E500 und 16 Zoll Felgen Teil 2: Fehler vom Autohaus

Mercedes E-Klasse W211

Guten Morgen,

es geht hier um die Fortsetzung des folgenden Fall: E500 und 16 Zoll Felgen

Nach einigen Nachforschungen am gestrigen Tag habe ich mir von Mercedes die Rechnungen für die Reifen bzw. Felgen zusenden lassen. Am 13.11.2003 wurden von einem autorisierten Mercedes Benz Händler (Nils und Kraft) die folgenden Felgen inkl. Reifen "verbaut".

Q44013122592; 225 / 55 R16H
Q44013122593; 225 / 55 R16H

Der nächste Reifenwechsel wurde am 16.10.2006 gemacht, wieder wurde die oben genannte Reifengröße auf dem Fahrzeug montiert. Nach vielen Rücksprachen mit verschiedenen Mercedes Händlern wurde mir mehrfach bestätigt, dass keine 16 Zoll Reifen auf einem E500 montiert werden dürfen. Tatsächlich ist der Vorbesitzer 6 Jahre lange im Winter ohne korrekte Betriebserlaubnis mit diesem Fahrzeug gefahren. Gerade bei diesem Wetter habe ich ein ganz schlechtes Gefühl mit diesem Fahrzeug zu fahren.

Ich finde es unmöglich wie ein Mercedes Autohaus eine nicht zulässige Rad- / Reifenkombination verkaufen kann. Durch die Suche im WIS mit der Fahrgestellnummer ist solch ein Fehler doch eigentlich ausgeschlossen. Da ich den Wagen vor 2 Wochen gebraucht gekauft habe und der entsprechende Servicemitarbeiter von Mercedes dabei war, werde ich gegen diesen Fehler vorgehen.

Ich bin gespannt was mir die Niederlassung dazu sagt und welchen Vorschlag ich bekomme. Der Wagen wurde zwar gebraucht gekauft, aber durch den Serviceberater von Mercedes vermittelt. Finde es ein wenig erschreckend, dass man als Kunde offensichtlich nicht mal einem original Mercedes Händler richtig trauen kann. Ein kostenloser Tausch der Felgen / Reifen ist für mich selbstverständlich, mal schauen wie kulant Mercedes darüber hinaus ist. Die nächste Inspektion steht bereits an...

Gruß
Christoph

Beste Antwort im Thema

Wie schon mal geschrieben.

Dem jetzigen Halter ist kein Schaden entstanden.
Dem ersten Halter ist auch kein Schaden entstanden.
Beide fahren (bzw. sind gefahren) mit einem Fahrzeug ohne Freigabe/Zulassung/Eintragung. Wenn jetzt was passiert haftet der jetzige Halter (ausschließlich).

Die damaligen Hintergründe des Räderkaufs werden wir (und auch der jetzige Halter) nach X Jahren nicht mehr zweifelsfrei klären können. Da gibt's nix zu rütteln.

Fazit: Es bleibt nur die Frage ob denn der Händler kulant sein möchte und etwas entgegen kommt (das sollte der mutmaßlich erwachsene Halter selbständig klären können).

Ansonsten: Alte Räder verkaufen und ein paar neue (passende) Räder kaufen.

Den Händler als böse, dumm oder sonstwie hinstellen zu wollen ohne seine Positionierung zu kennen halte ich für falsch und unfair. Keiner weiß was damals wirklich passiert ist - wie haben hier nur einen angesäuerten Forumsuser der eine logischerweise etwas einseitige Betrachtungsweise zeigt.

Also: entweder klärt er das mit dem Händler oder/und er kauft neue Räder.

Gruß
Hyperbel

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Also so dramatisch ist die Sache auch wieder nicht 🙂

Ich versuche einfach einen gleichwertigen gebrauchten Satz 17" Felgen zu bekommen und damit wäre die Sache für mich abgeschlossen. Reagiert das Autohaus nicht, dann werde ich den Fall auch nicht weiter verfolgen.

So, gestern war ich bei Neils und Kraft in Wetzlar und habe meine neuen (gebrauchten) Felgen bzw. Reifen bekommen. Das Autohaus hatte sich erst eine Woche später gemeldet, da der Werkstattleiter im Urlaub war. Ich war sehr überrascht vom Service, Herr L. hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass die Reifen 3-4 Tage brauchen und das alles kein Problem wäre. Es wirkte sogar fast selbstverständlich 🙂 Kann die Jungs von dort nur empfehlen, ich bin sehr freundlich empfangen worden und die Reifen wurden innerhalb von 15 Minuten gewechselt. Die alten Räder durfte ich sogar mitnehmen, diese wurden von einem Mitarbeiter verpackt und eingeladen.

Anbei noch ein Foto der neuen Felgen, leider schon sehr dreckig, obwohl die Felgen gestern noch perfekt sauber waren. Die Felgen an sich sind in einem neuwertigen Zustand und die Reifen ebenfalls.

Gruß
Christoph

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