E28 einmotten... Was speziell beachten?
Moin Leute,
haben wir eigentlich kein E28 Forum mehr? Ist ja ein Ding, oder bin ich zu blind...?...
Ich habe da mal eine Fräge, die allgemein bestimmt schon häufig gestellt wurde, aber hier nun zum E28:
Ich besitze noch einen der letzten BMW 520i E28 (G-Kat). Den Wagen hatte ich die letzten Jahre an meine Schwester verliehen, aber sie fährt nun immer weniger damit, nun schon seit 5 Monaten überhaupt nicht mehr. Steht nun traurig unbewegt im Regen.
Ich werde daher den Wagen nächsten Monat wieder übernehmen um ihn dann abzumelden und in eine freie Garage zu stellen (ich hänge an dem Auto, es war das letzte Auto von meinem leider verstorbenen Großvater). Daß ein Verkauf oder Verschrottung günstiger wäre, ist mir klar. Kommt aber nicht in Frage, der Wagen ist noch weit vor den 100.000km.
Es gibt ja schon eine Menge Tips im Oldtimer Forum. Hat wer von Euch Ideen und/oder Vorschläge speziell für den E28?
Hat er bereits einen Kunststofftank? Sodaß man sich das Volltanken wegen Gammel sparen könnte?
Vorher nochmal schön warmfahren usw. ist klar (damit Feuchtigkeit aus dem Auspuff kommt), Reifendruck erhöhen, Batterie abklemmen, abdecken, vorher schön waschen usw....
Evtl. Kerzen ausdrehen und ein bissel Öl einsprühen, hinterher wieder eindrehen.
Normalerweise würde ich ihn noch aufbocken, aber das scheidet mangels Platz aus. Ich muß ihn ganz in die Ecke einer Garage stellen, damit noch mehr Sachen darein können...
Der Wagen wird vorher nochmal TÜV frei gemacht, damit einer kurzfristigen Zulassung nichts im Wege stünde. Abgemeldet werden soll er erstmal für unbestimmte Zeit, kann auch viele Jahre sein....
Für weitere Tips wäre ich Euch dankbar...
Grüße
Totti
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
...
Eine vorrübergehende Stilllegung verwandelt sich nach 18 Monaten in jedem Fall in eine endgültige Stilllegung. Achtung ! Viele Ämter fordern dann einen Verbleibsnachweis.
...
Weshalb, bitte?
Klar ist der "letzte" Halter gegenüber der Verkehrsbehörde "auskunftspflichtig" über den "endgültigen Verbleib" des Fahrzeugs - aber ich habe auch schon einen zugelassenen (1994) BMW E21 323i (mit gegenseitig unterschriebenen Kaufvertrag) ohne Probleme in die Ukraine verkauft und anschliessend abgemeldet - Und niemand hat danach gefragt ...
Zitat:
...
Verlängern muss man nach 12 Monaten nicht, das wird automatisch gemacht.
...
Wieso???
Im März 1976 habe ich den Brief meiner CB250K4, Erstzulassung März 1973, Stilllegung aus Kostengründen Ende Februar 1975, nur mit "hängen und würgen" retten können. - Im April 1976 - wurde mir zumindest von der zuständigen Behörde glaubhaft versichert - wäre das erledigt gewesen => Neuen Kfz-Brief beantragen, plus Kosten etc. pp ???
Moin,
Es hat sich in den letzten 5 Jahren einiges Verändert, ich verweise z.B. auf die Altautoverordnung, die immer weiter präzisiert wurde. Der Habitus der Ämter hat sich also verändert. Und JA, Du bist heutzutage als letzter bekannter Halter VERPFLICHTET das Amt über den Verbleib eines Fahrzeugs zu informieren, wenn es dich danach befragt. Sicherlich kannst du das Fahrzeug verkauft haben, das kannst du ja z.B. per Vertrag nachweisen. Damit die das machen, muss denen natürlich bekannt sein, das du ein Fahrzeug vorrübergehend abgemeldet hast. Da dies für solche Zwecke jedoch erst seit dieser Zeit archiviert wird ... betrifft dich das mit deinem Fahrzeug ja auch nicht mehr. Und wenn du ein abgemeldetes Fahrzeug irgendwo nicht fachgerecht aufbewahrst ... darf das Amt sogar das Fahrzeug entsorgen, sogar gegen deinen Willen.
Und die Geschichte mit der automatischen Verlängerung hat man, ich meine, 1999 eingeführt. Betrifft also deinen Fall von 1976 auch nicht. Damals waren es noch 12 Monate, und man musste selbst für 3 Monate (?) jeweils verlängern.
Gesetze und Verordnungen ändern sich manchmal und haben keine unbegrenzte Lebensdauer, gelle ?
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
Weshalb, bitte?
Klar ist der "letzte" Halter gegenüber der Verkehrsbehörde "auskunftspflichtig" über den "endgültigen Verbleib" des Fahrzeugs - aber ich habe auch schon einen zugelassenen (1994) BMW E21 323i (mit gegenseitig unterschriebenen Kaufvertrag) ohne Probleme in die Ukraine verkauft und anschliessend abgemeldet - Und niemand hat danach gefragt ...
Wieso???
Im März 1976 habe ich den Brief meiner CB250K4, Erstzulassung März 1973, Stilllegung aus Kostengründen Ende Februar 1975, nur mit "hängen und würgen" retten können. - Im April 1976 - wurde mir zumindest von der zuständigen Behörde glaubhaft versichert - wäre das erledigt gewesen => Neuen Kfz-Brief beantragen, plus Kosten etc. pp ???