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E30 Scheinwerfer + Ringe + Klarglas

Themenstarteram 25. Mai 2005 um 9:15

Da das Forum Styling und optisches Tuning anscheinend von kaum jemanden gelesen wird, poste ich nun halt nochmal hier, obwohls ja eher in den Styling Thread passt.

Nur für die, wos interessieren tut :)

Hab mir für ein Schweinegeld endlich diese Scheinwerfer mit den Ringen gekauft. Hersteller In-Pro. Eintragungsfrei dank E-Nummer.

Ich weiss zwar, dass das aussehen geschmackssache ist, aber mir gefällts...

Will aber trotzdem mal eure Meinung wissen. Also ein Hingucker sind die Dinger bis jetzt immer gewesen, da gibts nix...

Putschti hat die ja schon als Besoffenes-Schwein-Outfit runtergemacht :eek:

http://home.arcor.de/flogeissler/P1010024.JPG

http://home.arcor.de/flogeissler/P1010025.JPG

http://home.arcor.de/flogeissler/P1010032.JPG

PS. Will hier keine erneute Diskussion darüber in die Gänge bringen, aber mit der E-Nummer krieg ich doch keine Probs mit Grün-Weiß oder TÜV? Weil ja hier anscheinend schon Probleme aufgetreten sind...

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23 Antworten
am 25. Mai 2005 um 9:40

wenn die ne zulassung haben sollten dir keine probs entstehen.muss halt nur ne prüfnummer drauf sein das e zeichen allein reicht nicht. da steht dann eigentlich immer noch sone nummer bei.

ist alles vorhanden sind sie eintragungsfrei und du bekommst keine schwarze von der rennleitung.

hässlich find ichs trotzdem.

am 25. Mai 2005 um 9:47

Hi,

schön sind se ja nich, passen irgendwie nicht so recht ran an E30. Aber is Geschmacksache.

mfg

ronny12619

am 25. Mai 2005 um 10:05

Hi!

Also, die Standlichtringe wären schon cool - nur das Klarglas stört IMHO ein bißchen.

Übrigens, sind die beiden Scheibenwischer absichtlich vertauscht oder nur aus Versehen?

Gruß, lifeisabitch

Themenstarteram 25. Mai 2005 um 10:11

Huh?

Kann man die vertauschen? mh. hab die da einfach drangezimmert...

Der eine Spoiler fehjlt, das Stimmt. Da war ich mal ein wenig ungeschickt bei -5° mit dem Eiskratzer :)

Denn muss ich erst wieder kleben... Aber sind die echt falschrum?

PS cooler Nick, lifeisabitch.. Fast so originell wie meiner

am 25. Mai 2005 um 10:35

was ihr immer mit "eintragungsrfrei dan E-nummer" habt

deutschland hat den vertrag NICHT unterzeichnet

somit ist also immer ein gutachten erforderlich

das E-zeichen ist länderkennung und kein freifahrtschein

am 25. Mai 2005 um 10:51

Eintragungsfrei durch E-Prüfzeichen?

 

http://home.media-n.de/11567/prufzeichen.bmp

Teile mit EWG- oder ECE-Genehmigung

Teile mit einer EWG-Genehmigung als technische Einheit haben ein Betriebserlaubniszeichen bestehend aus

einem Unterscheidungsbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates oder

einem Rechteck mit dem Buchstaben „e“ gefolgt von der Kennzahl oder dem Kennbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates und

einer Ziffernfolge

Beispiel:e 9007

Haben Teile eine ECE-Genehmigung, tragen sie ein Genehmigungszeichen bestehend aus

 

einem Kreis mit dem Buchstaben „E“

der Kennzahl des genehmigenden Staates

einer Genehmigungsnummer

ggf. den Buchstaben „R“ und/oder der Nummer der entsprechenden ECE-Regelung

und

ggf. zusätzliche Zeichen

 

Beispiel:

F - 00 E 4 2439

Die entsprechenden Zertifikate zu den neuen Fahrzeugteilen werden vom Hersteller der Teile gestellt. Sie sind vom Fahrzeugführer stets mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder einer anderen Verkehrsbehörde vorzulegen. In den Zertifikaten muß die Verwendung dieses Teils für den Fahrzeugtyp ausdrücklich genehmigt sein. Desweiteren ist darin verzeichnet ob nach der Montage der Teile eine besondere Anbauprüfung eines technischen Dienstes erforderlich ist. Ist eine Anbauprüfung vorgesehen, so muß diese unverzüglich nach der Montage erfolgen. Die Rechtsprechung läßt hierfür extra eine Überführungsfahrt zum Technischen Dienst ohne Umwege zu. Andernfalls gilt die Betriebserlaubnis, trotz gültigem Zertifikat, immer noch als erloschen.

Darüber hinaus ist in den Zertifikaten vermerkt, ob die Verwendung des neuen Teils bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muß. Bei erfolgter Eintragung kann auf das Mitführen der Zertifikate verzichtet werden

 

 

Infos zum E-Prüfzeichen

Die Zahl nach dem E verrät welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.

z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was - kann also auch die eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.

Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen oder Gutachten erforderlich.

Aber eine Eintragung entfällt hierbei! Du brauchst nur was schriftliches um nachzuweisen, das diese Rückleuchte für Deine Autotype genhmigt wurde und KEINE Klospülungsinnenbeleuchtung ist.

Is auch besser das Gutachten dann im Auto mitzuführen um nicht in Beweisnotstand zu geraten und Zeit zu verschwenden mit Überprüfungsfahrten zur LR

Für Dich heisst das, Dein TÜVler braucht Teile mit E-Prüfzeichen gar nicht einzutragen, deswegen heisst ja eintragungsfrei!

 

Also, weil ich ein durchaus neugieriger Mensch bin haben ich bei diversen Anbietern bei E-Bay bezüglich mitgelieferter Gutachten für eintragungsfreie Teile mit E-Prüfzeichen angefragt.

Fazit einige liefern mit Gutachten andere ohne, das muss dann eben im Einzelfall abgeklärt werden.

Auf Grund der Antwort eines Händler habe ich dann eine Anfrage an die MA 46 (Landesprüfanstallt geschrieben), es geht um Klarglas Scheinwerfer mit Fadenkreuz für einen Golf 1, deren Genehmigung wird von der Polizei gerne angezweifelt!

Hier die einzelnen Mails:

DER EBAY HÄNDLER:

""Der Artikel ist mit E-Prüfzeichen versehen, zusätzlich ist eine Prüfnummer

auf dem Artikel. Laut geltenden europäischen Recht wird keine zusätzliche

Betriebserlaubnis benötigt."

MEIN MAIL AN DIE MA46:

"Sehr geehrte MA46!

Ich möchte mir für mein Golf 1 Cabrio (Type 155) Bj. 90 schwarze Fadenkreuzscheinwerfer kaufen.(Foto siehe Anhang)

Auf die Frage, ob diese mit einem fahrzeugspezifischen Gutachten versehen sind antwortete der Händler, dass diese mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, zusätzlich befindet sich eine Prüfnummer auf dem Artikel daher wird nach geltendem europäischen Recht keine zusätzliche Betriebserlaubnis benötigt.

Ist diese Antwort korrekt oder wurde ich wieder einmal schlecht beraten?

Herzlichen Dank für Ihr Bemühen,

H.W."

DIE ANTWORT DER MA46:

"Werter Herr W.

Wir danken für die Anfrage, und teilen Ihnen mit, dass Ihnen Ihr Händler eine korrekte Auskunft gegeben hat! Sie sollten aber das Gutachten über die Scheinwerfer im Auto mitführen und eine meldung bezüglich der Änderung bei Ihrer Zulassungsstelle (Versicherung) durchführen.

MfG

Winkler"

WAS JETZT??? Mitführen eins Gutachtens Pflicht oder kann mich ein Polizist damit ärgern wenn er will?

Was tun wenn kein Gutachten mitgeliefert wurde???

Was hat die Versicherungsstelle damit zu tun???

Mein Fazit:

Nur E-genehmigte Teile MIT Gutachten kaufen, da sonst die Polizei/Prüfanstallt unter Umständen lästig werden kann!

Ausserdem, ein Anbaugutachten über z.b. Hella Rückleuchten? Haben die nen Knall? Wird wohl jeder 4 Schrauben anziehen können?

 

Hier noch die Abkürzung für die Ursprungsländer:

 

E-Zeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten

E1 Deutschland

E2 Frankreich

E3 Italien

E4 Niederlande

E5 Schweden

E6 Belgien

E7 Ungarn

E8 Tschechien

E9 Spanien

E10 ehemaliges Jugoslavien

E11 Grossbritannien

E12 Österreich

E13 Luxemburg

E14 Schweiz

Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...

 

Scheinwerfer

Ausführung

A - Begrenzungslicht

B - Nebellicht

C - Abblendlicht

R - Fernlicht

CR - Fern- und Abblendlicht

C/R - Fern- oder Abblendlicht

HC - Halogen Abblendlicht

HR - Halogen Fernlicht

am 25. Mai 2005 um 11:26

die EWG zulassung ist nichts anderes wie die alte ABE

so wie du es nun zusamengetragen hast,ist es richtig

aber kurz gesagt

E nummer ist halt kein freifahrtschein

papier muss eben dabei sein

am 25. Mai 2005 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von 2young2die

Huh?

Der eine Spoiler fehjlt, das Stimmt.

Denn muss ich erst wieder kleben... Aber sind die echt falschrum?

Hi nochmal!

OK, dann hab ich's nur falsch betrachtet ;)

Weil normalerweise ist ja immer nur auf einem der beiden Wischer ein Spoiler und der gehört dann auf die Fahrerseite, damit dieser ne bessere Sicht hat.

Wollt Dich nicht verunsichern, sorry!

Danke noch für's Kompliment

*g* und *rotwerd*

am 25. Mai 2005 um 17:54

Also ich mag sie ja schon leiden ^^. Wie siehts eigentlich mit der Ausleuchtung aus? Ist die spürbar besser als mit den ollen DE's ?

Themenstarteram 25. Mai 2005 um 18:59

Oh. richtig. Das wichtigste hab ich Dämel vergessen zu schreiben:

War bei mir auch ein Teil der Kaufentscheidung, aber ich hätte nicht gedacht, dass das soviel ausmacht. Die alten DEs gammeln echt schnell zu und ich hatte am Ende echt das Gefühl, jm hat meine Birnen gegen Teelichter ausgetauscht :eek:

Durch das Klarglas kann die Linse nun viel besser ausleuchten. Ich wollte ja eigentlich ein vorher-nachher-Vergleichbild schiessen, aber hab die DInger dann Tags gewechelst.

Also ich find es sind bestimmt 30% mehr Licht und eine erheblich bessere Ausbeute. Ausserdem haben die durch das Klarglas nun einen blauen Rand, sieht aus wie blendfreies Xenon ;)

Also ich bin vom Licht echt positiv überrascht. Ich kann ja heute abend mal ein Bild machen, wenn ich dran denke.. dann könnt ihr vergleichen.

Achja: Aufgrund der Gegebenheiten mit TÜV und Co hab ich bei InPro nun das Gutachten / den Prüfbericht angefordert. Ja, sowas gibts und wird kostenlos zugeschickt. Den leg ich mir dann ins Auto, damit erst gar kein Ärger aufkommt...

am 25. Mai 2005 um 19:13

das die DE zunehmend weniger licht bringen , hat meist 2 gründe

beim Hella ist die beschichtung einfach weg (reflektor wird matt)

oder sie sind einfach verstaubt

das klarglas mehr licht bringen weil klarglas halt ich für ein gerücht

da wo beim DE das licht rauskommt ist auch nur "klarglas" drüber

es liegt wohl eher daran das bei neuen scheinwerfern kein dreck drinn ist der die lichtausbeute reduziert

wart mal 1-2 jahre ab ;)

schau mal nach aus welchen material die reflektoren sind

wenn aus plaste wie bei den Hella´s dann isses einfach nur teurer schrott

Also irgendiwe wirken die Scheinwerfer größer (zu groß) und das Auto schielt. Das passt net.

Dere,

also mir gefallen die Klarglasscheinwerfer schon, aber es fehlen dazu die klarglasblinker, ich hab mir die blinker gekauft und sie sehen stark aus....

MfG

am 26. Mai 2005 um 21:43

ja also wenn klarglas scheinwerfer, dann müssen auch klarglas blinker ran. sonst passts net.

hab glaub irgendwo auch klarglas nebelscheinwerfer mal gesehen. wäre dann noch das finish.

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