder der Verkäufer den Vertrag schriftlich bestätigt oder er die Ware geliefert hat. Die Frage ist, ob das zusenden des Briefes als Lieferung angesehen werden kann. Dann sehe ich das nämlich als Täuschungshandlung an. Müsste man mal ins BGB oder HGB schauen... Meine rechtskunde im Studium liegt leider zu lange zurück.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir ein paar Vorschläge macht.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Interessant wäre mal zu wissen, wie die "lange formelle" Mail ausgesehen hat. Leider schreiben die Leute im ersten Frust einen derartigen Unsinn, dass man nur allzu oft den ersten Lachflash unterdrücken muss, als dass man angemessen darauf reagieren könnte. In Sachen Reaktion, gab es dahingehend eigentlich schon eine Antwort vom Händler?
Im Ganzen kommt es natürlich auch darauf an, ob und wie der Kauf stattgefunden hat. Ob der Händler in seiner Verkaufsanzeige bereits darauf verwiesen hat und und und...
Aber wie dem auch sei, zum steuerlichen Aspekt...
Kauft der Händler das Fahrzeug von einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Gewerbetreibenden an, muss der Gewerbetreibende bei Abgabe des Fahrzeuges auch die Umsatzsteuer ausweisen. Der Händler kauft also mit Umsatzsteuerausweis und veräußert es entsprechend mit Umsatzsteuerausweis weiter.
Kauft der Händler das Fahrzeug hingegen von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer oder von Privat, wird auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Das Fahrzeug unterliegt dann auch im Verkauf der Differenzbesteuerung nach §25a UStG. Er versteuert also gegenüber dem Finanzamt nur die Differenz zwischen Ver- und Ankaufspreis. Auf gut deutsch, keine Rechnung mit ausgwiesener Umsatzsteuer.
Zum rechtlichen Aspekt...
Der Hagelschaden ist ein handfester und wertmindernder Unfallschaden, der zwar scheinbar fachgerecht repariert wurde, aber dennoch eine Wertminderung darstellt. Auf diesen hätte also hingewiesen werden müssen.
Auch die Tatsache, dass das Fahrzeug zuvor als Mietwagen zugelassen war, unterliegt als wertmindernder Faktor der Auskunftspflicht des verkaufenden Händlers. Nicht umsonst stehen auf jedem Blanko-Kaufvertrag die üblichen Verdächtigen wie Re-Import, Taxi, Miet- und Fahrschulwagen zum ankreuzen.
Allerdings heißt die Zulassung auf einen Vermieter nicht gleichzeitig und automatisch auch, dass das Fahrzeug vermietet wurde. Ausgehen wird man davon allerdings können, schon wegen der geringen Haltungsdauer.
Mal ganz nebenbei...
Da der Kauf ausschließlich per Mail und Telefon stattgefunden hat, unterliegt dieser den aktuellen gesetzlichen Maßgaben des Fernabsatzgesetzes. Dem ist es nämlich egal, ob sich ein privater Verbraucher ne Kaffeetasse, ein Auto oder einen Flugzeugträger kauft. Ergo, Du als Käufer hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, bist theoretisch aber auch in jedweder Weise für wertmindernde Tatsachen verantwortlich. Also mal eben anmelden, fahren, was anderes suchen und dann nebst Rückgabe fristgemäß widerrufen ist nicht. Zumindest nicht ohne nennenswerte Einbußen.
Fazit...?
Theoretisch musst Du nicht mal nebst fadenscheiniger Gründe vom Kaufvertrag zurücktreten, Du kannst diesen schlichtweg nach Fernabsatzgesetz ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Die Frage ist, will man so ein Fahrzeug von solch einem Verkäufer haben? Ob der einjährige Einsatz als Mietwagen so ein Problem darstellt, muss jeder selbst wissen, zumindest sollte das Fahrzeug auf Grund der Wertminderung durch Hagelschaden und Mietwagenvorbesitz entsprechend günstiger sein.
Eine Kaufpreisminderung von 15% wird wahrscheinlich nicht gerechtfertigt sein und überzogene Forderungen führen dann zu nachgezogenen Problemen in der weiteren Abwicklung.
Zudem könnte die Sache mit dem Rechtsanwalt hier zur Luftnummer werden, weil Du von den Tatsachen vor Abschluss des Vertrages gewusst hast, also bevor Du die verbindliche Bestellung unterschrieben zurückgesendet hast. Wenn Du es vorher nicht gelesen hast, dann ist das theoretisch dein Problem, nicht das des Händlers.
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So what, mein guter Ratschlag. Kaufvertrag entsprechend des Fernabsatzgesetzes widerrufen, ersatzweise wegen der vorgenannten Gründe und was anderes suchen / kaufen. Oder aber damit abfinden, wenn der Preis ein wenig unter denen anderer, vergleichbarer Fahrzeuge liegt. Ersatzweise könnte man dem Händler ja noch ein paar Euro Kaufpreisminderung ans Herz legen, sei es auch mit freundlichem Nachdruck. Aber bitte - keine übertriebenen 15%... 😉
25 Antworten
Also vielen Dann erstmal für eire Antworten. Das mit dem Hagelschaden habe ich vor Unterschrift gewusst - aber jedoch nicht vom Verkäufer erfahren, sondern quasi dann plötzlich in der Bestellung mehr oder weniger vor vollendeten Tatsachen gestanden...
Die Sache mit dem Mietwagen war mir erstbekannt nachdem ich die Bestellung unterzeichnet hatte und den Fahrzeugbrief erhalten habe.
Der Verkäufer rief mich heute Vormittag an und beteuerte, dass er davon nichts wusste... Er könne aber preislich definitiv nichts mehr machen.
Ich machte deutlich, dass es mir hauptsächlich darum geht, dass ich mir einfach nur verarscht und hintergangen vorkomme. Warum ist man nicht whrlich und legt die Fakten auf denTisch? Darum geht es mir.
Jetzt muss man selbst bei einem BMW Autohaus schon mit solchen Dingen rechnen...
Im übrigen habe ich inzwischen urteile gefubden, worin Autohändlern Recht gegeben worden ist in solchen Fällen, da man aufgrund einer Mietwagennutzung nicht von einem sachmangel und auch nicht von einer gerechtfertigten Kaufpreisminderung ausgeht.
Ich habe mir jetzt heraussuchen lassen wie lange das Fahrzeug bei der autovermietung zugelassen war bzw wieviele km in der Zeit drauf gefahren wurden.
Ergebnis: 1 Jahr und 2monate 14800km. Der rest wurde von der zweiten besitzerin (lebensgefährtin von einem disponenten des autohauses) in etwas mehr als drei jahren drauf gefahren.
Ich habe mich schlussendlich doch für das fahrzeug entschieden. Es war ja in der tat auch recht günstig.
Mich stört einfach nur die tatsache dass mit halbverdeckten karten gespielt wird...
Mir gehts nicht darum dass ich da was rausschlagen will sondern einfach um das Gefühl, verarscht zu werden nach dem Prinzip "naja vermutlich interessiert ihn das ja nicht oder er merkt es vielleicht nicht..."
In Sachen Mietwageneigenschaft kommt es immer auf die Gesamtumstände an, es bleibt in jedem Fall wertmindernd...
Mal lesen...
Oder hier mal die davon abweichende Entscheidung...
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Ich bin ganz ehrlich, ich hätte die Karre schon aus Prinzip nicht mehr gekauft, allein auf Grund der Gesamtumstände... 😁
Es macht keinen Unterschied ob das Fahrzeug in einer Vermietung bewegt wurde oder ob es ein Privatmann war, der das Fahrzeug bewegt hat. Beides könnten gute und schlechte sein. Finde es gut dass du dich dafür und nicht dagegen gestellt hast. Zumal sogar mittlerweile 60 bis 70 % der Neuwagen Firmenfahrzeuge sind, also müssen wir uns was das angeht sowieso iwann abfinden, das jedes 3. Fahrzeug von Firmen bewegt wurde.
Das ist ja alles schön und gut - mir ginge es da eher um die Handhabe des Händlers... 😉
Glaub mir, der wusste nur allzu gut, dass das Fahrzeug einen Hagelschaden hatte. Der wusste auch, dass er die Mietwageneigenschaft hätte angeben müssen/sollen. Nur weil einzelne Gerichtsentscheidungen dagegen sprechen, ändert dies nichts an der tatsache, dass ein Großteil der Gerichtsbarkeit es nach wie vor als Mangel sieht. So lange es dahingehend kein Grundsatzurteil gibt, bleibt alles fraglich...
Aber da kommt wer, hat ernsthaftes Interesse an dem Fahrzeug, also Kaufvertrag / verbindliche Bestellung schicken und hoffen, dass das mit dem Hagelschaden und der Mietwageneigenschaft so durchrutscht. Aber im Preis könn ma nix mer machen. Gell?
Sorry, aber das ist für mich kein Geschäftsgebahren...
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Man muss natürlich auch wieder einbeziehen - war der Preis des Fahrzeuges auffallend geringer als andere, vergleichbare Fahrzeuge, dann spricht ja prinzipiell nichts dagegen, so ein Fahrezeug zu kaufen.
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Ob ich jetzt der Mietwageneigenschafte negative Züge unterstellen würde, weiß ich gar nicht so recht. Find ich jetzt im Ganzen nicht so schlimm, zuweilen die Begründung des LG Kaiserslautern durchaus auch einleuchtend ist. Bei einem Fahrzeug mit 2 Vorbesitzern weiß ich schließlich auch nicht, wie das Fahrzeug behandelt wurde und das Interesse der Mietwagenfirmen liegt natürlich auch darin, die Fahrzeuge wieder für gute Preise an den Mann zu bringen.
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Problematischer sehe ich da den Hagelschaden. Er zählt definitiv als offenbahrungspflichtiger Unfallschaden, auch bei einem späteren Verkauf, was im Falle dessen zu einem geringeren Interesse führt und einem niedrigerem Verkaufserlös. Ergo - muss der Preis des Fahrzeuges diesen Umstand bereits berücksichtigen.
Dann, aber auch nur dann, sähe ich kein Problem beim Kauf eines solchen Fahrzeuges.
Han ja selbst schon einen reparierten Hagelschaden gekauft und ich muss ehrlich sagen, die fachgerechte Neulackierung des Fahrzeuges war für mich eher Vor- als Nachteil. Keine Schlüsselkratzer an den Griffmulden, keine Steinschläge an der Haube, der Wagen sah aus wie ein Neufahrzeug... 😉
Der Minderwert ist also eher subjektiv und spielt sich auch nur im Kopf ab.
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Zitat:
@BMWTordi schrieb am 6. März 2015 um 09:28:40 Uhr:
Was ist es denn überhaupt für ein Wagen?
Einer der als Mietwagen zugelassen war und einen Hagelschaden hatte. 😁 😁
Handhabe des Händlers hin oder her, in Zukunft wird der TE mit dem Wagen ja eh bei seinem regionalen Händler aufschlagen.
Das mit dem Hagelschaden ist ne Sache, die mich sicherlich auch stören würde, hab ich ja schon geschrieben. Aber das mit dem Mietwagen ist nun wirklich absolut kein wertmindernder Grund. Von meinen eigenen durchweg positiven Erfahrungen mal abgesehen, bekommen Mietwagen oft eine weitaus bessere Wartung, als die "Schätzchen" von Privatleuten. Ich mag mein Auto auch, aber wenn ich halt mal keine Zeit hab, wird die Inspektion eben auch mal 2.000km überzogen usw...
Ich finds gut dass der TE zugeschlagen hat, Hauptsache der Preis stimmt inkl. der Hagelschadensache immer noch. Zumal das ja auch ein Schaden ist, der nun wirklich kein Problem darstellst, schließlich können da keine versteckten, verzogenen Teile im Gebälk schlummern irgendwo.
Also alles halb so wild. Und ich bin sehr pingelig bei solchen Sachen.
Also ich habe bewusst nicht geschrieben, um welches Fahrzeug es sich genau handelt und auch den Preis nichg genannt weil ich erstmal so wure Meknung hören wollte. Dass der Preis niederiger war als bei anderen Fahrzeugen ist mir bewusst gewesen - deshalb ist er mir ja auch aufgegallen. Ich habe den niedrigen Preis aber eher mit der Farbe Karmesinrot in Verbindung gebracht, da ja allgemein bekannt ist, dass sich solche Fahrzeuge schlechter verkaufen.
Mir persönlich gefällt die Farbe sehr gut ich habe ja auch einen Imolaroten E39 mit M Paket - den habe ich gerade wegen der Farbe gekauft.
Ich denke die beiden passen dann ganz gut zusammen :-)
Außerdem finde ich, dass es zu einem ehrlichen Seriösen Verkauf dazugehört, dass der Verkäufer solche Dinge eben von selbst ans Licht führt und eben offen entgegenkommt jnd sagt "Herr xy, vielen Dank für das interesse am fahrzeug gerne biete ich Ihnen das Fahrzeug an - allerdings möchte ich anmerken, dass der Preis sich im unteren segment bewegt WEIL: ....)
so kn etwa wäre aus meiner Sicht ein faires Gespräch verlaufeN.
Klar - der Preis ist günstig - aber dann bitte auch die Karten auf den Tisch - erst recht, wenn ohnehin schon über Vorbesitzer spricht... Dass der Verkäufer das vielleicht nicht in seinem zweiten Satz mitteilen muss, ist mir auch bewusst - dennoch wünsche ich mir bei dem Begriff "Premium Selection" zumindest offene Fakten und ein faires Verkaufsgespräch.
Euch interessiert jetzt sicherlich Ausstattung und der Preis...
E90 EZ 9/2010 72000km Vorbesitzer wie angegeben. 316d, Servotronic, Sitzheizung, Klimaautomatik, Schiebedach, business Navi, Bluetooth FsE Business, erweiterte Musik Player Anbindung, BMW Online, PdC v/h, Lichtpaket, Geschwindigkeitsregelung, Außenspiegelpaket, Regensensor, Ablagenpaket, Durchladesystem, Xenon.
Das auto habe ich bekommen für 13.500€
Wie gesagt - Preis ist in Ordnung - aber auch nur dann wenn mitgeteilt wird, warum.
Mir geht es einfach um die Fairness, diese war nicht gegeben und das hat mich einfach gestört. Mittlerweile habe ich mich zwar etwas beruhigt, aber ich denke irgendwo ist mein Unmut sicherlich doch auch ein Stück nachvollziehbar.
Wenn man nur einbischen ahnung hat, dann kauft man keinen mietwagen. Ich fahre ab und zu selber und immer versaut ohne auf temp etc... Zu achten im kaufvertrag MUSS gewerbliches vorleben vom auto ganz klar vermerkt werden.
Zitat:
@Guest77 schrieb am 5. März 2015 um 00:45:58 Uhr:
Ist doch scheiß egal ob Mietwagen oder nicht,das wichtigste ist du hast ein schönes Auto Fahr weiter,wieso machst du dir Kopfschmerzen umsonst?
Zitat:
@nodpf schrieb am 6. März 2015 um 16:29:23 Uhr:
Wenn man nur einbischen ahnung hat, dann kauft man keinen mietwagen. Ich fahre ab und zu selber und immer versaut ohne auf temp etc... Zu achten im kaufvertrag MUSS gewerbliches vorleben vom auto ganz klar vermerkt werden.
Ein
"gewerbliches"Vorleben an sich ist nicht offenbahrungspflichtig, denn dies würde jedwede gewerbliche Nutzung umschließen und das wäre dann doch etwas zu pauschalisiert. Wohl aber wertmindernde Faktoren wie Re-Import, Taxi, Fahrschul- oder Mietwagen (auch wenn es zwischenzeitlich beim Mietwagen anderslautende gerichtliche Entscheidungen gibt).
Allerdings fragt man sich, ob man dann auch irgendwann keine Unfallschäden mehr offenbaren muss - weil - ist ja fast schon normal... 😉
Wenn man ein bisschen normal ist, behandelt man anderer Leute Sachen aber auch pfleglich, selbst wenn es sich nur um einen Leihwagen handelt... 😁
Zitat:
@nodpf schrieb am 6. März 2015 um 16:29:23 Uhr:
Wenn man nur einbischen ahnung hat, dann kauft man keinen mietwagen. Ich fahre ab und zu selber und immer versaut ohne auf temp etc... Zu achten im kaufvertrag MUSS gewerbliches vorleben vom auto ganz klar vermerkt werden.
Was für ein Unsinn.
Nur weil du einen Mietwagen schlecht behandelst und kalt trittst, muss das noch lange nicht heißen, dass das jeder so macht.
Glaubst du wirklich die ganze Hausfrauenfraktion überlegt bei jedem Gasgeben, ob der Motor denn schon richtig warm ist?
Dem weniger KFZ-afinen interessiert das doch nicht die Bohne.