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E90 bei BMW gekauft - Mietwagen verschwiegen !

BMW 3er E90
Themenstarteram 4. März 2015 um 21:55

@Moderatoren: könntet ihr bitte das Thema in das allgemeine BMW Forum schieben? Ich habs versehentlich ins E90 Forum gepostet.

Danke

 

Hallo!

Ich brauche mal wieder euren Rat. Ich habe mir einen BMW E90 EZ 09/2010 mit 72000km bei BMW gekauft. Da das Autohaus 200km weg ist und ich es beruflich nicht anders hinbiegen konnte, habe ich dem Verkäufer am Telefon für den Kauf zugesagt. Er hat mir die Bestellung per Email zugesendet und ich habe diese dann auch unterschrieben und ihm zurückgeschickt.

Als ich zuvor auf die Bestellung geschaut habe traf mich das erste Mal der Schlag: plötzlich stand dort etwas von einem reparierten Hagelschaden i.H.v. 10000€ in deren Autohaus repariert...

Ich habe sofort den Verkäufer per Email kontaktiert - er rief mich zurück und bestätigte mir dass man nichts mehr davon sieht und auf die Reparatur eine lebenslange Garantie bestünde.

Ich habe es dann hingenommen und wie gesagt unterschrieben, da der Kaufpreis wirklich günstig war

An dieser Stelle gleich meine erste Frage: die umsatzsteuer wurde für dieses Fzg nicht ausgewiesen - ist das denn nicht nur dann möglich, wenn an Wiederverkäufer bzw Gewerbetreibende verkauft wird? Ich dachte, dass bei einem Verkauf von einem Händler an Privatpersonen immer eine USt ausgewiesen werden muss.

Dann kam eben das große Erwachen... Der Brief wurde mir für die Zulassung per Post zugesendet. Als ich am Abend heim kam und die Unterlagen anschaute, traute ich meinen Augen nicht: im Fahrzeugbrief stand nicht nur die Anwältin als Vorbesitzerin, von der die ganze Zeit in meinen Telefonaten mit dem Verkäufer die Rede war, sondern noch ein Halter davor - nämlich eine große namhafte deutsche Autovermietung... Auf diese war das Fahrzeug etwas länger als 1 Jahr zugelassen...

Ich habe nun sofort eine deutliche und lange formelle Email an den Verkäufer versendet. Was würdet ihr tun? Ich bin auf das Auto angewiesen weil ich es brauche um zur Arbeit zu kommen (Schichtdienst - da fährt teilweise keine Bahn) ich habe jetzt mein altes Auto bereits veräußert - es wird am Samstag abgeholt - ich muss also das neue auf jeden Fall nehmen. Ich habe nun 3 varianten vorgeschlagen:

1. ich erhalte ein gleichwertiges anderes Fahrzeug.

2. kaufpreisminderung um 15%

3. abgabe des Sachverhalts an einen Rechtsanwalt

Mich beunruhigt ein Satz in der Bestellung. Dort steht sinngemäss dass aus der Bestellung ein wirksamer Kaufvertrag wird, wenn entweder der Verkäufer den Vertrag schriftlich bestätigt oder er die Ware geliefert hat. Die Frage ist, ob das zusenden des Briefes als Lieferung angesehen werden kann. Dann sehe ich das nämlich als Täuschungshandlung an. Müsste man mal ins BGB oder HGB schauen... Meine rechtskunde im Studium liegt leider zu lange zurück.

 

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir ein paar Vorschläge macht.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 5. März 2015 um 5:46

Interessant wäre mal zu wissen, wie die "lange formelle" Mail ausgesehen hat. Leider schreiben die Leute im ersten Frust einen derartigen Unsinn, dass man nur allzu oft den ersten Lachflash unterdrücken muss, als dass man angemessen darauf reagieren könnte. In Sachen Reaktion, gab es dahingehend eigentlich schon eine Antwort vom Händler?

Im Ganzen kommt es natürlich auch darauf an, ob und wie der Kauf stattgefunden hat. Ob der Händler in seiner Verkaufsanzeige bereits darauf verwiesen hat und und und...

Aber wie dem auch sei, zum steuerlichen Aspekt...

Kauft der Händler das Fahrzeug von einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Gewerbetreibenden an, muss der Gewerbetreibende bei Abgabe des Fahrzeuges auch die Umsatzsteuer ausweisen. Der Händler kauft also mit Umsatzsteuerausweis und veräußert es entsprechend mit Umsatzsteuerausweis weiter.

Kauft der Händler das Fahrzeug hingegen von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer oder von Privat, wird auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Das Fahrzeug unterliegt dann auch im Verkauf der Differenzbesteuerung nach §25a UStG. Er versteuert also gegenüber dem Finanzamt nur die Differenz zwischen Ver- und Ankaufspreis. Auf gut deutsch, keine Rechnung mit ausgwiesener Umsatzsteuer.

Zum rechtlichen Aspekt...

Der Hagelschaden ist ein handfester und wertmindernder Unfallschaden, der zwar scheinbar fachgerecht repariert wurde, aber dennoch eine Wertminderung darstellt. Auf diesen hätte also hingewiesen werden müssen.

Auch die Tatsache, dass das Fahrzeug zuvor als Mietwagen zugelassen war, unterliegt als wertmindernder Faktor der Auskunftspflicht des verkaufenden Händlers. Nicht umsonst stehen auf jedem Blanko-Kaufvertrag die üblichen Verdächtigen wie Re-Import, Taxi, Miet- und Fahrschulwagen zum ankreuzen.

Allerdings heißt die Zulassung auf einen Vermieter nicht gleichzeitig und automatisch auch, dass das Fahrzeug vermietet wurde. Ausgehen wird man davon allerdings können, schon wegen der geringen Haltungsdauer.

Mal ganz nebenbei...

Da der Kauf ausschließlich per Mail und Telefon stattgefunden hat, unterliegt dieser den aktuellen gesetzlichen Maßgaben des Fernabsatzgesetzes. Dem ist es nämlich egal, ob sich ein privater Verbraucher ne Kaffeetasse, ein Auto oder einen Flugzeugträger kauft. Ergo, Du als Käufer hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, bist theoretisch aber auch in jedweder Weise für wertmindernde Tatsachen verantwortlich. Also mal eben anmelden, fahren, was anderes suchen und dann nebst Rückgabe fristgemäß widerrufen ist nicht. Zumindest nicht ohne nennenswerte Einbußen.

Fazit...?

Theoretisch musst Du nicht mal nebst fadenscheiniger Gründe vom Kaufvertrag zurücktreten, Du kannst diesen schlichtweg nach Fernabsatzgesetz ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Die Frage ist, will man so ein Fahrzeug von solch einem Verkäufer haben? Ob der einjährige Einsatz als Mietwagen so ein Problem darstellt, muss jeder selbst wissen, zumindest sollte das Fahrzeug auf Grund der Wertminderung durch Hagelschaden und Mietwagenvorbesitz entsprechend günstiger sein.

Eine Kaufpreisminderung von 15% wird wahrscheinlich nicht gerechtfertigt sein und überzogene Forderungen führen dann zu nachgezogenen Problemen in der weiteren Abwicklung.

Zudem könnte die Sache mit dem Rechtsanwalt hier zur Luftnummer werden, weil Du von den Tatsachen vor Abschluss des Vertrages gewusst hast, also bevor Du die verbindliche Bestellung unterschrieben zurückgesendet hast. Wenn Du es vorher nicht gelesen hast, dann ist das theoretisch dein Problem, nicht das des Händlers.

* * * * *

So what, mein guter Ratschlag. Kaufvertrag entsprechend des Fernabsatzgesetzes widerrufen, ersatzweise wegen der vorgenannten Gründe und was anderes suchen / kaufen. Oder aber damit abfinden, wenn der Preis ein wenig unter denen anderer, vergleichbarer Fahrzeuge liegt. Ersatzweise könnte man dem Händler ja noch ein paar Euro Kaufpreisminderung ans Herz legen, sei es auch mit freundlichem Nachdruck. Aber bitte - keine übertriebenen 15%... ;)

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25 Antworten
am 4. März 2015 um 23:45

Ist doch scheiß egal ob Mietwagen oder nicht,das wichtigste ist du hast ein schönes Auto Fahr weiter,wieso machst du dir Kopfschmerzen umsonst?

am 4. März 2015 um 23:53

Nachtrag

Hat Dein Händler den Wagen mit ausgewiesener MwSt. angekauft, so kann er dafür die Vorsteuer geltend machen, muss aber dann beim Weiterverkauf auch die Steuer wieder ausweisen und an das Finanzamt abführen. Daher gehe ich doch eher davon aus das er das Kfz ohne ausgewiesene MwSt. angekauft, also von privat.

Themenstarteram 5. März 2015 um 3:29

Ja ich weiss mittlerweile leider auch, dass es rein rechtlich so aussieht, dass der Händler einem das nicht (mehr) sagen muss... Er muss lediglich wahrheitsgemäß antworten, wenn man explizit danach fragt.

Ich muss mich wohl damit abfinden...

Weshalb ich mir Kopfschmerzen mache: ich unterstelle einfach mal, dass ein Mietwagen deutlich mehr und öfter mal "getreten" wird, wie ein anderes Fahrzeug. Genau das ist der Punkt, der mir Gedanken macht.

Und das soll bei einem BMW Händler passiert sein?

am 5. März 2015 um 5:46

Interessant wäre mal zu wissen, wie die "lange formelle" Mail ausgesehen hat. Leider schreiben die Leute im ersten Frust einen derartigen Unsinn, dass man nur allzu oft den ersten Lachflash unterdrücken muss, als dass man angemessen darauf reagieren könnte. In Sachen Reaktion, gab es dahingehend eigentlich schon eine Antwort vom Händler?

Im Ganzen kommt es natürlich auch darauf an, ob und wie der Kauf stattgefunden hat. Ob der Händler in seiner Verkaufsanzeige bereits darauf verwiesen hat und und und...

Aber wie dem auch sei, zum steuerlichen Aspekt...

Kauft der Händler das Fahrzeug von einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Gewerbetreibenden an, muss der Gewerbetreibende bei Abgabe des Fahrzeuges auch die Umsatzsteuer ausweisen. Der Händler kauft also mit Umsatzsteuerausweis und veräußert es entsprechend mit Umsatzsteuerausweis weiter.

Kauft der Händler das Fahrzeug hingegen von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer oder von Privat, wird auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Das Fahrzeug unterliegt dann auch im Verkauf der Differenzbesteuerung nach §25a UStG. Er versteuert also gegenüber dem Finanzamt nur die Differenz zwischen Ver- und Ankaufspreis. Auf gut deutsch, keine Rechnung mit ausgwiesener Umsatzsteuer.

Zum rechtlichen Aspekt...

Der Hagelschaden ist ein handfester und wertmindernder Unfallschaden, der zwar scheinbar fachgerecht repariert wurde, aber dennoch eine Wertminderung darstellt. Auf diesen hätte also hingewiesen werden müssen.

Auch die Tatsache, dass das Fahrzeug zuvor als Mietwagen zugelassen war, unterliegt als wertmindernder Faktor der Auskunftspflicht des verkaufenden Händlers. Nicht umsonst stehen auf jedem Blanko-Kaufvertrag die üblichen Verdächtigen wie Re-Import, Taxi, Miet- und Fahrschulwagen zum ankreuzen.

Allerdings heißt die Zulassung auf einen Vermieter nicht gleichzeitig und automatisch auch, dass das Fahrzeug vermietet wurde. Ausgehen wird man davon allerdings können, schon wegen der geringen Haltungsdauer.

Mal ganz nebenbei...

Da der Kauf ausschließlich per Mail und Telefon stattgefunden hat, unterliegt dieser den aktuellen gesetzlichen Maßgaben des Fernabsatzgesetzes. Dem ist es nämlich egal, ob sich ein privater Verbraucher ne Kaffeetasse, ein Auto oder einen Flugzeugträger kauft. Ergo, Du als Käufer hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, bist theoretisch aber auch in jedweder Weise für wertmindernde Tatsachen verantwortlich. Also mal eben anmelden, fahren, was anderes suchen und dann nebst Rückgabe fristgemäß widerrufen ist nicht. Zumindest nicht ohne nennenswerte Einbußen.

Fazit...?

Theoretisch musst Du nicht mal nebst fadenscheiniger Gründe vom Kaufvertrag zurücktreten, Du kannst diesen schlichtweg nach Fernabsatzgesetz ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Die Frage ist, will man so ein Fahrzeug von solch einem Verkäufer haben? Ob der einjährige Einsatz als Mietwagen so ein Problem darstellt, muss jeder selbst wissen, zumindest sollte das Fahrzeug auf Grund der Wertminderung durch Hagelschaden und Mietwagenvorbesitz entsprechend günstiger sein.

Eine Kaufpreisminderung von 15% wird wahrscheinlich nicht gerechtfertigt sein und überzogene Forderungen führen dann zu nachgezogenen Problemen in der weiteren Abwicklung.

Zudem könnte die Sache mit dem Rechtsanwalt hier zur Luftnummer werden, weil Du von den Tatsachen vor Abschluss des Vertrages gewusst hast, also bevor Du die verbindliche Bestellung unterschrieben zurückgesendet hast. Wenn Du es vorher nicht gelesen hast, dann ist das theoretisch dein Problem, nicht das des Händlers.

* * * * *

So what, mein guter Ratschlag. Kaufvertrag entsprechend des Fernabsatzgesetzes widerrufen, ersatzweise wegen der vorgenannten Gründe und was anderes suchen / kaufen. Oder aber damit abfinden, wenn der Preis ein wenig unter denen anderer, vergleichbarer Fahrzeuge liegt. Ersatzweise könnte man dem Händler ja noch ein paar Euro Kaufpreisminderung ans Herz legen, sei es auch mit freundlichem Nachdruck. Aber bitte - keine übertriebenen 15%... ;)

Wenn es zu Anfang bereits solche "Probleme" gibt würde ich die Bestellung annullieren und gut is.

Wer weiß was da später noch alles kommt....

Autos gibt es wie Sand am Meer.

Aber die Endscheidung liegt ja bei Dir.

Danke Neo...

Ich hatte den Thread zwar gestern Nacht schon gelesen, war aber zu müde für so `nen langen Text :)

Im Prinzip ist nun ja alles geagt. Ein Sache noch von mir: Sollte der Wagen seitens des Händlers als "Premium Selection" verkauft worden sein (was nicht unbedingt sein muss), so hat man als Kunde ebenso eine "Umtausch Garantie"

http://www.bmw.com/.../change.html

Ist mir seinerzeit beim Kauf erklärt worden. Auf meine Frage nach den Kosten (da z.B.weiterer Halter im Brief) wurde mir ein geschätzter Betrag von 2-3000,- EUR genannt :) - vermutlich aber auf mein Auto für knapp 37k Kaufpreis ausgelegt.

Grundsätzlich wäre bei mir die Sache mit dem Hagelschaden schon vorbei gewesen - vor allem ungesehen :eek:

Bei 10k Schadenshöhe ist ja mindestens von einer Komplettlackierung auszugehen. Und sollte hierauf der VK am Telefon tatsächlich von einer "lebenslangen" Garantie gesprochen haben, so hätte ich spätestens dann einfach aufgelegt.

Falls noch nicht zugelassen, trete auf jeden Fall vom Kauf zurück. Das Fernabsatzgesetz hatte ich in deinem Fall auch schon im Kopf - war mir aber nicht zu 100% sicher - vertraue aber nun auf Neos Aussage.

Hast du nun schriftlich in deinem Vertrag stehen, ob es ein Mietwagen war oder nicht? Laut meines Wissens muss das da drin stehen / angekreuzt sein.

Der Hagelschaden war die Vor Unterschrift bekannt und entzieht sich somit jeglicher Diskussion.

Rücktritt nach Fernabsatzgesetzt ist natrülich nett/möglich. Das könntest du durchaus auch als kleines Druckmittel ggü. dem Händler benutzen um sich doch nur mit einem kleinen Preisnachlass einig zu werden.

Dass ein reparieter 10k Euro Schaden für dich scheinbar weniger schlimm ist als die Mietwagenutzung kann ich nicht nachvollziehen. Mietwagen fahren i.d.R mehr Langstrecke als ein Auto, das man im Alter von 3 Jahren von privat mit 30tkm kauft.

Das nit dem Mietwagen sehe ich nun wirklich nicht als Problem an. Warum machst Du Dir deswegen solche Sorgen? Getreten werden kann jedes Auto. Mein Auto war vorher 1 Jahr lang ein Dienstwagen eines Mitarbeiters. Geht der damit so pfleglich um? Trotzdem hält der Wagen absolut ohne technisches Problem jede meiner Vollgastouren durch.

Vorher hatte ich einen Volvo, auch ein Jahreswagen beim Kauf, der auf Hertz zugelassen war. Na und? Der hielt auch ohne Probleme bis zum Verkauf. Und der wurde bestimmt nicht warm und kalt gefahren von den Mietern. Mach ich ja auch nie mit den Kisten. Außer der Drosselklappe war nie was dran.

Gerade Mietwagen sehen wirklich jede planmäßige Wartung, und die auch nur bei der Vertragswerkstatt. Sie kriegen auch öfters Innenreinigungen als Autos privater Besitzer (es sei denn die haben nix anderes zu tun).

Also meine Erfahrungen sind durchweg positiv, und DARUM würde ich mir auch keinen Kopp machen. Das mit dem Hagelschaden ist schon ärgerlicher, aber das wußtest Du vor Unterschrift.

Ich würde schon mit dem Händler nochmal reden, vielleicht lassen sich noch ein paar Euroenen rausschlagen. Sorgen machen würde ich mir aber nicht. Der angeblich top gepflegte Jahreswagen vom Oppi kann auch schon auf der Ausfahrt vom Hof in die Knie gehen, ne 100%ige Sicherheit gibts weder bei Gebraucht, noch bei Neuwagen.

Ich würde das Auto nicht abnehmen und ein anderes suchen.

Hätte da kein gutes Gefühl bei dem Verkäufer.

am 5. März 2015 um 16:01

Sehe ich auch so...

Und mal ganz nebenbei, bin auch schon an so einen BMW Händler geraten. Da wurde halt mal eben ein Unfallschaden von 13.000 Euro verschwiegen. Angeblich nur ein kleiner Streifer am hinteren Seitenteil, in Wahrheit...

Mietwagen hin oder her, für mich stellt sich da die Frage, wie die Leute mit den Mietwagen umgehen. Sind wir doch mal ehrlich, die meisten recht pfleglich... Zum Einen oft ein Fahrzeug, welches sie zuvor noch nie gefahren sind und welches man dann für die paar Tage eh etwas vorsichtiger bewegt, zum anderen sind die Haftungsbestimmungen im Mietwagenbereich auch schon ne ganz schöne Hausnummer und die SB wollen im Falle eines Falles nur die Wenigsten schlucken.

* * * * *

Im Ganzen würde ich auf den Kauf verzichten - es sei denn der Preis passt... ;)

Also gut:

BMW hat in 08/2012 einen ganzen Sack der letzten E91 an SIXT verhöckert :)

Mir sind jedoch nur die 330d aufgefallen, da ich 2013 einen solchen suchte.

Waren alles Autos mit Leder (3 Farben) und den gängigen Außenfarben. Kein M-Paket, aber ansonsten relativ voll (h/k, Memory Sitze, Navi Pro, Panoramadach).

Die Autos sind ab Anfang 2013 aufgetaucht sobald sie 25tkm hatten - ansonsten die letzten nach 12 Monaten - also im August.

ca. 10 von diesen Fahrzeuge hab live gesehen - teilweise ohne Aufbereitung da ich ohne Termin bei den Händlern auftauchte :)

Da waren eigentlich ordentliche Autos dabei, die innen zwar noch etwas dreckig waren, aber o.k.

Das waren vermutlich Autos aus einer Langzeitmiete, sprich: 1 Nutzer in rund 8 Monaten.

Dann gab es die (oberflächlich) sauberen Autos, bei denen man auf den 2. Blick erst sah was los ist:

Unzählige Beschädigungen im Innenraum und Ladebereich, angefahrene Felgen, und: BMW Embleme auf der Haube, die nach 8 Monaten keinen Aufdruck mehr hatten :eek:

Das waren dann wohl die Autos die 8 Monate lang im täglichen Verleih waren. Wohl auch 3-5x pro Woche in der Bürstenwaschanlage - so dass der nächste Kunde ein sauberes Auto bekommt :)

Vorschäden dieser Autos waren immer mindestens 2.000 EUR, teilweise auch mal 6.000 EUR. (Lack, neue Scheiben, etc.).

Es gab BMW Händler die haben die Autos durchgereicht - billig! ... andere Händler haben sie auf Premium Selection Standard aufbereitet...

Was willst du nun heute ´noch wissen? Das Auto des TE ist 2. Hand und war vor fast 5 Jahren ein Mieter... war es ein Guter oder ein Schlechter?

Blind kaufen?

Einen Mieter nicht mal nach 6 Monaten/25k

Und meine Meinung zum Auto des TE steht weiter oben schon :)

Der billigste E91 330d lag damals übrigens bei genau 30.000 EUR - Ein 9 Monate altes Auto mit einem BLP von 64.000 EUR :rolleyes: - die Masse gab`s ab 34.000 EUR.

Wenn Dir das Fahrzeug gefällt und es in Ordnung ist sollte Dir die Nutzung als Mietwagen egal. Weniger würde mir der ex Hagelschaden gefallen. Wie war der Wagen preislich gewesen im vergleich mit anderen gleichwertigen Fahrzeugen am Markt?

am 5. März 2015 um 21:13

Zitat:

@Saarkater schrieb am 5. März 2015 um 21:24:40 Uhr:

Wenn Dir das Fahrzeug gefällt und es in Ordnung ist sollte Dir die Nutzung als Mietwagen egal. Weniger würde mir der ex Hagelschaden gefallen. Wie war der Wagen preislich gewesen im vergleich mit anderen gleichwertigen Fahrzeugen am Markt?

Eigentlich die Hauptfrage im Ganzen...

Der Unfallschaden ist nicht von der Hand zu weisen, auch bei einem späteren Verkauf nicht. Und das heißt - Preisabschlag und weniger Interessen...

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