E39 m54b25 Lagerschaden
Guten Tag,
wie man dem Titel entnehmen kann bin ich im Besitz eines E39 525i (M54B25) mit Lagerschaden.
Vorab eine kurze Historie. Als ich ihn mir zugelegt hatte stand er ca. 1 Jahr bis ich 18 wurde. Wichtig zu sagen ist wohl auch, dass ich nach dem Kauf etwas Öl nachkippen musste, um über Minimum zu kommen. Dann konnte ich ca. 1500 km ohne probleme fahren. Ich habe auch regelmäßig den Ölstand kontrolliert (ca. einmal die Woche), da er immer ein wenig verloren hat.
Dann fing er an zu klackern/klopfen, wie man es auch nennen mag. Habe ihn dann so zeitnah aufgehört zu bewegen wie es ging (ca 100 km bis ich Zuhause war).
Jetzt die Frage: Lag es an mir oder ist ein Vorbesitzer Schuld?
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Vorbesitzer dauerhaft unter Minimum gefahren ist. Er hat laut Scheckheft auch alle 10.000km den Ölwechsel in einer Werkstatt machen lassen und hat sich auch für Autos interessiert.
Habe mich dann jedenfalls etwas eingelesen und bin auf den Lagerschaden gekommen. Habe dann auch mal das Ölfiltergehäuse geöffnet und natürlich die charakteristischen Metallspähne entdeckt.
Habe dann Rat bei zwei verschiedenen Werkstätten gesucht. Beide Mechaniker meinten der Motor sei hin, da man die Metallspähne nicht mehr aus dem System bringt und dann immer wieder Folgeschäden kommen.
Soweit so gut.
Jetzt natürlich die Frage wie es weiter geht.
Mein Plan wäre jetzt den Motor selbst auszubauen und einen 3 Liter Motor (M54B30) einzubauen.
Habe mich die letzten Wochen informiert auf was man achten sollte, allerdings möchte ich mir vorher natürlich so viel Input und Meinungen wie möglich einholen, sodass dann später alles glatt läuft.
Lange Rede kurzer Sinn: Auf was muss ich vorallem achten. Vorallem auch was TÜV und Eintragung angeht. Und natürlich auch beim Umbau.
Ich freue mich auf konstruktive Meinungen und den Input.
21 Antworten
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 25. März 2025 um 07:50:18 Uhr:
Das ist tatsächlich so. Verschlechtern geht nicht aber wenn du verbessert bleibt die alte Einstufung.
Es ist ja nicht so, dass ich schon lang und breit beschrieben habe, welche Ausnahmen es da gibt. 😁
Ja, dann berichte mir noch mal wie man mit einem SWAP des Motors mit schlechterer Euro Norm dennoch eine Zulassung bekommt.
Mir ist nur bekannt das das nicht geht.
Das ist ein hartnäckiger und weit verbreiteter Irrtum, dass sich das Abgasverhalten pauschal nicht verschlechtern darf. Das ist eintragungsfähig. Warum? Weil der E39 mit M54 Maschine und EURO3 homologiert ist. Ist ein Schlupfloch was sogar manch ein Prüfer nicht kennt, aber das ist definitiv rechtens. Eben weil es für die Schlüsselung des Fahrzeugs die Konstellation E39+M54+EURO3 ab Werk gab, daher existiert auch die Homologation. Baujahr bzw. EZ ist irrelevant, denn ein E39 bleibt ein E39, egal ob Baujahr 2000 oder 2003. Die Homologation für E39+M54+EURO3 besteht, das Fahrzeug wurde halt nur ab einem bestimmten Modelljahr in dieser Konfiguration nicht mehr gefertigt, weil dann auf EURO4 umgestellt wurde.
Mein Sommer E39 ist als 520i mit M54B22 und EURO4 vom Band gelaufen. Ich habe einen M54B30 verbaut und er ist auf EURO3 zurück geschlüsselt. Eben weil es den E39 anfangs mit der M54 Maschine und EURO3 ab Werk gab und er so homologiert wurde.
Was du meinst und was nicht funktionieren würde, wäre wenn du z.B. einen E39 mit M54 auf EURO2 zurück schlüsseln willst. Das geht dann nicht mehr, denn es gab den E39 als Fahrzeugtyp zwar mit EURO2, aber nur mit dem M52. Den E39 mit M54 gab es nie mit EURO2. Somit gibt es keine Homologation für E39+M54+EURO2 und das ist nicht eintragungsfähig. Gleiches gilt, wenn du z.B. irgendeinen V8 Umbau auf einen markenfremden Motor machen willst, selbst wenn der Motor EURO3 hat. Das ist dann auch nicht eintragungsfähig, weil der E39 zwar auch mit EURO3 homologiert ist, aber nur mit den damals werkseitig erhältlichen Motoren und nicht mit dem V8 von einer Chevy Corvette.
gibt es dazu eine öffentliche Einlassung zu?
Denn ich vermute mal das dir das ein Prüfer so abgenommen hat oder?
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Ja, ist ja so eingetragen und EURO3 steht im Schein, obwohls ab Werk eine EURO4 Karosse war. Beim TÜV läuft das eh alles nach 4 Augen Prinzip, Alleingänge oder Gefälligkeitsgutachten gibt's da nicht mehr.
Wie gesagt, entscheidend ist, dass das Fahrzeug auch mit der schlechteren Abgasnorm in der Kombination aus Fahrzeugtyp und Motorcode homologiert ist. Wenn das der Fall ist, dann ist eine Rückstufung auf diese Homologation möglich. Aber auch nur dann.
Ich lass das einfach mal so stehen. Diskussion bringt hier wenig.
Nur ein Wort: Gefälligkeitseintragungen, daher wollte ich was Offizielles.
Ich würde dir raten, einen Schlachter zu kaufen, dann hast du alles was man für einen Umbau braucht. Wie hier schon geschrieben, Bremsen, Getriebe und der Rest vom Antrieb, muß geändert werden.