E60 Modell 2005 nun mit MP3 !?
...weiß jemand, ob nun die "neuen" E60 Modelle (2005) endlich MP3 abspielen können!?? Mein Freundlicher meinte ja, nach den Werksferien ausgelieferte Fahrzeuge hätten nun endlich die neue Software um MP3 abzuspielen. Kann das jemand bestätigen?
15 Antworten
@wobeco
Die Rechslage dürfte hier etwas schwierig ausfallen befürchte ich, da du das ganze ja nicht beweisen kanns. Aber generell gilt, auch eine Mündliche Zusage ist eine Art Vertrag. Streng genommen bräuchtest du nich einmal einen Vertrag zu unterzeichenn beim Autokauf. Schon die mündliche zusage zum Kauf würde für einen Vertragsabschluß gelten. Ich würde einfach einmal versuchen den Verkäufer darauf hin anzusprechen und ihm mitzuteilen, dass er sich mal die Rechtslage ansehen soll und er dir ja eine mündliche Zusage erteilt habe dass es funktioieren würde und es somit einen Vertragsabschluß gab und dies ohne Aufpreis. Einen Versuch ist es wert. Natürlich ist es eine Frechheit von BMW (deinem Händler) dies zu verprechen und dann funktioniert es nicht. Ich würde mch auch noch zusätzlich direkt mit BMW in verbindung setzen und dieses Versprechen einfordern. Ich muß auch ganz ehrlich sagen, mir kommen die Verkäufer oft sehr sehr planlos vor. Als ich mein Auto abholte und er es mir erklärte, habe ich mir nur gedacht warum erkläre nicht besser ich ihm das Auto, da sind Sachen gekommen, da greift man sich aufs Hirn.
Aber leztendlich auf einen Termin bei einem Rechtsanwalt würde ich verzichten und lieber die 150Euro zahlen, denn eines bleibt immer noch, den Beweis kannst du nicht erbringen dass er es wirklich gesagt hat.
m.f.G.
Eliottk