E500 und 16 Zoll Felgen Teil 2: Fehler vom Autohaus
Guten Morgen,
es geht hier um die Fortsetzung des folgenden Fall: E500 und 16 Zoll Felgen
Nach einigen Nachforschungen am gestrigen Tag habe ich mir von Mercedes die Rechnungen für die Reifen bzw. Felgen zusenden lassen. Am 13.11.2003 wurden von einem autorisierten Mercedes Benz Händler (Nils und Kraft) die folgenden Felgen inkl. Reifen "verbaut".
Q44013122592; 225 / 55 R16H
Q44013122593; 225 / 55 R16H
Der nächste Reifenwechsel wurde am 16.10.2006 gemacht, wieder wurde die oben genannte Reifengröße auf dem Fahrzeug montiert. Nach vielen Rücksprachen mit verschiedenen Mercedes Händlern wurde mir mehrfach bestätigt, dass keine 16 Zoll Reifen auf einem E500 montiert werden dürfen. Tatsächlich ist der Vorbesitzer 6 Jahre lange im Winter ohne korrekte Betriebserlaubnis mit diesem Fahrzeug gefahren. Gerade bei diesem Wetter habe ich ein ganz schlechtes Gefühl mit diesem Fahrzeug zu fahren.
Ich finde es unmöglich wie ein Mercedes Autohaus eine nicht zulässige Rad- / Reifenkombination verkaufen kann. Durch die Suche im WIS mit der Fahrgestellnummer ist solch ein Fehler doch eigentlich ausgeschlossen. Da ich den Wagen vor 2 Wochen gebraucht gekauft habe und der entsprechende Servicemitarbeiter von Mercedes dabei war, werde ich gegen diesen Fehler vorgehen.
Ich bin gespannt was mir die Niederlassung dazu sagt und welchen Vorschlag ich bekomme. Der Wagen wurde zwar gebraucht gekauft, aber durch den Serviceberater von Mercedes vermittelt. Finde es ein wenig erschreckend, dass man als Kunde offensichtlich nicht mal einem original Mercedes Händler richtig trauen kann. Ein kostenloser Tausch der Felgen / Reifen ist für mich selbstverständlich, mal schauen wie kulant Mercedes darüber hinaus ist. Die nächste Inspektion steht bereits an...
Gruß
Christoph
Beste Antwort im Thema
Wie schon mal geschrieben.
Dem jetzigen Halter ist kein Schaden entstanden.
Dem ersten Halter ist auch kein Schaden entstanden.
Beide fahren (bzw. sind gefahren) mit einem Fahrzeug ohne Freigabe/Zulassung/Eintragung. Wenn jetzt was passiert haftet der jetzige Halter (ausschließlich).
Die damaligen Hintergründe des Räderkaufs werden wir (und auch der jetzige Halter) nach X Jahren nicht mehr zweifelsfrei klären können. Da gibt's nix zu rütteln.
Fazit: Es bleibt nur die Frage ob denn der Händler kulant sein möchte und etwas entgegen kommt (das sollte der mutmaßlich erwachsene Halter selbständig klären können).
Ansonsten: Alte Räder verkaufen und ein paar neue (passende) Räder kaufen.
Den Händler als böse, dumm oder sonstwie hinstellen zu wollen ohne seine Positionierung zu kennen halte ich für falsch und unfair. Keiner weiß was damals wirklich passiert ist - wie haben hier nur einen angesäuerten Forumsuser der eine logischerweise etwas einseitige Betrachtungsweise zeigt.
Also: entweder klärt er das mit dem Händler oder/und er kauft neue Räder.
Gruß
Hyperbel
46 Antworten
Wie schon mal geschrieben.
Dem jetzigen Halter ist kein Schaden entstanden.
Dem ersten Halter ist auch kein Schaden entstanden.
Beide fahren (bzw. sind gefahren) mit einem Fahrzeug ohne Freigabe/Zulassung/Eintragung. Wenn jetzt was passiert haftet der jetzige Halter (ausschließlich).
Die damaligen Hintergründe des Räderkaufs werden wir (und auch der jetzige Halter) nach X Jahren nicht mehr zweifelsfrei klären können. Da gibt's nix zu rütteln.
Fazit: Es bleibt nur die Frage ob denn der Händler kulant sein möchte und etwas entgegen kommt (das sollte der mutmaßlich erwachsene Halter selbständig klären können).
Ansonsten: Alte Räder verkaufen und ein paar neue (passende) Räder kaufen.
Den Händler als böse, dumm oder sonstwie hinstellen zu wollen ohne seine Positionierung zu kennen halte ich für falsch und unfair. Keiner weiß was damals wirklich passiert ist - wie haben hier nur einen angesäuerten Forumsuser der eine logischerweise etwas einseitige Betrachtungsweise zeigt.
Also: entweder klärt er das mit dem Händler oder/und er kauft neue Räder.
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Chriz999
Mercedes hat den Fehler damals gemacht und soll dafür gerade stehen. Wenn ich meinen TV nach einem Jahr verkaufe, dann kann der Käufer auch von den 24 Monaten Herstellergarantie gebrauch machen, auch wenn er den TV von mir und nicht direkt im Handel gekauft hat. Mir ist sehr wohl bewusst, das es keine Garantie oder sonstiges mehr gibt, aber dennoch wurde eine falsche Rad- / Reifenkombination verkauft und der Fehler ist über Jahre nicht aufgefallen. Ich erwarte einfach ein freiwilliges Entgegenkommen bzw. Kulanz von Mercedes, das ich rein rechtlich keine Handhabe gegen den Händler habe ist mir durchaus bewusst! Noch mal deutlich, ich fordere auch keine neuen Felgen oder Reifen, sondern lediglich gleichwertige gebrauchte Felgen / Reifen.
Also ich habe diesen Thread nun einmal komplett rauf und runter gelesen, mit Verlaub: es ist ganz großer Blödsinn zu Glauben man bekommt auch nur einen CENT für diese Felgen mit Reifen vom freundlichen erstattet! Warum auch. Mit Dir ist der freundlichen keinerlei Verträge eingegangen, mit Dir hat er auch rein garnichts zu tun. Warum sollte er also Dir einen kompletten Satz Winterräder stellen? Weil er es nun so bereut das jetzt nach Jahren mal jemand gemerkt hat das man Irgendjemand anderem mal falsche Räder verkauft hat! Vergiss es. Dies alles entzieht sich auch nur im geringsten irgendeiner Rechtsgrundlage und passiert ist auch nie was.
Mach Dich auf und kauf Dir ein paar schöne Winterräder und gut ist.
Viel Glück aber trotzdem beim reklamieren der Räder, vielleicht hast auch Du den sechser im Lotto mit der Reklamation😁
Man kann ja viel spekulieren, aber ich frage mich ob es wirklich so abgelaufen ist. War der "Bock" immer nur im Sommer beim TÜV und sind die Sommerräder i.O. ?
Woher weißt Du, ob die 16 Zöller wirklich für den E 500 waren ?
Dein Ansprechpartner ist ganz klar der Vorbesitzer und Forderungen
an die NL zu stellen ist echt dreist. Auf so ne Idee wäre ich nicht gekommen.
Zitat:
Original geschrieben von tza
Die fahre ich auch als Winterfelge...soweit ich mich erinnern kann gabs die wirklich noch garnicht so lange...weiss das jemand genau?
Das weiß wohl jemand genauer...
Die Felgen gabs ganz einfach nicht beim Vor-MOPF, wurden erst eingeführt. Insofern muss der Wagen erst andere Felgen drauf gehabt haben. Oder das sind ganz einfach Felgen, die Ronal schon vorher im Angebot hatte und die von Mercedes als Mercedesfelgen verkauft wurden, was ich nicht glaube!
Diese
Seitehier, ist ne ganz gute Quelle dafür...
Mfg🙂
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Wenn ich mal in mich selbst hineinhöre, sagt mir meine innere Stimme, dass keine Niederlassung so doof sein kann, dem TE auch nur das kleinste Entgegenkommen zu zeigen.
Alleine schon das Ansinnen, zu versuchen bei der NL kostenlosen Ersatz, oder auch nur eine Beteiligung zu erreichen, sollte normalerweise mit einem sofortigen Hausverbot geahndet werden.
Es tut mir leid, aber so sehe ich das !
Zitat:
Original geschrieben von Vulcanb
Man kann ja viel spekulieren, aber ich frage mich ob es wirklich so abgelaufen ist. War der "Bock" immer nur im Sommer beim TÜV und sind die Sommerräder i.O. ?
Woher weißt Du, ob die 16 Zöller wirklich für den E 500 waren ?
Dein Ansprechpartner ist ganz klar der Vorbesitzer und Forderungen
an die NL zu stellen ist echt dreist. Auf so ne Idee wäre ich nicht gekommen.
Die Sommerreifen sind die Original AMG vom Werk, welche mit dem AMG Styling verbaut wurden. Das weiß ich vom Vorbesitzer und die Rechnungen vom Autohaus sagen das gleiche aus.
Anbei mal ein paar Fotos, wie bereits erwähnt, leider nur mit dem Handy.
Gruß
Christoph
Am 13.01.2010 hast Du gepostet, daß Du falsche felgen fährst.
Wann gedenkst Du denn, den Händler mal aufzusuchen, bzw. die Felgen zu tauschen?
Schon wieder 6 Tage ohne Betriebserlaubnis.
Ich hätte es am 13.01. gemacht...
lg Rüdiger:-)
Wenn ich mir die Bilder so ansehe: knapper geht's kaum noch. Kein Wunder, dass MB dem E500 explizit die Zulassung für 16-Zöller verweigert.
Gruß,
Christian
Der Brief an die Niederlassung ging erst gestern raus, da sich der beteiligte Kundenberater nicht gemeldet hat, ist allerdings auch offiziell krank geschrieben. Denke ich bekomme heute eine Rückmeldung. Erwarte nicht viel, aber warten wir mal ab.
Nur weil etwas nicht von Mercedes direkt freigegeben wurde, heißt das noch lange nicht, dass man es nicht fahren kann.
Beispiel: Mercedes hat mit Sicherheit nicht daran gedacht, CLS-Felgen auf dem 211er zu fahren. Trotzdem machen es viele und haben dies durch Einzelabnahme eingetragen.
Wer sagt denn eigentlich, dass bei Dir etwas nicht in Ordnung ist? Die Felge kann auf dem 320 CDI gefahren werden, und der ist so schwer wie der 500er. Es schleift nix. Also was spricht dagegen, dass dies grundsätzlich zulässig ist und per Einzelabnahme eintragungsfähig ist?
PS: 18" Winter- und Sommerfelgen bei mir. Von Oktober bis Ostern auf Winterschuhen - sorry, aber die Kiste steht die Hälfte des Jahres darauf, da soll es auch gut aussehen!
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Wer sagt denn eigentlich, dass bei Dir etwas nicht in Ordnung ist? Die Felge kann auf dem 320 CDI gefahren werden, und der ist so schwer wie der 500er. Es schleift nix. Also was spricht dagegen, dass dies grundsätzlich zulässig ist und per Einzelabnahme eintragungsfähig ist?
Hast Du gesehen, wie enorm knapp das ist?
Das hat nichts mit dem Gewicht zu tun, sondern mit der Größe der Bremsanlage. Bei meinem E320 CDI ist zwischen Bremssattel und 16"-Felge wenigstens noch ausreichend Platz.
Gruß,
Christian
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Wer sagt denn eigentlich, dass bei Dir etwas nicht in Ordnung ist? Die Felge kann auf dem 320 CDI gefahren werden, und der ist so schwer wie der 500er. Es schleift nix. Also was spricht dagegen, dass dies grundsätzlich zulässig ist und per Einzelabnahme eintragungsfähig ist?
Klar haben die in etwa das gleiche Gewicht, aber:
Bremsen E320 CDI:
vorn 312 x 28
hinten 300 x 10
Bremsen E500:
vorn 330 x 32
hinten 300 x 22
Vorne wirds dann schon sehr sehr eng, kann man auf den Bildern auch relativ gut erkennen. Schon möglich das es per Einzelabnahme möglich ist, aber wenn Mercedes alles ablehnt, dann kaufe ich doch eher 17 " Reifen. Das Beschleunigen und das Kurvenverhalten ist nicht gerade optimal mit der "kleinen" Bereifung.
Es schleift doch aber nix! Also wer sagt, dass diese Kombination nicht verkehrssicher ist? Sie ist nicht in der Betriebserlaubnis des 211.070 inkludiert, keine Frage, aber deswegen ist sie noch lange nicht grundsätzlich unzulässig.
Nimm nen Tausender bis 1.500 in die Hand und hol Dir einen Satz 18" Winterräder!
soviel Aufregung um SECHS JAHRE ALTE Felgen, Reifen und Auto ...
Also wenn dann RICHTIG: Warum nicht klagen, Strafanzeige, MoskauConnection usw? Und vergiss den TÜV nicht ! (ob der KuBrater deswegen krank ist ...?)
Zitat:
Original geschrieben von may.hem
soviel Aufregung um SECHS JAHRE ALTE Felgen, Reifen und Auto ...Also wenn dann RICHTIG: Warum nicht klagen, Strafanzeige, MoskauConnection usw? Und vergiss den TÜV nicht ! (ob der KuBrater deswegen krank ist ...?)
Der fürchtet den Rachefeldzug und ist ab in´s Ausland ! 😁