E350 CGI Heulgeräusche (pulsierend) um 50 km/h

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen!

Hab meinen W212 nun seit einige Wochen und er war inzwischen zum 3. Mal u.a. wegen modulierender Heulgeräusche um die 50 km/h in der Werksniederlassung. Man hatte auf die Reifen getippt und sie vorn <-> hinten umgesetzt - ohne Erfolg. Ein Wechsel auf Winterreifen (ebenfalls Conti) brachte auch keine deutliche Verbesserung. Mein geäußerter Verdacht: Unwucht im Antriebsstrang wurde als ausgeschlossen verworfen.(Ich hatte in den 90ern mal ein Neufahrzeug mit eben diesen Problemen und es wurde letztlich nach 3 Monaten vergeblicher Werstattbastelei auf mein Betreiben hin getauscht.)

Beim letzten Nachbesserungsversuch stelle man bei einem Vergleichsfahrzeug aus dem eigenen Fuhrpark die selben Geräusche fest und hat nun das Werk eingeschaltet, dass sich bisher prüfend bedeckt hält. Es wird in Kürze ein Spezialist aus dem Werk erwartet, der sich das näher ansehen soll. Inzwischen fahre ich weiter mit dem "Heuler" durch die Gegend.

Es wurde der Verdacht geäußert, dass über die Radkästen das Geräusch ins Wageninnere geleitet und verstärkt wird. Das wäre ein konstruktionsbedingtes Problem, das auch bei fast allen anderen W212 mehr oder weniger stark auftreten müsste. Angeblich ist davon aber nichts bekannt. Daher meine Frage in die Runde: Kennt jemand dieses Problem und konnte es (wie?) behoben werden?

Bin mal gespannt - beste Grüße,
Norman

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Hallo,

als nicht direkt Betroffener, aber MB-Anhänger und bisher Überzeugungstäter, verstehe ich diese Vorgangsweise von MB in den hier geschilderten Fällen nicht. Speziell unter dem Aspekt der momentanen wieder gepuschten und durch alle möglichen Maßnahmen unterstützen Aussage " das Beste oder nichts" .

Egal ob dieser Konzern groß ist, ob Abteilungen unabgestimmt gegeneinander arbeiten - so etwas darf nicht passieren.
Es kontakariert doch jegliche Glaubwürdigkeit über den ach so einmaligen MB-Service. Das was vielleicht in den letzten 1-2 Jahren an Vertrauen zurückgewonnen werden konnte wird nun mal wieder leicht- und unsinnig auf's Spiel gesetzt.

Es mag ja sein, das dies als Einzelfall kein Thema für ein Fachmagazin ist, welches in den meisten Fällen ja auf das Wohlwollen des Konzerns angewiesen ist (Tests und Anzeigen), aber im Bereich Verbraucherschutz etc. sollte doch díese Problematik anzusprechen sein, zumal da doch der Begriff Garantie zur Bedeutungslosigkeit degradiert wird.

Es wäre vielleicht ganz interessant festzustellen, ob hier noch mehr Fälle eines solchen Verhaltens zu finden sind.

Im Grunde müsste MB nun in seinen AGB schreiben:

Garantie gibt es nur insoweit, als wir dies aus wirtschaftlichen oder Marketing-Gesichtspunkten für gegeben halten - ansonsten trösten Sie sich mit dem Gedanken das Sie einen MB fahren.

Schöne Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von norman44


...
Nun kracht es an der Hinterachse plötzlich bei jedem Schlagloch und jeder Bodenwelle, als würde ein gestorbener Stossdämpfer ständig durchschlagen. Es klingt sehr krank und richtig kaputt.
...

Schau mal hier, vielleicht ein identisches Problem:

http://www.motor-talk.de/.../...-der-stossdaempfer-kaput-t2468394.html

Die unsachliche Diskussion über die Rechtschreibfehler bitte einfach ignorieren.

UPDATE: Es ist tatsächlich hinten rechts nach 2.500 km der Stoßdämpfer gestorben - Materialfehler. Das Be- und Entlasten der Hinterachse durch das mehrfache Aufbocken beim Radwechsel hat ihm offenbar den Rest gegeben.

Klar, so etwas kann immer mal passieren, aber warum ausgerechnet alles bei meiner Karre? 😕 Na gut, also fahre ich jetzt mal wieder einen E350 CDI ein. Als er gebracht wurde, hatte er 13 km auf der Uhr – ein böses Omen? 😕😁

Gruß, Norman

Update: Leider geht die "Heulerstory" im neuen Jahr weiter:

Im Dezember schien die Heulerei durch das Anbringen von Dämmabklebungen in den Radkästen und der Montage der von mir bei einem Reifenhändler erstandenen 225er Conti-Winterreifen auf Fremdfelgen, beseitigt zu sein.

Da an den Original-Sommerreifen von Conti bei einer Werksüberprüfung außerdem Fehler festgestellt wurden, "die durch Nachbearbeitung beseitigt werden konnten", gingen alle Beteiligten davon aus, dass das Problem damit endgültig gelöst wäre. Allerdings wurde das nicht abschießend geprüft, da nun die Winterreifen gefahren wurden. Das erwies sich als Fehler!

Nach Montage der Originalräder mit den von Conti "überarbeiteten" Sommerreifen, heult die Karre nun wieder wie eh und je. Alle getroffenen Maßnahmen erwiesen sich also in Nachhinein als erfolglos und dass von den Winterrädern keine Heulgeräusche ins Wageninnere übertragen wurden, war demnach offenbar einem glücklichen Zufall und günstigeren Bauteileparametern zuzuschreiben.

Der von der Werksvertretung alarmierte MB-Inspektor, der den Fall bereits im Dezember als "Reifenproblem" beurteilt hatte, kam nun zu der Überzeugung, dass das Problem doch durch eine mangelnde Geräuschentkopplung der Karosserie verursacht wird und beschied, im Werk spezielle Radkastenauskleidungen und einige weitere Teile für "meinen Heuler" anfertigen zu lassen, was jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen würde.

Über die Antwort auf meinen Einwand: Dem stimme ich aber nur dann zu, wenn MB mir schriftlich garantiert, dass alle Sonderanfertigungen bei Bedarf ebenso lange, zum selben Preis und gleich schnell verfügbar sind, wie die Standard-Original-Ersatzteile, wird derzeit nachgedacht.

Mein ADAC-Rechtsschutz hat mir nach Schilderung der Sachlage einen Fachanwalt gestellt und mir empfohlen, jetzt eine Wandlung in Erwägung zu ziehen, da die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt seien. Obwohl ich vor Jahren bereits einmal erfolgreich eine Wandlung mit MB durchgezogen habe, bin ich mir nicht sicher, ob ich diesen Weg gehen soll. Mich würde einmal Eure Meinung dazu interessieren.

Gruß, Norman

wandeln! grund: ich glaube nicht, daß fahrzeuge, die sich so sehr jenseits des üblichen verhalten, mit angemessenem aufwand hinzubekommen sind. es kann dir ja auch keiner garantieren, daß die "maßanfertigungen" das thema erledigen.

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Ich würde auch wandeln, wenn Du noch nicht zu viele km runter hast. Du wirst bei diesem Auto immer das ungute Gefühl haben und die Flöhe husten hören.

Gruß
Adam68

ich schliesse mich den vorrednern an.

herumgedoktort haben sie lange genug.
ohne langfristig zufriedenstellendes ergebnis.

--> der fehler ist also NICHT EINFACH abstellbar. die chance ist gross, dass sie regelrecht im dunkeln tappen.

dazu dann noch die aussage... die jetzt angedachte lösung ... "könne eine weile in anspruch nehmen"...

tut mir leid.
DAS WIRKT ALLES NICHT VERTRAUENERWECKEND !
und irgendwie direkt schon ein wenig nach HINHALTETAKTIK.

du stehst da nachher mit einem 1 jahr alten (UND TEUREN) auto der luxusklasse... hast dich die ganze zeit über diesen inakzeptablen fehler geärgert... in der zwischenzeit "30.000 km" auf das auto gefahren... und dann kommen sie dir mit ... "ok. aber JETZT kostet die wandlung 30 x 0,67% gebühr".

sorry.
nicht bei einem so teuren auto.
ich würde auch MASSIV die wandlung angehen.

@mehrzehdes
@Adam68
@dirk483

Danke für Eure Einschätzungen. Die Wandlung wird in den nächsten Tagen eingeleitet und nach Ausfüllen von Fragebögen etc., soll der Fall in Berlin, wo offenbar inzwischen das juristische MB-Hauptquartier eingerichtet wurde, beurteilt und entschieden werden. Davon hängt es dann ab, ob einvernehmlich rückabgewickelt wird, oder ob beiderseits die Juristen die Ärmel aufkrempeln und in den Ring steigen.

Vor fünfzehn Jahren wurde so etwas noch auf kurzem Weg durch die Werksniederlassung in Abstimmung mit dem Werk geregelt. Inzwischen weht offenbar ein steiferer Wind. Ohne fachjuristischen Beistand im Rücken, würde ich eine Wandlung daher schon aus Gründen der "Waffengleicheit" heute nicht mehr in Angriff nehmen. (Das schon mal vorab als Tipp für andere Betroffene).

Gruß, Norman

Zitat:

Original geschrieben von norman44


@mehrzehdes
@Adam68
@dirk483

Danke für Eure Einschätzungen. Die Wandlung wird in den nächsten Tagen eingeleitet und nach Ausfüllen von Fragebögen etc., soll der Fall in Berlin, wo offenbar inzwischen das juristische MB-Hauptquartier eingerichtet wurde, beurteilt und entschieden werden. Davon hängt es dann ab, ob einvernehmlich rückabgewickelt wird, oder ob beiderseits die Juristen die Ärmel aufkrempeln und in den Ring steigen.

Vor fünfzehn Jahren wurde so etwas noch auf kurzem Weg durch die Werksniederlassung in Abstimmung mit dem Werk geregelt. Inzwischen weht offenbar ein steiferer Wind. Ohne fachjuristischen Beistand im Rücken, würde ich eine Wandlung daher schon aus Gründen der "Waffengleicheit" heute nicht mehr in Angriff nehmen. (Das schon mal vorab als Tipp für andere Betroffene).

Gruß, Norman

Frage an Norman:

Was wird hier angestrebt - Wandlung zu einem anderen neuen Benz oder Rückabwicklung mit Geld zurück und Fahrzeug vergessen?

Gruß nauticus

Zitat:

Original geschrieben von nauticus



Frage an Norman:
Was wird hier angestrebt - Wandlung zu einem anderen neuen Benz oder Rückabwicklung mit Geld zurück und Fahrzeug vergessen?

Solche Ausreisser gibt's bei jedem Hersteller, das wäre für mich kein Grund die Marke zu wechseln. Da Wandlung grundsätzlich Rückabwicklung und Neukauf bedeutet, wird es eine entscheidende Rolle spielen, wie MB sich in dieser Sache verhält und wie das neue Angebot aussieht. Wenn alles stimmt, werde ich das gleiche Fahrzeug ordern, denn der E350 CGI ist für mich nach wie vor erste Wahl, trotz des neuen 5er BMW, den ich mir angesehen und gefahren habe. 😉

Gruß, Norman

UPDATE:

Der Anfang Mai von der NL befürwortete und bei der Zentrale Berlin eingereichte Rückabwicklungs-Antrag wurde nach einem Monat! kommentarlos abgelehnt. Diese Nachricht übermittelte mir mein ziemlich fassungslos wirkender Kundenbetreuer vor ein paar Tagen.

Vor dem Hintergrund eines unstrittigen, ernsten Mangels, der nach Beurteilung der NL-Werkstattleitung im Rahmen der ges. Gewährleistungspflicht zu beseitigen ist, (was in drei Versuchen nicht gelang), ist ein für die NL bisher einmaliger Vorgang. Ein Nachhaken der Verkaufsleitung, die diese Entscheidung nicht akzeptieren wollte, wurde abgebügelt.

Die Begründung der Ablehnung erreichte mich heute in Form eines standardisierten Formschreibens der Daimler AG. Auszug:

"… Bei der aktuellen Beanstandung ist eine Rückabwicklung aufgrund der Unerheblichkeit des Mangels nicht gerechtfertigt. Weder die Verkehrssicherheit, noch die Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges ist gefährdet, sodass diese Beanstandung lediglich als Komforteinbuße zu betrachten ist. Wir verweisen hierzu auf § 323, Abs. 5, Satz 2 BGB …"

Niemand der diesseits Beteiligten, hat mit einer solchen Entwicklung gerechnet, zumal in einem ganz ähnlichen Fall gewandelt wurde. Das ist allerdings 15 Jahre her. Nun wird sich ein Anwalt dieser Sache mit großer Freude annehmen. Zum Glück muss ich ihn nicht bezahlen.

Auf jeden Fall wirft der Vorgang ein denkbar schlechtes Licht auf die veränderten Konzernstrukturen. Hier wird inzwischen nicht mehr miteinander, sondern ganz offensichtlich, zum Schaden der Kunden und langfristig gesehen auch des Unternehmens selbst, gegeneinander gearbeitet.

Jeder kann sich nun selbst ein Bild davon machen was ihn erwartet, wenn er fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche satt hat und der Mangel nicht in ständig versagenden Bremsen besteht, sondern "nur" in Heulgeräuschen, die jedem alten Linienbus alle Ehre machen.

Gruß, Norman

Zitat:

Original geschrieben von norman44


UPDATE:

Der Anfang Mai von der NL befürwortete und bei der Zentrale Berlin eingereichte Rückabwicklungs-Antrag wurde nach einem Monat! kommentarlos abgelehnt. Diese Nachricht übermittelte mir mein ziemlich fassungslos wirkender Kundenbetreuer vor ein paar Tagen.

Vor dem Hintergrund eines unstrittigen, ernsten Mangels, der nach Beurteilung der NL-Werkstattleitung im Rahmen der ges. Gewährleistungspflicht zu beseitigen ist, (was in drei Versuchen nicht gelang), ist das ein für die NL bisher einmaliger Vorgang. Ein Nachhaken der Verkaufsleitung, die diese Entscheidung nicht akzeptieren wollte, wurde abgebügelt.

Die Begründung der Ablehnung erreichte mich heute in Form eines standardisierten Formschreibens der Daimler AG. Auszug:

"… Bei der aktuellen Beanstandung ist eine Rückabwicklung aufgrund der Unerheblichkeit des Mangels nicht gerechtfertigt. Weder die Verkehrssicherheit, noch die Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges ist gefährdet, sodass diese Beanstandung lediglich als Komforteinbuße zu betrachten ist. Wir verweisen hierzu auf § 323, Abs. 5, Satz 2 BGB …"

Niemand der diesseits Beteiligten, hat mit einer solchen Entwicklung gerechnet, zumal in einem ganz ähnlichen Fall gewandelt wurde. Das ist allerdings 15 Jahre her. Nun wird sich ein Anwalt dieser Sache mit großer Freude annehmen. Zum Glück muss ich ihn nicht bezahlen.

Auf jeden Fall wirft der Vorgang ein denkbar schlechtes Licht auf die veränderten Konzernstrukturen. Hier wird inzwischen nicht mehr miteinander, sondern ganz offensichtlich, zum Schaden der Kunden und langfristig gesehen auch des Unternehmens selbst, gegeneinander gearbeitet.

Jeder kann sich nun selbst ein Bild davon machen was ihn erwartet, wenn er fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche satt hat und der Mangel nicht in ständig versagenden Bremsen besteht, sondern "nur" in Heulgeräuschen, die jedem alten Linienbus alle Ehre machen.

Gruß, Norman

Hier könnte vielleicht helfen, den Vorgang in Fachzeitschriften zu publizieren. Wenn man die ganze Story verfolgt, frägt man sich schon, was dem Kunden eigentlich noch zugemutet werden kann.

Die langjährige Kundentreue scheint wohl den feinen Herrn unbedeutend zu sein.

Wichtig ist Beweissicherung und dann Anwalt.

Gruß, nauticus

Hallo Norman,

mein Mitgefühl bei dieser Nachricht zum Wochenende. Ob es eine Niederlage ist, wird dein Anwalt nun klären müssen.
Glaubt hier nach der Nachricht noch jemand an ein kostenloses Update der Navikarte???
Ich nicht. Danke MB.😠

Gruß Dens

MB gibt Unsummen für Marketing aus um Kunden zu gewinnen. Hat der Kunde sich zum Kauf entschieden, endet das Marketing abrupt. Danach muss man um sein Recht kämpfen. Die Konzerne haben noch nicht verstanden wie preiswert und effizient Empfehlungsmarketing ist. Es kostet nämlich nichts, außer die Anstrengung vor dem Kauf gemachte Versprechungen mit dem gelieferten Produkt zu erfüllen. Aus Textbausteinen zusammengefügte Anwaltsschreiben sind in dieser Hinsicht völlig kontraproduktiv.

schwer aus der ferne zu bewerten, wie die fakten hier liegen. aber es drängt sich mir die vermutung auf, die entsprechenden budgets sind von den injektoren aufgezehrt worden und man geht jetzt zur totalabwehr über.

Ich möchte der 212-Gemeinde den Schluss-Textbaustein des Formschreibens nicht vorenthalten. Er belegt, wie viel Sinn die Rechtsabteilung für feine Ironie hat:

"Wir bedauern sehr, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht das erwartete Fahrvergnügen eines Mercedes-Benz erleben und hoffen dennoch, Sie in Zukunft wieder zu den zufriedenen Kunden unseres Hauses zählen zu dürfen."

Auf so eine Formulierung muss man erst einmal kommen. Mein Lieblings-Kabarettist Volker Pispers sagt: "Um Jurist werden zu können, muss man schon eine gewisse geistige Vorschädigung aufweisen." 😛

... und die Chancen auf Freude am Fahren stehen gar nicht so schlecht. Die Ablehnung einer Wandlung bedeutet ja nicht, dass man sich aus der Gewährleistungspflicht stehlen möchte. Im Gegenteil, man ist gerne bereit, auch weiterhin nach Kräften am Fahrzeug herumzuschrauben, um den "unerheblichen Mangel" zu beseitigen. Und "Komforteinbuße"? Bitte, die ist bei einem Mercedes-Benz schließlich seit geraumer Zeit Programm, jeder Stammkunde kann das bestätigen.

Gruß, Norman

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