E-Kennzeichen Pflicht?

Audi e-tron GE

Hallo,

Muss ein neu zugelassenes E-Auto auch ein entsprechendes E-Kennzeichen haben oder kann mit den altherkömmlichen Kombinationen ohne E zugelassen werden?
Ich müsste nämlich mein über 15 Jahre genutztes Kennzeichen abgeben da es mit E zu lang wäre. Das will ich vermeiden.
Die Vorteile des E sind in meinem Fall nicht so gravierend das ich es unbedingt benötige.

Gruß Marco

Beste Antwort im Thema

Das E ist natürlich nicht Pflicht und man kann ein ganz normales Kennzeichen nehmen.
Frage mich wie man auf so ein Blödsinn kommen kann das es Pflicht ist.
Kann man auch gerne bei der Zulassung anfragen und es gibt natürlich auch genug Fahrer, die kein E haben.

38 weitere Antworten
38 Antworten

Ja, sach ich ja, aber letzlich muss das jeder selber wissen. Ich für meinen Teil möchte gerne dass ich über all wo ich einkaufe oder in der Stadt einen Kaffee trinke mein Auto wenn es geht laden. Dazu brauch man ein E Kennzeichen, da sonst schon mal abgeschleppt wird.

Aber auch das liegt wieder da ran, wo man sein Fahrzeug nutzt.
Finde es sehr schade, dass es keine Einheitlichen "Gesetze" dazu gibt.
Bei uns kann auch gerne ein Verbrenner auf dem Parkplatz an der Säule stehen und er wird nicht abgeschleppt. Es gab sogar schon Urteile darüber wo man (die Stadt) alles zahlen durfte.

Hierzu müssen klare Regeln sein und die sind leider noch nicht vorhanden.

Da ich heute nicht sagen kann wo ich so alles rum fahren werde denke ich dass ein E Kennzeichen für mich Sinn macht.

Zitat:

@madmax29 schrieb am 13. August 2019 um 18:55:10 Uhr:


Dazu brauch man ein E Kennzeichen, da sonst schon mal abgeschleppt wird.

Vor allem braucht man dazu ein Ladekabel. Das will ich sehen wie sie mein Auto abschleppen, wenn es mit dem an beiden Seiten verriegelten Typ2 Kabel an der Ladesäule festgebunden ist. 😉

Ähnliche Themen

Abschleppdienste können Ladesäulen entriegeln (zur Not mit Fernhilfe durch den Anbieter). Und das Kabel am Auto lassen sie einfach angesteckt. 😉

Zitat:

@madmax29 schrieb am 13. August 2019 um 18:55:10 Uhr:


Ja, sach ich ja, aber letzlich muss das jeder selber wissen. Ich für meinen Teil möchte gerne dass ich über all wo ich einkaufe oder in der Stadt einen Kaffee trinke mein Auto wenn es geht laden.

Da gebe ich dir vollkommen Recht, es muss jeder selbst wissen. Ich würde z.B. nie auf die Idee kommen beim Supermarkt oder in der Stadt erstmal mein Ladekabel rauszukramen bevor ich einkaufen gehe, um dann nach der Rückkehr 30-50km mehr im Akku zu haben 🙄 Daher liegt mein Typ2-Kabel auch nach fast 2 Jahren immer noch originalverpackt im Kofferaum und wird es wohl auch die nächsten 2 Jahre bis zur Rückgabe des Fahrzeugs 😁 Im Alltag lade ich zu 100% zu Hause und auf Reisen gibt es Schnelladesäulen an den Autobahnen. Für mich persönlich der unkomplizierteste und entspannteste Weg.

True.

Zitat:

@marc4177 schrieb am 13. August 2019 um 18:59:51 Uhr:


Aber auch das liegt wieder da ran, wo man sein Fahrzeug nutzt.
Finde es sehr schade, dass es keine Einheitlichen "Gesetze" dazu gibt.
Bei uns kann auch gerne ein Verbrenner auf dem Parkplatz an der Säule stehen und er wird nicht abgeschleppt. Es gab sogar schon Urteile darüber wo man (die Stadt) alles zahlen durfte.

Hierzu müssen klare Regeln sein und die sind leider noch nicht vorhanden.

Moin!

Die Regeln und Gestze gibt es.
Nur leider halten sich die Städte und Komunen nicht immer an die korrekte Beschilderung, wodurch diese dann sehr schnell einfach ungültig wird. Und dann kann da wieder jeder parken.

Hier ein interessanter Link, was bei der Beschilderung von Ladeplätzen alles falsch gemacht werden kann:
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

Da muss ich dich enttäuschen denn ich hatte schon die Situation das ich Strom tanken musste und ein Verbrenner stand drauf. Habe sogar die Polizei gerufen, pustekuchen sag ich nur. 😉
Du kannst das Abschleppen bezahlen bei uns und du kannst zusehen wo du lädst.
Dann zeige mir die Gesetze, denn die gibt es nämlich nicht einheitlich.

Ach die Beschilderung gab es übrigens und das ganz klar für jeden ersichtlich.

Zitat:

@JimGulz
Hier ein interessanter Link, was bei der Beschilderung von Ladeplätzen alles falsch gemacht werden kann:
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

Vielen Dank! Perfekt 🙂

Zitat:

@pEAkfrEAk schrieb am 13. August 2019 um 07:24:25 Uhr:


Wie bereits gesagt ist ein E-Kennzeichen keine Pflicht. Als ich mein Model S im Nov 2017 zugelassen habe, habe ich mich bewusst gegen ein E-Kennzeichen entschieden. Zum einen hab ich ein 40er Kennzeichen und es macht einfach keinen Sinn es "künstlich" zu verlängern und zum anderen gibt es hier rund um Bremen keinerlei Vorteile und selbst wenn, würde ich sie nicht nutzen. Ich brauche keine kostenlosen Parkplätze oder öffentliche Ladensäulen in der Stadt. Von daher würde ich mich immer wieder gegen das "E" enscheiden.

Hallo,

Weißt du zufällig, ob ich mein altes Kennzeichen behalten und mit einem "E" erweitern kann? Ich brauche schon ein "E" wegen Ordnungsamt in Berlin bzw. Laden. Darf man eigentlich nach der Umschreibung des alten Fahrzeuges das neue Fahrzeug mit dem behaltenen Kennzeichen am gleichen Tag fahren?
Beste Grüße und würde mich freuen, wenn jemand etwas dazu sagt.

Klar kannst du das.
Habe ich bei meinem auch so gemacht und war kein Problem.

Geht aber nur, wenn Du keine 4 stellige Zahl hast. Bein einer vier-stelligen Zahl musst Du eine Ziffer weglassen und durch das E ersetzen. Wir hatten z.B. 9902 und mussten daraus 992E machen.

Zitat:

@ruditb schrieb am 21. Juli 2020 um 20:00:21 Uhr:


Geht aber nur, wenn Du keine 4 stellige Zahl hast. Bein einer vier-stelligen Zahl musst Du eine Ziffer weglassen und durch das E ersetzen. Wir hatten z.B. 9902 und mussten daraus 992E machen.

Hmm, vielleicht unterscheidet sich das vom Bundesland zum Bundesland. ?? Ich habe folgendes auf der Seite von berlin.de gefunden: "Das Elektrokennzeichen ergänzt sich vom Aufbau her um den Kennbuchstaben „E“ im Anschluss an die Erkennungsnummer. Als Beispiel: B AB 4999E."
Es müsste funktionieren. Andere reden vom Abstand.ich werde morgen anrufen mit der Hoffnung, dass jemand tatsächlich kompetent ist. Termin habe ich am 23.07.

Ich denke es hängt davon ab wie viele Buchstaben die Abkürzungen der Landkreise bzw. Städte haben oder ob man einen oder zwei freiwählbare Buchstaben nimmt. Meine nämlich das inklusive dem "E" nicht mehr als 8 Zeichen auf ein Kennzeichen dürfen. Damit wäre z.B. B AB 4999E möglich, bei mir im Landkreis Aurich AUR AB 4999E aber nicht. Hier würde nur AUR AB 49E oder AUR A 499E passen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen