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E350 CGI Heulgeräusche (pulsierend) um 50 km/h

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen!

Hab meinen W212 nun seit einige Wochen und er war inzwischen zum 3. Mal u.a. wegen modulierender Heulgeräusche um die 50 km/h in der Werksniederlassung. Man hatte auf die Reifen getippt und sie vorn <-> hinten umgesetzt - ohne Erfolg. Ein Wechsel auf Winterreifen (ebenfalls Conti) brachte auch keine deutliche Verbesserung. Mein geäußerter Verdacht: Unwucht im Antriebsstrang wurde als ausgeschlossen verworfen.(Ich hatte in den 90ern mal ein Neufahrzeug mit eben diesen Problemen und es wurde letztlich nach 3 Monaten vergeblicher Werstattbastelei auf mein Betreiben hin getauscht.)

Beim letzten Nachbesserungsversuch stelle man bei einem Vergleichsfahrzeug aus dem eigenen Fuhrpark die selben Geräusche fest und hat nun das Werk eingeschaltet, dass sich bisher prüfend bedeckt hält. Es wird in Kürze ein Spezialist aus dem Werk erwartet, der sich das näher ansehen soll. Inzwischen fahre ich weiter mit dem "Heuler" durch die Gegend.

Es wurde der Verdacht geäußert, dass über die Radkästen das Geräusch ins Wageninnere geleitet und verstärkt wird. Das wäre ein konstruktionsbedingtes Problem, das auch bei fast allen anderen W212 mehr oder weniger stark auftreten müsste. Angeblich ist davon aber nichts bekannt. Daher meine Frage in die Runde: Kennt jemand dieses Problem und konnte es (wie?) behoben werden?

Bin mal gespannt - beste Grüße,
Norman

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Hallo,

als nicht direkt Betroffener, aber MB-Anhänger und bisher Überzeugungstäter, verstehe ich diese Vorgangsweise von MB in den hier geschilderten Fällen nicht. Speziell unter dem Aspekt der momentanen wieder gepuschten und durch alle möglichen Maßnahmen unterstützen Aussage " das Beste oder nichts" .

Egal ob dieser Konzern groß ist, ob Abteilungen unabgestimmt gegeneinander arbeiten - so etwas darf nicht passieren.
Es kontakariert doch jegliche Glaubwürdigkeit über den ach so einmaligen MB-Service. Das was vielleicht in den letzten 1-2 Jahren an Vertrauen zurückgewonnen werden konnte wird nun mal wieder leicht- und unsinnig auf's Spiel gesetzt.

Es mag ja sein, das dies als Einzelfall kein Thema für ein Fachmagazin ist, welches in den meisten Fällen ja auf das Wohlwollen des Konzerns angewiesen ist (Tests und Anzeigen), aber im Bereich Verbraucherschutz etc. sollte doch díese Problematik anzusprechen sein, zumal da doch der Begriff Garantie zur Bedeutungslosigkeit degradiert wird.

Es wäre vielleicht ganz interessant festzustellen, ob hier noch mehr Fälle eines solchen Verhaltens zu finden sind.

Im Grunde müsste MB nun in seinen AGB schreiben:

Garantie gibt es nur insoweit, als wir dies aus wirtschaftlichen oder Marketing-Gesichtspunkten für gegeben halten - ansonsten trösten Sie sich mit dem Gedanken das Sie einen MB fahren.

Schöne Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von regloh999


... Weshalb will MB die Problemlösung nur noch drei Monate versuchen? Du hast doch Garantie.

Als ich die Stirn hatte, Wandlung zu beantragen, wurde der bis dahin von der NL anerkannte Mangel vom Werk kurzerhand zum "Stand der Technik" erklärt. D. h., im Prinzip heult jeder W212 so, bzw. darf so heulen. Sicher habe ich "Garantie", doch worauf, bestimmt das Werk.

Ich komme ja auch gar nicht aus dem Staunen heraus und berichte seit Okt. 09 hier im Forum über diesen Fall, weil es jeden Neuwagenkunden in ähnlicher Weise treffen kann.

Im Laufe der letzten Jahre wurden die Entscheidungskompetenzen der Vertragswerkstätten so stark beschnitten, dass denen ohne das O.K. des Herstellers keine größeren Aktivitäten mehr möglich sind. Die Servicequalität wird also nicht mehr durch die Einsatzbereitschaft der einzelne Werkstatt, sondern maßgeblich durch den Hersteller bestimmt und ferngesteuert. Ursache ist auch hier ein vorgegebener, strikter Sparkurs. Der kollidiert natürlich ständig mit dem anspruchsvollen MB-Slogan: "Das Beste, oder nichts".

Gruß, Norman

Zitat:

Original geschrieben von norman44


Update:

Die angebotene kaufmännische Lösung des Problems lautet: Rücknahme des Altfahrzeuges (8 Mon., ca. 12.000 km) für brutto 43.800 €, entspr. ca. 24.200 €, oder ca. 36% unter Listenpreis. Dieses Angebot sei bereits werksseitig subventioniert.

Im Rahmen einer Kulanzsleistung sei man alternativ bereit, noch einmal zu versuchen die Komforteinbuße zu verringern. Letzteres Angebot gelte für drei Monate.

Gruß, Norman

Hallo Norman,

betrachten wir das erst mal ganz emotionslos. Der angebotene Restwert des "Altfahrzeugs" entspricht etwa dem, was derzeit am freien Markt als ganz normaler Gebrauchtwagen (noch nicht mal ein Jhreswagen!) erzielbar ist. Allerdings mit dem Risiko, dass ein Käufer denm Mangel erkennt. Eine Preissubventionierung ist hier nicht erkennbar.

Zurück zu den Fakten:
Mercedes versucht, mit bösartiger Abrede einerseits einen Mangel wegzudiskutieren, andererseits aber die Bereitschaft nochmals weitere Versuche zu machen. Allein dieses Angebot ist doch schon das Anerkenntnis eines Mangels und natürlich geht es nicht um "Komforteinbuße". Hier geht es klar um einen Verstoß gegen das Gewährleistungsrecht, das man mit solchen Tricks aushebeln möchte.
Neukauf statt Rückabwicklung / Wandlung, scheint eine neue Strategie zu sein.

Ich erlebe leider genau das Gleiche mit meinem 350 CDI (lauter Motor).
Bekam ein ähnliches Angebot, dabei ist die NL nicht mal in der Lage als Alternative einen 350 Benziner für eine Probefahrt zur Verfügung zu stellen.
Zu überlegen wäre, ob wir nicht mal solche Vorgänge in Fachzeitschriften publizieren. Man kann sogar weitergehen mit der Feststellung, dass man als Kunde von Mercedes mit mangelfreiem Vorführfahrzeug zum Kauf getäuscht wurde, wohlwissend dass der ausgelieferte angebliche "Stand der Technik" ganz anders sein kann. Das ist dann "arglistige Täuschung zur Erlangung eines Auftrags".

Wir haben eigentlich eine Menge Geld für unsere Fahrzeuge bezahlt und wollten nicht "Lotterie spielen", sondern erwarten ein Fahrzeug, das dem vorgestellten Probefahrzeug entspricht.

Gruß
nauticus

Erschreckend finde auch, dass ein 8 Monate alter MB (neues Modell) mit 12.000 KM bereits 36 % an Wert verloren haben soll und dieser Wert auch noch subventioniert ist, d. h. der unsubventionierte Wertverlust noch höher liegt. Ökonomisch läßt sich damit ein Neuwagenkauf nicht mehr rechtfertigen (hoher Grundpreis plus horrende Sonderausstattungspreise). Leider läßt man sich beim Autokauf auch von Emotionen lenken, und es macht halt Spaß einen Neuwagen beim Werk abzuholen und zu fahren, so er denn funktioniert. Bin zwar kein Anwalt aber MB kann doch Garantieleistungen nicht einfach wegdefinieren. Beim nächsten Kauf gibst Du MB Geld aus dem Farbkopierer und argumentierst "das ist jetzt Stand der Technik".😉

Zitat:

Original geschrieben von nauticus



Zu überlegen wäre, ob wir nicht mal solche Vorgänge in Fachzeitschriften publizieren.

Guten Abend Nauticus,

ich fürchte, selbst für Fachpublikationen sind derlei Fälle nicht ausreichend spektakulär. Das Injektorenproblem z.B., war deutlich handfester, besser belegbar und fand trotzdem kaum einen Weg in die breite Öffentlichkeit. Proportional gesehen gab es offenbar zu wenig Betroffene und damit auch kein allgemeines Interesse. In unseren Fällen dürfte das Interesse also leider gegen Null gehen. Trotzdem stimme ich Dir in der Sache natürlich zu.

Zitat:

Wir haben eigentlich eine Menge Geld für unsere Fahrzeuge bezahlt und wollten nicht "Lotterie spielen", sondern erwarten ein Fahrzeug, das dem vorgestellten Probefahrzeug entspricht.

Stimmt, doch statt der verbindlich formulierten "Kulanzangebote" könnte dort auch knapp "klag doch" stehen. Es gibt in solchen Fällen leider keine andere Möglichkeit, als den Rechtsweg einzuschlagen. DB geht (wohl zu recht) davon aus, dass die wenigsten Kunden diesen Schritt tun und bis zu drei Jahren Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang riskieren.

Selbst wenn unter dem Strich hundert Wandlungsablehnungen zehn verlorene Prozesse gegenüber stehen, rechnet sich das für MB immer noch bestens und an die breite Öffentlichkeit gelangen diese Niederlagen ohnehin nicht.

Alle Entscheidungen folgen inzwischen einer knallharten Kosten-Nutzen-Rechnung ohne Rücksicht auf einzelne Kundeninteressen. Dem wird inoffiziell auch nicht einmal mehr widersprochen. Diesen Wandel müssen besonders alte Stammkunden, die noch anderes gewohnt sind, nur erst einmal realisieren und für die Zukunft entsprechend umdenken.

Gruß, Norman

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Hallo Norman,
eine Wandlung vor dem Hintergrund "weicher" Mängel - ist eine außergewöhnliches Geräusch feststellbar oder nicht - durchzufechten, wird sicher schwierig. Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntermaßen in "Gottes Hand" und von der in diesem Falle subjektiven Einschätzung durch einen Gutachter abhängig.
Wenn ich meinen 350 CGI wandeln wollte, würde ich "Plan B" bemühen und auf "harte" Fakten abheben. Mein 350er verbraucht "außerstädtisch" bei absolut verhaltener Fahrweise nicht unter 10 l Sprit (km-Stand 3.500) und liegt damit über 50% über den Prospektangaben (6,5 bis 6,6 l), den zugesicherten Produkteigenschaften. Der Motor wird für den normierten Messzyklus offenbar gezielt im Magerbetrieb gefahren - dies hat mit der Realität wenig zu tun, von "BlueEfficiency" ist wenig zu spüren.
In der Annahme, dass der Verbrauch bei Dir kaum geringer sein wird, denke ich, einen Richter hier leichter überzeugen zu können, wenn Du Dein Fahrzeug wandeln möchtest.

Grüße aus Schwaben
Hasenohr

Hallo Hasenohr,

abgesehen davon, dass die bemängelten Heulgeräusche für jeden Mitfahrer deutlich hörbar sind und mir gerade vorgestern der KFZ-Meister meines Reifenhändlers sagte, dass diese Heulerei ganz sicher nicht "Stand der Technik" sei, danke für den interessanten Ansatz.

Ich bin tatsächlich weitgehend außerstädtisch unterwegs und habe es bewusst darauf angelegt, spritsparend zu fahren. Bei einer Gesamtlaufleistung von ca. 12.000 km habe ich den Durchschnittsverbrauch inzwischen auf 10,5 L "heruntergequält" und verbrauche damit (den Instrumentenangaben entsprechend) immer noch mehr, als mit dem 211-Vorgänger, der bei 9,5 L lag. Unabhängig von Deinem Tipp, habe ich mich daher schon oft über diesen "BlueEfficiency"- Unfug geärgert. Mal sehen, was die Juristen hilfsweise von "Plan B" halten, evtl. kann man diesen Mangel noch hinzunehmen.

Gruß, Norman

NS.: Hab mal in meinen Originalprospekt gesehen. Dort ist für Außerorts sogar nur 6,3 - 6,6 L angegeben. In meinem Fall wären das also über 60% Mehrverbrauch. Allerdings gibt es dazu die Fußnote 3:

"Die angegebenen Werte werden nach dem vorgeschriebenen Messverfahrern (Richtlinie 80 /1268 / EWG in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen."

Mir sagt das: "Wir sind durch ges. Richtlinien gezwungen, unrealistische Angaben zu machen. Die Verbrauchsangaben stellen daher keine zugesicherten Fahrzeugeigenschaften dar, auf die sich der Kunde berufen kann."

Oder interpretiere ich das falsch? Die Anschlussfrage lautet: Worauf kann sich ein Kunde überhaupt berufen, wenn Werksangaben durch kleine Fußnoten gleich wieder als unverbindlich erklärt werden? 😕

Gruß, Norman

Ich glaube mich zu erinnern, dass es zu dem Thema zu hoher Verbrauch bereits ein Urteil zugunsten eines Klägers (Autofahrers) gibt. Das Urteil ist damals auch in den Medien besprochen worden. Ich gehe mal davon aus, die Anwälte der Konzerne waren zwischenzeitlich nicht inaktiv und haben die Bedingungen der Kaufverträge geändert. Man müsste im Internet nach dem Urteil und dessen Folgen recherchieren.

Ich habe gerade ein wenig zum Thema Mehrverbrauch recherchiert: Regloh999 liegt mit seiner Vermutung, die Vertragsbedingungen wären von den Hausanwälten der Automobilindustrie angepasst worden, nicht ganz falsch. Die Industrie ging allerdings noch cleverer vor: Sogar die Testbedingungen zur Messung des Spritverbrauchs wurden im Rahmen einer EU-Neuregelung angepasst. Früher wurde der Verbrauch - man erinnert sich noch - bei konstant 90 km/h, konstant 120 km/h und in einem Stadtverkehrszyklus bestimmt. Dies hatte - für die Hersteller - den entscheidenden Nachteil, dass ein Vergleich der angegebenen mit den tatsächlichen Werten für den Kunden (beispielsweise bei Konstantfahrt mit Tempo 90 km/h) relativ einfach durchzuführen war. Auf dieser Verbrauchsmessung beruht auch das angesprochene Urteil (höchstrichterlich), das eine Wandlung bei nur 13% Mehrverbrauch zuließ. Über Urteile vor dem Hintergrund des neuen, schwer nachvollziehbaren Messzyklus habe ich im Internet keine Hinweise gefunden.
Insofern muss ich meinen "Plan B" für Norman relativieren.
Die Verbrauchsanzeige im Daimler zeigt bei mir übrigens etwa 2,0 l weniger Verbrauch als gemessen an.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich habe eigentlich noch nie bewusst bei einem meiner Fahrzeuge Verbrauchsmessungen durchgeführt (obwohl ich ein Schwabe bin...). Ich denke auch, dass ein Verbrauch von 11,0 l für fast 2 t Fahrzeugmasse und gut 300 PS in Ordnung geht. Ich ärgere mich nur über die Angaben im Prospekt und die Anzeige des Bordcomputers. Hier hätte ich Daimler eine gewisse Seriosität unterstellt.
Zurück zum Thema Wandlung: es wäre a. abzuklären, wie "falsch" eine Angabe im Prospekt sein darf und b. wie weit eine Haftung generell durch Fußnoten ausgeschlossen werden kann.
Ich bin selbst Freiberufler - was ich meinen Kunden (genauer: Patienten) verspreche, halte ich auch. Meine persönliche Haftung für mein Handeln kann ich durch Fußnoten leider nicht einschränken.

Grüße
Hasenohr

Hallo Norman,

warum hast du dir nicht, nach vorherigem Test, andere Räder ausgesucht? Damit sollte sich das Problem doch beheben lassen. Und MB hätte sich bestimmt auch drauf eingelassen. Welche Reifengröße hast du derzeit eigentlich montiert?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von A8_4.2_quattro


warum hast du dir nicht, nach vorherigem Test, andere Räder ausgesucht? Damit sollte sich das Problem doch beheben lassen.

Weil die Werkstatt im ersten Schritt die Räder bereits getauscht hatte, was zu keinem Erfolg führte. Also vermutete man Schallisolationsprobleme und hat dann daran erfolglos gebastelt. Die Logik der Werkstatt, dass verschiedene für den W212 zugelassenene Reifen zwar lauter und leiser abrollen, aber nicht exakt bei 50 km/h jaulen dürfen, leuchtete mir außerdem ein.

Mein Laienverstand sagt mir auch, dass es eigentlich an den Reifen liegen muss, wenn 225er Conti-Winterreifen ruhig sind und die Original-245er Sommerversionen pulsierend heulen. Doch hier sind ja hochdotierte Spezialisten am Werk, denen ich als "blöder Kunde" schlecht Servicetipps geben kann.

Zitat:

Welche Reifengröße hast du derzeit eigentlich montiert?

Die vom Werk gelieferten Originalreifen 245/45 R17 95W

Gruß, Norman

Hallo Norman,
blöde Frage aber kann man nicht einen neutralen Gutachter, meinetwegen vom ADAC, beauftagen der einem bestätigt dass dieses Geräusch nicht normal und/oder zumutbar ist?

Gruß und Beileid
Engelbert

Müsste schon gehen, aber so ein Einzel-Gutachten dürfte ziemlich in's Geld gehen.

Daimler wird dann mit einem Gegen-Gutachten kommen, dann braucht's einen "Ober-Gutachter".
Letzterer wird -glaube ich- dann vom Gericht bestellt.

Dazu dann die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten ...

Ohne "Rechtsschutzversicherung" (und deren Deckungszusage natürlich) würde ich mir das 3 Mal überlegen.

Zitat:

Original geschrieben von EngelbertHumperdinck



blöde Frage aber kann man nicht einen neutralen Gutachter, meinetwegen vom ADAC, beauftagen der einem bestätigt dass dieses Geräusch nicht normal und/oder zumutbar ist?

Hallo und danke für's Mitgefühl, Engelbert,

die "Werksentscheider" haben ihren Laden selbst in eine unangenehme Lage gebracht, denn bis heute hat die Werkstatt der NL nie bestritten, dass es sich um einen gewährleistungspflichtigen Mangel handelt, der zu beseitigen ist. Auch der MB-Werksinspektor hatte vor Ort Reifenprobleme festgestellt und weitere Maßnahmen angeordnet.

Der Fehler wurde bei der nachgeschobenen Ablehnungs-Begründung bezüglich Wandlung gemacht, als plötzlich (sogar schriftlich) behauptet wurde, das Fahrzeug sei technisch nicht zu beanstanden und alle erfolgten Arbeiten seien freiwillige Kulanzleistungen gewesen. Wie sie darauf gekommen sind, weiß der Himmel.

Im offiziellen Ablehnungsschreiben war nämlich noch von einem bestehenen Mangel die Rede, der als Komforteinbuße zu betrachten sei, die für eine Wandlung nicht ausreiche. Das berührte aber keineswegs die weiterhin bestehende Gewährleistungspflicht. Außerdem hätte die NL ohne anerkannten Mangel und vergebliche Nachbesserungen gar keinen Antrag auf Wandlung stellen können, weil die Voraussetzungen dafür gefehlt hätten. Besser kann man sich kaum ins eigene Knie schießen.

Nun kann MB weder wandeln, noch im Rahmen der Gewährleistung nachbessern, weil das Fahrzeug per Order Mufti als völlig in Ordnung und der Kunde zum renitenten Nörgler erklärt wurde.

Diese Schreibtischtäter wird also auch kein ADAC-Gutachter umstimmen können, wenn es den eigenen MB-Meistern nicht gelingt. Vielleicht ist jetzt etwas klarer, wie verfahren diese Sache inzwischen ist und warum vermutlich ein Richter Ordnung schaffen muss. Hätte ich nicht den ADAC-Rechtsschutz mit Deckungszusage im Rücken, würde ich jetzt ganz schön alt aussehen. Das größte Problem am W212 sind für mich derzeit seine Verwaltungsangestellten, doch für die kann der Dicke nichts.

Gruß, Norman

Schade, dass es so weit kommen musste. Wie würde denn eine für dich zufriedenstellende Lösung aussehen?

Gruß

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