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E500 und 16 Zoll Felgen Teil 2: Fehler vom Autohaus

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 7:55

Guten Morgen,

es geht hier um die Fortsetzung des folgenden Fall: E500 und 16 Zoll Felgen

Nach einigen Nachforschungen am gestrigen Tag habe ich mir von Mercedes die Rechnungen für die Reifen bzw. Felgen zusenden lassen. Am 13.11.2003 wurden von einem autorisierten Mercedes Benz Händler (Nils und Kraft) die folgenden Felgen inkl. Reifen "verbaut".

Q44013122592; 225 / 55 R16H

Q44013122593; 225 / 55 R16H

Der nächste Reifenwechsel wurde am 16.10.2006 gemacht, wieder wurde die oben genannte Reifengröße auf dem Fahrzeug montiert. Nach vielen Rücksprachen mit verschiedenen Mercedes Händlern wurde mir mehrfach bestätigt, dass keine 16 Zoll Reifen auf einem E500 montiert werden dürfen. Tatsächlich ist der Vorbesitzer 6 Jahre lange im Winter ohne korrekte Betriebserlaubnis mit diesem Fahrzeug gefahren. Gerade bei diesem Wetter habe ich ein ganz schlechtes Gefühl mit diesem Fahrzeug zu fahren.

Ich finde es unmöglich wie ein Mercedes Autohaus eine nicht zulässige Rad- / Reifenkombination verkaufen kann. Durch die Suche im WIS mit der Fahrgestellnummer ist solch ein Fehler doch eigentlich ausgeschlossen. Da ich den Wagen vor 2 Wochen gebraucht gekauft habe und der entsprechende Servicemitarbeiter von Mercedes dabei war, werde ich gegen diesen Fehler vorgehen.

Ich bin gespannt was mir die Niederlassung dazu sagt und welchen Vorschlag ich bekomme. Der Wagen wurde zwar gebraucht gekauft, aber durch den Serviceberater von Mercedes vermittelt. Finde es ein wenig erschreckend, dass man als Kunde offensichtlich nicht mal einem original Mercedes Händler richtig trauen kann. Ein kostenloser Tausch der Felgen / Reifen ist für mich selbstverständlich, mal schauen wie kulant Mercedes darüber hinaus ist. Die nächste Inspektion steht bereits an...

Gruß

Christoph

Beste Antwort im Thema

Wie schon mal geschrieben.

Dem jetzigen Halter ist kein Schaden entstanden.

Dem ersten Halter ist auch kein Schaden entstanden.

Beide fahren (bzw. sind gefahren) mit einem Fahrzeug ohne Freigabe/Zulassung/Eintragung. Wenn jetzt was passiert haftet der jetzige Halter (ausschließlich).

Die damaligen Hintergründe des Räderkaufs werden wir (und auch der jetzige Halter) nach X Jahren nicht mehr zweifelsfrei klären können. Da gibt's nix zu rütteln.

 

Fazit: Es bleibt nur die Frage ob denn der Händler kulant sein möchte und etwas entgegen kommt (das sollte der mutmaßlich erwachsene Halter selbständig klären können).

Ansonsten: Alte Räder verkaufen und ein paar neue (passende) Räder kaufen.

 

Den Händler als böse, dumm oder sonstwie hinstellen zu wollen ohne seine Positionierung zu kennen halte ich für falsch und unfair. Keiner weiß was damals wirklich passiert ist - wie haben hier nur einen angesäuerten Forumsuser der eine logischerweise etwas einseitige Betrachtungsweise zeigt.

 

Also: entweder klärt er das mit dem Händler oder/und er kauft neue Räder.

Gruß

Hyperbel

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Man kann sehr unterschiedlich an ein Thema herangehen.

Du hast den Wagen privat gekauft, somit sehe ich zunächst keine Grundlage für Ansprüche, auch wenn der Fehler ursprünglich bei MB lag, höchstens gegen den Vorbesitzer.

Ich habe zufällig einen ähnlich gelagerten Fall:

Ich habe im April 2009 meinen S 500 gekauft, der stand auch bei einem MB-Händler, war aber trotzdem ein Privatverkauf.

Winterräder waren mit fast neuen Reifen dabei.

Das waren originale MB-Felgen, sowohl von der Größe (17 Zoll), als auch der ET für den S 500 zugelassen. Sie waren von dem MB-Händler an den Vorbesitzer verkauft und montiert worden (Belege vorhanden).

Die Sache hatte aber einen Haken, ich habe nämlich einen 4MATIC. Der hat größere Bremsscheiben und auch größere Bremszangen, weshalb ich als Mindestgröße auch 17 Zoll statt 16 Zoll beim Hecktriebler fahren muß.

Ich fand an diesen Felgen innen leichte Schleifspuren, die Felgen haben anfangs leicht an den Bremszangen geschliffen.

Ich war zunächst aber auf den Serienfelgen mit nicht mehr besonders guten Sommerreifen unterwegs.

Dann hatte ich einen Platten.

Daraufhin habe ich mir AMG-Felgen gekauft (18 Zoll) und habe die Winterreifen auf die Serienfelgen umziehen lassen, die ich auch derzeit fahre.

Die nachträglich von MB montierten Felgen (sonst außen einwandfrei) habe ich dann für 80 € weiterverkauft, Thema für mich erledigt.

Dein Fall ist also meinem durchaus ähnlich, mit dem Unterschied, daß Du Deine Winterreifen nicht mehr gebrauchen kannst.

Ich würde mir an Deiner Stelle einen schönen Satz Winterfelgen suchen (Angebote gibts ja auch gebbraucht) und Deine alten ebenfalls weiterverkaufen.

Der finanzielle Aufwand dürfte sich in Grenzen halten.

Vielleicht kommt Dir MB ja etwas entgegen, obwohl, wie gesagt, Du aufgrund des Privatkaufes aus meiner Sicht keinerlei Ansprüche gegen MB hast.

Du solltest Da Dein Anspruchdenken mal ein wenig zurückschrauben!

Erst 2000 € sparen und dann die gleichen Ansprüche haben wollen, wie Du sie mit Garantie gehabt hättest? Sehr merkwürdig.

Auch wenn der Fehler ursprünglich bei MB lag, gebe ich zu bedenken, daß man dort auch nicht allwissend ist.

Bei den heutigen Listen, Ausnahmen und der Vielfalt an Möglichkeiten kann da schnell ein Fehler passieren.

Daß der Verkaufsberater nicht bei jedem Fahrzeug ausdrücklich prüft, ob der auf zugelassenen Reifengrößen fährt, finde ich normal.

Einen Vorwurf kann ich dem Vorbesitzer auch nicht ersparen.

Der ist für sein Fahrzeug verantwortlich.

Hätte der sich richtig informiert, hätte er auch keine falschen Räder montieren lassen.

Leider ist es ja gerade bei MB-Fahrern so, daß die meisten überhaupt keine Ahnung haben und gerade mal wissen, wie man einen Motor startet (aber nicht, wie erfunktioniert).

Dadurch passieren solche Fehler natürlich schneller.

 

lg Rüdiger:-)

P.S. Ändere doch endlich mal Deine Signatur!

Ich bin gespannt was der Händler dazu sagt. Es besteht immernoch die Möglichkeit das der Vorbesitzer das wohlwissentlich tat mit der angabe sie eintragen lassen zu wollen. 16er sind nunmal günstiger als 17er. Zumindest würde ich erst fertig recherchieren und dann ggf. meckern.

am 15. Januar 2010 um 9:51

Habe ich richtig gelesen, 2006 ? Jetzt willst Du neue Reifen und Felgen haben ? Der :) wird Dich mit Deinem Anspruchsdenken auslachen und meiner Meinung nach zu Recht !

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

Habe ich richtig gelesen, 2006 ? Jetzt willst Du neue Reifen und Felgen haben ? Der :) wird Dich mit Deinem Anspruchsdenken auslachen und meiner Meinung nach zu Recht !

Es geht darum, dass der Vorbesitzer 6 Jahre lang im Winter ohne zulässige Rad- / Reifenkombination gefahren ist. Die Wartungen etc. wurden alle beim obigen Händler durchgeführt. Finde es peinlich, das der Fehler nie aufgefallen ist. Die Reifen wurde sogar dort eingelagert, selbst beim Reifenwechsel hat den Fehler keiner bemerkt. Es handelt sich hierbei immerhin um Räder und keine unwichtigen Bauteile am Fahrzeug.

Ich erwarte mindestens einen Tausch gegen gleichwertige 17 Zoll Reifen, welche auch eine Zulassung haben. Neue Felgen bzw. Reifen erwarte ich natürlich nicht.

Du hast Recht , es ist eine peinliche Situation vom jeweiligen Händler , kann passieren , darf normal nicht  .

 

Andersrum ist es so das du das Auto vorher besser hättest begutachten sollen , den Schuh darfst du Dir auch selber anziehen.

Jeder darf Dir auch ein Auto verkaufen , wo die Reifen abgefahren sind , wäre in dem Fall auch nicht verkehrssicher .

Kann aber auch glauben , das es ein versehen war ... irgendeiner der nicht dachgedacht hat ....

 

Aber du hast das Auto gekauft , es ist dumm andere für deine Dummheit verantwortlich zu machen .... ;)

 

Da du es jetzt weisst und ohne ABE fährst , würde ich Dir raten , das Auto stehen zu lassen . Ein Unfall , dummerweise noch mit Personenschaden und du bist richtig arm dran ... ob du es wusstest oder nicht ;)

 

 

Begrünt habe ich deine Aussage nur desshalb , weil es peinlich vom jeweiligen Händler war !!

 

 

 

Lisa

Davon ab ist der Besitzer für die Verkehrstauglichkeit seines Fahrzeugs verantwortlich - nicht der Händler. Wenn der Besitzer das so will ist das seine Sache.

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 10:27

Habe eben mit dem Vorbesitzer gesprochen, es gab keinerlei Absprachen. Er hat die Reifen bei Mercedes gekauft und ging davon aus, dass diese dann auch freigegeben sind. Auch sonst sind alle Wartungen, Reifenwechsel, Teilewechsel (Garantie) etc. bei Mercedes gemacht worden. Der Wagen ist auch in einem super Zustand, ohne jegliche Mängel technisch oder optisch. Lediglich das Heizungsventil musste letzte Woche getauscht werden.

Mir geht es lediglich darum, dass Mercedes in diesem Fall einen dicken Fehler gemacht hat und diesen einfach korrigiert. Der finanzielle Aufwand für einen Reifentausch ist auch nicht besonders hoch. Kann ich selbst übernehmen, möchte ich aber nicht!

am 15. Januar 2010 um 10:45

Glückwunsch zum E500 ;)

Hoffe das Du bis auf das Reifen und Magnetventilproblem zufrieden bist.

Wann stellst Du ihn uns vor ?

Gruß,

Benny

am 15. Januar 2010 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von handy-style

Glückwunsch zum E500 ;)

Hoffe das Du bis auf das Reifen und Magnetventilproblem zufrieden bist.

Wann stellst Du ihn uns vor ?

Gruß,

Benny

Einen 500er mit so kleinen Reifen will ich gar nicht sehen ! :D

Ansonsten reib´ Dir mal die $$-Zeichen aus den Augen und vergiß den Gang zum :) . Du machst Dich dort zum Lack´l . Sogar eine bewußte damalige arglistige Handlung wäre heute verjährt.

Ein Ruhmesblatt für die Vertretung ist es allerdings nicht, es sei denn, der Erstkäufer betritt den Showroom, sieht einen günstigen Felgensatz und sagt: " Die nehm ich! " Lädt sie in den Kofferraum und fährt vom Hof. Kann ja auch so gewesen sein. Assyst hin, Assyst her !

 

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 11:33

Hoffe ich kann den sonst sehr schönen Wagen am Wochenende mal vorstellen. Bilder traue ich mich bei dem Wetter nicht zu machen, ist nämlich Obsidianschwarz :D

Ich möchte auch kein Geld damit verdienen, werde aber versuchen es zu klären und einen gleichwertigen Satz 17" Reifen im Tausch zu bekommen. So kulant sollte sich Mercedes doch zeigen. Winterreifen haben die eh immer zu viel rumliegen!

War aber leider nicht so, habe mit dem Vorbesitzer telefoniert.

Nur meine Meinung:

Du hast von privat gekauft - also sind Deine Ansprüche gegen "privat" zu stellen und nicht gegen den Händler.

Zwischen Dir und dem Händler existieren so gesehen keinerlei vertragliche Vereinbarungen und daher keine Ansprüche Deinerseits.

 

Der Vorbesitzer kann sich möglicherweise beim Händler beschweren.

Allerdings ist nicht mehr nachvollziehbar ob der Vorbesitzer falsch beraten wurde oder ob der Vorbesitzer darauf bestanden hat diese falschen 16" Räder zu kaufen.

 

Ich kann auch zu Mercedes fahren und denen sagen: Verkauft mit das Motoröl XYZ (was nicht für meinen Motor geeignet ist). Wenn ich das reinkippe und der Motor geht kaputt ist das ausschließlich mein Problem.

 

Möglicherweise kannst Du mit dem Vorbesitzer ein freundliches Entgegenkommen vom Händler erreichen. z.B. einen günstigeren Preis für passende Räder.

Deine Absicht (lese ich so zwischen den Zeilen) einen nagelneuen Satz 17" Räder für umme zu erhalten sehe ich wenig von Erfolg gekrönt.

Zumal beim Kauf von Zubehörteilen der Fahrzeughalter für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich ist und nicht der Verkäufer. Der Vorbesitzer hätte sich m.E. versichern sollen, dass alles OK ist (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).

Wenn man alles immer auf den Verkäufer abwälzen könnte dann dürften auch diese Nachrüst-Xenons bei Ebay nicht verkauft werden da diese gar nicht genehmigungsfähg sind und trotzdem gekauft und verbaut werden.

 

Meine Empfehlung:

- mach das was RuedigerV8 empfohlen hat

- der Vorbesitzer kann sich ja gerne beim Räderverkäufer beschweren (aber der hat ja nun kein Problem mehr)

Gruß

Hyperbel

1. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht und

2. Dachte ich immer das beim E500 keine 16 Zoll-Felgen passen, da die Bremsanlage zu groß ist.

Vielleicht hat man dir einen E240 verkauft und 500 steht nur auf der Heckklappe? Schon mal in die Papiere gesehen?

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von Kallimatik2000

1. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht und

2. Dachte ich immer das beim E500 keine 16 Zoll-Felgen passen, da die Bremsanlage zu groß ist.

Vielleicht hat man dir einen E240 verkauft und 500 steht nur auf der Heckklappe? Schon mal in die Papiere gesehen?

Wie witzig...für einen 240er würde er wirklich sehr sehr gut gehen.

Die Bremsanlage des E500 ist tatsächlich größer, wundert mich eigentlich auch. Na klasse, wenn die Bremsanlage nicht genug Luft hat. Welche Folgen könnten denn zu kleine Felgen haben? Bremsen laufen heiß, schlechtere Bremsleistung, erhöhter Abrieb, Schleifen?

Also ich finde die ganze Sache unmöglich, ehrlich.

Die Folge bestände darin,dass der Bremssattel an der Felge schleifen würde.Mach ein Rad ab und du wirst sehen ob da was geschliffen hat,wobei nach 6 Jahren der Bereich eigentlich freigeschliffen sein müsste.

Da du ja der Meinung bist das die NL Ersatzpflichtig wäre,hätte ich mal eine Frage was hast du mit der NL denn vertragsmässig abgeschlossen?Du weist mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Form,ansonst sind sie ungültig.Auf Ehre und Gewissen rückt die NL nicht einen Cent raus,solange "DU" nicht Vertragspartner bist.Da der Wagen ja veräussert wurde hat auch der Vorbesitzer keine geltenden Ansprüche mehr gegen die NL,außer es wäre ihm ein Schaden entstanden und dies ist hier nicht der Fall.

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